Weitere Entscheidung unten: BAG, 22.01.2003

Rechtsprechung
   BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01   

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https://dejure.org/2002,373
BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01 (https://dejure.org/2002,373)
BAG, Entscheidung vom 13.11.2002 - 4 AZR 351/01 (https://dejure.org/2002,373)
BAG, Entscheidung vom 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 (https://dejure.org/2002,373)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsauslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertraglicher Anspruch auf Teilhabe an Tarifgehaltserhöhungen; Auslegung eines Arbeitsvertrags; Verwendung der Formulierung "angelehnt" an einen Tarifvertrag ; Bezugnahme auf einen Tarifvertrag; Arbeitsvertrag mit einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Zeitdynamischer ...

  • Judicialis

    BGB § 157; ; BGB § 133; ; TVG § 3 Abs. 1; ; Vergütungstarifvertrag Nr. 32 vom 5. Mai 1998 zum BAT/VKA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslohn; Arbeitsvertragsrecht - Vertragsauslegung; Verpflichtung des nicht tarifgebundenen Arbeitgebers, Gehaltssteigerungen nach dem BAT zu zahlen, wenn "das Gehalt in Anlehnung an den BAT [für Gemeinden], VergGr. IV a frei vereinbart ... wird ... und DM [Betrag] ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 103, 338
  • BB 2003, 1236
  • DB 2003, 1001
  • NZA-RR 2003, 330
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 663/95

    Bezugnahme auf Tarifvertrag; Fachlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01
    Diese Auslegung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach Bezugnahmen im Arbeitsvertrag auf anderweite normative Regelungen - hier auf die benannte Vergütungsgruppe des BAT - in der Regel dynamisch zu verstehen sind, und zwar auch dann, wenn - wie hier - nur ein Teil des Tarifvertrages in Bezug genommen worden ist (28. Mai 1987 - 4 AZR 663/95 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 6 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 8; Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 10. Aufl. § 208 Rn. 12).
  • LAG Hessen, 20.02.2001 - 9 Sa 1401/00

    Auslegung des Arbeitsvertrages bezüglich der Geltung des BAT

    Auszug aus BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Februar 2001 - 2/9 Sa 1401/00 - aufgehoben, soweit es auf die Berufung der Beklagten die Klage in Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 18. April 2000 - 4 Ca 511/98 - in Höhe von 1.997,99 DM brutto nebst 4 % Zinsen aus dem sich ergebenden Nettobetrag seit dem 31. August 1998 abgewiesen hat; in diesem Umfang wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in

    Auszug aus BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01
    Bei der Vertragsauslegung kommt es nach den §§ 157, 133 BGB auf den wirklichen Willen der Vertragsparteien an, soweit dieser bei Berücksichtigung des beiderseitigen Gesamtverhaltens in den abgegebenen Willenserklärungen enthalten ist (vgl. zB Senat 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 6 mwN).
  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Diese Auslegung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Bezugnahmen im Arbeitsvertrag auf anderweite normative Regelungen in der Regel dynamisch zu verstehen sind (13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - zu III 1 b bb der Gründe, BAGE 103, 338, 343; vgl. auch Senat 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - Rn. 22, BAGE 116, 185).
  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 457/10

    Vergütung einer Teilzeitkraft - Diskriminierungsverbot

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Bezugnahme auf ein externes Regelwerk in der Regel als dynamische Verweisung zu verstehen (BAG 13.   November 2002 - 4 AZR 351/01 - zu III 1 b bb der Gründe, BAGE 103, 338; vgl. auch 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - Rn. 22, BAGE 116, 185) .
  • ArbG Freiburg, 08.07.2004 - 3 Ca 698/03

    Entgeltanspruch: Entstehen einer betrieblichen Übung; Erhöhung der Löhne und

    In den Urteilen des BAG vom 13.11.2002 -4 AZR 64/02 und 4 AZR 351/01 -, NZA-RR 2003, 329 bzw. 330 ff. und vom 28.05.1997 - 4 AZR 546/95 -, DB 1997, 2229 ff. hatte sich das BAG dagegen mit Fallgestaltungen zu befassen, in denen es nicht um die Frage der betrieblichen Übung ging, sondern um die Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel.

    In seiner Entscheidung vom 13.11.2002, -4 AZR 351/01 -, a. a. O. führt das BAG zu der arbeitsvertraglichen Regelung "Das Gehalt wird in Anlehnung an den BAT (für Gemeinden) Vergütungsgruppe IVa frei vereinbart und beträgt 2.911,76 DM monatlich brutto" aus: "Der Arbeitsvertrag ist nach Wortlaut und Regelungszusammenhang im Sinne einer konstitutiven Verweisung auf dynamische Vergütung nach der jeweils vereinbarten Vergütungsgruppe auszulegen.

    Zwar sind die der jeweiligen Vergütungsgruppe zuzuordnenden Zahlen aus den Vergütungstabellen ablesbar, diese stehen jedoch nicht jedem Arbeitnehmer zur Verfügung (vgl. BAG Urt. v. 13.11.2002 - 4 AZR 351/01-, a. a. O.).

    (b) Die Begleitumstände -insbesondere das tatsächliche Verhalten der Parteien kann hier ein Indiz sein (vgl. BAG Urt. v. 13.11.2002 - 4 AZR 351/01 -, a. a. O.) sprechen vorliegend dafür, dass eine dynamische Verweisung gewollt war.

    In der Entscheidung des BAG vom 13.11.2002 -4 AZR 351/01 -a.a.O., ist ausgeführt, dass die Partner eines Arbeitsvertrags sehr wohl auf der einen Seite eine bestimmte Tarifgruppe ohne Rücksicht auf die tatsächliche Wertigkeit der Tätigkeit vereinbaren können, auf der anderen Seite die Bezahlung aber zeitdynamisch nach dieser Gruppe erfolgen soll.

    Mit BAG, Urt. v. 13.11.2002 - 4 AZR 351/01 -, a. a. O. ist zwar davon auszugehen, dass der Ausspruch einer Änderungskündigung den Schluss zulässt, dass sich der Arbeitgeber selbst zur Weitergabe einer Tariflohnerhöhung verpflichtet fühlt.

    In seinem Urteil vom 03.11.2002, -4 AZR 351/01 -, a. a. O. geht das BAG daher davon aus, dass eine Anlehnung an einen Tarifvertrag dahin zu verstehen ist, dass der nicht tarifgebundene Arbeitgeber auf ein intern praktiziertes Vergütungssystem rekurriert, und dass eine solche Verweisung in der Regel dynamisch zu verstehen ist.

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Rechtsprechung
   BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 395/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1742
BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 395/02 (https://dejure.org/2003,1742)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2003 - 10 AZR 395/02 (https://dejure.org/2003,1742)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 10 AZR 395/02 (https://dejure.org/2003,1742)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 611 BGB
    Freiwillige Sonderprämie - Gesamtzusage über Intranet

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1858
  • NZA 2003, 576 (Ls.)
  • MMR 2003, 684 (Ls.)
  • DB 2003, 1001
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 48/02

    Jubiläumszuwendung

    Auszug aus BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 395/02
    Die Auslegung der Gesamtzusage (§§ 133, 157 BGB) durch das Berufungsgericht unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (vgl. BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, mwN).

    ohne dazu durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz gezwungen zu sein (vgl. BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - mwN).

  • LAG Hamburg, 13.06.2002 - 1 Sa 8/02

    Zulässigkeit einer freiwilligen Sonderzahlung an Arbeitnehmer an einem bestimmten

    Auszug aus BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 395/02
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. Juni 2002 - 1 Sa 8/02 - aufgehoben.
  • BGH, 05.11.2015 - VII ZR 59/14

    Handelsvertretervertrag: Wirksamkeit einer Vertragsbestimmung über die

    Dies ist jedenfalls anzunehmen, wenn die Gesamtzusage in einem für sämtliche Arbeitnehmer zugänglichen betrieblichen Intranet veröffentlicht wird (vgl. BAG, NZA 2014, 1333 Rn. 17; ZIP 2003, 1858, 1859, juris Rn. 43).
  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07

    Ballungsraumzulage - Gesamtzusage - Betriebsübergang

    Die dahingehende Auslegung kann vom Revisionsgericht selbst vorgenommen werden (vgl. BAG 22. Januar 2003 - 10 AZR 395/02 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 247 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 1; 14. Juni 1995 - 5 AZR 126/94 - AP BGB § 611 Personalrabatt Nr. 1 = EzA BGB § 611 Personalrabatt Nr. 1).

    Denn bei den Vorbehalten handelt es sich nicht um einen eine Rechtsbindung für die Zukunft ausschließenden Freiwilligkeitsvorbehalt, wie die Beklagte annimmt; nur ergänzend ist deshalb darauf hinzuweisen, dass selbst die ausdrückliche Bezeichnung einer Leistung als "freiwillig" - wovon vorliegend keine Rede sein kann - allein nicht ausreichen würde, um einen Rechtsbindungswillen auszuschließen (BAG 22. Januar 2003 - 10 AZR 395/02 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 247 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 1).

  • LAG Niedersachsen, 13.01.2006 - 10 Sa 1115/05

    Berechnung der Höhe einer Betriebsrente unter Beachtung der Entscheidung des

    Ihre Auslegung richtet sich daher nach den allgemeinen Regeln zur Auslegung von Willenserklärungen, §§ 133, 157 BGB (BAG, 22.01.2003, 10 AZR 395/02, AP Nr. 247 zu § 611 BGB ) .
  • LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 858/11

    Herausgabe von Arbeitszeitnachweisen im Transportgewerbe; Urlaubsgeldanspruch

    Bereits nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts musste der Arbeitgeber jedoch unmissverständlich deutlich machen, falls er sich den Widerruf einer zugesagten Leistung vorbehalten bzw. eine vertragliche Bindung verhindern wollte (vgl. BAG, Urteil vom 23.10.2002 - 10 AZR 48/02, BB 2003, 369; BAG, Urteil vom 22.01.2003 - 10 AZR 395/02, ARST 2003, 276).
  • LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 29/05

    AGB-Kontrolle von kombiniertem Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

    Bereits nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts musste der Arbeitgeber "unmissverständlich" deutlich machen, wenn er sich den Widerruf einer zugesagten Leistung vorbehalten bzw. eine vertragliche Bindung verhindern wollte (BAG 23.10.2002 - 10 AZR 48/02; BAG 22.01.2003 - 10 AZR 395/02; BAG 11.04.2000 - 9 AZR 255/99).
  • LAG Düsseldorf, 30.11.2005 - 12 Sa 1210/05

    Funktionsbezogene Zulage, Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

    Indessen kann der Freiwilligkeitsvorbehalt auch so verstanden werden, dass sich der Arbeitgeber zur Erbringung der Leistung verpflichtet, ohne dazu durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz gezwungen zu sein (BAG, Urteil vom 21.01.2003, 9 AZR 546/01, EzA Nr. 5 zu § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie, BAG, Urteil vom 22.01.2003, 10 AZR 395/02, ZIP 2003, 1858, Urteil vom 28.04.2004, 10 AZR 481/03, ZTR 2004, 540, BAG 3. Senat, Urteil vom 19. Mai 2005, Az: 3 AZR 660/03NZA 2005, 889).
  • LAG Köln, 15.12.2005 - 5 Sa 875/05

    Entgeltdynamik; ERA

    Deren Auslegung richtet sich nach den für Willenserklärungen maßgeblichen Grundsätzen (vgl. BAG, Urteil vom 22.01.2003 - 10 AZR 395/02 - AP Nr. 247 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 11 Ca 2171/21
    Nach h.A. wird in der Gesamtzusage ein Vertragsangebot an jeden einzelnen Arbeitnehmer gesehen (zu einer Gesamtzusage per Internet: BAG 22.1.2003 NZA 2003, 576).
  • ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 11 Ca 2170/21
    Nach h.A. wird in der Gesamtzusage ein Vertragsangebot an jeden einzelnen Arbeitnehmer gesehen (zu einer Gesamtzusage per Internet: BAG 22.1.2003 NZA 2003, 576).
  • LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 (18) Sa 308/03

    Bindungsdauer einer Gesamtzusage

    Diese Bindung hätte sie, wie aus der vorstehenden Vorschrift zu entnehmen ist, nur dadurch verhindern können, dass sie jegliche Gebundenheit an ihre Gesamtzusage, z. B. durch einen Hinweis auf deren Freiwilligkeit i. S. eines fehlenden Rechtsbindungswillens (vgl. BAG 22.01.2003 - 10 AZR 395/02 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 1) oder durch einen Widerrufsvorbehalt (BAG 26.05.1992 - 9 AZR 174/91 - EzA § TVG Tariflohnerhöhung Nr. 21; BAG 23.10.2002 - 10 AZR 48/02 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 168), ausgeschlossen hätte.
  • ArbG Bochum, 08.06.2016 - 3 Ca 38/16

    Zahlung und Bemessung einer örtlichen monatlichen Theaterbetriebszulage;

  • ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 11 Ca 2171/2
  • ArbG Düsseldorf, 01.10.2021 - 11 Ca 2168/21
  • LAG Köln, 25.11.2005 - 12 Sa 881/05

    Einmalzahlung einer Strukturkomponente von 0,7 % dient nicht der Gewährung einer

  • LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 (18) Sa 308/03
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 AL 3301/15
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