Weitere Entscheidung unten: BFH, 27.04.2005

Rechtsprechung
   BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04   

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https://dejure.org/2005,1124
BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04 (https://dejure.org/2005,1124)
BFH, Entscheidung vom 06.07.2005 - XI R 61/04 (https://dejure.org/2005,1124)
BFH, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - XI R 61/04 (https://dejure.org/2005,1124)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 26; ; EStG § 3c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 26 § 3c
    Abzug von Betriebsausgaben bei Ausbleiben von erwarteten Aufwandsentschädigungen

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsausgaben bei Ausbleiben von erwarteten Aufwandsentschädigungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorab entstandene Betriebsausgaben für krankheitshalber unterbliebene nebenberufliche Tätigkeit i. S. des § 2 Nr. 26 EStG in voller Höhe abziehbar ? Teilweise Steuerfreiheit der Einnahmen als Aufwandsentschädigung steht nicht entgegen ? Rechtslage bis 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Vorweggenomme Betriebsausgaben trotz ausbleibender Aufwandsentschädigungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorweggenomme Betriebsausgaben trotz ausbleibender Aufwandsentschädigungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verbot eines Betriebsabgabenabzugs bei der Veranlagung zur Einkommensteuer; Entstehung von vorweggenommenen Betriebsausgaben durch eine beabsichtigte nebenberufliche Tätigkeit; Beschränkung des Abzugs der einer Ehefrau entstandenen Aufwendungen als vorweggenommene ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anerkennung vorweggenommener Betriebsausgaben

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 c, EStG § 3 Nr 26, EStG § 18 Abs 1 Nr 1
    Betriebsausgabe; Kürzung; Steuerfreie Einnahme; Übungsleiter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 332
  • BB 2005, 2230
  • DB 2005, 2221
  • BStBl II 2006, 163
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.04.1983 - IV R 122/79

    Verluste aus gescheiterter Betriebsstättengründung - Ermittlung der Einkünfte -

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04
    Im Grundsatz werde diese Rechtsauffassung vom IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 28. April 1983 IV R 122/79 (BFHE 138, 366, BStBl II 1983, 566) bestätigt.

    Der Hinweis auf das Urteil in BFHE 138, 366, BStBl II 1983, 566 gehe fehl, da dort das Abzugsverbot des § 3c EStG in Zusammenhang mit steuerfreien Auslandseinkünften gestanden habe.

    b) Das FA beruft sich zu Unrecht auf das BFH-Urteil in BFHE 138, 366, BStBl II 1983, 566.

  • BFH, 30.01.1986 - IV R 247/84

    Vermutung - Nebenberufliche Tätigkeit - Aufwandsentschädigung - Selbständige

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04
    Für § 3 Nr. 26 EStG habe der BFH in dem Urteil vom 30. Januar 1986 IV R 247/84 (BFHE 146, 65, BStBl II 1986, 401) entschieden, dass § 3c EStG einen doppelten steuerlichen Vorteil verhindern wolle.

    § 3c EStG bestätigt den allgemeinen Grundsatz, dass bei steuerfreien Einnahmen kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen Einnahmen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden soll (BFH-Urteil in BFHE 146, 65, BStBl II 1986, 401).

  • BFH, 29.05.1996 - I R 167/94

    Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04
    Im Unterschied zum steuerfreien Aufwendungsersatz sind ausländische Einkünfte ihrer Art nach steuerfrei (vgl. auch BFH-Urteil vom 29. Mai 1996 I R 167/94, BFHE 180, 415, BStBl II 1997, 60; ferner Birk/Jahndorf in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 3c EStG Anm. 66).
  • BFH, 22.04.1988 - VI R 193/84

    Berlin-Zulage - Bemessung - Arbeitslohn - Aufwandsentschädigung - Nebenberufliche

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04
    Dieses Ergebnis wird bestätigt, wenn man --wie das BFH-Urteil vom 22. April 1988 VI R 193/84 (BFHE 153, 559, BStBl II 1989, 288)-- § 3 Nr. 26 EStG eine ähnliche Wirkung wie einer Betriebsausgaben-/Werbungskostenpauschale und nicht wie einer Steuerbefreiung beimisst; die Pauschalierung kommt nicht in Betracht, wenn --wie im Streitfall-- höhere Ausgaben nachgewiesen werden.
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04
    Die Auffassung des FA, nach der die "realen" Aufwendungen mit "potentiellen" Einnahmen zu verrechnen seien, verstößt gegen das objektive Nettoprinzip (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00, BStBl II 2003, 534, 540), nach dem Aufwendungen, die mit der Einkunftserzielung in Zusammenhang stehen, steuerlich zwingend zu berücksichtigen sind.
  • FG Schleswig-Holstein, 09.12.2002 - 3 K 172/01

    Abzugsverbot nach § 3c EStG auf Höhe der Einnahmen aus einer Tätigkeit nach § 3

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt; das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 342 veröffentlicht.
  • BFH, 20.12.2017 - III R 23/15

    Abzug der Aufwendungen eines nebenberuflich als Sporttrainer tätigen

    Eine solche Gesetzesauslegung würde zu dem nicht gerechtfertigten Ergebnis führen, dass ein Steuervorteil in einen Steuernachteil umschlägt (BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163; ebenso FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Mai 2011  2 K 1996/10, EFG 2011, 1596; ähnlich FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 2007  7 K 3121/05 B, EFG 2008, 1535).
  • BFH, 20.11.2018 - VIII R 17/16

    BFH stärkt Ehrenamt: Verluste aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter

    Eine solche Gesetzesauslegung würde nämlich zu dem nicht gerechtfertigten Ergebnis führen, dass ein Steuervorteil in einen Steuernachteil umschlägt (BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163; ebenso FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Mai 2011  2 K 1996/10, EFG 2011, 1596; ähnlich FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 2007  7 K 3121/05 B, EFG 2008, 1535).
  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Bei steuerfreien Einnahmen soll kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden (BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163).
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.12.2007 - 7 K 3121/05

    Verlustabzug durch nebenberuflichen Übungsleiter

    Bei generell steuerfreien Einnahmen (Fallgruppe 1) schließt die Vorschrift alle Ausgaben dem Grunde nach vom Abzug aus (BFH, Urteil vom 06.07.2005 - XI R 61/04, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2006, 163 mit weiteren Nachweisen).

    Damit entsprach die in § 3 Nr. 26 EStG vorgesehene Steuerbefreiung in ihrer Wirkung einer Betriebsausgaben- oder Werbungskostenpauschale (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 09.12.2002 - 3 K 172/01, a.a.O., mit Verweis auf BFH, Urteil vom 22.04.1988 - VI R 193/84, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 153, 559, BStBl. II 1989, 288 und BFH, Urteil vom 06.07.2005 - XI R 61/04, BStBl. II 2006, 163 mit weiteren Nachweisen).

    Mit dieser Auslegung wurde bis einschließlich 1999 gewährleistet, dass die Steuerfreiheit in den Fällen des steuerfreien Aufwendungsersatzes im Vergleich zu einer hauptberuflichen Tätigkeit nicht zu einer Verschlechterung führte; ohne die Regelung des § 3 Nr. 26 EStG, die für bestimmte Fälle eine Besserstellung bewirken sollte, hätten keine Zweifel an der Abzugsmöglichkeit von Aufwendungen bestanden, die - wie im Streitfall - höher waren als die steuerfrei gestellten Einnahmen (BFH, Urteil vom 06.07.2005 - XI R 61/04, a.a.O.).

    Denn durch die Änderung von § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2000 hat sich an der Bedeutung dieser Vorschrift nichts geändert (so Schmidt/Heinicke, EStG, a.a.O., § 3c Tz. 8 für vergebliche Werbungskosten oder Betriebsausgaben; ausdrücklich offen gelassen von BFH, Urteil vom 06.07.2005 - XI R 61/04, a.a.O.).

  • BFH, 18.04.2012 - X R 62/09

    Steuerrechtliche Berücksichtigung von ausländischen Sozialversicherungsbeiträgen

    Das Abzugsverbot basiert in den Fällen des Aufwendungsersatzes auf der Annahme, dass ein Abzug wegen des Fehlens einer wirtschaftlichen Belastung nicht gerechtfertigt sei (BFH-Urteile vom 6. Juli 2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163, und vom 20. September 2006 I R 59/05, BFHE 215, 130, BStBl II 2007, 756, unter II.6.d, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 02.09.2014 - IX R 43/13

    Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust - Verfassungsmäßigkeit des § 3c Abs. 2

    Bei steuerfreien Einnahmen soll kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Juli 2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163).
  • FG Thüringen, 30.09.2015 - 3 K 480/14

    Verlustabzug durch nebenberuflichen Übungsleiter bei einer Einnahmenhöhe

    Sie fühle sich durch die Auffassung des FG Berlin-Brandenburg vom 05.12.2007, 7 K 3121/05 B und dem BFH Urteil vom 06.07.2005 XI R 61/04 in ihrer Meinung bestätigt.

    Die in § 3 Nr. 26 EStG vorgesehene Steuerbefreiung hat (auch weiterhin) die Wirkung einer Betriebsausgaben- oder Werbungskostenpauschale (zutreffend FG Berlin-Brandenburg vom 05.12.2007 aaO sowie BFH, Urteil vom 06.07.2005, XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163).

    Durch die vorliegende Auslegung wird gewährleistet, dass nebenberufliche tätige Übungsleiter im Vergleich zu einem hauptberuflich Tätigen nicht benachteiligt werden, denn ohne die Regelung des § 3 Nr. 26 EStG wären unstreitig alle Betriebsausgaben abzugsfähig (vgl. auch BFH, Urteil vom 06.07.2005 XI R 61/04, aaO mit Anmerkung Heuermann, Die steuerliche Betriebsprüfung 2005, 337).

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 2 K 1996/10

    Verlust aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit auch dann anzuerkennen,

    Dementsprechend hätten auch der BFH in seinem Urteil vom 6. Juli 2005, XI R 61/04, BStBl II 2006, 163 und das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung vom 5. Dezember 2007, 7 K 3121/05 B, EFG 2008, 1535 Verluste aus nebenberuflicher Beschäftigung anerkannt.

    Für den Fall, dass (noch) keine Einnahmen erzielt wurden, d.h. bei vorweggenommenen Ausgaben im Zusammenhang mit ernsthaft ins Auge gefassten, auf Einkünfteerzielung angelegten Tätigkeiten, wurde durch den BFH (vgl. dessen Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 61/04 BStBl II 2006, 163) geklärt, dass eine Verrechnung von tatsächlich entstandenen Aufwendungen mit (potentiellen) Einnahmen, die tatsächlich nicht erzielt wurden, nicht zu erfolgen hat und § 3 c EStG insofern nur den allgemeinen Grundsatz bestätigt, dass bei steuerfreien Einnahmen kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Ansatz von unmittelbar mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängenden Kosten erzielt werden soll.

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 61/10

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei lediglich symbolischem Kaufpreis -

    Bei steuerfreien Einnahmen soll kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden (BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163).
  • BFH, 06.04.2011 - IX R 40/10

    Anwendung des Halbabzugsverbots im Verlustfall

    Bei steuerfreien Einnahmen soll kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Juli 2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163).
  • BFH, 20.04.2011 - I R 97/10

    Bindung des Einbringenden an bei aufnehmender Kapitalgesellschaft angesetzten

  • BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2015 - 3 K 368/14

    Abziehbarkeit von Verlusten aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit bei

  • BFH, 01.10.2014 - IX R 13/13

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Einnahmen

  • FG München, 16.06.2020 - 5 K 1936/19

    Absetzung von Stipendienleistungen von Masterstudium

  • FG Köln, 25.02.2015 - 3 K 1350/12

    Vergütungen für Hintergrunddienste im Hausnotruf steuerfrei

  • FG Düsseldorf, 16.05.2013 - 12 K 2963/12

    Liquidationsverlust bei Auflösung einer GmbH - Rückzahlung des Stammkapitals als

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.03.2022 - 16 K 2083/20

    Berliner Lehramtsstipendium ist steuerbar

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 29/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 04. 2011 IX R 40/10 -

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 49/10

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen Veräußerung wertloser Anteile in der

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2007 - 1 K 497/06

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des sog. Werkstorprinzips in § 9 Abs. 2 EStG

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen symbolischem Kaufpreis

  • FG Köln, 29.03.2007 - 10 K 274/07

    Einschränkung der Pendlerpauschale doch nicht verfassungswidrig?

  • FG Düsseldorf, 22.05.2007 - 3 K 1200/04

    Gerichtliche Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Werbungskosten;

  • FG Düsseldorf, 28.11.2006 - 10 K 4008/04

    Aufwendungen zum Erwerb einer Fluglizenz steuerlich berücksichtigungsfähig

  • FG Niedersachsen, 05.09.2016 - 2 K 176/14

    Anwendung des Teilabzugsverbotes auf Gewinnminderungen aus an zwei

  • FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16

    Einkommensteuergesetz: Managementbeteiligung - Berücksichtigung eines Verlustes

  • FG Nürnberg, 10.03.2010 - 5 K 323/07

    § 3c Abs. 2 EStG bei Aufgabeverlusten und Veräußerungsverlusten nicht anwendbar

  • FG Sachsen, 08.07.2010 - 2 K 1052/06

    Anwendung des Halbabzugsverbots bei unter § 17 EStG fallender, zu einem Verlust

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 323/09

    Kein Halbabzugsverbot für um Erlös aus Anteilsverkauf geminderten

  • FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 28/13

    Keine Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens und des Halbabzugsverbots auf

  • FG Niedersachsen, 19.05.2011 - 11 K 496/10

    Abzugsfähigkeit eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG in voller Höhe oder nur

  • FG Hamburg, 10.10.2012 - 2 K 158/11

    Einkommensteuergesetz: Halbeinkünfteverfahren bei Veräußerungsentgelt von einem

  • FG Niedersachsen, 19.02.2010 - 15 K 44/10

    Kürzung von Einkünften um die Hälfte aus einem Gewerbebetrieb im Hinblick auf

  • FG Köln, 25.02.2010 - 6 K 4092/05

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust ohne vorhergehende Ausschüttungen

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Rechtsprechung
   BFH, 27.04.2005 - I R 90/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2456
BFH, 27.04.2005 - I R 90/04 (https://dejure.org/2005,2456)
BFH, Entscheidung vom 27.04.2005 - I R 90/04 (https://dejure.org/2005,2456)
BFH, Entscheidung vom 27. April 2005 - I R 90/04 (https://dejure.org/2005,2456)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9; ; AO 1977 § 52; ; AO 1977 § 55; ; AO 1977 § 57; ; AO 1977 § 58 Nr. 3; ; KHG § 17b

  • rechtsportal.de

    Beitrittsaufforderung an BMF: Gemeinnützigkeit durch Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben

  • datenbank.nwb.de

    Gemeinnützigkeit bei Wahrnehmung öffentlich rechtlicher Pflichtaufgaben

  • Der Betrieb

    Gemeinnützigkeit einer GmbH ? Förderung des allgemeinen Gesundheitswesens durch eine von öffentlich-rechtlichen Körperschaften gegründete GmbH ? Fördert die Klägerin auch die Interessen ihrer Mitglieder? ? Ist der Staat generell gemeinnützigskeitsunfähig? ? Wahrnehmung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Selbstlose Verfolgung unmittelbar gemeinnütziger Zwecke einer öffentlich-rechtliche Pflichtaufgaben wahrnehmenden Kapitalgesellschaft; Aufforderung des Bundesministeriums für Finanzen zum Beitritt eines Verfahrens ; Vereinbarung der Einzelheiten eines pauschalierenden ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 489
  • BB 2005, 1670
  • BB 2005, 1888
  • DB 2005, 2221
  • BStBl II 2006, 198
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.01.2005 - I R 8/04

    Beitrittsaufforderung an das BMF: vGA bei strukturell dauerdefizitärem Betrieb

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - I R 90/04
    Folgte man der Auffassung, dass die Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher (Pflicht-)Aufgaben der Gesellschafter durch eine Kapitalgesellschaft nicht notwendiger Weise eine eigenwirtschaftliche Zweckverfolgung i.S. des § 55 Abs. 1 AO 1977 ist, könnte dies jedoch Auswirkungen auf die Entscheidung in der Sache I R 8/04 haben, in der der Senat das BMF ebenfalls zum Beitritt aufgefordert hat (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2005, BFH/NV 2005, 986).
  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 12/83

    Verwaltungsprivatrecht

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - I R 90/04
    Sie können vielmehr die ihnen durch öffentlich-rechtliche Bestimmung zugewiesenen Aufgaben auch in privatrechtlichen Formen erledigen (Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht Band 1, 11. Aufl., § 23 IV 1 Rz. 16; Erichsen/Ehlers, Hrsg., Allgemeines Verwaltungsrecht, 12. Aufl., § 2 IV 3 Rz. 78; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. April 1984 III ZR 12/83, BGHZ 91, 84, 95 f., m.w.N.).
  • FG Hamburg, 05.03.1986 - II 144/83
    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - I R 90/04
    Fördere die Eigengesellschaft durch ihre Tätigkeit gleichzeitig nichtwirtschaftliche, mithin uneigennützige Interessen ihrer Gesellschafter, indem sie hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, so liege darin lediglich ein "gleichsam in der Natur der Sache liegender Reflex" (Urteil des FG Hamburg vom 5. März 1986 II 144/83, EFG 1986, 516; Fischer in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 55 AO 1977 Rz. 62).
  • BFH, 15.12.1993 - X R 115/91

    Gemeinnützigkeit; Beseitigung und Verwertung von Abfällen gegen Entgelt ist kein

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - I R 90/04
    Daraus folge, dass die Gemeinnützigkeit als staatliche Förderung des privaten Altruismus der hoheitlichen Verwaltung insgesamt verschlossen bleiben müsse (Isensee/Knobbe-Keuk, Gutachten der Unabhängigen Sachverständigenkommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts, 1988, 331, Sondervotum S. 404 ff.; Isensee, Festschrift für Dürig, 1990, 33, 57 ff.; Hüttemann, Wirtschaftliche Betätigung und steuerliche Gemeinnützigkeit, 71, offen gelassen in BFH-Urteil vom 15. Dezember 1993 X R 115/91, BFHE 173, 254, BStBl II 1994, 314, m.w.N.).
  • BFH, 23.10.1991 - I R 19/91

    Mittelverwendungsrechnung - Teil I - Zeitnahe Mittelverwendungspflicht im Verein:

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - I R 90/04
    a) Eine Körperschaft verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, wenn sie vorrangig und somit nicht nur nebenbei ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen oder die ihrer Mitglieder fördert (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1991 I R 19/91, BFHE 165, 484, BStBl II 1992, 62).
  • BFH, 13.12.1978 - I R 39/78

    Zum Begriff "Förderung der Allgemeinheit" im Gemeinnützigkeitsrecht

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - I R 90/04
    An der Selbstlosigkeit fehlt es erst dann, wenn der Eigennutz der Mitglieder in den Vordergrund tritt (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482).
  • BFH, 14.09.1994 - I R 153/93

    Modellbau - Köperschaftsteuerplicht

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - I R 90/04
    § 52 Abs. 2 AO 1977 nennt beispielhaft (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. September 1994 I R 153/93, BFHE 176, 229, BStBl II 1995, 499) gemeinnützige Zwecke, u.a. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens.
  • FG Köln, 15.07.2004 - 13 K 2530/03

    Steuerbefreiung; Gemeinnützigkeit

    Auszug aus BFH, 27.04.2005 - I R 90/04
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 222 veröffentlicht.
  • BFH, 27.11.2013 - I R 17/12

    Steuerbegünstigung einer kommunalen Eigengesellschaft (Rettungsdienst) als

    Dem letztgenannten Urteil war eine Beitrittsaufforderung an das BMF vorausgegangen (Senatsbeschluss vom 27. April 2005 I R 90/04, BFHE 209, 489, BStBl II 2006, 198), in dem dieses aufgefordert wurde, zu der Problematik Stellung zu nehmen.

    Eine Körperschaft verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, wenn sie vorrangig und somit nicht nur nebenbei ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen oder die ihrer Mitglieder oder Gesellschafter fördert (Senatsurteil vom 23. Oktober 1991 I R 19/91, BFHE 165, 484, BStBl II 1992, 62; Senatsbeschluss in BFHE 209, 489, BStBl II 2006, 198).

    Der Senat hat bereits in dem Aufforderungsbeschluss in BFHE 209, 489, BStBl II 2006, 198 darauf verwiesen, dass dem Staat die selbstlose und ausschließliche Erfüllung seiner Aufgaben zum Wohle der Allgemeinheit durch die Verfassung vorgegeben und seinem Wesen nach zu eigen ist.

    Diese bleibt "öffentliche Verwaltung" und unterliegt den gleichen Bindungen, wie wenn sie unmittelbar in öffentlich-rechtlicher Form ausgeübt werden würde (Senatsbeschluss in BFHE 209, 489, BStBl II 2006, 198; Wolff/Bachof/Stober/Kluth, a.a.O., § 23 Rz 40, 64 ff.; Ehlers in Erichsen/Ehlers, a.a.O., § 2 IV 3 Rz 83 ff.).

  • BFH, 07.03.2007 - I R 90/04

    Gemeinnützigkeit einer zur Entwicklung eines den Maßgaben des § 17b Abs. 2 KHG

    Der Senat hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) durch Beschluss vom 27. April 2005 I R 90/04 (BFHE 209, 489, BStBl II 2006, 198) aufgefordert, dem Verfahren gemäß § 122 der Finanzgerichtsordnung (FGO) beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob eine Kapitalgesellschaft, die öffentlich-rechtliche Pflichtaufgaben ihrer Gesellschafter wahrnimmt, selbstlos und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt.

    Da die Klägerin keinen gemeinnützigen Zweck verfolgt, kommt es auf die Frage, ob eine GmbH, die öffentlich-rechtliche Pflichtaufgaben ihrer Gesellschafter erfüllt, selbstlos tätig ist (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i.V.m. § 51 Satz 1, § 55 AO), oder ob sie in eigenwirtschaftlicher Weise Aufgaben ihrer Gesellschafter übernimmt (vgl. dazu Senatsbeschluss in BFHE 209, 489, BStBl II 2006, 198), nicht mehr an.

  • BFH, 22.08.2019 - V R 67/16

    Fehlende Selbstlosigkeit einer zu steuerbegünstigten Finanzierungszwecken

    Eine Körperschaft verfolgt "in erster Linie" eigenwirtschaftliche Zwecke, wenn sie vorrangig und somit nicht nur nebenbei ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen oder (mittelbar) die ihrer Mitglieder fördert (BFH-Beschluss vom 27.04.2005 - I R 90/04, BFHE 209, 489, BStBl II 2006, 198, unter II.1.a, Rz 25; BFH-Urteil in BFHE 165, 484, BStBl II 1992, 62; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 55 AO Rz 4).
  • FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08

    Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 2002

    Der Krankentransport sowie die Errichtung und der Betrieb von Rettungswachen werden zudem von § 52 Abs. 2 Nr. 11 AO erfasst, soweit sie der Lebensrettung dienen sollen; in jedem Fall lassen sie sich aber auch unter § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO subsumieren, der die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens als gemeinnützig behandelt (s. hierzu auch BFH, Beschluss vom 27. April 2005 I R 90/04, BStBl. II 2006, 198).

    aa) Eine Körperschaft verfolgt eigenwirtschaftliche Interessen, wenn sie vorrangig und somit nicht nur nebenbei ihre eigenen wirtschaftlichen Vorteile und Interessen oder die ihrer Mitglieder fördert (BFH, Beschluss vom 27. April 2005 I R 90/04, BStBl. II 2006, 198, mit weiteren Nachweisen; Klein/Gersch, AO, 10. Aufl., § 55 Rz. 2; Tipke in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 55 Rz. 6).

    bb) Ob die Wahrnehmung hoheitlicher Pflichtaufgaben - wie im Streitfall die Durchführung des dem Landkreis nach § 6 Abs. 1 BbgRettG obliegenden Rettungsdienstes - durch eine privatrechtlich strukturierte Körperschaft als selbstlos anzusehen ist oder aber im Interesse des hoheitlichen Gesellschafters erfolgt, ist umstritten und vom BFH in seinem Beitrittsbeschluss vom 27. April 2005 (I R 90/04, BStBl. II 2006, 198) ausführlich und ergebnisoffen diskutiert worden - auch wenn die Erwägungen im späteren Urteil vom 07. März 2007 (I R 90/04, BStBl. II 2007, 628) keine Rolle mehr spielten, weil der BFH seine Entscheidung - entgegen dem vorher ergangenen Beitrittsbeschluss - ausschließlich auf Erwägungen zur Unmittelbarkeit stützte und deshalb die Frage der Selbstlosigkeit offen ließ (s. unter II. Nr. 4 der Gründe des Urteils des BFH in BStBl. II 2007, 628).

  • OVG Thüringen, 06.04.2006 - 3 KO 237/05

    Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergarten;

    Auch dann, wenn die Gebietskörperschaft in der Form eines privatrechtlich verfassten Rechtssubjekts dem Bürger gegenüber tritt, bleibt es Verwaltung im funktionalen Sinne, die nur in einer besonderen Erscheinungsform ausgeübt wird, wenn ein Träger der öffentlichen Verwaltung eine ihm durch öffentlich-rechtliche Aufgabenbestimmung zugewiesene Verwaltungsaufgabe in privatrechtlichen Formen wahrnimmt (vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2003 - XI ZR 195/02 - BGHZ 155, 166 = NJW 2003, 2451 m. w. N. und BFH, Beschluss vom 27. April 2005 - I R 90/04 - BFHE 209, 489 = BB 2005, 1888 = DB 2005, 2221).
  • FG Münster, 07.12.2010 - 15 K 3110/06

    Umsätze für Auftragsforschung im Rahmen eines BgA

    Ob der Kläger bzw. der BgA überhaupt gemeinnützige Zwecke verfolgt haben bzw. verfolgen konnten (vgl. zur Gemeinnützigkeitsfähigkeit des Staates etwa Isensee in Festschrift Dürig, 1990, S. 57 ff.; vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 7. März 2007 I R 90/04, BFHE 217, 413, BStBl II 2007, 628 und BFH-Beschluss vom 27. April 2005 I R 90/04, BFHE 209, 489, BStBl II 2006, 198), kann daher im vorliegenden Verfahren offen bleiben.
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