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   LG Hannover, 09.11.2001 - 13 O 3037/01   

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https://dejure.org/2001,10127
LG Hannover, 09.11.2001 - 13 O 3037/01 (https://dejure.org/2001,10127)
LG Hannover, Entscheidung vom 09.11.2001 - 13 O 3037/01 (https://dejure.org/2001,10127)
LG Hannover, Entscheidung vom 09. November 2001 - 13 O 3037/01 (https://dejure.org/2001,10127)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 278 BGB; § 254 BGB ; § 282 BGB
    Rückabwicklung eines Kapitalanlagegeschäftes; Verletzung von Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag ; Haftung für Fehlverhalten von Handelsvertretern ; Einrede der Verjährung; Inhalt und Umfang der Beratungspflichten; Prüfungspflicht des Anlegers; Schadensbemessung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Kapitalanlagegeschäftes; Verletzung von Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag ; Haftung für Fehlverhalten von Handelsvertretern ; Einrede der Verjährung; Inhalt und Umfang der Beratungspflichten; Prüfungspflicht des Anlegers; Schadensbemessung ...

  • RA Kotz

    Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 278
    Haftung eines Anlagevermittlers wegen Nichthinweises auf negative Berichte in der Wirtschaftspresse über einen vermittelten Dreiländerfonds

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AWD -, Anlageberatung, Beratungsvertrag, Anlageberatungsvertrag, Haftung für Fehlverhalten von HV, Auftreten des HV für den U, Beratungspflichten bei darlehensfinanziertem Geschäft, Darlehensfinanzierung Anlage, Presseberichterstattung, kmi, Platow-Brief, negative ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 1707
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Hannover, 09.11.2001 - 13 O 3037/01
    Nach der für Anlageberatungen maßgeblichen Bond-Entscheidung des BGH (NJW 1993, 2433 [BGH 06.07.1993 - XI ZR 12/93] ) richten sich Inhalt und Umfang der Beratungspflichten nach der Person des Kunden und nach dem Anlageobjekt.

    Denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss der Anlageberater kritische Äußerungen auch dann offenbaren, wenn er sie selbst nicht für zutreffend hält (BGH NJW 1993, 2433, 2434) [BGH 06.07.1993 - XI ZR 12/93] So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ausgeführt (WM 1996, 1082, 1087) [OLG Düsseldorf 24.08.1995 - 6 U 138/94] :.

  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus LG Hannover, 09.11.2001 - 13 O 3037/01
    Wie bereits mehrfach - auch obergerichtlich - entschieden worden ist, haftet die Beklagte vertraglich für Fehlverhalten ihrer Handelsvertreter (BGH NJW 1998, 1854 - hier sogar nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht beim Vertrieb eines nicht zum Produktplan der Beklagten gehörenden Objektes).
  • OLG Hamburg, 28.04.2000 - 11 U 65/99

    Haftung eines Treuhänders gegenüber Anlegern wegen eines fehlerhaften

    Auszug aus LG Hannover, 09.11.2001 - 13 O 3037/01
    Zu der auszuwertenden Presse gehören bei Kapitalanlagen des grauen Kapitalmarktes - dazu zählt der Dreiländerfonds- Brancheninformationdienste wie "kapital-markt-intern" (vgl. OLG Düsseldorf WM 1986, 1082; Arendts, Die Haftung für fehlerhafte Anlageberatung, S. 37 m.w.N. zur Rechtsprechung; anders ohne nähere Begründung Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.04.2000 - 11 U 65/99 und vom 11.05.2000 - 13 U 20/99) und nach Ansicht der Kammer auch der Platow-Brief.
  • BGH, 02.02.1983 - IVa ZR 118/81

    Anlagevermittler - Sorgfaltspflicht - Verschulden

    Auszug aus LG Hannover, 09.11.2001 - 13 O 3037/01
    Denn der Kapitalanleger, der sich an einen Anlageberater wendet, verlangt, wie es der Bundesgerichtshof anschaulich dargestellt hat (NJW 1983, 1730, 1731) [BGH 02.02.1983 - IVa ZR 118/81] , mehr als Material zur eigenen Durchsicht.
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus LG Hannover, 09.11.2001 - 13 O 3037/01
    Tritt ein Anlageinteressent an einen Anlageberater oder ein Anlageberater an einen Anlageinteressenten heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgespräches angenommen (BGHZ 100, 117, 118) [BGH 04.03.1987 - IVa ZR 122/85] .
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1995 - 6 U 138/94
    Auszug aus LG Hannover, 09.11.2001 - 13 O 3037/01
    Denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss der Anlageberater kritische Äußerungen auch dann offenbaren, wenn er sie selbst nicht für zutreffend hält (BGH NJW 1993, 2433, 2434) [BGH 06.07.1993 - XI ZR 12/93] So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ausgeführt (WM 1996, 1082, 1087) [OLG Düsseldorf 24.08.1995 - 6 U 138/94] :.
  • OLG Hamburg, 11.05.2000 - 13 U 20/99

    - HAG -, - Hanseatische Elektrizitätswerk und Umwelttechnik AG -, Anlageberater,

    Auszug aus LG Hannover, 09.11.2001 - 13 O 3037/01
    Zu der auszuwertenden Presse gehören bei Kapitalanlagen des grauen Kapitalmarktes - dazu zählt der Dreiländerfonds- Brancheninformationdienste wie "kapital-markt-intern" (vgl. OLG Düsseldorf WM 1986, 1082; Arendts, Die Haftung für fehlerhafte Anlageberatung, S. 37 m.w.N. zur Rechtsprechung; anders ohne nähere Begründung Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.04.2000 - 11 U 65/99 und vom 11.05.2000 - 13 U 20/99) und nach Ansicht der Kammer auch der Platow-Brief.
  • OLG Celle, 20.09.2001 - 11 U 293/00

    - AWD 37 -, Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlagevermittlung,

    Auszug aus LG Hannover, 09.11.2001 - 13 O 3037/01
    Die Kammer verkennt nicht, dass nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 20.09.2001 - 11 U 293/00 - die Übergabe eines Prospektes, der ausreichende Risikohinweise enthält, eine weitere Belehrung durch den Anlagevermittler bzw. -berater entbehrlich machen soll.
  • OLG Bremen, 01.10.2004 - 4 U 33/04

    Erfüllung der Pflicht zur Risikoaufklärung durch Überreichung eines Prospekts

    Dabei kann offen bleiben, ob in jedem Fall neben einer schriftlichen Aufklärung eine zusätzliche mündliche Aufklärung zu erfolgen hat (vgl. bejahend OLG Frankfurt, a.a.O.; LG Hannover, DB 2002, 1707, 1708).
  • LG Hannover, 19.09.2003 - 13 O 331/02
    Diese Artikel sind der Kammer aus den hier anhängigen Parallelverfahren, insbesondere dem Verfahren 13 O 3037/01 bekannt.
  • LG Tübingen, 17.09.2003 - 6 O 38/03

    Kapitalanlageberatung: Umfang der Informations- und Beratungspflichten

    In kmi (Anlage K17, Bl. 72) wird vornehmlich die Konkurrenz (Platow-Brief, Gerlach-Report, zu letzterem auch in K 13, Bl. 55) kritisiert, andererseits soll nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart (VuR 2003, 67 ff) und einer solchen des LG Hannover (DB 2002, 1707) gerade der Platow-Brief - mit seinem oben auszugsweise wiedergegebenen, wenig aussagekräftigen Inhalt - Pflichtlektüre eines Beraters sein soll.
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