Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2226
OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01 (https://dejure.org/2002,2226)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.08.2002 - 11 U 341/01 (https://dejure.org/2002,2226)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. August 2002 - 11 U 341/01 (https://dejure.org/2002,2226)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2226) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anlageberatungsvertrag: Haftung des Finanzdienstleisters für den von ihm eingeschalteten Handelsvertreter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 276 BGB ; § 278 BGB
    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines Finanzdienstleisters; Pflichtverletzungen aus Beratervertrag; Haftung für Handelsvertreter; Beratungspflichetn eines Anlageberaters; Anrechnung gezogener Steuervorteile

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines Finanzdienstleisters; Pflichtverletzungen aus Beratervertrag; Haftung für Handelsvertreter; Beratungspflichetn eines Anlageberaters; Anrechnung gezogener Steuervorteile

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 278
    Haftung eines Anlagevermittlers wegen Nichthinweises auf negative Berichte in der Wirtschaftspresse ("AWD")

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AWD 92 -, - DLF 94/17 -, Miss Saigon, Aufklärungspflichten des Anlageberaters, Pflicht über negative Berichterstattung in der Wirtschaftspresse zu berichten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 2211
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 20.12.2000 - 9 U 138/00

    Unrichtige Verwendung eines Prospekts; Deliktische Haftung wegen

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01
    Hierfür hat er keine Gesichtspunkte dargetan; insbesondere ist nichts dafür ersichtlich, dass er den von der Beklagten zu beanspruchenden Schadensersatzbetrag anders als die Gesellschafter/Mitunternehmer in den vom Kläger angeführten Urteilen (auch in dem Urteil des 9. Senats des OLG Celle 9 U 138/00 v. 20. Dezember 2000), die Beteiligungen an Gewerbebetrieben betrafen, unter irgendeinem Gesichtspunkt versteuern müsste.
  • OLG Celle, 28.10.1999 - 11 U 128/96

    Kapitalanlagegeschäft; Schadensersatz ; Positive Vertragsverletzung;

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01
    Der Senat hat bereits in seinen Urteilen zu einem früheren Verfahrenskomplex ausgeführt, dass ein Finanzdienstleister, der im Wege des Strukturvertriebes Handelsvertreter für sich tätig werden lässt, grundsätzlich wegen positiver Vertragsverletzung eines durch den Handelsvertreter zu ihm begründeten Beratungsvertrages selbst einzustehen hat, weil für den Anlageinteressenten allein die vertragliche Bindung zu dem Großunternehmen mit Erfahrung, Markt- und Spezialkenntnissen und Renommée von Interesse ist, während der Interessent regelmäßig die Kenntnisse und Fähigkeiten des Handelsvertreters nicht beurteilen kann und kennt; vgl. Senatsurteile 11 U 128/96 und andere Gleichlautende v. 28. Oktober 1999; Revision insoweit vom BGH durch Beschluss vom 25. Januar 2001 nicht angenommen; OLG-Report Celle 2001, S. 122 ff.
  • BGH, 31.01.1991 - IX ZR 124/90

    Haftung des Steuerberaters für Festsetzung von Verspätungszuschlägen

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01
    Diese müsse er selbst substantiieren, die Beklagte könne dies naturgemäß nicht (BGH v. 31. Januar 1991, NJW-RR 91, 794 f.).
  • OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 291/01

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01
    Hierauf konnte es schon deshalb nicht ankommen, weil die Beklagte im Streitfall Anlass zur Weitergabe von Bedenken aus der Presse, sei es durch Zitat, sei es durch eigene Formulierungen, spätestens aufgrund eines Artikels der Wirtschaftswoche vom 23. März 1995 (GA 425 f. des Parallelverfahrens 11 U 291/01), die nicht zu den sog. Branchendiensten zählt, hatte.
  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01
    Dabei hat sich der Senat im Ausgangspunkt von der Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (II ZR 40/00, NJW 2002, 1711 f.) leiten lassen, wonach im Falle von Schädigungen durch Kapitalanlagen im Einzelfall entschieden werden muss, ob dem Anleger die Steuervorteile zu belassen sind oder nicht.
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Haftung des Anlageberaters wegen Verletzung von Aufklärungspflichten

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01
    Zur Weitergabe kritischer Pressestimmen entsprechend der Bond-Entscheidung des BGH, BGHZ 123, 126 ff. sieht die Beklagte sich nicht verpflichtet, weil sie keine Bank sei und zudem die im Streitfall ins Feld geführten Berichte in nicht hinreichend seriösen Schriften erschienen seien.
  • OLG Celle, 02.12.1999 - 11 U 81/99

    Titelschutzfähigkeit einer Druckschrift über eine Popgruppe (Spice-Girls)

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass es dem Anlageberater grundsätzlich obliegt, dem Interessenten kritische Presseberichte, die vor der Anlage warnen, zumindest dem Inhalt nach - möglicherweise vom Berater kommentiert - zur Kenntnis zu bringen (vgl. hierzu insb. Senatsurteil v. 2. Dezember 1999, 11 U 81/99, S. 9 ff. = OLG-Report 2000, S. 143 ff.; Revision beim BGH eingelegt; Az: III ZR 383/99, dort jedoch dadurch erledigt, dass die Parteien wegen Insolvenz einer Beteiligten das Verfahren dort nicht mehr betrieben haben; ferner Senatsurteil 11 U 29/99 v. 2. Dezember 1999, S. 10 f).
  • OLG Hamburg, 09.09.1999 - 3 U 114/98

    - AWD 37 -, Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlagevermittlung,

    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass es dem Anlageberater grundsätzlich obliegt, dem Interessenten kritische Presseberichte, die vor der Anlage warnen, zumindest dem Inhalt nach - möglicherweise vom Berater kommentiert - zur Kenntnis zu bringen (vgl. hierzu insb. Senatsurteil v. 2. Dezember 1999, 11 U 81/99, S. 9 ff. = OLG-Report 2000, S. 143 ff.; Revision beim BGH eingelegt; Az: III ZR 383/99, dort jedoch dadurch erledigt, dass die Parteien wegen Insolvenz einer Beteiligten das Verfahren dort nicht mehr betrieben haben; ferner Senatsurteil 11 U 29/99 v. 2. Dezember 1999, S. 10 f).
  • OLG Celle, 20.09.2001 - 11 U 293/00
    Auszug aus OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01
    Die Beklagte meint, sie sei schon deshalb nicht weiter zur Aufklärung von Anlegern wie dem Kläger verpflichtet gewesen, weil entsprechend dem Senatsurteil 11 U 293/00 vom 20. September 2000 die Anleger verpflichtet seien, Warnungen aus einem Prospekt zur Kenntnis zu nehmen.
  • LG Lüneburg, 23.03.2007 - 9 O 310/06
    Die Beklagte durfte die vorhandenen und erkennbaren Risiken auch nicht abschwächen (vgl. OLG Gelle, Urteil v. 15.08.2002 - 11 U 341/01 = OLGR Gelle 2002, 265 -Juris Rz. 68 für die Risikodarstellung im Prospekt).

    a) Der Schaden liegt zunächst darin, was der Kläger an Zahlungen aus dem Eigenkapital und auf das zur Finanzierung des Fondsbeitritts aufgenommene Darlehen gezahlt hat (vgl. OLG Gelle, Urteil v. 15.08.2002-11 U 341/01 = OLGR Gelle 2002, 265 - Juris Rz. 113).

    Mangels anderer Angaben ist daher ein Zinssatz von 4 % zugrunde zulegen (vgl. OLG Gelle, Urteil v. 15.08.2002 - 11 U 341/01 = OLGR Gelle 2002, 265 - juris Rz. 129).

    Dementsprechend sind jedenfalls bei geschlossenen Immobilienfonds die Steuervorteile anzurechnen (OLG Gelle, Urteil v. 15.08.2002-r-11 U 291/01 =. VersR 2003, 61 [OLG Celle 15.08.2002 - 11 U 291/01] - juris Rz. 91 ff.; Urteil v. 15.08.2002 - 11 U 341/01 = OLGR Gelle 2002, 265 - juris Rz. 117 ff.).

    Die anzurechnenden Steuervorteile des Klägers können - in Ermangelung konkreter Angaben, zu denen der Kläger nicht verpflichtet ist - gemäß § 287 ZPO geschätzt werden (OLG Gelle, Urteil v. 15.08.2002 - 11 U 341/01 = OLGR Gelle 2002, 265-juris Rz. 120 ff.).

    Im übrigen ist es der Beklagten nach Treu und Glauben verwehrt, dem Kläger entgegenzuhalten, dass er- im Hinblick auf die im Fondsprospekt enthaltenen Hinweise - nach dem Rat ihres Geschäftsführers, der die Bedenken des Klägers hatte ausräumen können, nicht habe handeln dürfen (vgl. OLG Gelle, Urteil v. 15.08.2002-11 U 341/01 = OLGR Gelle 2002, 265-Juris Rz. 107).

  • OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 291/01

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

    Ferner hat die Beklagte in diesem Verfahren Presseberichte eingereicht, die auch in dem Parallelverfahren 11 U 341/01, das vom Senat am gleichen Tage verhandelt worden ist und in dem die dortigen Parteien von den nämlichen Prozessbevollmächtigten vertreten werden, eine Rolle spielen.
  • BGH, 12.01.2006 - III ZR 407/04

    Anforderungen an die Risikoaufklärung in einem Prozess für einen geschlossenen

    Vergeblich macht die Beschwerde gegen diese im Wesentlichen im tatrichterlichen Bereich liegende Würdigung geltend, die Revision sei zuzulassen, weil das Berufungsgericht den Inhalt des verwendeten Verkaufsprospektes anders als das Oberlandesgericht Celle in seinen Urteilen vom 15. August 2002 (VersR 2003, 61; DB 2002, 2211) bewertet habe.
  • OLG Celle, 30.10.2003 - 11 U 61/03

    Schadensersatzanspruch gegen Finanzdienstleistungsunternehmen; Fehlgeschlagene

    Die Risikoaufklärung anhand des Fondsprospekts hat das Landgericht in Anlehnung an die Entscheidungen des Senats vom 15. August 2002 (11 U 291/01 und 11 U 341/01) nicht als hinreichende Aufklärung gelten lassen.

    Der Senat hätte die Fragen zum Anspruchsgrund für den hiesigen Sachverhalt nicht anders beantwortet als in den Urteilen 11 U 291/01 und 11 U 341/01 vom 15. August 2002.

  • OLG Celle, 01.06.2006 - 11 U 311/05

    Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung; Beweislast für den Abschluss eines

    Ein Finanzdienstleister, der im Wege des Strukturvertriebes Handelsvertreter für sich tätig werden lässt, hat grundsätzlich wegen positiver Vertragsverletzung eines durch den Handelsvertreter zu ihm begründeten Beratungsvertrages selbst einzustehen, weil für den Anlageinteressenten allein die vertragliche Bindung zu dem Großunternehmen mit Erfahrung, Markt und Spezialkenntnissen und Renommee von Interesse ist, während der Interessent regelmäßig die Kenntnisse und Fähigkeiten des Handelsvertreters nicht beurteilen kann und kennt (Festhaltung an OLGR Celle 2002, 277 = DB 2002, 2211).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass ein Finanzdienstleister, der im Wege des Strukturvertriebs Handelsvertreter für sich tätig werden lässt, grundsätzlich wegen positiver Vertragsverletzung eines durch den Handelsvertreter zu ihm begründeten Beratungsvertrages selbst einzustehen hat, weil für den Anleger allein die vertragliche Bindung zu dem Großunternehmen mit seiner entsprechenden Erfahrung von Interesse ist, während er die Kenntnisse und Fähigkeiten des Handelsvertreters regelmäßig nicht beurteilen kann (OLGR Celle 2002, 277 = DB 2002, 2211).

  • BGH, 06.04.2004 - X ARZ 384/03

    Bestimmung des gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstandes durch das

    Unbeschadet der Frage, ob eine Haftung der Antragsgegnerin zu 1 in Betracht kommt, die in den im Vorlagebeschluß angeführten Musterprozessen 11 U 291/01 und 11 U 341/01 des Oberlandesgerichts Celle (= Bundesgerichtshof III ZR 306/02 und III ZR 305/02) bisher nicht entschieden worden ist, weil sich die Parteien dort in einem Fall verglichen haben und im anderen Fall das Ruhen des Verfahrens wegen schwebender Vergleichsverhandlungen angeordnet worden ist, stützt der Antragsteller seine Schadensersatzforderung ausschließlich darauf, daß der Antragsgegner zu 2 ihn anläßlich des Beratungsgesprächs fehlerhaft und unvollständig aufgeklärt habe (Klageschrift S. 6 unter II.).
  • BGH, 28.10.2004 - III ZR 342/03

    Zulassung einer Revision ; Notwendigkeit einer näheren Kenntnis und Beurteilung

    Für die Zulassungsentscheidung kam es nicht auf die nähere Kenntnis und Beurteilung der Urteile des Berufungsgerichts vom 15. August 2002 (11 U 291/01 - in wesentlichen Passagen im landgerichtlichen Urteil wiedergegeben - und 11 U 341/01) an.
  • OLG Köln, 23.08.2011 - 9 U 158/10

    Pflichten des Anlagevermittlers bei Vermittlung eines zum Zwecke der

    Ist aufgrund der Gesamtumstände festzustellen, dass der Beklagte zu 3. im Namen und mit Vollmacht der Beklagten zu 1. gehandelt hat, so kann unerörtert bleiben, ob die Beklagte zu 1. auch nach den Grundsätzen zur Haftung eines Anlagevermittlers für den Vertrieb von Anlagen im sog. "Strukturvertrieb" (vgl. OLG Celle in OLGR Celle 2001, 122; OLGR 2002, 265 und OLGR 2006, 517) haftete.
  • OLG Schleswig, 18.08.2006 - 14 U 231/05

    Anlageberatung: Pflichten eines Anlageberaters bei Empfehlung einer riskanten

    Es wird insoweit gelegentlich darauf abgestellt, ob es sich um eine bekannte und seriöse Publikation (z.B. "Wirtschaftswoche") oder lediglich um einen sogenannten Brancheninformationsdienst handelt (OLG Celle, DB 2002, 2211).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2010 - 16 U 171/08

    Pflichten des Anlageberaters

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Handelnde sein Auftreten für ein Unternehmen hinreichend deutlich macht und es - wie gerade im hier vorliegenden Fall einer Anlageberatung dem Anlageinteressenten in der Regel auf die vertragliche Bindung zu dem Großunternehmen mit Erfahrung, Markt- und Spezialkenntnissen sowie deren Ansehen ankommt, während der Interessent regelmäßig die Kenntnisse und Fähigkeiten des in beratenden Handelsvertreters nicht beurteilen kann (vgl. hierzu OLG Celle OLGR 2002, 265 ff. m. w. N.).
  • BGH, 12.01.2006 - III ZR 407/05
  • LG Stuttgart, 28.02.2003 - 26 O 396/02

    Positive Vertragsverletzung beim Anlagevermittlungsvertrag: Abgrenzung des

  • LG Berlin, 07.06.2011 - 10 O 538/10

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung: Abgrenzung Anlagenberatung und

  • LG Neuruppin, 09.08.2005 - 5 O 312/04

    Haustürgeschäft: Veranlassung des Kunden zur Anforderung eines Hausbesuchs durch

  • LG Heilbronn, 27.11.2003 - 6 O 265/03

    Anlageberatung - Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter

  • LG Hannover, 22.11.2002 - 13 O 134/02
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 3 U 5/04
  • AG Berlin-Neukölln, 05.07.2007 - 12 C 394/06

    Schadensersatzhaftung aufgrund eines fehlerhaften und unvollständigen

  • OLG Frankfurt, 04.10.2006 - 18 U 56/05

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bei Vermittlung und Erwerb von

  • LG Leipzig, 08.06.2007 - 5 O 2360/06

    Anspruch wegen fehlerhafter Aufklärung bei der Beratung über eine Geldanlage ;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht