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   LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04   

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https://dejure.org/2004,2292
LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04 (https://dejure.org/2004,2292)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04 (https://dejure.org/2004,2292)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 2004 - 12 (3) Sa 1104/04 (https://dejure.org/2004,2292)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Sozialauswahl - Sozialdatum ´Betriebszugehörigkeit´ - Berücksichtigung unternehmensfremder Vordienstzeiten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 KSchG
    Sozialauswahl - Sozialdatum ´Betriebszugehörigkeit´ - Berücksichtigung unternehmensfremder Vordienstzeiten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhaftigkeit einer Betriebsratsanhörung aufgrund fehlender Angaben zur Gewichtung von Sozialkriterien; Bevorzugte Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit bei einer Auswahlentscheidung; Voraussetzungen für dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung; ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 1 KSchG
    Sozialauswahl - Sozialdatum ´Betriebszugehörigkeit´ - Berücksichtigung unternehmensfremder Vordienstzeiten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1
    Sozialauswahl bei einzelvertraglichem Kündigungsschutz - vorrangige Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialauswahl: Eine Vereinbarung über die Berücksichtigung unternehmensfremder Vordienstzeiten ist generell zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsrecht - Soziale Auswahl: Berücksichtigung unternehmensfremder Vordienstzeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 2588
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (43)

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02

    Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04
    Das Anhörungsschreiben stellt nicht nur klar, dass die Beklagte dem Kläger kündigen wollte, weil nach dem von ihr prognostizierten Rückgang der Auszubildendenzahl im Bereich Bürokaufleute mangels Drittfinanzierung für den Kläger zum 30.06.2004 die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung entfallen würde, sondern enthält auch die erforderliche namentliche Auflistung der anderen Ausbilder und Angabe ihrer Sozialdaten (vgl. BAG, Urteil v. 22.05.2003, 2 AZR 326/02, AP Nr. 128 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, Urteil v. 29.03.1984, 2 AZR 429/83, AP Nr. 31 zu § 102 BetrVG 1972).

    zur Ertragslage und Kostensituation, ausgelösten Entscheidung des Arbeitgebers, den Arbeitsablauf anders zu organisieren, der sog. unternehmerischen Entscheidung (BAG, Urteil vom 22.05.2003, 2 AZR 326/02, AP Nr. 128 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Dabei muss der dem Arbeitgeber nach § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG obliegende Vortrag erkennen lassen, dass infolge der Umsetzung des Konzepts das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers auf Dauer entfällt (BAG, Urteil vom 12.04.2002, 2 AZR 256/01, AP Nr. 120 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vgl. BAG, Urteil vom 22.05.2003, 2 AZR 326/02, AP Nr. 129 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 623/01

    Sozialauswahl - Betriebszugehörigkeit - "Beschäftigungszeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04
    Darauf weisen nicht nur der Gesetzeswortlaut und der systematische Zusammenhang mit § 1 Abs. 1 KSchG hin, sondern auch und vor allem der Gesetzeszweck (vgl. BAG, Urteil vom 06.02.2003, 2 AZR 623/01, EzA Nr. 51 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl).

    Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses trifft deshalb den langjährig beschäftigten Arbeitnehmer oft besonders hart" (BAG, Urteil vom 06.02.2003, 2 AZR 623/01, EzA Nr. 51 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl).

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04
    Die kollidierenden Grundrechte bzw. die gegenläufigen Positionen aus einem Grundrecht, hier dem Schutz der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, sind in ihrer Wechselwirkung zu sehen und so zu begrenzen, dass die geschützten Rechtspositionen für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BAG, Urteil vom 28.06.2000, 7 AZR 904/98, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung, Urteil vom 28.06.2001, 6 AZR 114/00, AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arbeitszeit, Urteil vom 10.10.2002, 2 AZR 472/01, AP Nr. 44 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Allerdings passieren nach modifizierter Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts nicht nur "geringfügige Unterschiede in der sozialen Schutzbedürftigkeit" die gerichtliche Kontrolle (vgl. BAG, Urteil vom 18.10.1984, 2 AZR 543/83, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, KHzA/Isenhardt, 6.3., Rz. 574), sondern es kann nur der deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer mit Erfolg die Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl rügen; die Auswahlentscheidung muss nur vertretbar sein (BAG, Urteil vom 05.12.2002, 2 AZR 549/01, AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 173/01

    Einzelvertraglicher Kündigungsausschluß

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04
    Dem Arbeitgeber, der die Dreiecksbeziehung komplettiert, wird es regelmäßig um den Vorrang des von ihm einzelvertraglich Vereinbarten gehen, hilfsweise wird er die Möglichkeit haben wollen, sich außerordentlich von der Vertragsbindung lösen zu können (vgl. BAG, Urteil vom 07.03.2002, 2 AZR 173/01, AP Nr. 6 zu § 620 BGB Schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung).

    Der Arbeitgeber muss daher, falls nicht die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist zieht (vgl. BAG, Urteil vom 07.03.2002, a.a.O.), vergegenwärtigen, dass er weder den angeworbenen Arbeitnehmer (wegen der vereinbarten 'Anrechnungsklausel') noch andere Arbeitnehmer (weil länger im Betrieb und daher nach § 1 Abs. 3 KSchG sozial schutzwürdiger) nicht kündigen kann.

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04
    In den Bereich der unternehmerischen Entscheidung fällt die Organisation und Gestaltung des Betriebes und damit auch die Festlegung der Stärke der Belegschaft, mit der der Unternehmer das von ihm definierte Betriebsziel erreichen will (BAG, Urteil vom 05.12.2002, 2 AZR 549/01, AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, Urteil vom 07.05.1998, 2 AZR 536/97, AP Nr. 94 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, Urteil vom 24.04.1997, 2 AZR 352/96, AP Nr. 42 zu § 2 KSchG 1969, Urteil vom 10.11.1994, 2 AZR 242/94, AP Nr. 63 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Allerdings passieren nach modifizierter Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts nicht nur "geringfügige Unterschiede in der sozialen Schutzbedürftigkeit" die gerichtliche Kontrolle (vgl. BAG, Urteil vom 18.10.1984, 2 AZR 543/83, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, KHzA/Isenhardt, 6.3., Rz. 574), sondern es kann nur der deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer mit Erfolg die Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl rügen; die Auswahlentscheidung muss nur vertretbar sein (BAG, Urteil vom 05.12.2002, 2 AZR 549/01, AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 142/99

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04
    Immerhin ist dem BAG-Urteil vom 17.02.2000 (2 AZR 142/99, AP Nr. 46 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) zu entnehmen, dass die sozialauswahlwirksame Vertragsneugestaltung anlässlich einer Kündigungsmaßnahme als Vertrag zu Lasten Dritter zu missbilligen sei.

    Der Arbeitnehmer ist in den auswahlrelevanten Personenkreis einzubeziehen (allg. M., BAG, 17.02.2000, a.a.O., ErfK/Ascheid, § 1 KSchG, Rz. 475, APS/Kiel, § 1 KSchG Rz. 700).

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04
    Dabei muss der dem Arbeitgeber nach § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG obliegende Vortrag erkennen lassen, dass infolge der Umsetzung des Konzepts das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers auf Dauer entfällt (BAG, Urteil vom 12.04.2002, 2 AZR 256/01, AP Nr. 120 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vgl. BAG, Urteil vom 22.05.2003, 2 AZR 326/02, AP Nr. 129 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Die ihrer Planung inne wohnenden Ungewissheiten stellen nicht in Frage, dass eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung und keine "intuitive Prognose" (vgl. BAG, Urteil vom 12.04.2002, 2 AZR 256/01, AP Nr. 120 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) vorlag.

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02

    Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04
    Im Anhörungsverfahren muss der Betriebsrat gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG vom Arbeitgeber so viel erfahren, dass er - auch unter Rückgriff auf vorhandene Kenntnisse - die ihm in § 102 BetrVG eingeräumten Rechte bezogen auf die konkret beabsichtigte Kündigung ausüben kann (BAG, Urteil vom 11.12.2003, 2 AZR 536/02, AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    b) Die Frage, ob eine einzelvertragliche Vereinbarung über das Sozialdatum Betriebszugehörigkeit zulässig ist, hat das Bundesarbeitsgericht noch nicht entschieden (BAG, Urteil vom 11.12.2003, 2 AZR 536/02, AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

  • BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00

    Arbeitsplatzsicherung - Vorübergehende Tarifabsenkung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04
    Die kollidierenden Grundrechte bzw. die gegenläufigen Positionen aus einem Grundrecht, hier dem Schutz der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, sind in ihrer Wechselwirkung zu sehen und so zu begrenzen, dass die geschützten Rechtspositionen für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BAG, Urteil vom 28.06.2000, 7 AZR 904/98, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung, Urteil vom 28.06.2001, 6 AZR 114/00, AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arbeitszeit, Urteil vom 10.10.2002, 2 AZR 472/01, AP Nr. 44 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04
    Allein hat die Betriebszugehörigkeit einen unmittelbaren Bezug zum Arbeitsverhältnis; beim Lebensalter und den Unterhaltspflichten handelt es sich um der Privatsphäre zuzurechnende Umstände (vgl. BAG, Urteil vom 05.04.2001, 2 AZR 159/00, AP Nr. 171 zu § 626 BGB).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

  • BAG, 11.03.1976 - 2 AZR 43/75

    Arbeitsverhältnis: Richtlinien für die Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2004 - 12 Sa 1188/03

    Sozialauswahl zugunsten älterer und länger beschäftigter Arbeitnehmer

  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 380/86

    Tarifvertragliche Abweichung von § 1 Abs 1 KSchG

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

  • BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88

    Mögliche Anrechnung des Zeitraums einer früheren Beschäftigung beim selben

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 494/99

    Kündigungsschutz; Betriebsratsmitglied

  • BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 71/88
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 1437/02

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

  • LAG Köln, 17.09.1998 - 10 Sa 631/98

    Betriebsratsanhörung, Sozialauswahl, Vorbeschäftigungszeiten

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 94/97

    Kündigung bei Wegfall eines leidensgerechten Arbeitsplatzes wegen betrieblicher

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • LAG Hamm, 27.05.2002 - 8 Sa 134/02

    Rechtmäßigkeit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch betriebsbedingte

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 341/98

    Sozialauswahl auch zwischen Teilzeit- und Vollbeschäftigten?

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98

    Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung - Nachträgliche Änderung

  • BAG, 04.11.1957 - 2 AZR 57/56

    Verdacht eines Geschäftsdiebstahls - Fristgemäße Kündigung - Schuldhaftes

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. August 2004 - 12 (3) Sa 1104/04 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 14.12.2005 - 12 Sa 1195/05

    Tarifliches Teilzeitmodell; Vergabe befristeter Teilzeitstellen nach Seniorität

    Das Kriterium stellt, wenn es um die Gewährung von Vergünstigungen (hier: Inanspruchnahme der Absenkung der Arbeitszeit), einen anerkannten sachlichen Differenzierungsgrund dar (vgl. Kammerurteil vom 25.08.2004 DB 2004, 2588).
  • LAG Köln, 20.12.2004 - 2 Sa 695/04

    Sozialauswahl, Kündigungsschutz durch Betriebsvereinbarung bei

    Insbesondere ist der vorliegende Rechtsstreit nicht mit demjenigen des LAG Düsseldorf (Urteil vom 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04 - DB 2004, Seite 2588) vergleichbar.
  • LAG Düsseldorf, 19.01.2005 - 12 Sa 1512/04

    Arbeitszeitverringerungsanspruch , entgegenstehende "betriebliche Gründe"

    Damit ist unvermeidbar, die kollidierenden Grundrechte bzw. gegenläufigen Positionen im Einzelfall in eine praktische Konkordanz zu bringen (vgl. Kammerurteil vom 25.08.2004, 12 (3) Sa 1104/04, DB 2004, 2588).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2010 - L 30 AL 89/07

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 147 a SGB III, Ermittlung der

    Sie kann jedoch genauso wenig wie ein Arbeitsverhältnis rückwirkend begründet, sondern nur rückwirkend fingiert werden (so Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25. August 2004, 12 (3) Sa 1104/04, zitiert bei juris).
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