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   BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 221/02   

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BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 221/02 (https://dejure.org/2003,2842)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2003 - 3 AZR 221/02 (https://dejure.org/2003,2842)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2003 - 3 AZR 221/02 (https://dejure.org/2003,2842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Besitzstandswahrung und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Anspruchs auf Betriebsrente eines vorzeitig mit unverfallbarer Anwartschaft ausgeschiedenen Arbeitnehmers; Kürzung der Besitzstandsrente wegen vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmers; Eingriff in die erdiente Dynamik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 2 Abs. 1, 5
    Betriebliche Altersversorgung - Besitzstandsgarantien bei ablösenden Neuregelungen eines Versorgungswerks; Berechnung der Versorgungsanwartschaft bei vorzeitigem Ausscheiden eines von einer Garantiezusage begünstigten Arbeitnehmers vor Eintritt des Versorgungsfalls

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besitzstandsgarantie bei ablösender Neuregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 228
  • BB 2003, 2625
  • DB 2003, 2794
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 93/99

    Vorgezogene Betriebsrente bei zuvor im Rahmen einer Ablösung garantiertem

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 221/02
    Hat ein Arbeitgeber im Zuge einer ablösenden Neuregelung des bei ihm bestehenden Versorgungswerks einen bestimmten bis zur Ablösung erdienten Versorgungsbesitzstand als Mindestrente garantiert, kann diese nach einem späteren Ausscheiden des begünstigten Arbeitnehmers vor Eintritt des Versorgungsfalles nicht mehr nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zeitanteilig gekürzt werden (Bestätigung von BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138; 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21).

    Ist im Zuge der ablösenden Neuregelung einer Versorgungsordnung ein bis dahin erdienter, nach § 2 BetrAVG errechneter Versorgungsbesitzstand als Mindestrente garantiert worden, kann dieser Betrag nach einem späteren Ausscheiden des Berechtigten vor Eintritt des Versorgungsfalles nicht erneut nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zeitanteilig gekürzt werden (BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138, 143 f. = AP BetrAVG § 1 Besitzstand Nr. 5 mit zust. Anm. Schulin = SAE 1989, 79 mit zust. Anm. v. Maydell; 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21).

  • BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85

    Ausnahme von der Subsidiarität der Feststellungsklage - Zahlung einer

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 221/02
    Hat ein Arbeitgeber im Zuge einer ablösenden Neuregelung des bei ihm bestehenden Versorgungswerks einen bestimmten bis zur Ablösung erdienten Versorgungsbesitzstand als Mindestrente garantiert, kann diese nach einem späteren Ausscheiden des begünstigten Arbeitnehmers vor Eintritt des Versorgungsfalles nicht mehr nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zeitanteilig gekürzt werden (Bestätigung von BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138; 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21).

    Ist im Zuge der ablösenden Neuregelung einer Versorgungsordnung ein bis dahin erdienter, nach § 2 BetrAVG errechneter Versorgungsbesitzstand als Mindestrente garantiert worden, kann dieser Betrag nach einem späteren Ausscheiden des Berechtigten vor Eintritt des Versorgungsfalles nicht erneut nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zeitanteilig gekürzt werden (BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138, 143 f. = AP BetrAVG § 1 Besitzstand Nr. 5 mit zust. Anm. Schulin = SAE 1989, 79 mit zust. Anm. v. Maydell; 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21).

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 221/02
    Damit sollte erkennbar sichergestellt werden, daß durch die ablösende Neuregelung nicht in die zweite Besitzstandsstufe eingegriffen wurde, die der Senat seit seinem Urteil vom 17. April 1985 (- 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57; zuletzt 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37) als erdiente Dynamik bezeichnet.

    Bei einer endgehaltsbezogenen Versorgungszusage gehört hierzu nicht nur ein bestimmter Prozentsatz des Arbeitseinkommens, sondern auch die Einhaltung des Versprechens, daß sich der aus diesem Prozentsatz ergebende anteilige Anspruch entsprechend der den eigenen Lebensstandard bestimmenden Gehaltsentwicklung bis zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis entwickeln wird (zuletzt BAG 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 221/02
    Die Wirksamkeit einer solchen Regelung setzte voraus, daß für den in einer zeitanteiligen Kürzung einer Besitzstandsrente liegenden Eingriff auf der zweiten, teilweise - was die Rechte aus der BV 88 angeht - auch auf der ersten Besitzstandsstufe triftige, teilweise sogar zwingende Gründe vorlagen (vgl. hierzu BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 33, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 221/02
    Damit sollte erkennbar sichergestellt werden, daß durch die ablösende Neuregelung nicht in die zweite Besitzstandsstufe eingegriffen wurde, die der Senat seit seinem Urteil vom 17. April 1985 (- 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57; zuletzt 10. September 2002 - 3 AZR 635/01 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 37) als erdiente Dynamik bezeichnet.
  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 221/02
    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht allerdings festgestellt, daß es im vorliegenden Rechtsstreit nicht um die vom Senat mehrfach behandelte allgemeine Frage geht, wie die nach § 6 BetrAVG vorgezogen in Anspruch genommene Betriebsrente eines vorzeitig mit unverfallbarer Anwartschaft ausgeschiedenen Arbeitnehmers zu berechnen ist (Senat 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212; zuletzt bestätigt durch 28. Mai 2002 - 3 AZR 358/01 - AP BetrAVG § 6 Nr. 29).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2001 - 4 Sa 1109/01

    Berechnung einer Betriebsrente - zweifache ratierliche Kürzung

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 221/02
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 2001 - 4 Sa 1109/01 - aufgehoben.
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 221/02
    Ob in die erdiente Dynamik eingegriffen wird, muß anhand der dem Arbeitnehmer letztlich zufließenden Betriebsrente, also ergebnisbezogen, festgestellt werden (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 43 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 32, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 221/02
    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht allerdings festgestellt, daß es im vorliegenden Rechtsstreit nicht um die vom Senat mehrfach behandelte allgemeine Frage geht, wie die nach § 6 BetrAVG vorgezogen in Anspruch genommene Betriebsrente eines vorzeitig mit unverfallbarer Anwartschaft ausgeschiedenen Arbeitnehmers zu berechnen ist (Senat 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212; zuletzt bestätigt durch 28. Mai 2002 - 3 AZR 358/01 - AP BetrAVG § 6 Nr. 29).
  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 358/01

    Vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 221/02
    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht allerdings festgestellt, daß es im vorliegenden Rechtsstreit nicht um die vom Senat mehrfach behandelte allgemeine Frage geht, wie die nach § 6 BetrAVG vorgezogen in Anspruch genommene Betriebsrente eines vorzeitig mit unverfallbarer Anwartschaft ausgeschiedenen Arbeitnehmers zu berechnen ist (Senat 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212; zuletzt bestätigt durch 28. Mai 2002 - 3 AZR 358/01 - AP BetrAVG § 6 Nr. 29).
  • BAG, 16.12.2003 - 3 AZR 39/03

    Betriebsrentenberechnung nach Garantie eines Versorgungsbesitzstandes

    Die Betriebsrente eines vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmers darf nicht niedriger sein als der ihm vor seinem Ausscheiden im Zusammenhang mit einer ablösenden Neuregelung des Versorgungswerks garantierte Versorgungsbesitzstand (Bestätigung und Weiterführung der Senatsrechtsprechung, zuletzt 18. März 2003 - 3 AZR 221/02 - BB 2003, 2625).

    a) Allerdings hat der Senat in mehreren Entscheidungen darauf erkannt, dass dann, wenn ein Arbeitgeber im Zuge einer ablösenden Neuregelung des bei ihm bestehenden Versorgungswerks einen bestimmten bis zur Ablösung erdienten Versorgungsbesitzstand als Mindestrente garantiert hat, er diese nach einem späteren Ausscheiden des begünstigten Arbeitnehmers vor Eintritt des Versorgungsfalles nicht mehr nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zeitanteilig kürzen darf (BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - BAGE 56, 138; 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - AP BetrAVG § 6 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 21; 18. März 2003 - 3 AZR 221/02 - BB 2003, 2625).

  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 517/02

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Ebenso wie in den bisherigen Senatsentscheidungen (23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23 = SAE 2002, 33 mit Anm. Eichenhofer = BB 2001, 2425 mit Anm. Grabner und Bode; Besprechungsaufsätze von Höfer DB 2001, 2045 und Berenz DB 2001, 2346; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212 = AP BetrAVG § 6 Nr. 27 mit Anm. Höfer = DB 2002, 588 mit Anm. Grabner und May = RdA 2002, 311 mit Anm. Steinmeyer = EWiR 2002, 843 [Schumann]; 21. August 2001 - 3 AZR 649/00 - BAGE 98, 344; 28. Mai 2002 - 3 AZR 358/01 - BAGE 101, 163; 18. März 2003 - 3 AZR 221/02 - EzA BetrAVG § 2 Nr. 19 = DB 2003, 2794 = BB 2003, 2625) kann auch im vorliegenden Fall der vorgezogene Rentenanspruch (§ 6 BetrAVG) des mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft vorzeitig ausgeschiedenen Klägers in zwei Rechenschritten festgestellt werden:.
  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09

    Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden -

    Mit Nr. 8.3.1. der BV 1990 wurde dem Kläger - anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 18. März 2003 (- 3 AZR 221/02 - BAGE 105, 228) entschiedenen Fall - kein bis zum 1. Mai 1978 erdienter, nach § 2 BetrAVG errechneter Versorgungsbesitzstand als Mindestrente garantiert, der nach einem späteren Ausscheiden vor Eintritt des Versorgungsfalls nicht nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zeitanteilig gekürzt werden könnte.
  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 524/03

    Vorgezogene Betriebsrente und vorzeitiges Ausscheiden - Auslegung einer

    Es ist für eine angemessene Berechnung auf die Grundwertungen des Betriebsrentengesetzes zurückzugreifen, welche die beiden gesetzgeberischen Korrekturen der Versorgungszusage, deren Vorteile der Arbeitnehmer in Anspruch nimmt (geringere Betriebstreue als erwartet und früherer und längerer Bezug des Erdienten als versprochen), angemessen berücksichtigt (23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23 = SAE 2002, 33 mit Anm. Eichenhofer = BB 2001, 2425 mit Anm. Grabner und Bode; Besprechungsaufsätze von Höfer DB 2001, 2045 und Berenz DB 2001, 2346; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212 = AP BetrAVG § 6 Nr. 27 mit Anm. Höfer und Abresch = DB 2002, 588 mit Anm. Grabner und May = RdA 2002, 311 mit Anm. Steinmeyer = EWiR 2002, 843 [Schumann]; 21. August 2001 - 3 AZR 649/00 - BAGE 98, 344; 28. Mai 2002 - 3 AZR 358/01 - BAGE 101, 163; 18. März 2003 - 3 AZR 221/02 - EzA BetrAVG § 2 Nr. 19 = DB 2003, 2794 = BB 2003, 2625; 18. November 2003 - 3 AZR 517/02 - EzA BetrAVG § 6 Nr. 26 = DB 2004, 1375).
  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 279/03

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig Ausgeschiedenen

    Mit der Inanspruchnahme der vorgezogenen Betriebsrente durch den vorzeitig Ausgeschiedenen wird nur zweifach in das vom Arbeitgeber vorgegebene Äquivalenzverhältnis aus Betriebstreue und Versorgungsleistung eingegriffen: durch eine kürzere Dauer der Betriebszugehörigkeit, die im Zweifel durch eine zeitanteilige Kürzung entsprechend § 2 Abs. 1 BetrAVG auf der Grundlage der bis zur festen Altersgrenze erreichbaren Betriebszugehörigkeit ausgeglichen werden kann, und einen früheren und dementsprechend längeren Bezug der Betriebsrente, weswegen bei einer entsprechenden Regelung in der Versorgungsordnung vom Erdienten versicherungsmathematische Abschläge vorgenommen werden dürfen (23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23 = SAE 2002, 33 mit Anm. Eichenhofer = BB 2001, 2425 mit Anm. Grabner und Bode; Besprechungsaufsätze von Höfer DB 2001, 2045 und Berenz DB 2001, 2346; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212 = AP BetrAVG § 6 Nr. 27 mit Anm. Höfer und Abresch = DB 2002, 588 mit Anm. Grabner und May = RdA 2002, 311 mit Anm. Steinmeyer = EWiR 2002, 843 [Schumann]; 21. August 2001 - 3 AZR 649/00 - BAGE 98, 344; 28. Mai 2002 - 3 AZR 358/01 - BAGE 101, 163; 18. März 2003 - 3 AZR 221/02 - EzA BetrAVG § 2 Nr. 19 = DB 2003, 2794 = BB 2003, 2625; 18. November 2003 - 3 AZR 517/02 - DB 2004, 1375).
  • LAG Köln, 14.09.2006 - 10 (5) Sa 1562/05

    Ablösende Betriebsvereinbarung; Altersversorgung; "Zuckerbeamte"

    Soweit der Kläger in Kritik an der Berechnung der erdienten Dynamik durch das BAG ein sog. Additionsverfahren anwendet und sich dabei auf die Entscheidung des BAG vom 18.03.2003 - 3 AZR 221/02 beruft, handelt es sich um andere Fallgestaltungen, die hier nicht einschlägig sind.
  • LAG Köln, 04.04.2006 - 13 Sa 1537/05

    Versorgungszusage; Betriebsrente; Auslegung; Mindestrente

    Das Arbeitsgericht hat zur weiteren Begründung zu Recht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.03.2003 (- 3 AZR 221/02 - EzA § 2 BetrAVG Nr. 19) herangezogen.
  • LAG Düsseldorf, 08.01.2004 - 5 Sa 1353/03

    Invaliditätsrente, Versorgungsordnung, Begrenzung des Berechnungseinkommens,

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Abweichung darauf beruht, dass die ablösende Neuregelung das ruhegeldfähige Endgehalt auf das zum Zeitpunkt der Ablösung bezogene Gehalt festgeschrieben hat, dass sie künftig Steigerungssätze vorsieht, die unterhalb der Gehaltsentwicklung bleiben oder darauf, dass eine Besitzstandsrente, die unter Aufrechterhaltung der versprochenen Dynamik errechnet wurde, nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zeitanteilig gekürzt wird (BAG, Urteil vom 18.03.2003 - 3 AZR 221/02 - BB 2003, 2625).
  • LAG Köln, 18.01.2007 - 10 Sa 937/05

    Besitzstandsrente; Ablösung; vorzeitiges Ausscheiden; vorgezogenes Ruhegeld

    Dienstzeiten nach dem 1.1.1991 und damit weitere Betriebstreue sollten für die alte Versorgungsregelung nicht mehr leistungserhöhend sein ( vgl. BAG, Urteil v. 18.3.2003 -3 AZR 221/02).
  • LAG Köln, 14.09.2006 - 10 Sa 289/05

    Zum pensionsfähigen Gehalt gehört nicht der vom Arbeitgeber übernommene

    Soweit der Kläger in Kritik an der Berechnung der erdienten Dynamik durch das BAG ein sog. Additionsverfahren anwendet und sich dabei auf die Entscheidung des BAG vom 18.03.2003 - 3 AZR 221/02 beruft, handelt es sich um andere Fallgestaltungen, die hier nicht einschlägig sind.
  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 518/02

    Bemessung der Höhe der Betriebsrente - Unverfallbare Versorgungsanwartschaft -

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