Weitere Entscheidung unten: BAG, 23.02.2005

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   BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05   

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BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05 (https://dejure.org/2005,1028)
BAG, Entscheidung vom 22.03.2005 - 1 ABN 1/05 (https://dejure.org/2005,1028)
BAG, Entscheidung vom 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 (https://dejure.org/2005,1028)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    ArbGG (nF) § 72 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrecht - Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; grundsätzliche Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs: Nicht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu behandeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Begründung lückenhaft - Urteil korrekt

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Korrektes Urteil im Zweifel auch bei nicht jeden Aspekt einzeln erfassender Begründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 114, 157
  • MDR 2005, 1008
  • NZA 2005, 652
  • BB 2005, 1688
  • DB 2005, 1012
  • AnwBl 2005, 63
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05
    Die Gerichte brauchen nicht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu behandeln (vgl. etwa BVerfG 8. Oktober 2003 - 2 BvR 949/02 - RdL 2004, 68, zu II 1 a der Gründe; BGH 27. März 2003 - V ZR 291/02 - BGHZ 154, 288, 300, zu 3 b bb (3) der Gründe).

    Vielmehr bedarf es hierzu besonderer Umstände (vgl. BVerfG 8. Oktober 2003, aaO; BGH 27. März 2003 - VI ZR 291/02 - aaO).

  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABN 18/96

    Beschwerde der Nichtzulassung der Revision - Divergenz bei Doppelbegründung

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05
    Eine lediglich fehlerhafte oder den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entsprechende Rechtsanwendung vermag eine rechtserhebliche Divergenz nicht zu begründen (vgl. etwa BAG 23. Juli 1996 - 1 ABN 18/96 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 33 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 76, zu II 1 der Gründe mwN).

    Die anzufechtende Entscheidung beruht auf dem abstrakten Rechtssatz, wenn das Beschwerdegericht auf der Grundlage des in der angezogenen Entscheidung enthaltenen Rechtssatzes möglicherweise eine andere, für den Nichtzulassungsbeschwerdeführer günstigere Entscheidung getroffen hätte (BAG 23. Juli 1996 aaO).

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZN 181/00

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05
    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und die Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (vgl. etwa BAG 28. September 1989 - 6 AZN 303/89 - BAGE 63, 58, 62, zu II 1 der Gründe; 15. November 1995 - 4 AZN 580/95 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 49 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 72, zu II 2 a der Gründe; 26. September 2000 - 3 AZN 181/00 - BAGE 95, 372, 375, zu II 2 der Gründe).
  • BVerfG, 04.08.1995 - 1 BvR 606/94

    Beginn der Frist zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei offensichtlich

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05
    Nach der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Rechtslage vermochte eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör die Zulassung der Revision ohnehin nicht zu rechtfertigen (BVerfG 4. August 1995 - 1 BvR 606/94 - NZA 1995, 1222 mwN).
  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 6/80

    Mitbestimmung bei Anforderungsprofilen

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05
    Auch kommt es nicht darauf an, ob das Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen vom 27. Mai 1982 (- 6 ABR 105/79 -), vom 31. Mai 1983 (- 1 ABR 6/80 -), vom 31. Januar 1984 (- 1 ABR 63/81 -), vom 14. Januar 1986 (- 1 ABR 82/83 -) und vom 23. Februar 1988 (- 1 ABR 82/86 -), das Hessische Landesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21. Dezember 1982 (- 4 TaBV 70/82 -) sowie das Landesarbeitsgericht Berlin in der Entscheidung vom 12. November 2004 (- 2 TaBV 1772/04 -) die auf den Seiten 9 und 10 der Beschwerdebegründung angeführten Rechtssätze aufgestellt haben.
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05
    Die Gerichte brauchen nicht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu behandeln (vgl. etwa BVerfG 8. Oktober 2003 - 2 BvR 949/02 - RdL 2004, 68, zu II 1 a der Gründe; BGH 27. März 2003 - V ZR 291/02 - BGHZ 154, 288, 300, zu 3 b bb (3) der Gründe).
  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZN 580/95

    Eingruppierung einer staatlich anerkannten Kinderpflegerin im Vorschulunterricht

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05
    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und die Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (vgl. etwa BAG 28. September 1989 - 6 AZN 303/89 - BAGE 63, 58, 62, zu II 1 der Gründe; 15. November 1995 - 4 AZN 580/95 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 49 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 72, zu II 2 a der Gründe; 26. September 2000 - 3 AZN 181/00 - BAGE 95, 372, 375, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 105/79

    Versetzung

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05
    Auch kommt es nicht darauf an, ob das Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen vom 27. Mai 1982 (- 6 ABR 105/79 -), vom 31. Mai 1983 (- 1 ABR 6/80 -), vom 31. Januar 1984 (- 1 ABR 63/81 -), vom 14. Januar 1986 (- 1 ABR 82/83 -) und vom 23. Februar 1988 (- 1 ABR 82/86 -), das Hessische Landesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21. Dezember 1982 (- 4 TaBV 70/82 -) sowie das Landesarbeitsgericht Berlin in der Entscheidung vom 12. November 2004 (- 2 TaBV 1772/04 -) die auf den Seiten 9 und 10 der Beschwerdebegründung angeführten Rechtssätze aufgestellt haben.
  • BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 82/86

    Betriebsverfassungsrechtliche Rechtsfolgen aus der Herabsetzung der Anforderungen

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05
    Auch kommt es nicht darauf an, ob das Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen vom 27. Mai 1982 (- 6 ABR 105/79 -), vom 31. Mai 1983 (- 1 ABR 6/80 -), vom 31. Januar 1984 (- 1 ABR 63/81 -), vom 14. Januar 1986 (- 1 ABR 82/83 -) und vom 23. Februar 1988 (- 1 ABR 82/86 -), das Hessische Landesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21. Dezember 1982 (- 4 TaBV 70/82 -) sowie das Landesarbeitsgericht Berlin in der Entscheidung vom 12. November 2004 (- 2 TaBV 1772/04 -) die auf den Seiten 9 und 10 der Beschwerdebegründung angeführten Rechtssätze aufgestellt haben.
  • BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 63/81

    Stellenausschreibung - Betriebsrat - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05
    Auch kommt es nicht darauf an, ob das Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen vom 27. Mai 1982 (- 6 ABR 105/79 -), vom 31. Mai 1983 (- 1 ABR 6/80 -), vom 31. Januar 1984 (- 1 ABR 63/81 -), vom 14. Januar 1986 (- 1 ABR 82/83 -) und vom 23. Februar 1988 (- 1 ABR 82/86 -), das Hessische Landesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21. Dezember 1982 (- 4 TaBV 70/82 -) sowie das Landesarbeitsgericht Berlin in der Entscheidung vom 12. November 2004 (- 2 TaBV 1772/04 -) die auf den Seiten 9 und 10 der Beschwerdebegründung angeführten Rechtssätze aufgestellt haben.
  • BAG, 28.09.1989 - 6 AZN 303/89

    Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - mehrere Alternativbegründungen des

  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83

    Mitbestimmung

  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZN 401/89

    Revision: grundsätzliche Bedeutung

  • BAG, 16.09.1997 - 9 AZN 133/97

    Grundsatzbeschwerde - Tarifauslegung

  • BAG, 26.07.1994 - 1 AZN 324/94

    Revision: Nichtzulassungsbeschwerde bei Divergenz - Voraussetzungen

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

    Allein der Umstand, dass sich die Gründe einer Entscheidung mit einem bestimmten Gesichtspunkt nicht ausdrücklich auseinandersetzen, rechtfertigt daher nicht die Annahme, das Gericht habe diesen Gesichtspunkt bei seiner Entscheidung nicht erwogen (BAG 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - Rn. 13, BAGE 114, 157) .

    Hierzu muss nachvollziehbar dargelegt werden, dass das Landesarbeitsgericht nach seiner Argumentationslinie unter Berücksichtigung des entsprechenden Gesichtspunkts möglicherweise anders entschieden hätte (BAG 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - aaO) .

  • OLG München, 29.07.2010 - 10 W 1789/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Dauer der Prüffrist

    Ein Gericht braucht deshalb nicht jedes Parteivorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu behandeln (BVerfG RdL 2004, 68 [unter II 1 a]; BGHZ 3, 162 [175]; 154, 288 [300 unter II 3 b bb (3)] = NJW 2003, 1943 [1947]; NJOZ 2005, 3387 [3388]; BAG NZA 2005, 652 [653] = MDR 2005, 1008; Senat, Beschl. v. 25.11.2005 - 10 U 2378/05).
  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 351/15

    "Mobbing" - Auslegung von Klageanträgen - Ersatz des materiellen Schadens -

    Die Gerichte müssen nicht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich behandeln (vgl. BAG 22. März 2005 - 1 ABN 1/05  - zu II 3 a der Gründe, BAGE 114, 157 ) .
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Rechtsprechung
   BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03   

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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus einem mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestehenden Arbeitsverhältnis als Insolvenzforderungen; Vorliegen von Masseverbindlichkeiten bei Vergütungsansprüchen aus gegenseitigen Verträgen; Vorleistung eines Arbeitnehmers während der Arbeitsphase auf die ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    InsO § 38; ; InsO § 55; ; InsO § 108; ; InsO § 119

  • RA Kotz

    Altersteilzeitansprüche im Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de

    InsO § 38 § 55 § 108 § 119
    Altersteilzeitansprüche aus der Freistellungsphase des Blockmodells in der Insolvenz

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Altersteilzeitansprüche aus der Freistellungsphase des Blockmodells in der Insolvenz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nomos.de PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    Ansprüche aus einem Altersteilzeitverhältnis in der Insolvenz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ansprüche aus einem Altersteilzeitverhältnis in der Insolvenz

  • doczz.fr (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer als Verbraucher, Zinsanspruch 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ansprüche aus einem Altersteilzeitverhältnis in der Insolvenz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1016 (Ls.)
  • DB 2005, 1012
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 645/03

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03
    Wie der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - und - 9 AZR 647/03 - (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) entschieden hat, erfolgt die Abgrenzung dieser Forderungen danach, wann die Arbeitsleistung, die den Ansprüchen zugrunde liegt, erbracht wurde.

    Wie der Neunte Senat in den Urteilen vom 19. Oktober 2004 (- 9 AZR 645/03 - und - 9 AZR 647/03 -) im Einzelnen begründet hat, stehen der Zuordnung der angesparten Entgeltansprüche zur Vorleistung des Arbeitnehmers in der Arbeitsphase und der daraus folgenden insolvenzrechtlichen Einordnung sozialrechtliche Regelungen nicht entgegen und auch die dagegen von Nimscholz (ZIP 2002, 1936 f.), Hanau (ZIP 2002, 2028, 2031; anders jetzt ders. in RdA 2003, 230 f.) und Leisbrock (Altersteilzeitarbeit 2001, 355 ff.) vorgebrachten Argumente vermögen nicht zu überzeugen (vgl. auch Vogel/Neufeld ZIP 2004, 1938 ff.; Rolfs NZS 2004, 561, 562).

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03

    Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03
    Ansprüche aus einem gem. § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestehenden Arbeitsverhältnis werden gem. § 108 Abs. 2 InsO Insolvenzforderungen, wenn es sich um solche "für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens" handelt (vgl. dazu BAG 18. November 2003 - 9 AZR 95/03 - AP InsO § 113 Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 19, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 267/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03
    Eine Regelung, die bei vorzeitigem Abbruch der Altersteilzeit im Blockmodell zu einer Verkürzung des Entgeltanspruchs des Arbeitnehmers für tatsächlich geleistete oder geschuldete und deshalb zu bezahlende Vollzeitarbeit führt, unterläge Bedenken (so schon BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - AP ATG § 3 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 11, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 16. März 2004 - 9 AZR 267/03 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 8).
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 601/03

    Altersteilzeitarbeit und Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03
    Hinweise des Senats: Parallelsache BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 601/03 -.
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Entgeltansprüche eines freigestellten Altersteilzeitbeschäftigten im Blockmodell

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03
    Er erarbeitet hierdurch im Umfang seiner Vorleistungen Entgeltansprüche, die nicht im Monat der Arbeitsphase erfüllt, sondern für die spätere Freistellungsphase angespart werden (vgl. auch BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - AP ATG § 4 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • ArbG Oberhausen, 06.03.2003 - 1 Ca 2791/02

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 6. März 2003 - 1 Ca 2791/02 - unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers abgeändert.
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Insolvenzrechtliche Behandlung von Forderungen aus einem zwischen zwei Parteien

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03
    Eine Regelung, die bei vorzeitigem Abbruch der Altersteilzeit im Blockmodell zu einer Verkürzung des Entgeltanspruchs des Arbeitnehmers für tatsächlich geleistete oder geschuldete und deshalb zu bezahlende Vollzeitarbeit führt, unterläge Bedenken (so schon BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - AP ATG § 3 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 11, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 16. März 2004 - 9 AZR 267/03 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 8).
  • LAG Düsseldorf, 17.09.2003 - 4 (6) Sa 685/03

    Arbeitszeitguthaben; Aussonderung in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03
    Auf die Revision des Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision des Klägers das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. September 2003 - 4 (6) Sa 685/03 - aufgehoben.
  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02
    Auszug aus BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03
    Insoweit gilt nichts anderes wie für Entgeltansprüche aus allgemeinen Arbeitszeitkonten in der Insolvenz des Arbeitgebers (vgl. dazu BAG 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - AP InsO § 47 Nr. 1 = EzA InsO § 47 Nr. 1).
  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05

    Tarifliche Abfindung: Insolvenzrechtliche Einordnung

    Die Regelung stellt sicher, dass der Gläubiger, der noch voll zur Masse leisten muss, auch die volle Gegenleistung erhält und die Masse nicht auf seine Kosten bereichert wird (BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 600/03 - AP InsO § 108 Nr. 1 = EzA InsO § 55 Nr. 7; BGH 6. November 1978 - VIII ZR 179/77 - BGHZ 72, 263).
  • BAG, 27.09.2007 - 6 AZR 975/06

    Abfindungszahlung in der Insolvenz

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Einordnung von Vergütungsansprüchen einschließlich der Aufstockungsbeträge in Altersteilzeitarbeitsver-hältnissen (vgl. 23. Februar 2005 - 10 AZR 600/03 - AP InsO § 108 Nr. 1 = EzA InsO § 55 Nr. 7; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - NZA 2005, 527).
  • LAG Düsseldorf, 01.09.2006 - 17 Sa 254/06

    Einordnung einer im Zusammenhang mit der Altersteilzeit vereinbarten Abfindung

    Dabei kann der Arbeitnehmer nach § 108 Abs. 2 InsO Ansprüche für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nur als Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO geltend machen (BAG vom 19.01.2006 - 6 AZR 529/04; BAG vom 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, AP Nr. 1 zu § 108 InsO; BAG vom 19.10.2004 - 9 AZR 645/03, NZA 2005, 527).

    Als Verbindlichkeiten aus gegenseitigen Verträgen sind Vergütungsansprüche gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO nur dann Masseverbindlichkeiten, wenn die Gegenleistung, d.h. die Arbeitsleistung für die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss (BAG vom 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, AP Nr. 1 zu § 108 InsO; BAG vom 19.10.2004 - 9 AZR 645/03, NZA 2005, 527).

    Das hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich hinsichtlich der Einordnung von Vergütungsansprüchen einschließlich der Aufstockungsbeträge im Altersteilzeitarbeitsverhältnis so entschieden (vgl. BAG vom 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, AP Nr. 1 zu § 108 InsO; BAG vom 19.10.2004 - 9 AZR 645/03, NZA 2005, 527).

    Entscheidend ist, ob ein Entgelt "für" die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die in diesem Zeitraum die Masse bereichernde Arbeitsleistung geschuldet wird (BAG vom 23.02.2004 - 10 AZR 600/03, AP Nr. 1 zu § 108 InsO).

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 406/11

    Sanierungstarifvertrag - Vergütung für vor Insolvenzeröffnung geleistete sog.

    Da diese Auslegung der Rückfallklausel in § 6 Satz 3 SR nicht von § 108 Abs. 3 InsO abweicht, findet § 119 InsO keine Anwendung (vgl. BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 600/03 - zu II 4 der Gründe, AP InsO § 108 Nr. 1 = EzA InsO § 55 Nr. 7) .
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 1087/06

    Masseverbindlichkeit durch Verwertungsvereinbarung

    Die Regelung stellt sicher, dass der Gläubiger, der noch voll zur Masse leisten muss, auch die volle Gegenleistung erhält und die Masse nicht auf seine Kosten bereichert wird (Senat 27. April 2006 - 6 AZR 364/05 - AP InsO § 38 Nr. 3 = EzA InsO § 55 Nr. 12; BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 600/03 - AP InsO § 108 Nr. 1 = EzA InsO § 55 Nr. 7; 23. Februar 2005 - 10 AZR 602/03 - BAGE 114, 13; BGH 6. November 1978 - VIII ZR 179/77 - BGHZ 72, 263, noch zu § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO).
  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 2419/04

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Insolvenzfeststellungsklage -

    Der Begriff der "Vereinbarung" ist weit auszulegen und der Schutz des § 119 InsO für die gesetzlichen Anordnungen in §§ 103 bis 118 InsO ist weit zu fassen (BAG, Urt. v. 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, AP Nr. 1 zu § 108 InsO = EzA § 55 InsO Nr. 7, m.w.N.).

    Da es um allgemeine insolvenzrechtliche Verteilungsgrundsätze und um den Schutz der übrigen Gläubiger geht, dürfte auch in einer Betriebsvereinbarung keine Zuordnung von Entgeltansprüchen für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und damit zu den Masseverbindlichkeiten vorgesehen werden können, wenn diese Ansprüche ansonsten der Zeit vor Verfahrenseröffnung zuzuordnen wären (BAG, Urt. v. 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, a.a.O., m.w.N.).

  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 55/05

    Aufhebung der Regelungen eines Besserungsscheines wegen Insolvenzantragstellung -

    Der Begriff der "Vereinbarung" ist weit auszulegen und der Schutz des § 119 InsO für die gesetzlichen Anordnungen in §§ 103 bis 118 InsO ist weit zu fassen (BAG, Urt. v. 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, AP Nr. 1 zu § 108 InsO = EzA § 55 InsO Nr. 7, m.w.N.).

    Da es um allgemeine insolvenzrechtliche Verteilungsgrundsätze und um den Schutz der übrigen Gläubiger geht, dürfte auch in einer Betriebsvereinbarung keine Zuordnung von Entgeltansprüchen für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und damit zu den Masseverbindlichkeiten vorgesehen werden können, wenn diese Ansprüche ansonsten der Zeit vor Verfahrenseröffnung zuzuordnen wären (BAG, Urt. v. 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, a.a.O., m.w.N.).

  • LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05

    Anspruch gegen Betriebserwerber auf Zahlung der vor insolvenzbedingtem

    Das hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. BAG vom 23.02.2005 - 10 AZR 600/03 - AP Nr. 1 zu § 108 InsO; BAG vom 19.10.2004 - 9 AZR 647/03 - AP Nr. 5 zu § 55 InsO).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.03.2011 - 5 Sa 2740/10

    Vergütungsansprüche für vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleisteter

    Als Verbindlichkeiten aus gegenseitigen Verträgen sind Vergütungsansprüche nach § 55 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. InsO demnach nur dann Masseverbindlichkeiten, wenn die Gegenleistung, d.h. die Arbeitsleistung, für die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht werden muss (vgl. Urteile des BAG vom 27.09.2007 - 6 AZR 975/06 -, vom 19.01.2006 - 6 AZR 529/04 - und vom 23.02.2005 - 10 AZR 600/03 -, EzA § 55 InsO Nr. 15, 11 und 7).

    Insbesondere ist es unzulässig, den Rang von Forderungen wegen vor Verfahrenseröffnung erbrachter Leistungen zu Lasten der übrigen Gläubiger zu verbessern (vgl. Urteil des BAG vom 23.02.2005 - 10 AZR 600/03 -, aaO).

  • ArbG Paderborn, 25.03.2011 - 4 Ca 924/10

    Feststellung von Insolvenzforderung aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis zur

    Ansprüche aus einem gemäß § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestehenden Arbeitsverhältnis werden gemäß § 108 Abs. 2 InsO Insolvenzforderungen, wenn es sich um solche "für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens" handelt (vgl. BAG 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, zit. nach juris; BAG 18.11.2003 - 9 AZR 95/03 - AP InsO § 113 Nr. 17).

    Als Verbindlichkeiten aus gegenseitigen Verträgen sind Vergütungsansprüche gem. § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO nur dann Masseverbindlichkeit, wenn die Gegenleistung, d.h. die Arbeitsleistung, für die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss (BAG 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, a.a.O.).

    Eine Regelung, die bei vorzeitigem Abbruch der Altersteilzeit im Blockmodell zu einer Verkürzung des Entgeltanspruchs des Arbeitnehmers für tatsächlich geleistete oder geschuldete und deshalb zu bezahlende Vollzeitarbeit führt, unterläge Bedenken (BAG 23.02.2005 - 10 AZR 600/03, a.a.O.; BAG 14.10.2003 - 9 AZR 146/03 - AP ATG § 3 Nr. 9).

  • LAG München, 12.01.2011 - 11 Sa 707/10

    § 8 a ATG, §§ 3, 4 ATG, § 7 b SGB IV

  • LAG Baden-Württemberg, 07.09.2005 - 10 Sa 73/04

    Insolvenzsicherung im Altersteilzeitarbeitsverhältnis

  • LAG Düsseldorf, 08.04.2014 - 16 Sa 118/14

    Anrechnung von Aufstockungsbeträgen

  • LAG München, 20.09.2011 - 6 Sa 74/11

    Retention-Vereinbarung

  • LAG München, 20.09.2011 - 6 Sa 68/11

    Retention-Vereinbarung

  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 347/05

    Tarifliche Abfindung: Insolvenzrechtliche Einordnung

  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 601/03

    Altersteilzeitansprüche aus der Freitstellungsphase des Blockmodells in der

  • LAG Hamm, 10.01.2007 - 2 Sa 1901/05

    Zur insolvenzrechtlichen Einordnung eines tariflichen Abfindungsanspruchs

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