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   BayObLG, 29.01.2003 - 3Z BR 5/03   

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https://dejure.org/2003,4329
BayObLG, 29.01.2003 - 3Z BR 5/03 (https://dejure.org/2003,4329)
BayObLG, Entscheidung vom 29.01.2003 - 3Z BR 5/03 (https://dejure.org/2003,4329)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 3Z BR 5/03 (https://dejure.org/2003,4329)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB § 139; HGB § 175
    Kommanditist beerbt Komplementär

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde bei nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Beschwerdegerichts infolger einer Entscheidung der Kammer für Handelssachen durch den Vorsitzenden; Anmeldepflichtigkeit des Ausscheidens eines persönlich haftenden Gesellschafters einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 139
    Tod des persönlich haftenden Gesellschafters - Beerbung durch Kommanditisten - einheitliche Beteiligung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eintritt eines Kommanditisten in Komplementärstellung aufgrund des Gesellschaftsvertrages bei Tod eines Komplementärs: Wahlrecht betr. die Wiedereinräumung der Stellung als Kommanditist und Erhöhung der Haftungssumme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1443
  • DNotZ 2003, 456
  • DB 2003, 762
  • NZG 2003, 476
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.06.1987 - II ZR 259/86

    Bewertung und Bilanzierung eines Komplementäranteils bei Eintritt der Erbfolge

    Auszug aus BayObLG, 29.01.2003 - 3Z BR 5/03
    Sieht der Gesellschaftsvertrag vor, dass der Erbe als Kommanditist eintritt, hat der Beteiligte automatisch eine entsprechende Rechtsstellung erlangt (vgl. BGH NJW 1987, 3184/3185 f.) Enthält der Vertrag nichts zur Stellung des eintretenden Gesellschafters, so ist der Beteiligte als persönlich haftender Gesellschafter in die Gesellschaft eingetreten.

    Auch im "Normalfall" ergibt sich aus dem Handelsregister nicht, ob, in welcher Höhe und auf welche Weise eine Hafteinlage bereits geleistet bzw. noch einzubringen ist (BGH NJW 1987, 3184/3186).

  • BayObLG, 16.02.1989 - BReg. 3 Z 171/88
    Auszug aus BayObLG, 29.01.2003 - 3Z BR 5/03
    die im Siebenten Abschnitt des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit aufgezählten Angelegenheiten (BayObLGZ 1989, 34/39).
  • BGH, 10.06.1963 - II ZR 88/61

    Erwerb eines Kommanditanteils durch einen persönlich haftenden Gesellschafter -

    Auszug aus BayObLG, 29.01.2003 - 3Z BR 5/03
    Es entsteht eine einheitliche Beteiligung, bei der die Komplementärsstellung die Gesamtbeteiligung prägt (Röhricht/Graf von Westphalen/v. Gerkan aaO m.w.N.; vgl. auch BGH WM 1963, 989).
  • OLG Köln, 06.05.1996 - 2 Wx 9/96

    Funktionelle Zuständigkeit des Beschwerdegerichts in Registersachen; Eintragung

    Auszug aus BayObLG, 29.01.2003 - 3Z BR 5/03
    Hierzu rechnen auch die Entscheidungen über die Eintragung in das Handelsregister (vgl. § 125 FGG; BayObLG FGPrax 1996, 229).
  • BayObLG, 02.07.1997 - 3Z BR 159/97

    Vorschriftswidrige Besetzung einer Kammer für Handelssachen bei

    Auszug aus BayObLG, 29.01.2003 - 3Z BR 5/03
    In Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entscheidet die Kammer für Handelssachen in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und zwei Handelsrichtern (vgl. § 105 Abs. 1 GVG; BayObLG NJW-RR 1998, 829; Bassenge § 30 FGG Rn. 2).
  • BayObLG, 04.02.1998 - 3Z BR 462/97

    Anmeldung der Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter

    Auszug aus BayObLG, 29.01.2003 - 3Z BR 5/03
    Er hat vor dem Registergericht den Antrag gestellt, die Eintragung der angemeldeten Änderungen der Gesellschaftsverhältnisse vorzunehmen (vgl. BayObLGZ 1998, 29) .
  • OLG Jena, 31.08.2011 - 6 W 188/11

    Kommanditgesellschaft: Gleichzeitige Stellung des persönlich haftenden

    In diesem Fall vereinigt sich mit dem Erwerb dieser Anteil mit seinem bisherigen Anteil zu einem Gesellschaftsanteil, da in einer Personalgesellschaft ein Gesellschafter immer nur mit einem Anteil - wenn auch verschiedener Größe - an der Gesellschaft beteiligt sein kann (BGH, Urteil vom 10.6.1963, aaO, juris Rn. 14; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 31.1.1991, Az. 5 U 88/88, juris; BayObLG, Beschluss vom 29.1.2003, Az. 3Z BR 5/03; ZIP 2003, 1443-1444, juris Rn. 13).
  • OLG Schleswig, 02.12.2005 - 2 W 141/05

    GbR: Folgen des Zusammenfallens mehrerer GbR-Gesellschaftsanteile in der Hand

    Durch die Übertragung des Gesamthandsanteils des Beteiligten zu 1. auf die Beteiligte zu 2. als letzte Mitgesellschafterin ist eine Vereinigung beider Anteile in ihrer Hand erfolgt (vgl. BGHZ 24, 106, 108; 58, 316, 318; BGH NJW 2000, 1119; BayObLG, DB 2003, 762, 763; BFH DB 1997, 1542).
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