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   BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00   

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BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00 (https://dejure.org/2002,880)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2002 - 2 AZR 556/00 (https://dejure.org/2002,880)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 (https://dejure.org/2002,880)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung; Notwendige klinische Studien für die Zulassung entwickelter Arzneimittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1, 2, 3 § 2 S. 1
    Kündigung - Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 1 bis 3, § 2 Satz 1
    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach Änderung der betrieblichen Organisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1416 (Ls.)
  • DB 2002, 2276
  • DB 2006, 2276
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung ist bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzunehmen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (Senat 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; 11. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA SD 2002, Nr. 7).

    Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die gerichtlich nur auf Willkür hin zu überprüfende unternehmerische Organisationsentscheidung getroffen hat, eine Abteilung stillzulegen, bestimmte Arbeiten an ein anderes Unternehmen zur selbständigen Erledigung zu vergeben und/oder an einem bestimmten Standort zu konzentrieren (vgl. Senat 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262, 269 f.; 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - aaO.).

    Hierzu gehört zweifellos genauso das Recht, sein Unternehmen aufzugeben bzw. selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben und welche unternehmerische Ziele es verfolgen soll (Senat 12. November 1998 aaO), wie die Festlegung, an welchem Standort welche arbeitstechnische Zwecke verfolgt werden sollen (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - aaO).

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung ist bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzunehmen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (Senat 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; 11. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA SD 2002, Nr. 7).

    Hierzu gehört zweifellos genauso das Recht, sein Unternehmen aufzugeben bzw. selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben und welche unternehmerische Ziele es verfolgen soll (Senat 12. November 1998 aaO), wie die Festlegung, an welchem Standort welche arbeitstechnische Zwecke verfolgt werden sollen (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - aaO).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
    Bei der Frage der sozialen Rechtfertigung iSd. § 2 Satz 1, § 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen der §§ 2, 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. Senat, beispielsweise 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - und - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 71 und 92, 61).

    Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine bessere betriebliche oder unternehmerische Organisationsstruktur vorzuschreiben (BAG 6. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127; 19. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 227/86

    Kündigung als Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
    das wesentliche Motiv gewesen ist (BAG 2. April 1987 - 2 AZR 227/86 - BAGE 55, 190).

    Der Kläger trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast (BAG 2. April 1987 - 2 AZR 227/86 - aaO).

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
    Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine bessere betriebliche oder unternehmerische Organisationsstruktur vorzuschreiben (BAG 6. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127; 19. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

    Da für eine tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung grundsätzlich die Vermutung spricht, daß sie aus sachlichen Gründen erfolgt, der Rechtsmißbrauch also die Ausnahme ist, hat im Kündigungsschutzprozeß der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und im Streitfall ggf. zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, daß die getroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. beispielsweise Senat 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127).

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
    Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die gerichtlich nur auf Willkür hin zu überprüfende unternehmerische Organisationsentscheidung getroffen hat, eine Abteilung stillzulegen, bestimmte Arbeiten an ein anderes Unternehmen zur selbständigen Erledigung zu vergeben und/oder an einem bestimmten Standort zu konzentrieren (vgl. Senat 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262, 269 f.; 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - aaO.).
  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 657/96
    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
    Eine Änderungskündigung ist ua. durch dringende betriebliche Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (Senat 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 97).
  • LAG Hessen, 20.04.2000 - 12 Sa 112/99

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung ; Beschäftigung als als

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. April 2000 - 12 Sa 112/99 - aufgehoben, soweit es auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 4. Dezember 1998 - 7 Ca 323/98 - abgeändert und festgestellt hat, daß das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 20. Juni 1998 nicht zum 31. Oktober 1998 aufgelöst worden ist.
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung ist bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzunehmen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (Senat 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; 11. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA SD 2002, Nr. 7).
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
    Dabei ist auch bei einer Ablehnung des Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer - wie hier - nicht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auf das Änderungsangebot und seine soziale Rechtfertigung abzustellen (st. Rspr. Senat 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151; 17. Juni 1998 - 2 AZR 336/97 - BAGE 89, 149).
  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Rechtsmissbrauch ist die Ausnahme (vgl. Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Das liefe auf eine unzulässige Zweckmäßigkeitsüberprüfung der getroffenen Organisationsentscheidung hinaus (Senat 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - zu II 3 d der Gründe, EzA KSchG § 2 Nr. 45) .
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 242/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

    Auch die Gerichte für Arbeitssachen unterziehen unternehmerische Organisationsentscheidungen allein einer Missbrauchskontrolle (vgl. BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - zu II 2 der Gründe, EzA KSchG § 2 Nr. 45; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 85, 358 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 42 = EzA KSchG § 2 Nr. 26) .

    Hierzu gehört genauso das Recht, sein Unternehmen aufzugeben bzw. selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben und welche unternehmerischen Ziele es verfolgen soll (vgl. BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - aaO) .

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