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   LAG Düsseldorf, 15.08.2006 - 16 Ta 392/06   

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https://dejure.org/2006,6645
LAG Düsseldorf, 15.08.2006 - 16 Ta 392/06 (https://dejure.org/2006,6645)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.08.2006 - 16 Ta 392/06 (https://dejure.org/2006,6645)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. August 2006 - 16 Ta 392/06 (https://dejure.org/2006,6645)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten nach Verweisung des Rechtsstreits vom Landgericht an das Arbeitsgericht und anschließendem Vergleich vor dem Arbeitsgericht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 12 a Abs. 1 ArbGG; § 17 b Abs. 2 GVG; § 98 ZPO
    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten nach Verweisung des Rechtsstreits vom Landgericht an das Arbeitsgericht und anschließendem Vergleich vor dem Arbeitsgericht

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten nach Verweisung des Rechtsstreits vom Landgericht an das Arbeitsgericht und anschließendem Vergleich vor dem Arbeitsgericht ; Möglichkeit einer Erstattung der vor dem Landgericht entstandenen Anwaltskosten; Folgen der Schließung ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 12 a Abs. 1 ArbGG; § 17 b Abs. 2 GVG; § 98 ZPO
    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten nach Verweisung des Rechtsstreits vom Landgericht an das Arbeitsgericht und anschließendem Vergleich vor dem Arbeitsgericht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12a Abs. 1; GVG § 17b Abs. 2; ZPO § 98
    Keine Erstattung der Anwaltskosten nach Verweisung des Rechtsstreits vom Landgericht an Arbeitsgericht und anschließendem Vergleich vor Arbeitsgericht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren ? Keine Erstattung vor dem Landgericht entstandener Kosten nach Verweisung an das Arbeitsgericht und dort geschlossenem Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    § 98 ZPO
    Kosten des unzuständigen Gerichts sind Kosten des Rechtsstreits i.S.v. § 98 S. 2 ZPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 2472
  • NZA-RR 2006, 658
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 01.11.2004 - 3 AZB 10/04

    Prozessrecht - Kostentragungspflicht im Urteilsverfahren Erster Instanz -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.2006 - 16 Ta 392/06
    Ist ein Rechtsstreit vom Landgericht an das Arbeitsgericht verwiesen worden, kann der Beklagte abweichend von § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG nach Satz 3 dieser Bestimmung die Erstattung seiner vor dem Landgericht entstandenen Anwaltskosten beanspruchen (vgl. u.a. BAG vom 01.11.2004 - 3 AZB 10/04 -).

    Dies entspricht nach Einfügung des § 12 a Abs. 1 Satz 3 ArbGG zwischenzeitlich der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung (BAG vom 01.11.2004 - 3 AZB 10/04 - AP Nr. 11 zu § 12 a ArbGG 1979) und Literatur (GK-ArbGG/Wenzel [Stand: Juli 2006], § 12 a Rdn. 54 - 63 m.w.N.; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl., § 91 Rdn. 13 "Verweisung"), ebenso der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer (zuletzt Beschl. vom 04.10.2004 - 16 Ta 494/04 - m.w.N.).

  • LAG Düsseldorf, 18.08.1982 - 7 Ta 138/82

    Vergleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.2006 - 16 Ta 392/06
    b) Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Parteien nach Verweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht den Rechtsstreit durch Vergleich beendet und im gerichtlichen Vergleich keine gesonderte Kostenregelung getroffen haben (so bereits Beschl. der Beschwerdekammer vom 18.08.1982 - 7 Ta 138/82 - EzA § 98 ZPO Nr. 1; vom 28.01.2002 - 7 Ta 3/02 - LAGE § 98 ZPO Nr. 8; ebenso GK-ArbGG/Wenzel, a.a.O. Rdn. 61).
  • LAG Bremen, 11.02.2002 - 3 Ta 6/02

    Kostentragung bei Abschluss eines Vergleichs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.2006 - 16 Ta 392/06
    Sie sind "Kosten des durch den Vergleich erledigten Rechtsstreits" im Sinne des § 98 Satz 2 ZPO und nach dieser Bestimmung als gegeneinander aufgehoben anzusehen (ebenso LAG Bremen vom 11.02.2002, MDR 2002, 606).
  • LAG Düsseldorf, 28.01.2002 - 7 Ta 3/02

    ..

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.2006 - 16 Ta 392/06
    b) Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Parteien nach Verweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht den Rechtsstreit durch Vergleich beendet und im gerichtlichen Vergleich keine gesonderte Kostenregelung getroffen haben (so bereits Beschl. der Beschwerdekammer vom 18.08.1982 - 7 Ta 138/82 - EzA § 98 ZPO Nr. 1; vom 28.01.2002 - 7 Ta 3/02 - LAGE § 98 ZPO Nr. 8; ebenso GK-ArbGG/Wenzel, a.a.O. Rdn. 61).
  • LAG München, 14.07.2009 - 10 Ta 18/08

    Kostenfestsetzung - Drittschuldnerklage

    Denn danach hat gerade die Klägerin sämtliche Kosten zu tragen, die bei dem unzuständigen Gericht angefallen sind (vgl. BAG vom 01.11.2004 - 3 AZB 10/04; LAG Düsseldorf DB 2006, 2472; LAG Schleswig-Holstein JurBüro 2004, 142).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 6 Ta 64/07

    Kostenfestsetzungsantrag: Kostenerstattung nach gerichtlichem Vergleich aufgrund

    Dies entspricht nach der Einführung des § 12 a Abs. 1 S. 3 ArbGG zwischenzeitlich der ganz herrschenden Meinung in der Rechtssprechung (vgl. LAG Beschluss vom 15.08.2006 - 16 Ta 392/06 m. w. N. auf BAG Beschluss vom 01.11.2004 - 3 AZB 10/04 = AP Nr. 11 zu § 12 a ArbGG 1979 und GK ArbGG Wenzel § 12 a Rdn. 54 - 63 m. w. N.).
  • LAG München, 10.01.2013 - 1 Ta 334/11

    Kosten bei Verweisung - kein Verzicht auf eine Kostenerstattung durch

    1 Ta 334/11 -5zu § 12 a ArbGG 1979; LAG Hessen NZA-RR 2010, 154; LAG Düsseldorf DB 2006, 2472; LAG Kiel JurBüro 2004, 142; LAG Hessen MDR 1999, 1144; LAG Nürnberg LAGE Nr. 8 zu § 12 a ArbGG; LAG Baden-Württemberg NJW 1984, 86; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 12 a Rn. 19; Hauck/Helmel ArbGG 3. Aufl. § 12 a Rn. 14).
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