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Rechtsprechung
   BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02   

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BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02 (https://dejure.org/2003,1371)
BAG, Entscheidung vom 21.01.2003 - 1 AZR 125/02 (https://dejure.org/2003,1371)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 (https://dejure.org/2003,1371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Anrechung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf eine übertarifliche Zulage; Voraussetzungen eines selbständigen Lohnbestandteils; Voraussetzungen eines gerichtlichen Geständnisses; Auslegung des Anwendungsbereichs des vertraglichen Anrechnungsvorbehalts; Anrechenbarkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Zulage - Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage; Pauschalzahlung für Vergangenheit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachträglich für bestimmte Monate vereinbarte Tariferhöhung durch Pauschalzahlung ? Anrechnung auf die in diesen Monaten bereits geleisteten übertariflichen Zulagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1056 (Ls.)
  • DB 2003, 1584
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 59/98

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anrechung einer Tariferhöhung auf übertarifliche

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02
    Eine anrechnungsfähige Tariferhöhung kann auch vorliegen, wenn die Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum keine prozentuale Erhöhung ihres Entgelts, sondern eine Pauschalzahlung erhalten (vgl. BAG 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - AP BetrVG 1972 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 88 Nr. 1, zu II 2 a der Gründe; 21. September 1999 - 1 ABR 59/98 - NZA 2000, 898, zu B II 2 b der Gründe).

    Wird in einem Tarifvertrag neben einer prozentualen Lohnerhöhung die Zahlung eines Pauschalbetrags für einen bestimmten vor Abschluß des Tarifvertrags liegenden Zeitraum vereinbart, steht dies der Annahme einer einheitlichen Tariferhöhung nicht entgegen (vgl. BAG 21. September 1999 - 1 ABR 59/98 - aaO).

    Gleiches gilt, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Zulage angerechnet wird (vgl. etwa BAG 21. September 1999 - 1 ABR 59/98 - NZA 2000, 898, zu B II 1 der Gründe mwN; 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - BAGE 81, 38, 41 = AP BetrVG 1972 77 Nr. 61, zu I der Gründe; grundlegend BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 145 ff. = AP BetrVG 1972 87 Lohngestaltung Nr. 51, zu C der Gründe).

    Dies gilt auch, wenn sich eine einheitliche Tariferhöhung aus einer prozentualen Erhöhung des künftigen Monatsentgelts und einem oder mehreren Pauschalbeträgen für einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit zusammensetzt (vgl. BAG 21. September 1999 - 1 ABR 59/98 - NZA 2000, 898, zu B II 2 b und c der Gründe).

  • BAG, 19.09.1995 - 1 AZR 208/95

    Nachträgliche Heilung einer mitbestimmungswidrigen Anrechnung von Tariferhöhungen

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02
    Gleiches gilt, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Zulage angerechnet wird (vgl. etwa BAG 21. September 1999 - 1 ABR 59/98 - NZA 2000, 898, zu B II 1 der Gründe mwN; 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - BAGE 81, 38, 41 = AP BetrVG 1972 77 Nr. 61, zu I der Gründe; grundlegend BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 145 ff. = AP BetrVG 1972 87 Lohngestaltung Nr. 51, zu C der Gründe).

    Verletzt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, führt dies nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung insgesamt zur Unwirksamkeit der Anrechnung (vgl. etwa BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - aaO, zu D II der Gründe; BAG 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - aaO, zu II 1 a der Gründe; 9. Juli 1996 - 1 AZR 690/95 - AP BetrVG 1972 87 Lohngestaltung Nr. 86 = EzA BetrVG 1972 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 56, zu III der Gründe).

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 744/00

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Erweiterung des

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02
    Eine anrechnungsfähige Tariferhöhung kann auch vorliegen, wenn die Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum keine prozentuale Erhöhung ihres Entgelts, sondern eine Pauschalzahlung erhalten (vgl. BAG 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - AP BetrVG 1972 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 88 Nr. 1, zu II 2 a der Gründe; 21. September 1999 - 1 ABR 59/98 - NZA 2000, 898, zu B II 2 b der Gründe).

    Insoweit liegt regelmäßig auch die für eine Anrechnung erforderliche Zweckübereinstimmung von Tariferhöhung und freiwilliger Zulage vor (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - AP BetrVG 1972 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 74, zu II 2 b der Gründe mwN).

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02
    Lohn- u. Tariflohnerhöhung Nr. 36 = EzA 4 Tariflohnerhöhung Nr. 38, zu II 1 der Gründe; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - AP BetrVG 1972 87 Lohngestaltung Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 54, zu II 1 der Gründe; 22. September 1992 - 1 AZR 405/99 - BAGE 71, 180, 185 = AP BetrVG 1972 87 Nr. 55, zu I 1 der Gründe; 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP TVG 4 Nr. 15 = EzA TVG 4 Tariflohnerhöhung Nr. 6).

    Dies gilt auch, wenn die Zulage über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt und nicht mit Tariflohnerhöhungen verrechnet worden ist (BAG 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - aaO; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - aaO).

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 167/01

    Übertarifliches Gehalt und Tarifgehaltserhöhung

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber eine Tariferhöhung grundsätzlich auf übertarifliche Zulagen anrechnen, sofern dem Arbeitnehmer die Zulage nicht vertraglich als selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt war (BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 167/01 - AP TVG 4 Übertarifl.

    Zwar mag dann, wenn nicht nur ein einheitliches übertarifliches Gehalt vereinbart, sondern ein übertariflicher Lohnbestandteil als Zulage bezeichnet und gesondert neben dem Tarifentgelt ausgewiesen ist, nicht ohne weiteres von einer automatischen Verrechnung auszugehen sein (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 167/01 - NZA 2002, 1216, zu II 1 der Gründe; vgl. aber auch BAG 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - BAGE 38, 118 = AP BGB 242 Gleichbehandlung Nr. 47).

  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95

    Versehentlich unvollständige Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulagen

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02
    Lohn- u. Tariflohnerhöhung Nr. 36 = EzA 4 Tariflohnerhöhung Nr. 38, zu II 1 der Gründe; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - AP BetrVG 1972 87 Lohngestaltung Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 54, zu II 1 der Gründe; 22. September 1992 - 1 AZR 405/99 - BAGE 71, 180, 185 = AP BetrVG 1972 87 Nr. 55, zu I 1 der Gründe; 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP TVG 4 Nr. 15 = EzA TVG 4 Tariflohnerhöhung Nr. 6).

    Dies gilt auch, wenn die Zulage über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt und nicht mit Tariflohnerhöhungen verrechnet worden ist (BAG 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - aaO; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - aaO).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02
    Gleiches gilt, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Zulage angerechnet wird (vgl. etwa BAG 21. September 1999 - 1 ABR 59/98 - NZA 2000, 898, zu B II 1 der Gründe mwN; 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - BAGE 81, 38, 41 = AP BetrVG 1972 77 Nr. 61, zu I der Gründe; grundlegend BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 145 ff. = AP BetrVG 1972 87 Lohngestaltung Nr. 51, zu C der Gründe).

    Verletzt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, führt dies nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung insgesamt zur Unwirksamkeit der Anrechnung (vgl. etwa BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - aaO, zu D II der Gründe; BAG 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - aaO, zu II 1 a der Gründe; 9. Juli 1996 - 1 AZR 690/95 - AP BetrVG 1972 87 Lohngestaltung Nr. 86 = EzA BetrVG 1972 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 56, zu III der Gründe).

  • BAG, 09.07.1996 - 1 AZR 690/95

    Anrechnung von Zulage bei Höhergruppierung

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02
    Verletzt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, führt dies nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung insgesamt zur Unwirksamkeit der Anrechnung (vgl. etwa BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - aaO, zu D II der Gründe; BAG 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - aaO, zu II 1 a der Gründe; 9. Juli 1996 - 1 AZR 690/95 - AP BetrVG 1972 87 Lohngestaltung Nr. 86 = EzA BetrVG 1972 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 56, zu III der Gründe).
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02
    Zwar mag dann, wenn nicht nur ein einheitliches übertarifliches Gehalt vereinbart, sondern ein übertariflicher Lohnbestandteil als Zulage bezeichnet und gesondert neben dem Tarifentgelt ausgewiesen ist, nicht ohne weiteres von einer automatischen Verrechnung auszugehen sein (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 167/01 - NZA 2002, 1216, zu II 1 der Gründe; vgl. aber auch BAG 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - BAGE 38, 118 = AP BGB 242 Gleichbehandlung Nr. 47).
  • BGH, 23.01.1991 - VIII ZR 122/90

    Übernahme der Kosten der Nachbesserung durch den Käufer

    Auszug aus BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02
    Die gemäß 366 Abs. 1 BGB grundsätzlich bei der Leistung vorzunehmende Tilgungsbestimmung kann durch eine - auch stillschweigend mögliche Vereinbarung - der Parteien offen gehalten werden und dem Schuldner vorbehalten bleiben (vgl. BGH 2. Dezember 1968 - II ZR 144/67 - BGHZ 51, 157, 159, 161, zu II 1 der Gründe; 23. Januar 1991 - VIII ZR 122/90 - BGHZ 113, 251, zu B I 1 b der Gründe; Palandt BGB 62. Aufl. 366 Rn. 4).
  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 481/80

    Lohnzulage

  • BGH, 02.12.1968 - II ZR 144/67

    GmbH: Erfüllung der Einlagepflicht

  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen in zweistufigem

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

    Eine anrechnungsfähige Tariferhöhung kann deshalb auch vorliegen, wenn die Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum keine prozentuale Erhöhung ihres Entgelts, sondern eine Pauschalzahlung erhalten (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A II 1 b dd der Gründe; 25. Juni 2002 - 3 AZR 167/01 - AP TVG § 4 Übertarifl.

    Die Anrechnung ist mitbestimmungsfrei, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Vergütung sämtlicher Arbeitnehmer angerechnet wird (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A II 2 a der Gründe).

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und

    Erhöht sich die tarifliche Vergütung, entspricht die Zulässigkeit der Anrechnung regelmäßig dem Parteiwillen, weil sich die Gesamtvergütung nicht verringert (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41; 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - zu I 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 88 Nr. 1).
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Erhöht sich die tarifliche Vergütung, entspricht die Zulässigkeit der Anrechnung regelmäßig dem Parteiwillen, weil sich die Gesamtvergütung nicht verringert (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41; 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 88 Nr. 1, zu I 1 der Gründe).

    Rechtsgrund der geleisteten Zahlungen bleibt die vertragliche Lohnvereinbarung (Senat 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47 mwN; BAG 3. Juni 2003 - 1 AZR 314/02 - BuW 2004, 260 f.; 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41).

  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07

    Betriebsrat; ERA-Strukturkomponente, Gehaltsabkommen 2006; Metallindustrie NRW;

    a) Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts ist individualrechtlich die Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Gehaltsbestandteile möglich, sofern dem Arbeitnehmer die Zulage nicht als selbstständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (vgl. BAG, Urteil v. 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 = AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt; Urteil v. 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 = AP Nr. 118 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Urteil v. 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Regelungsabrede).

    Allein in der tatsächlichen Zahlung liegt noch keine vertragliche Abrede über den Ausschluss einer Anrechnung, und zwar auch dann nicht, wenn die Zulage über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos und ohne Verrechnung mit Tariflohnerhöhungen gezahlt worden ist (vgl. BAG, Urteil v. 1. März 2006 - 5 AZR 540/05, a.a.O.; Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.).

    Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen dann mitzubestimmen, wenn eine generelle Maßnahme vorliegt, sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern und für die Neuregelung innerhalb des vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei vorgegebenen Dotierungsrahmens ein Gestaltungsspielraum besteht (vgl. BAG, Urteil v. 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 = AP Nr. 124 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.).

    Vereinbaren die Tarifvertragsparteien die Erhöhung der Entgelte um einen bestimmten Prozentsatz und für vor dem Tarifabschluss liegende Monate eine Pauschalzahlung und liegt darin eine einheitliche Vergütungserhöhung, führt die Weitergabe der pauschalen Erhöhung und die erst anschließende Anrechnung der prozentualen Erhöhung zu einer Veränderung der Verteilung übertariflicher Zulagen; sie ist daher mitbestimmungspflichtig (vgl. BAG, Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.; Beschluss v. 21. September 1999 1 ABR 59/98 = NZA 2000, S. 898).

    Eine einheitliche Tariferhöhung kann auch dann vorliegen, wenn die für bestimmte Monate zu leistende Pauschalzahlung ausdrücklich als Entgelterhöhung bezeichnet wird (vgl. BAG, Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.).

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

    Zwar kann eine Vereinbarung darüber, dass die Zulagen auch nach einer Tariflohnerhöhung als selbständiger Gehaltsbestandteil unvermindert weitergezahlt werden sollen, nicht nur ausdrücklich geschlossen werden, sondern sich auch aus besonderen Umständen ergeben (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41).

    Dies gilt auch dann, wenn der übertarifliche Bestandteil über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt und nicht mit Tariflohnerhöhungen verrechnet wurde (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu II 1 a der Gründe mwN; 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - AP BetrVG 1972 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 88 Nr. 1, zu I 1 der Gründe).

    Die Anrechnung unterliegt deshalb nicht der Mitbestimmung, wenn sie das Zulagenvolumen entweder völlig aufzehrt oder die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Zulage angerechnet wird (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A I 2 a der Gründe mwN; 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - BAGE 81, 38, 41, zu I der Gründe; grundlegend BAG Großer Senat 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 157 ff., zu C III der Gründe).

    Verletzt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, führt dies nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung insgesamt zur Unwirksamkeit der Anrechnung (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - aaO mwN).

  • LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07

    Ansehung der tariflichen Einmalzahlung nach §§ 2 Nr. 2, 3 Nr. 2 Lohnabkommen in

    Maßgeblich ist, ob eine Zweckübereinstimmung zwischen der tariflichen Lohnerhöhung und der übertariflichen Leistung besteht (vgl. BAG, Urteil vom 01.03.2006 - 5 AZR 540/05, NZA 2006, 688; Urteil vom 21.01.2003 - 1 AZR 125/02, AP Nr. 118 zu § 87 BetrVG 1972; Urteil vom 15.03.2000 - 5 AZR 557/98, BAGE 94, 58; Reiter, Anrechnung tariflicher Einmalzahlungen auf übertarifliche Zulagen, DB 2006, 2686).

    Eine Vereinbarung, dass die Zulage auch nach einer Tariflohnerhöhung ungeschmälert weitergezahlt wird, kann ausdrücklich geschlossen werden, kann sich aber auch aus den besonderen Umständen bei den Vertragsverhandlungen, aus dem Zweck der Zulage oder aus einer betrieblichen Übung ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2003, a.a.O.).

    Auch in der Einmalzahlung kann eine Tariflohnerhöhung liegen (vgl. BAG, Urteil vom 01.03.2006, a.a.O.; Urteil vom 21.01.2003, a.a.O.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber, soweit nichts Abweichendes vertraglich vereinbart ist, regelmäßig eine nachträglich für bestimmte Monate vereinbarte Tariflohnerhöhung auf die in diesen Monaten bereits geleisteten übertariflichen Zulagen durch ausdrückliche oder konkludente Erklärung anrechnen und so die Erfüllung des noch offenen Anspruchs aus der Tariflohnerhöhung durch die bereits geleisteten Zulagenzahlungen bewirken (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2003, a.a.O.; Urteil vom 03.06.2003 - 1 AZR 314/02, BuW 2004, 260).

    Hiervon ist bei einem mit einer übertariflichen Zulage verbundenen Anrechnungsvorbehalt insoweit auszugehen, als die Tariflohnerhöhung sich auf einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit beziehen soll (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2003, a.a.O.; Urteil vom 03.06.2003, a.a.O.).

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (vgl. nur Senat 15. März 2000 - 5 AZR 557/98 - BAGE 94, 58, 61, zu B II der Gründe; BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A II 1 a der Gründe mwN).

    Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 38, zu II 1 der Gründe; 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A II 1 b dd der Gründe).

    Die Anrechnung ist mitbestimmungsfrei, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertarifliche Vergütung sämtlicher Arbeitnehmer angerechnet wird (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 164 ff., zu C III 4 - 6 der Gründe; 26. Mai 1998 - 1 AZR 704/97 - BAGE 89, 31, 38 f., zu II 2 a der Gründe; 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A II 2 a der Gründe; 19. Mai 2004 - 5 AZR 354/03 - EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 43, zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 314/02

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage - Verletzung des

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Arbeitgeber, sofern arbeitsvertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, regelmäßig eine nachträglich für bestimmte Monate vereinbarte Tariferhöhung auf die in diesen Monaten bereits geleisteten übertariflichen Zahlungen durch eine ausdrückliche oder auch konkludente Erklärung anrechnen und so die Erfüllung des noch offenen Anspruchs aus der Tariferhöhung durch die bereits geleisteten Zahlungen der Zulage bewirken (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - zu A II 1 b dd der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Hiervon ist bei einem mit einer freiwilligen übertariflichen Zulage verbundenen Anrechnungsvorbehalt jedenfalls insoweit auszugehen, als eine Tariferhöhung sich auf einen bestimmten in der Vergangenheit liegenden Zeitraum bezieht (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - aaO).

    Dies gilt auch, wenn sich eine einheitliche Tariferhöhung aus einer prozentualen Erhöhung des künftigen Monatsentgelts und einem oder mehreren Pauschalbeträgen für einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit zusammensetzt (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - zu A II 2 a der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. ferner 21. September 1999 - 1 ABR 59/98 - NZA 2000, 898, zu B II 2 b und c der Gründe).

    Verletzt der Arbeitgeber das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, führt dies nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung insgesamt zur Unwirksamkeit der Anrechnung (vgl. etwa BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - aaO S. 170, zu D II der Gründe; BAG 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - aaO S. 42, zu II 1 a der Gründe; 9. Juli 1996 - 1 AZR 690/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 86 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 56; 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - aaO).

    Zwar war die Beklagte auch insoweit individualrechtlich an einer Anrechnung nicht gehindert (vgl. zur individualrechtlichen Anrechenbarkeit von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - zu A II 1 a der Gründe mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1416/07

    Betriebsrat; Gehaltsabkommen 2006; Metallindustrie NRW; Mitbestimmung; Klage auf

    a) Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts ist individualrechtlich die Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Gehaltsbestandteile möglich, sofern dem Arbeitnehmer die Zulage nicht als selbstständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (vgl. BAG, Urteil v. 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 = AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt; Urteil v. 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 = AP Nr. 118 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Urteil v. 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Regelungsabrede).

    Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen dann mitzubestimmen, wenn eine generelle Maßnahme vorliegt, sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern und für die Neuregelung innerhalb des vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei vorgegebenen Dotierungsrahmens ein Gestaltungsspielraum besteht (vgl. BAG, Urteil v. 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 = AP Nr. 124 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.).

    Vereinbaren die Tarifvertragsparteien die Erhöhung der Entgelte um einen bestimmten Prozentsatz und für vor dem Tarifabschluss liegende Monate eine Pauschalzahlung und liegt darin eine einheitliche Vergütungserhöhung, führt die Weitergabe der pauschalen Erhöhung und die erst anschließende Anrechnung der prozentualen Erhöhung zu einer Veränderung der Verteilung übertariflicher Zulagen; sie ist daher mitbestimmungspflichtig (vgl. BAG, Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.; Beschluss v. 21. September 1999 1 ABR 59/98 = NZA 2000, S. 898).

    Eine einheitliche Tariferhöhung kann auch dann vorliegen, wenn die für bestimmte Monate zu leistende Pauschalzahlung ausdrücklich als Entgelterhöhung bezeichnet wird (vgl. BAG, Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.).

  • BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei zeitlich gestaffelter Anrechnung von

    Dabei kann die Frage, ob eine einheitliche Tarifgehaltserhöhung oder mehrere selbständige Tarifgehaltserhöhungen vorliegen, eine wesentliche Rolle spielen (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - zu A II 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41).
  • LAG Düsseldorf, 18.12.2007 - 6 Sa 1825/07

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf außertarifliche Zulage

  • BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03

    Anrechnung der zweiten Stufe einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen

  • LAG Hamm, 09.01.2008 - 18 Sa 1102/07

    Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; Anrechenbarkeit der Einmalzahlung

  • LAG Hamm, 04.01.2005 - 19 Sa 1790/04

    Unberechtigte Anrechnung einer Besitzstandszulage auf Tariflohnerhöhung

  • BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 533/02

    Anrechnung einer Zulage auf kommende Lohnerhöhungen

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 355/04

    Abbau einer Ministerialzulage

  • LAG Hessen, 26.04.2012 - 5 Sa 924/11

    Anrechnung übertariflicher Vergütungsbestandteile - Andere Abmachung durch Spruch

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 821/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 941/08

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 4 Sa 847/21

    Elternzeit - Teilzeit

  • LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 37/17

    Anrechnung - übertarifliches Entgelt - betriebliche Übung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 5 Sa 312/09

    Anwesenheitsprämie - Freiwilligkeitsvorbehalt - Vertragsauslegung

  • LAG Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 17 Sa 55/07

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei voller und gleichmäßiger Anrechnung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 5 Sa 19/10

    Anwesenheitsprämie - Freiwilligkeitsvorbehalt - Vertragsauslegung

  • BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 57/08

    Anrechnung von Tarifgehaltserhöhungen auf übertarifliche Zulage

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 595/04

    Übertarifliche Zulage - Anrechnung - ERA-Strukturkomponente

  • LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 38/17

    Anrechnung - übertarifliches Entgelt - betriebliche Übung

  • LAG München, 27.07.2006 - 3 Sa 125/06

    Anrechnung einer tariflichen pauschalierten monatlichen Zahlung

  • LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 47/17

    Anrechnung - übertarifliches Entgelt - betriebliche Übung

  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 77/04

    Mehrarbeit eines Hausmeisters - Zulage - Anrechenbarkeit

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 357/04

    Abbau einer Ministerialzulage

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 358/04

    Abbau einer Ministerialzulage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2010 - 8 Sa 775/09

    Anspruch auf Zahlung einer Funktionszulage für Angestellte im Schreibdienst -

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 356/04

    Abbau einer Ministerialzulage

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 354/04

    Abbau einer Ministerialzulage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2005 - 8 Sa 1033/04

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine Leistungszulage

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 37/05

    Übertarifliche Zulage - Anrechnung - ERA-Strukturkomponente

  • LAG Hessen, 22.07.2015 - 6 Sa 1525/14

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1730/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1736/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 5 TaBV 74/11

    Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrats bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen

  • LAG Hamm, 04.05.2012 - 15 Sa 1738/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1725/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1724/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1726/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1727/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1729/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1731/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1732/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1733/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1734/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1735/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1737/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

  • LAG Hamm, 05.04.2012 - 15 Sa 1739/11

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile;

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Rechtsprechung
   BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1410
BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01 (https://dejure.org/2002,1410)
BAG, Entscheidung vom 25.06.2002 - 3 AZR 226/01 (https://dejure.org/2002,1410)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 (https://dejure.org/2002,1410)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung einer in Liquidation befindlichen Aktiengesellschaft zur Vornahme der Anpassungsprüfung i. S. v. § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) bei der Altersversorgung ihrer Arbeitnehmer; Verpflichtung einer ...

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 16
    Voraussetzungen der Anpassungspflicht nach § 16 BetrAVG - Betriebliche Altersversorgung; Anpassung der Betriebsrenten bei einer Abwicklungsgesellschaft; Anpassung und Berechnungsdurchgriff im Konzern; seitens eines beherrschenden Unternehmens gesetzte vertrauensbildende ...

  • Der Betrieb

    Anpassung im Konzern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 520 (Ls.)
  • DB 2003, 1584
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Dies hat der Senat bereits für den Fall einer Rentnergesellschaft bejaht, also für ein Unternehmen, das liquidiert wurde und dessen einzig verbliebener Gesellschaftszweck die Abwicklung seiner Versorgungsverbindlichkeiten war (23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246).

    Im Urteil zur Rentnergesellschaft vom 23. Oktober 1996 (- 3 AZR 514/95 - aaO, zu II 1 c der Gründe) hatte der Senat zwar die Frage, ob sich bei einer solchen Gesellschaft deren Anpassungsfähigkeit ausschließlich nach den von ihr erzielten Erträgen richtet oder ob in einem solchen Fall zur Finanzierung des Anpassungsbedarfs auch ein angemessener Eingriff in die Vermögenssubstanz des Versorgungsschuldners zumutbar sein kann und billigem Ermessen entspricht, noch offen gelassen.

    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob die nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Berechnungsdurchgriff notwendige verdichtete Konzernverbindung zwischen der Beklagten als Versorgungsschuldnerin und der Pr AG als herrschendem Unternehmen besteht (Senat 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - BAGE 78, 87, 100 ff.; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 5 f.; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246, 253 f.).

    Es ist vorliegend nicht ersichtlich, daß durch das herrschende Unternehmen (S AG oder Pr AG) die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausgeübt worden ist, die auf die Belange des abhängigen Tochterunternehmens (P AG oder die Beklagte) keine angemessene Rücksicht genommen und so die mangelnde Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners verursacht hat (Senat 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - aaO).

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob die nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Berechnungsdurchgriff notwendige verdichtete Konzernverbindung zwischen der Beklagten als Versorgungsschuldnerin und der Pr AG als herrschendem Unternehmen besteht (Senat 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - BAGE 78, 87, 100 ff.; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 5 f.; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246, 253 f.).

    In einem solchen Fall muß die Betriebsrente auch bei einer ungünstigen wirtschaftlichen Lage des Versorgungsschuldners an die Kaufkraftentwicklung angepaßt werden, soweit die wirtschaftliche Situation des herrschenden Unternehmens eine Anpassung ermöglicht (BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - BAGE 78, 87, 100 ff.).

    Im Konzern kommt deshalb eine unternehmensübergreifende Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Sozialleistungen allenfalls dann in Betracht, wenn vom herrschenden Unternehmen ausgehend bestimmte Leistungen üblicherweise konzerneinheitlich erbracht werden und auf den Fortbestand dieser Übung ein schützenswertes Vertrauen für die Arbeitnehmer der Konzernunternehmen entstanden ist (BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - BAGE 78, 87, 96 f.).

  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75

    Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Der Anpassungsbedarf der Versorgungsempfänger richtet sich nach dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlust, den der Senat nach den Preisindexberechnungen des Statistischen Bundesamtes bestimmt (st. Rspr. seit 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279, 291).

    Sind Einbußen in der Unternehmenssubstanz zu befürchten, steht die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers und - bei werbenden Unternehmen - diejenigen der aktiven Arbeitnehmer einer Anpassung entgegen (st. Rspr. des Senats seit dem 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279 ff.; zuletzt 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 47 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 39).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Bei der Anpassungsprüfung zum 1. Januar 1996 war nicht nur auf den Anpassungsbedarf der letzten drei Jahre, sondern auf die seit Rentenbeginn eingetretene Teuerung abzustellen, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137, 141 ff.; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 6 f.).

    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob die nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Berechnungsdurchgriff notwendige verdichtete Konzernverbindung zwischen der Beklagten als Versorgungsschuldnerin und der Pr AG als herrschendem Unternehmen besteht (Senat 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - BAGE 78, 87, 100 ff.; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 5 f.; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246, 253 f.).

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 420/98

    Pflicht zur Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG der Witwe eines

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Auch den Erben eines ehemals einzelkaufmännisch tätigen früheren Arbeitgebers treffen die Pflichten nach § 16 BetrAVG, selbst wenn er das Geschäft des Erblassers nicht weiterführt (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 420/98 - BAGE 92, 349 ff.).

    In seinem Urteil vom 9. November 1999 (- 3 AZR 420/98 - BAGE 92, 349, 355 ff.) hat der Senat jedoch entschieden, daß auch nach Einstellung seiner unternehmerischen Aktivitäten der Versorgungsschuldner nicht verpflichtet ist, die Anpassungslasten durch Eingriffe in die Vermögenssubstanz zu finanzieren und daß er darüber hinaus wie ein aktiver Unternehmer eine angemessene Verzinsung seines Eigenkapitals in Anspruch nehmen kann, bevor er zusätzliche Versorgungslasten durch Anpassung der Betriebsrenten an die Kaufkraftentwicklung übernimmt.

  • BAG, 26.04.1994 - 3 AZR 981/93

    Insolvenzschutz für Rentenanpassung

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Ausgenommen davon wären nur Rentenerhöhungen, die im letzten Jahr, oder, nach dem Betriebsrentengesetz in der Fassung ab 1. Januar 1999, in den letzten beiden Jahren vor Eintritt des Insolvenzfalles vorgenommen worden wären (BAG 26. April 1994 - 3 AZR 981/93 - BAGE 76, 299), wie sich aus § 7 Abs. 5 Satz 3 1. Halbsatz BetrAVG ergibt.
  • BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93

    Anpassung der Betriebsrente im Konzern an die Kaufkraftentwicklung -

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Dies wäre nur anzunehmen, wenn das herrschende Unternehmen das beherrschte Unternehmen veranlaßt hat, gewinnbringende Geschäftsbereiche auszugliedern und verlustbringende Geschäftsbereiche zu behalten, nicht jedoch, wenn ein bisher verlustreicher Geschäftsbereich ausgegliedert wird oder wenn neugebildete Gesellschaften zur Gewinnabführung an das den Geschäftsbereich abgebende Unternehmen verpflichtet werden (BAG 14. Dezember 1993 - 3 AZR 519/93 - AP BetrAVG § 16 Nr. 29 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 26, zu III 3 b der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 20.03.2001 - 9 Sa 2938/98

    Anpassung eines Betriebsrentenanspruchs

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. März 2001 - 9 Sa 2938/98 - aufgehoben.
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Bei der Anpassungsprüfung zum 1. Januar 1996 war nicht nur auf den Anpassungsbedarf der letzten drei Jahre, sondern auf die seit Rentenbeginn eingetretene Teuerung abzustellen, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137, 141 ff.; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 6 f.).
  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Bei der Anpassungsprüfung zum 1. Januar 1996 war nicht nur auf den Anpassungsbedarf der letzten drei Jahre, sondern auf die seit Rentenbeginn eingetretene Teuerung abzustellen, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137, 141 ff.; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 6 f.).
  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 21.07.2020 - 3 AZR 142/16

    Herabsetzung einer Pensionskassenrente - Einstandspflicht des Arbeitgebers -

    Der Begriff der Verbesserung einer Versorgungszusage ist denkbar weit und erfasst auch die Erhöhung einer Betriebsrente nach Maßgabe des § 16 BetrAVG (BAG 18. März 2003 - 3 AZR 120/02 - zu I der Gründe, BAGE 105, 224; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe; 26. April 1994 - 3 AZR 981/93 - zu II 1 der Gründe, BAGE 76, 299; Berenz in Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber/Betz-Rehm BetrAVG 8. Aufl. § 7 Rn. 170; Langohr-Plato Betriebliche Altersversorgung 7. Aufl. Rn. 850; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 7. Aufl. § 7 Rn. 298; Wortmann in Schlewing/Henssler/Schipp/Schnitker Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung Stand Februar 2020 Teil 16 A Rn. 440; aA Höfer/Höfer BetrAVG Bd. I Stand März 2019 § 7 Rn. 281; UFOD/Braun bAV § 7 BetrAVG Rn. 222) .
  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    d) Diese für werbende Unternehmen entwickelten Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des Senats im Wesentlichen auch für sog. Rentner- und Abwicklungsgesellschaften (vgl. 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    Eine Abwicklungsgesellschaft hingegen ist zwar ebenfalls nicht mehr werbend am Markt tätig, jedoch über die Betriebsrentnerbetreuung hinaus im Bereich der Geschäftsabwicklung noch unternehmerisch aktiv, wobei es unerheblich ist, ob das Volumen dieses Geschäftsbereichs in einzelnen Jahren die Summe der Betriebsrentenleistungen übertrifft (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40).

    Auch ihnen ist entgegen der Auffassung des Klägers eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zuzubilligen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 420/98 - zu III der Gründe, BAGE 92, 349; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40; noch offengelassen von BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 84, 246) .

  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07

    Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von

    § 16 BetrAVG verpflichtet ausweislich seines Wortlauts nur den Arbeitgeber, nicht jedoch den PSV als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung zur Anpassungsprüfung und -entscheidung (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40).

    Zwar gewährt § 16 BetrAVG keine Anpassungsgarantie; das Gesetz sichert nur einen Anspruch auf Anpassungsprüfung und -entscheidung und nicht einen Anspruch auf unbedingte Anpassung (BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40).

    Nur in diesem Sinne wird der Begriff "Chance" in den Urteilen des Senats, beispielsweise vom 25. Juni 2002 (- 3 AZR 226/01 - aaO) und 25. April 2006 (- 3 AZR 50/05 - zu B III 2 a der Gründe, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49) gebraucht.

    Vor diesem Hintergrund ist der frühere Arbeitgeber als Versorgungsschuldner verpflichtet, den realen Wert der eingegangenen Versorgungsverbindlichkeiten zu erhalten, es sei denn, es ist ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zumutbar, die sich daraus ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40).

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

    Der Arbeitgeber kann eine Anpassung entsprechend dem seit dem individuellen Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust ganz oder teilweise ablehnen, wenn und soweit dadurch das Unternehmen übermäßig belastet würde (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Die Rechtsprechung des Senats zur Anpassung von Betriebsrenten im Konzern (vgl. 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40; 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 -BAGE 78, 87) kann schon deshalb nicht herangezogen werden, weil die verschmolzenen Unternehmen keinen Konzern bilden, sondern die beiden ursprünglich selbständigen Unternehmen zu einem Unternehmen verschmolzen wurden.
  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    Der Arbeitgeber kann eine Anpassung entsprechend dem seit dem individuellen Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust ganz oder teilweise ablehnen, wenn und soweit dadurch das Unternehmen übermäßig belastet würde (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, aaO; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, aaO) .

  • ArbG Düsseldorf, 03.11.2008 - 2 Ca 4794/08

    Verschmelzung, Anpassungsprüfung

    Im Insolvenzfall müsste dann der Pensionssicherungsverein die laufenden Renten einschließlich der aus Vermögenssubstanz erbrachten Anpassungen gemäß § 7 Abs. 1 BetrAVG übernehmen, obwohl er selbst eine Anpassung nach § 16 BetrAVG nicht vorzunehmen hat, (BAG, Urt. v. 25.6.2002 - 3 AZR 226/01, NZA 2003, 520).

    Eine konzernrechtliche Verflechtung führt nur dann bei § 16 BetrAVG zu einem Berechnungsdurchgriff, wenn eine verdichtete Konzernverbindung vorliegt und sich außerdem konzerntypische Gefahren verwirklichen, (BAG, Urt. v. 18.2.2003 - 3 AZR 172/02, DB 2003, 2606; BAG, Urt. v. 25.6.2002 - 3 AZR 226/01, NZA 2003, 520).

    Eine verdichtete Konzernverbindung liegt vor, wenn entweder ein Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen wurde oder wenn ein konzernangehöriges Unternehmen die Geschäfte des Versorgungsschuldners tatsächlich umfassend und nachhaltig führt, (BAG, Urt. v. 18.2.2003 - 3 AZR 172/02, DB 2003, 2606; BAG, Urt. v. 25.6.2002 - 3 AZR 226/01, NZA 2003, 520).

    Eine konzerntypische Gefahr hat sich verwirklicht, wenn das herrschende Unternehmen die Leitungsmacht in einer Weise ausgeübt hat, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft genommen, sondern stattdessen die Interessen anderer dem Konzern angehörender Unternehmen oder seine eigenen Interessen in den Vordergrund gestellt hat und dadurch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Unternehmens verursacht worden ist, (BAG, Urt. v. 18.2.2003 - 3 AZR 172/02, DB 2003, 2606; BAG, Urt. v. 25.6.2002 - 3 AZR 226/01, NZA 2003, 520).

    Aber auch hierzu wird nichts vorgetragen und ist auch nichts ersichtlich, zumal auch der ausgegliederte Geschäftsbereich nach den vorgelegten Bilanzen defizitär war, (vgl. zu einer derartigen Fallkonstellation BAG, Urt. v. 25.6.2002 - 3 AZR 226/01, NZA 2003, 520).

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .
  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 503/08

    Betriebsrentenanpassung - Abwicklungs- oder Rentnergesellschaft -

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    d) Diese für werbende Unternehmen entwickelten Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des Senats im Wesentlichen auch für sog. Rentner- und Abwicklungsgesellschaften (vgl. 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    Eine Abwicklungsgesellschaft hingegen ist zwar ebenfalls nicht mehr werbend am Markt tätig, jedoch über die Betriebsrentnerbetreuung hinaus im Bereich der Geschäftsabwicklung noch unternehmerisch aktiv, wobei es unerheblich ist, ob das Volumen dieses Geschäftsbereichs in einzelnen Jahren die Summe der Betriebsrentenleistungen übertrifft (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    Auch ihnen ist entgegen der Auffassung des Klägers eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zuzubilligen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 420/98 - zu III der Gründe, BAGE 92, 349; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40; noch offengelassen von BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 84, 246) .

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08

    Betriebliche Altersversorgung - Verweis auf Beamtenrecht

    Da der Arbeitgeber bei der Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 BetrAVG seine wirtschaftliche Lage berücksichtigen darf und eine Anpassung entsprechend dem seit dem individuellen Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust ganz oder teilweise ablehnen kann, wenn und soweit das Unternehmen dadurch übermäßig belastet würde (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) , gibt § 16 BetrAVG dem Versorgungsgläubiger allerdings keine Anpassungsgarantie.
  • LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1738/07

    Betriebsrente; Anpassungsverpflichtung; Abwicklungsgesellschaft;

  • LAG Köln, 01.12.2011 - 7 Sa 88/11

    Betriebliche Altersversorgung; Ablehnung der Anpassung einer Betriebsrente aus

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 733/09

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

  • LAG Köln, 01.12.2011 - 7 Sa 89/11

    Betriebliche Altersversorgung; Ablehnung der Anpassung der Betriebsrente aus

  • ArbG Herne, 09.01.2013 - 5 Ca 2251/12

    Betriebsrentenanpassung; Konzernhaftung

  • LAG Niedersachsen, 28.07.2011 - 4 Sa 129/11

    Voraussichtliche Entwicklung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens muss im

  • LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1739/07

    Betriebsrente, Anpassungsverpflichtung, Abwicklungsgesellschaft,

  • LAG Düsseldorf, 11.04.2007 - 7 Sa 944/06

    Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 3 AKtG für Anpassung gemäß § 16

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Gefahr der

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 483/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 481/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 482/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Hessen, 26.02.2014 - 6 Sa 901/13

    Anpassung - Betriebsrente

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 478/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1141/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 484/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 4 Sa 733/06

    Anpassung von Betriebsrente: Übermäßige Belastung durch Betriebsrentenerhöhung;

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1142/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2003 - 5 Sa 1292/02

    Betriebliche Altersversorgung bei Rechtsnachfolge auf Arbeitgeberseite

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1145/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1140/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 611/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1144/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1139/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1146/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1147/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 31/12

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 89/12

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1143/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1148/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Köln, 03.07.2009 - 11 Sa 751/08

    Anpassung betrieblicher Altersversorgung; Rentnergesellschaft

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 28/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Gefahr der

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 29/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Übermäßige

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - 4 Sa 763/12

    Betriebsrentenanpassung - Zeitraum für Prognoseentscheidung - Verfahrensmangel

  • LAG Baden-Württemberg, 03.09.2010 - 17 Sa 58/09

    Anpassung der Betriebsrente in Konzernunternehmen; unbegründete Klage auf

  • LAG Köln, 31.07.2014 - 13 Sa 224/14

    Betriebsrentenanpassung

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 197/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Fehlende

  • ArbG Gelsenkirchen, 15.05.2007 - 1 Ca 2404/06

    Anpassung, Betriebsrente, Anpassungsprüfung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2013 - 2 Sa 225/12

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Finanzkrise -

  • ArbG Gelsenkirchen, 17.02.2011 - 1 Ca 2403/06

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassung

  • ArbG Köln, 29.09.2009 - 14 Ca 8037/08

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Anpassung des Betriebsrentenanspruchs des

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Rechtsprechung
   BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1496
BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01 (https://dejure.org/2002,1496)
BAG, Entscheidung vom 16.04.2002 - 1 AZR 363/01 (https://dejure.org/2002,1496)
BAG, Entscheidung vom 16. April 2002 - 1 AZR 363/01 (https://dejure.org/2002,1496)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen - Wertung einer Einmalzahlung als pauschalierte Lohnerhöhung bei unmittelbarem Gegenleistungsbezug - Individualvereinbarung über übertarifliche Zulagen - Betriebsvereinbarung - Gewerblicher ...

  • Judicialis

    BetrVG § 11; ; BetrVG § ... 77 Abs. 3; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; TVG § 4 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 4; ; Lohntarifvertrag f. d. arbeiterrentenvers. AN d. Bekleidungsindustrie Bayerns v. 26.05.1999 § 2; ; Lohntarifvertrag f. d. arbeiterrentenvers. AN d. Bekleidungsindustrie Bayerns v. 26.05.1999 § 6

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht; Tarifauslegung - Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über Besitzstandzahlungen; Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 224
  • BB 2003, 108
  • DB 2003, 1584
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01
    Abzustellen ist dabei auch auf den Gesamtzusammenhang der Regelungen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der normsetzenden Parteien liefern und so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 23. Januar 2001 - 1 AZR 278/00 - nv.; 30. August 2000 - 5 AZR 278/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 10; 18. August 1999 - 4 AZR 247/98 - BAGE 92, 229; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 f. mwN).
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 744/00

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Erweiterung des

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01
    Zwar hat der Betriebsrat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen, wenn eine Tariferhöhung teilweise auf übertarifliche Zulagen angerechnet werden soll und sich dabei das bisherige Verhältnis der Zulagenbeträge zueinander ändert (zuletzt BAG 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - EzA BetrVG 1972 § 88 Nr. 1 mwN).
  • BAG, 14.12.1995 - 6 AZR 297/95

    Einmalzahlung - Verminderung für Zeiten ohne Bezüge

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01
    Dieser mit einer Pauschalierung regelmäßig verfolgte Zweck (vgl. BAG 14. Dezember 1995 - 6 AZR 297/95 - AP TV Arb Bundespost § 11 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Bundespost Nr. 5) würde durch eine andernfalls uU erforderliche zeitliche Aufschlüsselung der Einmalzahlungen teilweise wieder aufgehoben.
  • BAG, 18.08.1999 - 4 AZR 247/98

    Geltungsbereich eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01
    Abzustellen ist dabei auch auf den Gesamtzusammenhang der Regelungen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der normsetzenden Parteien liefern und so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 23. Januar 2001 - 1 AZR 278/00 - nv.; 30. August 2000 - 5 AZR 278/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 10; 18. August 1999 - 4 AZR 247/98 - BAGE 92, 229; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 f. mwN).
  • BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01

    Einigungsstelle zu Entlohnungsgrundsätzen; Verfahrensfehler

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01
    Jedenfalls innerhalb dieses Dotierungsrahmens besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10, 11 BetrVG hinsichtlich der Ausgestaltung von Regelungen zur Besitzstandswahrung (vgl. BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 557/98

    Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01
    Danach ist eine Tariferhöhung die Erhöhung des dem Arbeitnehmer als Arbeitsvergütung für eine bestimmte Zeitspanne tariflich geschuldeten Entgeltbetrags (BAG 15. März 2000 - 5 AZR 557/98 - BAGE 94, 58).
  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 361/97

    Dynamisierung des Vorruhestandsgelds

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01
    c) Die gebotene Auslegung von § 2 Nr. 4 LTV steht nicht in Widerspruch zu dem von der Revision angeführten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. August 1999 (- 9 AZR 361/97 - AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 26 = EzA TVG § 4 Versicherungswirtschaft Nr. 5).
  • LAG Nürnberg, 04.05.2001 - 1 Sa 867/00

    Abgeltung einer hinausgeschobenen linearen Tariferhöhung durch tarifliche

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01
    Die Revision der Klägerinnen und Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 4. Mai 2001 - 1 Sa 867/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.01.2001 - 1 AZR 278/00

    Auslegung einer Sozialplanregelung

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01
    Abzustellen ist dabei auch auf den Gesamtzusammenhang der Regelungen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der normsetzenden Parteien liefern und so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 23. Januar 2001 - 1 AZR 278/00 - nv.; 30. August 2000 - 5 AZR 278/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 10; 18. August 1999 - 4 AZR 247/98 - BAGE 92, 229; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 f. mwN).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 278/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %.

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01
    Abzustellen ist dabei auch auf den Gesamtzusammenhang der Regelungen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der normsetzenden Parteien liefern und so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 23. Januar 2001 - 1 AZR 278/00 - nv.; 30. August 2000 - 5 AZR 278/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 10; 18. August 1999 - 4 AZR 247/98 - BAGE 92, 229; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 101 f. mwN).
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Welche Art der Vergütung vorliegt, muss durch Auslegung des Tarifvertrags ermittelt werden (Senat 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - Rn. 17, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47 mwN; BAG 16. April 2002 - 1 AZR 363/01 - AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 39, zu II 3 der Gründe).
  • LAG Köln, 25.06.2008 - 7 Sa 1574/07

    Tariferhöhung; Einmalzahlung; Haustarifvertrag

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG vom 04.07.2007, 4 AZR 549/06, NZA-RR 2008, 149 ff.; BAG vom 07.07.2004, 4 AZR 433/03; BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff.).

    Ob eine tarifliche Einmalzahlung als pauschale Lohnerhöhung oder als eine von der konkreten Gegenleistung unabhängige Sonderzahlung anzusehen ist, muss durch Auslegung des Tarifvertrages ermittelt werden." (So auch BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff.; BAG vom 19.05.2004, 5 AZR 354/03, EzA § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 43; BAG vom 09.11.2005, 5 AZR 595/04).

    Maßgeblich dafür, ob eine "Tariferhöhung" vorliegt, ist somit im Grundsatz, ob die Erhöhung des dem Arbeitnehmer als Arbeitsvergütung für eine bestimmte Zeitspanne tariflich geschuldeten Entgeltbetrages bezweckt wird (BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff.; BAG vom 15.03.2000, 5 AZR 557/98), oder ob die Einmalzahlung aus einem besonderen Anlass oder Zweck zu leisten ist, der nicht unmittelbar in der Vergütung für die in einer bestimmten Zeitspanne geleisteten Arbeit zu sehen ist (BAG vom 01.03.2006, 5 AZR 540/05, NZA 2006, 688 ff.).

    Bereits die Überschriften zu § 2 Gehaltsabkommen 2006 ("Tarifgehälter") bzw. § 2 Gehaltsabkommen 2007 ("Tarifentgelt") deuten auf den reinen Entgeltcharakter der in diesen Paragraphen geregelten Leistungen hin (vgl. BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff.).

    Schließlich spricht, wie schon das BAG ausgeurteilt hat, auch die in den jeweiligen §§ 5 Nr. 7 der Gehaltsabkommen enthaltene Regelung, dass anstelle des Einmalbetrages die jeweilige prozentuale Erhöhung tritt, wenn die Monate, für die die Einmalzahlung geleistet wird, in einen Referenzzeitraum für Durchschnittsberechnungen fällt, nicht gegen, sondern für den Charakter der Einmalzahlung als Tariferhöhung (BAG vom 16.04.2002, 1 AZR 363/01, NZA 2003, 224 ff. unter II 3 ee)).

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

    Welche Art der Vergütung vorliegt, muss durch Auslegung des Tarifvertrags ermittelt werden (vgl. BAG 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 49; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - Rn. 17 mwN, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47; 16. April 2002 - 1 AZR 363/01 - Rn. 33 ff., AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 39).

    Im Übrigen ist es Ausdruck der Tarifautonomie, dass die Tarifvertragsparteien die vergütungsrechtlichen Folgen bestimmter Entgeltleistungen in der ihnen angemessen erscheinenden Weise festlegen und begrenzen (BAG 16. April 2002 - 1 AZR 363/01 - Rn. 40, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 39).

  • LAG Bremen, 06.05.2003 - 1 Sa 255/02

    Einmalzahlung und Preisangaben- und Preisklauselgesetz

    Abzustellen ist dabei auch auf den Gesamtzusammenhang der Regelungen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der normsetzenden Parteien liefern und so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAG Urteil v. 23. Januar 2001 Az: 1 AZR 278/00; BAG Urteil v. 16. April 2002 Az: 1 AZR 363/01 AP Nr. 38 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung m.w.N.).

    So hat das Bundesarbeitsgericht in einer Einmalzahlung eine pauschalierte Lohnerhöhung gesehen, wenn zwar keine bestimmte Arbeitsleistung gefordert wurde, aber eine zeitanteilige Kürzungsmöglichkeit bestand, soweit kein Anspruch auf volle Entgeltzahlung, Entgeltfortzahlung oder Zahlung von Kurzarbeitergeld gegeben war oder der Arbeitnehmer später eintrat oder ausschied (vgl. BAG Urteil v. 16.04.2002 Az: 1 AZR 363/01 AP Nr. 38 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Verrechnung einer Tariferhöhung immer mit übertariflichen Entgeltbestandteilen erfolgen (vgl. BAG Urteil v. 15.03.2000 Az: 5 AZR 557/98 AP Nr. 35 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil v. 14.08.2001 Az: 1 AZR 744/00 AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Regelungsabrede; BAG Urteil v. 16.04.2002 Az: 1 AZR 363/01 AP Nr. 38 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil v. 25.06.2002 Az: 3 AZR 167/01 AP Nr. 36 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Ob eine tarifliche Einmalzahlung als pauschale Lohnerhöhung oder als eine von der konkreten Gegenleistung unabhängige Sonderzahlung anzusehen ist, muss durch Auslegung des Tarifvertrags ermittelt werden (BAG 16. April 2002 - 1 AZR 363/01 - AP TVG § 4 Übertarifl.
  • LAG Niedersachsen, 04.05.2011 - 17 Sa 1371/10

    Einmalzahlung nach § 9 Abs. 1 Entgelt TV Niedersächsische Metallindustrie v.

    Abzustellen ist aber auch auf den Gesamtzusammenhang der Regelungen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der normsetzenden Parteien liefern und so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG vergleiche nur BAG vom 16.02.2002 - 1 AZR 363/01 - AP Nr. 114 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung m. w. N.).

    Der Umstand, dass der Einmalbetrag bei der Durchschnittsberechnung für die Entgeltfortzahlung und das Urlaubsentgelts etc. ausdrücklich ausgenommen wird, lässt vielmehr gerade darauf schließen, dass er als Tariflohnerhöhung zu verstehen ist, denn ansonsten hätte es der Herausnahme aus der Durchschnittsberechnung nicht bedurft (ebenso BAG vom 16.04.2002 - 1 AZR 363/01 - AP Nr. 38 zu § 4 TVG übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

    Es ist gerade Ausdruck der Tarifautonomie, dass die Tarifvertragsparteien die vergütungsrechtlichen Folgen bestimmter Entgeltleistungen in der ihnen angemessen erscheinenden Weise festlegen und begrenzen (BAG vom 16.04.2002 - 1 AZR 363/01 -, a.a.O. Rz. 40).

  • LAG Hamm, 23.08.2007 - 11 Sa 334/07

    Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung, Anrechenbarkeit bei Einmalzahlung

    Der Kläger wendet ein, das Arbeitsgericht habe nicht berücksichtigt, dass hier die Auslegung der Regelung zur Einmalzahlung entsprechend den Grundsätzen aus BAG Urt. 16.04.2002 - 1 AZR 363/01 - zu dem Ergebnis führe, dass mit ihr ein anderer Zweck verfolgt werde als der einer pauschalierten Lohnerhöhung (i.S.d. Rz. 38 des genannten Urteils).

    Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus den Ausführungen des Urteils des BAG vom 16.04.2002 - 1 AZR 363/01 - (AP Nr. 38 TVG § 4 Übertariflicher Lohn u. Tariflohnerhöhnung - insbes. Rz. 36-38 = II 3 b bb, cc).

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 197/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

    Welche Art der Vergütung vorliegt, muss durch Auslegung des Tarifvertrags ermittelt werden (vgl. BAG 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 49; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - Rn. 17 mwN, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47; 16. April 2002 - 1 AZR 363/01 - Rn. 33 ff., AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 39).

    Im Übrigen ist es Ausdruck der Tarifautonomie, dass die Tarifvertragsparteien die vergütungsrechtlichen Folgen bestimmter Entgeltleistungen in der ihnen angemessen erscheinenden Weise festlegen und begrenzen (BAG 16. April 2002 - 1 AZR 363/01 - Rn. 40, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 39).

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 196/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

    Welche Art der Vergütung vorliegt, muss durch Auslegung des Tarifvertrags ermittelt werden (vgl. BAG 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 49; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - Rn. 17 mwN, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47; 16. April 2002 - 1 AZR 363/01 - Rn. 33 ff., AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 39).

    Im Übrigen ist es Ausdruck der Tarifautonomie, dass die Tarifvertragsparteien die vergütungsrechtlichen Folgen bestimmter Entgeltleistungen in der ihnen angemessen erscheinenden Weise festlegen und begrenzen (BAG 16. April 2002 - 1 AZR 363/01 - Rn. 40, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 39).

  • LAG Niedersachsen, 19.02.2010 - 6 Sa 251/09

    Regelungegehalt des § 3 TV Beschäftigungssicherung Deutsche Textilindustrie

    Ob eine tarifliche Einmalzahlung als pauschale Lohnerhöhung oder als eine von der konkreten Gegenleistung unabhängige Sonderzahlung anzusehen ist, muss durch Auslegung des Tarifvertrages ermittelt werden ( BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01 - AP Nr. 38 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

    Beide Zwecke sind mit dem Charakter als Tariferhöhung vereinbar ( BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 363/01 - AP Nr. 38 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Lohnerhöhung).

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 195/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 354/03

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 821/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2019 - 19 Sa 54/18

    § 7b SGB IV, Ziff. 6.2 Tarifvertrag über Zeitwertkonten im SWR vom 4. Dezember

  • LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07

    Ansehung der tariflichen Einmalzahlung nach §§ 2 Nr. 2, 3 Nr. 2 Lohnabkommen in

  • LAG Hamm, 29.09.2004 - 18 Sa 602/04

    Tariflicher Krankengeldzuschuss bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern

  • LAG Baden-Württemberg, 09.02.2006 - 19 Sa 54/05

    Tarifauslegung - Einmalzahlung

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2007 - 6 Sa 1825/07

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf außertarifliche Zulage

  • LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 31/21

    Zusage für Zusatzgeld durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlung

  • BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 554/01

    Sonderzahlung - Kürzung durch tarifliche Einmalzahlung

  • LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 38/21

    Zugesagtes Zusatzgeld durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlung

  • LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 39/21

    Zusage von Zusatzgeldern durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlungen

  • LAG Hamm, 09.01.2008 - 18 Sa 1102/07

    Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; Anrechenbarkeit der Einmalzahlung

  • LAG Berlin, 09.06.2006 - 6 Sa 445/06

    Arbeitszeitverlängerung; Maßregelung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 26 Sa 2202/09

    Auslegung von Anrechnungsvorbehalten im Einzelhandel während der

  • BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 362/01

    Anrechenbarkeit einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche Zulagen -

  • ArbG Herford, 27.10.2021 - 2 Ca 50/20
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