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   BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03   

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https://dejure.org/2004,859
BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03 (https://dejure.org/2004,859)
BAG, Entscheidung vom 29.09.2004 - 1 ABR 39/03 (https://dejure.org/2004,859)
BAG, Entscheidung vom 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 (https://dejure.org/2004,859)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzungen in einem Gemeinschaftsbetrieb; Folgen einer Beschäftigung von mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern in einem Gemeinschaftsbetrieb; Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes; Arbeitgeber in ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

  • Judicialis

    BetrVG § 101 Satz 1; ; BetrVG § 99 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 95 Abs. 3; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; ArbGG § 83 Abs. 3; ; ZPO § 559 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb - Beteiligung am Beschlussverfahren zur Wirksamkeit von Arbeitgebermaßnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb, wenn je Arbeitgeber weniger aber insgesamt mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt werden ? § 99 BetrVG analog anzuwenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Mitbestimmung bei Versetzung im Gemeinschaftsbetrieb

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Versetzung im Gemeinschaftsbetrieb

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ein Betriebsrat für mehrere Kleinunternehmen ist möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 112, 100
  • NZA 2005, 420
  • DB 2005, 951
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03
    Beteiligte in Angelegenheiten des BetrVG ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, 190, zu B I der Gründe mwN; 23. Oktober 2002 - 7 ABR 55/01 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 26 = EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 1).

    Dies hat das Gericht von Amts wegen auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu ermitteln (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - aaO mwN; 25. September 1996 - 1 ABR 25/96 - AP ArbGG 1979 § 97 Nr. 4 = EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 2).

    Dies konnte in der Rechtsbeschwerdeinstanz nachgeholt werden (vgl. dazu BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187; 23. Oktober 2002 - 7 ABR 55/01 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 26 = EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 1).

    Ein Unterlassen der Anhörung in den Vorinstanzen und der darin liegende Verfahrensfehler haben für die Überprüfung des angefochtenen Beschlusses durch die Rechtsbeschwerdeinstanz zumindest so lange keine Bedeutung, wie nicht eine darauf gestützte Verfahrensrüge ordnungsgemäß erhoben wird (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - aaO; 15. Januar 2002 - 1 ABR 10/01 - BAGE 100, 157, 159, zu BI der Gründe; Matthes in Germel- mann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG § 83 Rn. 31).

  • BAG, 23.10.2002 - 7 ABR 55/01

    Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03
    Beteiligte in Angelegenheiten des BetrVG ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, 190, zu B I der Gründe mwN; 23. Oktober 2002 - 7 ABR 55/01 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 26 = EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 1).

    Dies konnte in der Rechtsbeschwerdeinstanz nachgeholt werden (vgl. dazu BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187; 23. Oktober 2002 - 7 ABR 55/01 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 26 = EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 1).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03
    Der Richter hat nicht zwingend am Wortsinn des Gesetzes halt zu machen (BVerfG 14. Februar 1973 - 1 BvR 112/65 - BVerfGE 34, 269, 287, zu C IV 1 der Gründe; 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69 und 14/72 - BVerfGE 35, 263, 278 f., zu C III 2 der Gründe).
  • BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 91/88

    Wirtschaftsausschuß bei einheitlichem Betrieb

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03
    Nach dieser Rechtsprechung ist ein Wirtschaftsausschuss in einem Gemeinschaftsbetrieb mit mehr als 100 Arbeitnehmern auch dann zu bilden, wenn die beteiligten Unternehmen jeweils weniger als diese Anzahl von Mitarbeitern beschäftigen (BAG 1. August 1990 - 7 ABR 91/88 - BAGE 65, 304, 309 ff., zu B II 2 b, c der Gründe).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03
    Dies entspreche den Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zur Kleinbetriebsklausel im Kündigungsschutzgesetz (BVerfG 27. Januar 1988 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03
    Der Richter hat nicht zwingend am Wortsinn des Gesetzes halt zu machen (BVerfG 14. Februar 1973 - 1 BvR 112/65 - BVerfGE 34, 269, 287, zu C IV 1 der Gründe; 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69 und 14/72 - BVerfGE 35, 263, 278 f., zu C III 2 der Gründe).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 AZR 473/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03
    Hinweise des Senats: Beschlussverfahren parallel zu - 1 AZR 473/03 - Urteil vom 29. September 2004.
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98

    Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03
    Zudem kennt das Beschlussverfahren einen Antragsgegner im förmlichen Sinne nicht (BAG 20. April 1999 - 1 ABR 13/98 - BAGE 91, 235, 242, zu B II der Gründe).
  • BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 25/96

    Unternehmensbezogene Tariffähigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03
    Dies hat das Gericht von Amts wegen auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu ermitteln (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - aaO mwN; 25. September 1996 - 1 ABR 25/96 - AP ArbGG 1979 § 97 Nr. 4 = EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 2).
  • LAG Köln, 04.06.2003 - 3 TaBV 76/02

    Versetzung, gemeinsamer Betrieb, Mitbestimmung, Schwellenwert

    Auszug aus BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. Juni 2003 - 3 TaBV 76/02 - aufgehoben.
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 41/95

    Rechtskraftwirkung im Beschlußverfahren

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96

    Wechsel vom Einzel- in den Gruppenakkord als mitbestimmungspflichtige Versetzung

  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 10/01

    Unternehmenssanierung - Zuständigkeit des Betriebsrats - Gesamtbetriebsrat -

  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Jedenfalls dann, wenn von dem Gegenstand des Beschlussverfahrens alle Unternehmen des Konzernverbunds betroffen sind und die begehrte Entscheidung ihnen gegenüber Wirkung entfalten soll, sind sowohl das herrschende Unternehmen als auch die beherrschten Unternehmen zu hören (vgl. zur Beteiligung auf Arbeitgeberseite im Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - BAGE 112, 100, zu B I 2 der Gründe; 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 14 ff., AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 5).
  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der

    Damit liegt eine positiv festzustellende Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes nicht vor, eine Analogie scheidet somit aus (vgl. BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 112, 100; BGH 13. April 2006 - IX ZR 22/05 - zu II 3 b bb der Gründe, BGHZ 167, 178) .
  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 79/07

    Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne Unterschrift

    (1) Analoge Gesetzesanwendung setzt voraus, dass der gesetzliche ungeregelte Fall nach Maßgabe des allgemeinen Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt, wie die gesetzlich geregelten Fälle (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 112, 100).
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 47/11

    Aktives Wahlrecht nach § 5 Abs. 2 Satz 1 DrittelbG

    Für sich genommen kann der Begriff "Unternehmen" nicht dahin ausgelegt werden, dass mit ihm (auch) "Betrieb" gemeint sei (vgl. hierzu BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 a aa der Gründe, BAGE 112, 100) .

    Dies steht nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 29. September 2004 (- 1 ABR 39/03 - BAGE 112, 100) , wonach es bei der an die Belegschaftsgröße des Unternehmens anknüpfenden Eröffnung des Mitbestimmungstatbestands nach § 99 BetrVG auf die Anzahl der vom betreffenden Unternehmen als Vertragsarbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer ankommt.

    Im Unterschied zu der Änderung des Gesetzeswortlauts in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG durch das BetrVG-ReformG (von "Betrieb" in "Unternehmen") , mit der erklärtermaßen auch inhaltlich etwas anderes ausgedrückt ist (vgl. die Begründung zum Regierungsentwurf des BetrVG-ReformG in BT-Drucks. 14/5741 S. 50; vgl. auch BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 c der Gründe, BAGE 112, 100) , kommt in den Gesetzesmaterialien zum Drittelbeteiligungsgesetz an keiner Stelle ein inhaltlicher Änderungswille des Gesetzgebers zum Ausdruck.

  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Anders als die vom Gesetzestext sprachlich gedeckte Auslegung hat die Analogie an der demokratisch legitimierten Geltungskraft des Gesetzes nicht gleichsam automatisch teil, da sie sich außerhalb des vom Gesetzgeber sprachlich gezogenen Anwendungsfeldes des Gesetzes bewegt und deshalb einer besonderen Begründung bedarf (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - BAGE 112, 100 = AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 40 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 4, zu B III 2 b der Gründe).

    gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt, wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - BAGE 112, 100 = AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 40 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 4, zu B III 2 b der Gründe).

  • BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06

    Mitbestimmung im Gemeinschaftsbetrieb

    bb) Im Gemeinschaftsbetrieb sind Inhaber der betrieblichen Leitungsmacht alle Unternehmen, die sich zur einheitlichen Leitung des Betriebs verbunden haben (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - BAGE 112, 100, zu B I 2 a der Gründe).

    Dies konnte vom Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt werden (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - BAGE 112, 100, zu B I 3 der Gründe mwN).

    Ein Unterlassen der Anhörung in den Vorinstanzen und der darin liegende Verfahrensfehler haben für die Überprüfung des angefochtenen Beschlusses durch das Rechtsbeschwerdegericht zumindest solange keine Bedeutung, wie dies von keinem Beteiligten gerügt wird (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - aaO mwN).

    Ein Antrag des Betriebsrats, der sich gegen Maßnahmen des Arbeitgebers als des Inhabers der betrieblichen Leitungsmacht richtet, muss alle an der Führung des gemeinsamen Betriebs beteiligten Unternehmen erfassen (vgl. BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - BAGE 112, 100, zu B II 1 der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 17 Sa 67/14

    Ermittlung des Schwellenwerts gem. § 111 BetrVG

    Für die Beurteilung des Schwellenwerts gem. § 111 BetrVG ist auch nach Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes bei einem Gemeinschaftsbetrieb auf die Gesamtzahl der im Gemeinschaftsbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer abzustellen (offengelassen BAG Urteil v. 12.11.2002 - 1 AZR 632/01 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 155; BAG Urteil v. 29.09.04 - 1 ABR 39/03 -, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 40, analoge Anwendung des § 99 BetrVG bei Versetzungen).

    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage in der Entscheidung vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01 - offengelassen (AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 155; dafür LAG Berlin 23.1.03 - 18 TaBV 2141/02 -, NZA-RR 2003, 477; analoge Anwendung des § 99, 106 BetrVG, BAG 29.09.04 - 1 ABR 39/03 -, NZA 05, 420).

    Eine analoge Gesetzesanwendung ist möglich, wenn der gesetzessprachlich nicht erfasste, d.h. der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt, wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (BAG Beschluss vom 29.09.2004 - 1 ABR 39/03 - aaO).

    Dies spricht dafür, dass er diese Aufgabe, die möglicherweise nach Beteiligungsrechten und Fallkonstellation differenzierte Lösungen erfordert, der Rechtsprechung überlassen wollte (BAG 29.09.2004 - 1 AZR 473/03 - NZA-RR 2005, 616; teilweise Parallelentscheidung zu BAG 29.09.04 -1 ABR 39/03 - aaO).

    Auch aus der Gesetzesbegründung ergeben sich keine Hinweise, dass sich der Gesetzgeber mit der Fallkonstellation einer Betriebsänderung innerhalb eines Gemeinschaftsbetriebes mehrerer Unternehmen befasst hat (BAG -1 ABR 39/03 - aaO).

    Auch wenn dem Gesetzgeber des Jahres 2001 - womöglich anders als noch demjenigen des Jahres 1972 - die Figur des Gemeinschaftsbetriebs bekannt war und einer ausdrücklichen Aufnahme ins Gesetz bedürftig erschien, lässt sich aus dem Fehlen einer Erwähnung in § 99 BetrVG nicht schließen, durch den Begriffswechsel habe gerade auch das Herausfallen solcher Betriebe aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes bewirkt werden sollen (BAG -1 ABR 39/03 - aaO).

  • BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Wahlvorstand

    Anders als die vom Gesetzestext sprachlich gedeckte Auslegung fordert die Analogie, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 112, 100).
  • BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08

    Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat

    (1) Eine den Wortsinn übersteigende Gesetzesanwendung durch Analogie ist geboten, wenn der gesetzessprachlich nicht erfasste Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie ein gesetzessprachlich erfasster Fall (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 112, 100).
  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    Der Wortlaut des Gesetzes zieht im Regelfall keine starre Auslegungsgrenze ( BVerfG 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06 ua. - Rn. 57 mwN; BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 112, 100 ) .
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R

    Kindergeld - alleinstehendes Kind - behindertes Kind - Bezugsdauer - Altersgrenze

  • BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16

    Gesamtbetriebsrat - Freistellung - Auswahlentscheidung

  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 679/10

    Versetzung in den Ruhestand - Integrationsamt

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse

  • BAG, 17.06.2020 - 7 ABR 46/18

    Weiterbeschäftigung nach § 78a BetrVG - duales Studium

  • BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

  • LAG Hessen, 07.02.2017 - 4 TaBV 155/16

    Sind im Betriebsrat eines von einem Unternehmen mit anderen Konzernunternehmen

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Ablauf der Sechsmonatsfrist

  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

  • BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 31/03

    Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

  • BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20

    Verfahrensart - Schwerbehindertenvertretung - Entfernung von Unterlagen aus der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 26 TaBVGa 1498/20

    Schaffung eines virtuellen Gemeinschaftsbetriebs als Betriebsänderung

  • LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Verstoß gegen unverzügliche Prüfungspflicht des

  • LAG Nürnberg, 09.03.2009 - 6 TaBVGa 2/09

    Unterlassungsanspruch - Betriebsänderungen

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 80/07

    Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne Unterschrift

  • BAG, 22.11.2017 - 4 ABR 54/15

    Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von

  • LAG Köln, 19.11.2021 - 9 TaBV 15/21

    Zulässige Differenzierung bei Einstellung zwischen mitbestimmten und nicht

  • LAG Baden-Württemberg, 30.07.2007 - 15 Sa 29/07

    Ausschluss des Auflösungsantrags des Arbeitgebers bei Unwirksamkeit der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 TaBV 53/05

    Unterlassungsanspruch: Rechte des Betriebsrates bei Versetzung und

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 3 Sa 1429/09

    Kündigung eines Arztes bei Streit um Entwicklung einer Krankenhaussoftware;

  • LAG Baden-Württemberg, 02.07.2008 - 2 Sa 14/08
  • LAG Hessen, 29.01.2008 - 4 TaBV 259/07

    Versetzung - Zustimmungsersetzung

  • ArbG Bonn, 12.09.2013 - 1 Ca 491/13

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch die Weiterarbeit über

  • LAG Niedersachsen, 23.05.2011 - 12 TaBV 70/10

    Bei Beendigung einer Betriebsvereinbarung über Entgeltgrundsätze ohne Nachwirkung

  • LAG Hessen, 24.03.2009 - 4 TaBV 117/08

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Einstellung - Eingruppierung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2014 - 10 Sa 1748/13

    Analogie - erfolglose Bewerbung - Höhe der Entschädigung - Darlegungslast

  • LAG Hamm, 10.09.2007 - 13 TaBV 80/07

    Einigungsstelle; Zuständigkeit; offensichtliche Unzuständigkeit;

  • LAG Hessen, 03.02.2011 - 9 TaBV 27/10

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - Zurechnung von Pflichtverletzungen des

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