Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2001 - 1 Sa 116 b/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3753
LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2001 - 1 Sa 116 b/01 (https://dejure.org/2001,3753)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.12.2001 - 1 Sa 116 b/01 (https://dejure.org/2001,3753)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 1 Sa 116 b/01 (https://dejure.org/2001,3753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereitschaftsdienst; Anordnung des Arbeitgebers; Verpflichtung des Arbeitnehmers; Regelmäßige Verlängerung der Arbeitszeit; Wertung als Arbeitszeit; Ruhezeit; Zulässigkeit der Anordnung von Bereitschaftsdienst; Vergütung von Bereitschaftsdienst; Wöchentliche ...

  • Judicialis

    BAT § 15 Abs. 6a; ; BAT § 15 Abs. 2c; ; ArbZG § 3; ; ArbZG § 5; ; ArbZG § 7; ; RiL 93/104 EG Art. 2 Ziff. 1; ; RiL 93/104 EG Art. 2 Ziff. 2; ; RiL 93/104 EG Art. 3; ; RiL 93/104 EG Art. 17 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bereitschaftsdienst; regelmäßige Verlängerung der Arbeitszeit; Wertung als Arbeitszeit; Zulässigkeit der Anordnung von Bereitschaftsdienst; Vergütung von Bereitschaftsdienst

  • rechtsportal.de

    Arbeitszeit: Bereitschaftsdienst im Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbZG §§ 3, 5; Richtlinie 93/104 EG; BAT § 15 Abs. 6a
    II. Bereitschaftsdienst im Ruheraum einer Rettungsdienstleitstelle: Keine Arbeitszeit bei überwiegender Ruhezeit - Kein Verstoß gegen Art. 2 Ziff. 1 der Richtlinie 93/104 EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 693
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 220/94

    Beginn und Ende der Arbeitszeit - öffentlicher Dienst

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2001 - 1 Sa 116b/01
    Der Verwaltungs- oder Betriebsbereich ist als eine Organisationseinheit zu verstehen, die üblicherweise Bestandteil einer Dienststelle oder eines Betriebs ist, jedenfalls nicht die ganze Dienststelle oder den ganzen Betrieb und auch nicht das ganze Gebäude oder den ganzen Gebäudeteil umfassen muß, in dem sie sich befindet (BAG Urteil vom 28.7.1994 - 6 AZR 220/94 - EzA § 15 BAT Regelmäßige Arbeitszeit Nr. 26).
  • BAG, 29.04.1982 - 6 ABR 54/79

    Arbeitsstelle - Räumliche Einheit - Betrieb - Dienststelle

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2001 - 1 Sa 116b/01
    Zwar ist Arbeitsstelle i.S. des § 15 Abs. 7 BAT als räumliche Einheit eines Betriebes bzw. einer Dienststelle zu verstehen (BAG Urteil vom 29.4.1982 - 6 ABR 54/79 - EzA Nr. 1 § 2 AZO).
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01

    Betriebliche Übung - Pauschale Überstundenvergütung

    Insoweit hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts (29. November 2001 - 4 AZR 736/00 - zVv., zu II 5 c bb der Gründe) darauf hingewiesen, die Entscheidung des EuGH betreffe allein die Frage, ob Bereitschaftsdienst Arbeitszeit im Sinne des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes sei (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein 18. Dezember 2001 - 1 Sa 116 b/01 - DB 2002, 693).
  • LAG Hamm, 07.11.2002 - 16 Sa 271/02

    Zur Frate der Einordnung von Bereitschaftsdiensten, bei denen Ärzte in der

    Hierauf beruft sich auch die Beklagte des vorliegenden Rechtsstreits, die daraus ableitet, dass das Rechtsverständnis und die Praxis, wie sie für den Bereitschaftsdienst in Deutschland tradiert sind, trotz der Richtlinie 93/104/EG weiterhin maßgeblich ist (so auch LAG Schleswig-Holstein vom 18.12.2001 - 1 Sa 116 b/01 - DB 2002, 693; Litschen, ZTR 2002, 54).

    a) Mit der Mehrzahl der bislang vorliegenden instanzgerichtlichen Entscheidungen (LAG Niedersachsen, aaO.; LAG Hamburg, Beschluss vom 13.02.2002 - 8 TaBV 10/01 - DB 2002, 691; ArbG Kiel vom 08.11.2001 - 1 Ca 2113 d/01 - NZA 2002, 150; ArbG Gotha vom 03.04.2001 - 3 BV 1/01 - DB 2001, 1254) und der vorherrschenden Meinung in der Literatur (Trägner, NZA 2002, 127; Hergenröder, RdA 2001, 346; Bertelsmann/Becker, PersR. 2002, 187; Heinze, ZTR 2002, 102; Ebener/Schmalz, DB 2001, 813, Neumann/Biebl, ArbZG, 13. Aufl., § 7 RdNr. 10) ist das erkennende Gericht der Ansicht, dass das Arbeitszeitgesetz im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs richtlinienkonform auszulegen ist (a.A. LAG Schleswig-Holstein vom 18.12.2001, aaO.; ArbG Kiel vom 03.06.2002 - 2 Ca 2501 e/01 - NZA 2002, 981, Breezmann, NZA 2002, 946; Litschen, aaO).

  • LAG Niedersachsen, 17.05.2002 - 10 TaBV 22/02

    Auslegung des Arbeitszeitbegriffs in Art. 2 Ziffer 1) der Richtlinie 93/104/EG;

    bb) Der Formulierung in Art. 2 Ziffer 1) Richtlinie 93/104/EG, wonach Arbeitszeit jede Zeitspanne ist, während der ein Arbeitnehmer "gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten" arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt, lässt sich nicht entnehmen, dass sich entgegen vorstehenden Grundsätzen der Arbeitszeitbegriff nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten richtet und die nationale Begriffsbestimmung der Definition der Arbeitszeit in Art. 2 Ziffer 1) Richtlinie 93/104/EG in der Auslegung des EuGH vorgeht (a.A. LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2001, 1 Sa 116 b/01 , DB 2002, S. 693, Revision eingelegt unter 6 AZR 114/02; Litschen, NZA 2001, S. 1355 ; ders., ZTR 2002, S. 54 ).
  • ArbG Kiel, 03.06.2002 - 2 Ca 2501 e/01

    Bereitschaftsdienst eines Rettungsassistenten als regelmäßige Arbeitszeit;

    Der schlafende Arbeitnehmer erbringt keine im Verhältnis zur Vollarbeit graduell geringere Arbeitsleitung, sondern gar keine Arbeitsleistung (BAG v. 22.11.2000 - 4 AZR 612, NZA 2001, 451, 453 [BAG 22.11.2000 - 4 AZR 612/99]; LAG Schl-H. v. 18.12.2001 - 1 Sa 1160/01, DB 2002, 693, 695) [LAG Schleswig-Holstein 18.12.2001 - 1 Sa 116b/01].
  • LAG Hessen, 28.05.2002 - 9 Sa 1082/01

    Tarifliche Vergütung von Bereitschaftsdienstzeiten; Anerkennung von

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 371/01

    Anspruch auf Überstundenvergütung - Pauschale Bezahlung von Überstunden -

    Insoweit hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts (29. November 2001 - 4 AZR 736/00 - zVv., zu I I 5 c bb der Gründe) darauf hingewiesen, die Entscheidung des EuGH betreffe allein die Frage, ob Bereitschaftsdienst Arbeitszeit im Sinne des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes sei (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein 18. Dezember 2001 - 1 Sa 116 b/01 - DB 2002, 693).
  • BAG, 29.01.2003 - 5 AZR 85/02

    Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Überstundenpauschale - Beschäftigung als

    Insoweit hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts (29. November 2001 - 4 AZR 736/00 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 288, zu II 5 c bb der Gründe) angenommen, die Entscheidung des EuGH betreffe allein die Frage, ob Bereitschaftsdienst Arbeitszeit im Sinne des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes sei (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein 18. Dezember 2001 - 1 Sa 116 b/01 - DB 2002, 693).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht