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   BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02   

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https://dejure.org/2003,837
BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02 (https://dejure.org/2003,837)
BAG, Entscheidung vom 17.06.2003 - 2 AZR 62/02 (https://dejure.org/2003,837)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 (https://dejure.org/2003,837)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

  • Wolters Kluwer

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung; Berechtigung einer ambulanten Pflegekraft, Geschenke anzunehmen; Vereinbarung der Anwendbarkeit der Arbeitsvertragsrichtlinien der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (AVR-K); ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; AVR-K § 3 Abs. 3
    Kündigung - Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung einer Pflegekraft im ambulanten Pflegedienst wegen Annahme einer Erbschaft von einer Pflegeperson; Verbot der Annahme von Geschenken in Bezug auf dienstliche Tätigkeit nach AVR-K; Kausalität der dienstlichen Tätigkeit ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verhaltensbedingte Kündigung einer Pflegekraft wegen Annahme einer Erbschaft von einer Pflegeperson bei Verbot der Annahme von Geschenken in Bezug auf dienstliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1240 (Ls.)
  • DB 2003, 2554
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 97/82

    Zustimmung zur Annahme eines Vermächtnisses

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
    Davon ist die Rechtsprechung für den Fall des § 10 BAT bisher stillschweigend ausgegangen (BAG 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325).

    aa) Geschenk und Belohnung ist jede freiwillige, unentgeltliche Zuwendung, die einen Vermögenswert besitzt, also den Empfänger bereichert, ohne daß von ihm eine Gegenleistung erwartet wird (vgl. für die in Worten gleichlautende Vorschrift des § 10 BAT: BAG 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr BAT Stand April 2003 § 10 Rn. 4 f.).

    bb) Das Verbot, Belohnungen oder Geschenke ohne Zustimmung des Arbeitgebers anzunehmen, gilt auch für die Begünstigung durch letztwillige Verfügungen (BAG 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325; BVerwG 14. Dezember 1995 - 2 C 27.94 - BVerwGE 100, 172; BayObLG München 12. September 1995 - 1Z BR 59/95 - NJW 1995, 3260).

  • BayObLG, 12.09.1995 - 1Z BR 59/95

    Testierfähigkeit einer Person, die sich in Betreuung befindet; Einsetzung einer

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
    bb) Das Verbot, Belohnungen oder Geschenke ohne Zustimmung des Arbeitgebers anzunehmen, gilt auch für die Begünstigung durch letztwillige Verfügungen (BAG 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325; BVerwG 14. Dezember 1995 - 2 C 27.94 - BVerwGE 100, 172; BayObLG München 12. September 1995 - 1Z BR 59/95 - NJW 1995, 3260).

    bb) Wenn die Revision hiergegen unter Berufung auf zwei Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichtes geltend macht, Zuwendungen seien nur dann mit Bezug auf die dienstlichen Tätigkeiten des Angestellten erbracht, wenn für sie nach den Umständen des Falles kein anderer Grund gefunden werden könne als der, daß dem Zuwendungsempfänger bestimmte Dienstleistungen obliegen (vgl. BayObLG München 12. September 1995 - 1Z BR 59/95 - NJW 1995, 3260; 19. Oktober 1989 - BReg …

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
    Es befindet sich damit in Übereinstimmung mit dem Senat, der den mehrfachen Verstoß eines Arbeitnehmers gegen das Verbot des - dem hier betroffenen § 3 Abs. 3 AVR-K inhaltsgleichen - § 10 BAT je nach den Umständen auch ohne vorherige Abmahnung als an sich geeignet angesehen hat, einen wichtigen Grund im Sinne von § 54 BAT, § 626 BGB zu bilden (BAG 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331).

    Weiter sollen Pflegepersonen, die solche zusätzlichen Leistungen nicht aufbringen können, keinen Grund zu der Befürchtung haben, benachteiligt zu werden (vgl. zu § 10 BAT: BAG 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr BAT Stand April 2003 § 10 Rn. 1).

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98

    Beschenkter Sparkassenangestellter

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
    Das hat der Bundesgerichtshof für alle derartigen Zuwendungsgeschäfte angenommen (14. Dezember 1999 - X ZR 34/98 - BGHZ 143, 283).

    Inzwischen hat auch der Bundesgerichtshof entschieden, daß selbst gegen § 10 BAT verstoßende Verfügungsgeschäfte nicht allein um dieses Verstoßes willen unwirksam sind (BGH 14. Dezember 1999 - X ZR 34/98 - BGHZ 143, 283).

  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 88/01

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
    a) Die Vorschriften der AVR-K finden auf Grund von § 2 des Arbeitsvertrages als einzelvertragliche Regelungen auf das Arbeitsverhältnis Anwendung (vgl. BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48).

    Indes ist der vertragliche Verzicht auf die Wahrnehmung von Grundrechten - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen - zulässig, soweit nicht der Kernbereich der Menschenwürde betroffen ist (vgl. BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48; v. Münch in von Münch/Kunig GGK I 5. Aufl. Vorb. Rn. 62 f.; Dürig AöR 81 (1956), 117 (152); Singer JZ 1995, 1133; vgl. auch Schwabe JZ 1998, 66).

  • BVerwG, 14.12.1995 - 2 C 27.94

    Erbeinsetzung eines Zivildienstleistenden

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
    bb) Das Verbot, Belohnungen oder Geschenke ohne Zustimmung des Arbeitgebers anzunehmen, gilt auch für die Begünstigung durch letztwillige Verfügungen (BAG 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325; BVerwG 14. Dezember 1995 - 2 C 27.94 - BVerwGE 100, 172; BayObLG München 12. September 1995 - 1Z BR 59/95 - NJW 1995, 3260).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
    Entscheidend ist, ob das Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Einzelfall geeignet ist, einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung zu bestimmen (vgl. BAG 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - BAGE 11, 357; 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - DB 1987, 1494; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 398).
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
    Ein die Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - DB 1983, 180; 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - ArbuR 1993, 124).
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
    Soweit ein steuerbares Verhalten betroffen ist, muß der Kündigung eine erfolglose Abmahnung vorausgehen, es sei denn, sie ist nicht erfolgversprechend oder die Pflichtverletzung ist so schwer, daß ihre Hinnahme durch den Arbeitgeber von vornherein ausgeschlossen ist (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP BPersVG § 108 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 31; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 402).
  • BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 241/61

    Persönlich haftende Gesellschafterin - Kommanditgesellschaft - Verwaltung der

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
    Entscheidend ist, ob das Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Einzelfall geeignet ist, einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung zu bestimmen (vgl. BAG 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - BAGE 11, 357; 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - DB 1987, 1494; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 398).
  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines

  • BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Errichtung eines

  • LAG Niedersachsen, 29.10.2001 - 11 Sa 807/01

    Annahme einer Erbschaft ohne Zustimmung des Arbeitgebers durch einen in der

  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85

    Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen

  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96

    Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Insofern genügt ein Umstand, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (vgl. BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; 7. Dezember 1988 - 7 AZR 122/88 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 26).
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06

    Kündigung - Minderleistung

    Insofern genügt ein Umstand, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (vgl. Senat 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59, zu B II der Gründe; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - aaO).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03

    Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung

    Ein die Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - DB 1983, 180; 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - ArbuR 1993, 124; 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - DB 2003, 2554).
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Rechtsprechung
   BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 46/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2030
BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 46/02 (https://dejure.org/2003,2030)
BAG, Entscheidung vom 18.02.2003 - 3 AZR 46/02 (https://dejure.org/2003,2030)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 3 AZR 46/02 (https://dejure.org/2003,2030)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Betriebsrente - "Einfädelungstarifvertrag

  • IWW

    TVG § 1 Tarifverträge/ Rundfunk TVG "für diejenigen ständigen freien... Mitarbeiter, die im Jahre 1975 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zum NDR übernommen werden" Ziff. 5 TVG "für diejenigen ständigen freien Mitarbeiter, die im Jahre 1975 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zum NDR übernommen werden" Ziff. 6 Versorgungsvereinbarung vom 29. Juli 1985 § 4 Abs. 4 Versorgungsvereinbarung vom 29. Juli 1985 § 5 Abs. 1 Versorgungsvereinbarung vom 29. Juli 1985 § 16 Versorgungsvereinbarung vom 13. März 1997 § 16 GG Art. 3 Abs. 1 ZPO § 256 Abs. 1
    ETVG, Versorgungsvereinbarung, GG, ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Betriebsrente; Rechte der bisher als freie Mitarbeiter Beschäftigten, die von der Möglichkeit Gebrauch machen, nach den tariflichen Bedingungen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden; Zeitpunkt des abzuschließenden ...

  • Judicialis

    TVG § 1 Tarifverträge/ Rundfunk; ; TVG "für diejenigen ständigen fre... ien Mitarbeiter, die im Jahre 1975 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zum NDR übernommen werden" Ziff. 5; ; TVG "für diejenigen ständigen freien Mitarbeiter, die im Jahre 1975 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zum NDR übernommen werden" Ziff. 6; ; Versorgungsvereinbarung vom 29. Juli 1985 § 4 Abs. 4; ; Versorgungsvereinbarung vom 29. Juli 1985 § 5 Abs. 1; ; Versorgungsvereinbarung vom 29. Juli 1985 § 16; ; Versorgungsvereinbarung vom 13. März 1997 § 16; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Betriebliche Altersversorgung; Tarifauslegung; Gleichbehandlung; Prozeßrecht - Berechnung der Betriebsrente; Tarifauslegung; "letzte Einstellung"; Einfädelungstarifvertrag; tarifliche Regelung für die Übernahme freier Mitarbeiter in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis; ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Voraussetzung eines ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses für die Höhe der Betriebsrente

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Versorgungsrechtliche Bedeutung eines Tarifvertrags für die Übernahme freier Mitarbeiter in ein Arbeitsverhältnis

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versorgungsrechtliche Bedeutung eines Tarifvertrags für die Übernahme freier Mitarbeiter in ein Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 86
  • DB 2003, 2554
  • NZA-RR 2004, 97
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 14/01

    Abbau einer tariflichen Überversorgung

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 46/02
    Die für die Höhe der Betriebsrente entscheidende "letzte Einstellung" ist der Zeitpunkt, zu dem das bis zum Eintritt des Versorgungsfalles bestehende, ununterbrochene Arbeitsverhältnis begann (vgl. BAG 29. August 2000 - 3 AZR 408/99 -, zu I der Gründe; bestätigt durch 20. Februar 2001 - 3 AZR 25/00 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 28, zu I der Gründe und 20. August 2002 - 3 AZR 14/01 -, zu B III 2 a der Gründe).

    Entscheidend ist nicht, wie die Parteien ihre Rechtsbeziehung bezeichnet haben, sondern es kommt darauf an, wie das Dienstverhältnis objektiv zu bewerten ist (ebenso zur unwirksamen Befristung BAG 20. August 2002 - 3 AZR 14/01 -, zu B IV der Gründe).

  • BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95

    Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 46/02
    a) Der Beklagte hat seine Zweifel am Feststellungsinteresse des Klägers auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 23. April 1997 (- 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347) und vom 3. März 1999 (- 5 AZR 275/98 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 53 = EzA ZPO § 256 Nr. 50) gestützt.

    Die pauschale Behauptung, die Feststellung führe zu einer höheren Betriebsrente, genügt regelmäßig nicht (23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347, 350 f.).

  • BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98

    Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 46/02
    a) Der Beklagte hat seine Zweifel am Feststellungsinteresse des Klägers auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 23. April 1997 (- 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347) und vom 3. März 1999 (- 5 AZR 275/98 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 53 = EzA ZPO § 256 Nr. 50) gestützt.

    Ebensowenig reicht die bloße Möglichkeit betriebsrentenrechtlicher Folgen einer vergangenheitsbezogenen Statusentscheidung aus (3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - aaO, zu 2 der Gründe).

  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 729/98

    Zusatzversorgung für Fleischbeschautierärzte

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 46/02
    Ob die Tarifvertragsparteien unmittelbar an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind, ist umstritten (zum Meinungsstand in Rechtsprechung und Schrifttum vgl. ua. BAG 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 - BAGE 69, 257, 262 ff.; 4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19, zu III 2 der Gründe; 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277, 282 ff.; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 503/99 - BAGE 96, 72, 75; ErfK/Dieterich 3. Aufl. Art. 3 GG Rn. 26; MünchArbR/Richardi 2. Aufl. Band 1 § 10 Rn. 22 ff.; Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 10. Aufl. § 198 Rn. 17; Däubler Tarifvertragsrecht 3. Aufl. Rn. 411 ff.; Kempen/Zachert TVG 3. Aufl. Grundlagen Rn. 154 ff.; Löwisch/Rieble TVG § 1 Rn. 155 f.; Wiedemann TVG 6. Aufl. Einleitung Rn. 198 ff. jeweils mwN).
  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 25/00

    Auslegung einer tarifvertraglichen Besitzstandsregelung

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 46/02
    Die für die Höhe der Betriebsrente entscheidende "letzte Einstellung" ist der Zeitpunkt, zu dem das bis zum Eintritt des Versorgungsfalles bestehende, ununterbrochene Arbeitsverhältnis begann (vgl. BAG 29. August 2000 - 3 AZR 408/99 -, zu I der Gründe; bestätigt durch 20. Februar 2001 - 3 AZR 25/00 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 28, zu I der Gründe und 20. August 2002 - 3 AZR 14/01 -, zu B III 2 a der Gründe).
  • BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 210/00

    Auslegung einer Versorgungszusage - "ruhegeldfähige Bezüge

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 46/02
    Die Feststellungsklage muß sich nicht auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auf einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten oder Folgen begrenzen, sofern dafür ein Feststellungsinteresse besteht (vgl. ua. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 361/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 96 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 62, zu A 3 der Gründe; 24. April 2001 - 3 AZR 210/00 - EzA BetrAVG § 1 Nr. 75, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 361/98

    Insolvenzsicherungsanspruch und weitergehender Versorgungsanspruch

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 46/02
    Die Feststellungsklage muß sich nicht auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auf einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten oder Folgen begrenzen, sofern dafür ein Feststellungsinteresse besteht (vgl. ua. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 361/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 96 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 62, zu A 3 der Gründe; 24. April 2001 - 3 AZR 210/00 - EzA BetrAVG § 1 Nr. 75, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 69/99

    Versorgungsschaden durch Verletzung der Hinweispflicht

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 46/02
    Davon durfte der Kläger absehen (vgl. ua. BAG 17. Oktober 2000 - 3 AZR 69/99 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 56 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 71, zu A I der Gründe; 20. März 2001 - 3 AZR 276/00 - BAGE 97, 205, 207).
  • BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 470/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Textilarbeiter

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 46/02
    Ob die Tarifvertragsparteien unmittelbar an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind, ist umstritten (zum Meinungsstand in Rechtsprechung und Schrifttum vgl. ua. BAG 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 - BAGE 69, 257, 262 ff.; 4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19, zu III 2 der Gründe; 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277, 282 ff.; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 503/99 - BAGE 96, 72, 75; ErfK/Dieterich 3. Aufl. Art. 3 GG Rn. 26; MünchArbR/Richardi 2. Aufl. Band 1 § 10 Rn. 22 ff.; Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 10. Aufl. § 198 Rn. 17; Däubler Tarifvertragsrecht 3. Aufl. Rn. 411 ff.; Kempen/Zachert TVG 3. Aufl. Grundlagen Rn. 154 ff.; Löwisch/Rieble TVG § 1 Rn. 155 f.; Wiedemann TVG 6. Aufl. Einleitung Rn. 198 ff. jeweils mwN).
  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 503/99

    Anteiliges 13. Monatseinkommen - Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 46/02
    Ob die Tarifvertragsparteien unmittelbar an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind, ist umstritten (zum Meinungsstand in Rechtsprechung und Schrifttum vgl. ua. BAG 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 - BAGE 69, 257, 262 ff.; 4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19, zu III 2 der Gründe; 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277, 282 ff.; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 503/99 - BAGE 96, 72, 75; ErfK/Dieterich 3. Aufl. Art. 3 GG Rn. 26; MünchArbR/Richardi 2. Aufl. Band 1 § 10 Rn. 22 ff.; Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 10. Aufl. § 198 Rn. 17; Däubler Tarifvertragsrecht 3. Aufl. Rn. 411 ff.; Kempen/Zachert TVG 3. Aufl. Grundlagen Rn. 154 ff.; Löwisch/Rieble TVG § 1 Rn. 155 f.; Wiedemann TVG 6. Aufl. Einleitung Rn. 198 ff. jeweils mwN).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01

    Berücksichtigung anrechnungsfähiger Dienstzeit für die Versorgungsansprüche;

  • BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 408/99

    Auslegung einer tarifvertraglichen Besitzstandsklausel

  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 276/00

    Zusatzversorgung nach Entlassung als Beamter auf Probe

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Sie kann vielmehr auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang der Leistungspflicht (BAG 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 - BAGE 47, 238 = AP TVG § 4 Bestimmungsrecht Nr. 1, zu A I der Gründe; 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 6 = EzA BGB § 315 Nr. 29, zu I der Gründe; 18. Februar 2003 - 3 AZR 46/02 -BAGE 105, 86 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 39, zu A II 1 der Gründe).
  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Sie muss sich jedoch nicht auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auf einzelne daraus entstehenden Rechte, Pflichten oder Folgen begrenzen (vgl. ua. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 46/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 39, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu A II 1 der Gründe).
  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 517/03

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Höhe der Betriebsrente im

    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken, sofern dafür ein Feststellungsinteresse besteht (BAG 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP BAT § 4 Nr. 11 = EzA BGB § 315 Nr. 32; 21. Mai 1992 - 6 AZR 19/91 - 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - BAGE 99, 250; 18. Februar 2003 - 3 AZR 46/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 39; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 84/03 -).
  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

    Die Feststellungsklage muss sich nicht auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auf einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten und Folgen beschränken, sofern hierfür ein Feststellungsinteresse besteht (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 46/02 - BAGE 105, 86).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 448/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Sie kann vielmehr auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang der Leistungspflicht (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 14, EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 114; 18. Februar 2003 - 3 AZR 46/02 - BAGE 105, 86 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 39, zu A II 1 der Gründe mwN).
  • LAG Düsseldorf, 02.06.2005 - 11 Sa 218/05

    Dauer des Arbeitsverhältnisses als Dienstzeit für Alterversorgung bei

    Sie kann auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang der Leistungspflicht (BAG 18.02.2003 - 3 AZR 46/02 - AP Nr. 39 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk m. w. N.).
  • LAG München, 21.10.2005 - 10 Sa 1077/04

    Betriebliche Übung in der betrieblichen Altersversorgung;

    Dies wäre nur dann anders, wenn der Anspruch nur dem Grunde nach streitig ist und zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs eine komplizierte Rechnung zugrunde zu legen wäre (vgl. BAG vom 18.02.2003 - 3 AZR 46/02).
  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 444/03

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer tariflichen

    Davon durfte der Kläger absehen (BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 46/02 - BAGE 105, 86; 17. Oktober 2000 - 3 AZR 69/99 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 56 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 71, zu A I der Gründe; 20. März 2001 - 3 AZR 276/00 - BAGE 97, 205, 207).
  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 84/03

    Betriebliche Altersversorgung - Vordienstzeiten

    Die Feststellungsklage muss sich nicht auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auf einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten oder Folgen beschränken, sofern dafür ein Feststellungsinteresse besteht (vgl. ua. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 46/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 39, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu A II 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 23.09.2004 - 11 (10) Sa 1125/04

    Weiterzahlung tariflicher Aufrückungszulage für Bezirksgeschäftsführer bei

    Doch fallen unter den Begriff des Rechtsverhältnisses auch einzelne Rechte, Pflichten oder Folgen einer solchen Rechtsbeziehung (BAG 26.07.2001 - 8 AZR 759/00 - EzA § 256 ZPO Nr. 55; BAG 18.02.2003 - 3 AZR 46/02 - AP Nr. 39 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2022 - 6 Sa 340/21

    Eingruppierung - Gruppenleiter in einer Werkstätte für behinderte Menschen - AVR

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Rechtsprechung
   BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2764
BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01 (https://dejure.org/2003,2764)
BAG, Entscheidung vom 18.02.2003 - 9 AZR 563/01 (https://dejure.org/2003,2764)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 9 AZR 563/01 (https://dejure.org/2003,2764)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Schadenersatzanspruch bei nichtgewährtem Urlaub; Urlaubs- übertragungszeitraum nach dem Manteltarifvertrag Ersatzkassen (EKT-MTV) bei andauernder Arbeitsunfähigkeit im Urlaubsjahr

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entstehung des Anspruchs auf Abgeltung eines Urlaubsanspruchs ; Voraussetzung der Gewährung von Ersatzurlaub; Unwirksamkeit von Tarifnormen die für vergleichbare Sachverhalte unterschiedliche Regelungen enthalten

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; BGB § ... 286 Abs. 1 aF; ; BGB § 287 Satz 2; ; BGB § 280 Abs. 1 aF; ; BGB § 249 Satz 1 aF; ; BUrlG § 3; ; BUrlG § 7 Abs. 3; ; BUrlG § 7 Abs. 4; ; Manteltarifvertrag Ersatzkassen § 26; ; Manteltarifvertrag Ersatzkassen § 27; ; Manteltarifvertrag Ersatzkassen § 28; ; Manteltarifvertrag Ersatzkassen § 30

  • rechtsportal.de

    Tarifauslegung - Schadenersatzanspruch bei nichtgewährtem Urlaub; Urlaubsübertragungszeitraum nach dem Manteltarifvertrag Ersatzkassen (EKT- MTV ) bei andauernder Arbeitsunfähigkeit im Urlaubsjahr

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Schadensersatz bei nichtgewährtem Urlaub ? Ersatzurlaub anstelle des untergegangenen Urlaubsanspruchs bei Verzug des Arbeitgebers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 141
  • NZA 2004, 52
  • DB 2003, 2554
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Hamm, 31.07.2001 - 11 Sa 408/01

    Ersatzansprüche für nicht gewährte Urlaubstage

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. Juli 2001 - 11 Sa 408/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01
    Abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 7 Abs. 4 BUrlG kann durch die Tarifvertragsparteien eine Abgeltung für Urlaubsansprüche vereinbart werden, die in Form der Arbeitsbefreiung nicht erfüllbar sind (vgl. BAG 9. August 1994 - 9 AZR 346/92 - BAGE 77, 291).
  • BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 428/98

    Urlaubsgewährung im Übertragungszeitraum - schriftliche Geltendmachung -

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer, wenn er den Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsanspruchs in Verzug gesetzt hat, anstelle des untergegangenen Urlaubsanspruchs Ersatzurlaub verlangen (Senat 16. März 1999 - 9 AZR 428/98 - AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 25 = EzA BUrlG § 7 Nr. 107 mwN).
  • BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 455/94

    Öffentlicher Dienst - Kündigung - Arbeitnehmer - Zinsen - Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01
    Der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG kann nämlich nur erfüllt werden, wenn der Arbeitnehmer bei Fortdauer des Arbeitsverhältnisses jedenfalls für die Dauer seines Urlaubs seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung hätte erbringen können (Senat 5. September 1995 - 9 AZR 455/94 - ZTR 1996, 28).
  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01
    Dies schließt im fortbestehenden Arbeitsverhältnis einen Schadenersatz in Geld aus (Senat 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - BAGE 79, 211).
  • BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94

    Urlaubsvergütung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01
    Eine Tarifnorm ist nur dann unwirksam, wenn sie für vergleichbare Sachverhalte unterschiedliche Regelungen enthält und ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender einleuchtender Differenzierungsgrund nicht finden läßt (BAG 19. März 1996 - 9 AZR 1051/94 - BAGE 82, 230).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01
    Dabei kann dahinstehen, ob und in welchen Umfang die Tarifvertragsparteien an den allgemeinen Gleichheitssatz gebunden sind (vgl. BAG 29. August 2001 - 4 AZR 352/00 - BAGE 99, 31).
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01
    Damit folgten sie der Änderung der Rechtsprechung (BAG 28. Januar 1982 - 6 AZR 571/79 - BAGE 37, 382), wonach der volle Urlaubsanspruch allein auf Grund des Bestehens des Arbeitsverhältnisses und der Erfüllung der Wartezeit, unabhängig von einer Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erworben wird.
  • BAG, 16.08.1977 - 5 AZR 436/76

    Rechtsmißbrauch - Urlaubsanspruch - Krankheit - Rechtsmißbrauch bei

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01
    Dies entsprach auch der damaligen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Rechtsmißbrauch (zB 16. August 1977 - 5 AZR 436/76 - AP BUrlG § 3 Rechtsmißbrauch Nr. 10 = EzA BUrlG § 3 Nr. 12).
  • BAG, 13.04.1994 - 3 AZR 936/93

    Tariflicher Abfindungsanspruch für Betriebsteilerwerber

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01
    Bei verbleibenden Zweifeln kann die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages herangezogen werden (BAG 13. April 1994 - 3 AZR 936/93 - BAGE 76, 247 mwN).
  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 22/95

    Tarifliche Regelung der Urlaubsübertragung - Metallindustrie NRW

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 230/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

    Sie schuldet daher nach § 280 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 BGB Schadensersatz für den untergegangenen Erfüllungsanspruch in Form von Ersatzurlaub (vgl. zur st. Rspr. BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 563/01 - BAGE 105, 141).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gebührenbeauftragte

    Eine für die Auslegung möglicherweise heranziehbare praktische Tarifübung (Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 563/01 - BAGE 105, 141) kann daraus nicht abgeleitet werden.
  • LAG Hamm, 04.06.2009 - 16 Sa 1557/08

    Schadensersatzanspruch eines privatliquidationsberechtigten Chefarztes bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer, wenn er den Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsanspruchs in Verzug gesetzt hat, anstelle des untergegangenen Urlaubsanspruchs Ersatzurlaub verlangen (vgl. BAG vom 18.02.2003, 9 AZR 563/01, NZA 2004, 52 m.w.N.).
  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 232/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

    Sie schuldet daher nach § 280 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 BGB Schadensersatz für den untergegangenen Erfüllungsanspruch in Form von Ersatzurlaub (vgl. zur st. Rspr. BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 563/01 - BAGE 105, 141).
  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 231/08

    Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere

    Sie schuldet daher nach § 280 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 BGB Schadensersatz für den untergegangenen Erfüllungsanspruch in Form von Ersatzurlaub (vgl. zur st. Rspr. BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 563/01 - BAGE 105, 141).
  • ArbG Frankfurt/Main, 29.05.2019 - 7 Ca 1229/18

    Einzelfallentscheidung zu einem Ausgleich oder Vergütung für einem Arbeitnehmer

    Insoweit besteht eine gewisse Ähnlichkeit zu den Fällen, in denen die Erfüllung des Urlaubsanspruchs unmöglich geworden ist; auch in diesen Fällen kann der Arbeitnehmer die Gewährung von Urlaub als Schadensersatzanspruch verlangen (vgl. hierzu nur BAG, Urteil vom 18. Februar 2003 - 9 AZR 563/01, BAGE 105, 141; BAG, Urteil vom 22. Oktober 1991 - 9 AZR 373/90, BAGE 68, 362; BAG, Urteil vom 05. September 1985 6 AZR 86/82, BAGE 49, 299).
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