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   BAG, 14.02.2007 - 5 AZA 15/06 (B)   

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BAG, 14.02.2007 - 5 AZA 15/06 (B) (https://dejure.org/2007,4046)
BAG, Entscheidung vom 14.02.2007 - 5 AZA 15/06 (B) (https://dejure.org/2007,4046)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 5 AZA 15/06 (B) (https://dejure.org/2007,4046)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Anhörungsrüge gegen eine Zwischenentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Angriff einer unanfechtbaren Entscheidung über einen Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit mit der Anhörungsrüge; Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen eine Zwischenentscheidung; Sicherstellung umfassenden Rechtsschutzes durch Kontrolle gerichtlicher ...

  • Judicialis

    ArbGG § 78a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 78a
    Prozessrecht - Anhörungsrüge gegen eine Zwischenentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhörungsrüge gegen Zwischenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1379
  • NZA 2007, 528
  • DB 2007, 1092
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.02.2006 - 2 BvR 575/05

    Gegenvorstellung gegen Abänderungsbeschluss gem § 707 ZPO hält Monatsfrist des §

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 5 AZA 15/06
    Die Sicherstellung umfassenden Rechtsschutzes durch Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfG, Plenum 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395) bedeutet nicht, dass jeder nicht anfechtbare Beschluss auf Anhörungsrüge zu überprüfen ist, sondern nur diejenigen Entscheidungen, die ein Ersuchen um gerichtliche Entscheidung rechtskräftig beschieden haben (vgl. hierzu auch BVerfG 8. Februar 2006 - 2 BvR 575/05 - NJW 2006, 2907 Rn. 4, zu § 321a Abs. 2 ZPO; LSG Niedersachsen-Bremen 13. Juli 2006 - L 8 B 171/06 AS RG - Nds. Rpfl. 2006, 380, zu § 178a SGG).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 5 AZA 15/06
    Die Sicherstellung umfassenden Rechtsschutzes durch Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfG, Plenum 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395) bedeutet nicht, dass jeder nicht anfechtbare Beschluss auf Anhörungsrüge zu überprüfen ist, sondern nur diejenigen Entscheidungen, die ein Ersuchen um gerichtliche Entscheidung rechtskräftig beschieden haben (vgl. hierzu auch BVerfG 8. Februar 2006 - 2 BvR 575/05 - NJW 2006, 2907 Rn. 4, zu § 321a Abs. 2 ZPO; LSG Niedersachsen-Bremen 13. Juli 2006 - L 8 B 171/06 AS RG - Nds. Rpfl. 2006, 380, zu § 178a SGG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2006 - L 8 B 171/06

    Anhörungsfehler; Anhörungsrüge; Beendigung; Darlegungslast; Endentscheidung;

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 5 AZA 15/06
    Die Sicherstellung umfassenden Rechtsschutzes durch Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfG, Plenum 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395) bedeutet nicht, dass jeder nicht anfechtbare Beschluss auf Anhörungsrüge zu überprüfen ist, sondern nur diejenigen Entscheidungen, die ein Ersuchen um gerichtliche Entscheidung rechtskräftig beschieden haben (vgl. hierzu auch BVerfG 8. Februar 2006 - 2 BvR 575/05 - NJW 2006, 2907 Rn. 4, zu § 321a Abs. 2 ZPO; LSG Niedersachsen-Bremen 13. Juli 2006 - L 8 B 171/06 AS RG - Nds. Rpfl. 2006, 380, zu § 178a SGG).
  • FG Düsseldorf, 04.05.2005 - 13 K 5501/03

    Anhörungsrüge; Statthaftigkeit; Richterablehnung; Zwischenentscheidung -

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 5 AZA 15/06
    Damit sind auch unanfechtbare Entscheidungen über Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit einer Anhörungsrüge nicht zugänglich (BayVGH 19. Juni 2006 - 26 B 02.2372 - OVG Berlin 3. Februar 2005 - 2 B 14/04, 2 RB 1/05 - NVwZ 2005, 470, 471; FG Düsseldorf 4. Mai 2005 - 13 K 5501/03 E - EFG 2005, 1789; Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 321a Rn. 5).
  • VGH Bayern, 19.06.2006 - 26 B 02.2372
    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 5 AZA 15/06
    Damit sind auch unanfechtbare Entscheidungen über Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit einer Anhörungsrüge nicht zugänglich (BayVGH 19. Juni 2006 - 26 B 02.2372 - OVG Berlin 3. Februar 2005 - 2 B 14/04, 2 RB 1/05 - NVwZ 2005, 470, 471; FG Düsseldorf 4. Mai 2005 - 13 K 5501/03 E - EFG 2005, 1789; Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 321a Rn. 5).
  • BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Erlass eines Beweisbeschlusses

    Die Ausnahmen, die die Rechtsprechung in Fällen der Verletzung des rechtlichen Gehörs hinsichtlich der Bindungswirkung an sich unanfechtbarer Zwischenentscheidungen gemacht hat, gelten auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (v. 9.12.2004, BGBl. I S. 3220 - AnhRügG) am 1. Januar 2005 weiter fort; denn die mit diesem Gesetz vorgenommene Ausweitung des § 321a ZPO sollte ungeachtet des dort in Absatz 1 Satz 2 bestimmten Ausschlusses der Rüge bei Zwischenentscheidungen zu keiner Verkürzung des Rechtsschutzes der Parteien führen (vgl. Begründung des Entwurfs des AnhRügG, BT-Drucks. 15/3706, S. 16; BVerfGE 119, 292, 298-301 gegen BAG NJW 2007, 1379, 1380; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., vor § 128 Rdn. 102 und § 321a Rdn. 17; Wieczorek/Schütze/Rensen, ZPO, 3. Aufl., § 321a Rdn. 29; MünchKomm.ZPO/Musielak, 3. Aufl., § 321a Rdn. 2; Musielak/ Musielak, ZPO, 6. Aufl., § 321 Rdn. 3; Zöller/Vollkommer aaO § 321a Rdn. 5).
  • BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08

    Zur selbständigen Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen über

    Die insoweit abweichende frühere fachgerichtliche Rechtsprechung ist überholt (BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - AnwZ (B) 102/05 -, NJW 2007, S. 3786 f.; BAG, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 AZA 15/06 (B) -, NJW 2007, S. 1379 f.; so auch: Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 46 Rn. 14a).
  • BGH, 25.04.2007 - AnwZ (B) 102/05

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen Entscheidungen über Ablehnungsgesuche;

    Damit sind auch unanfechtbare Entscheidungen über Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit einer Anhörungsrüge nicht zugänglich (BAG, Beschl. v. 14. Februar 2007 - 5 AZA 15/06 (B) nicht veröffentlicht m. w. N.).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 1 BvR 1710/07

    Kein Annahmegrund bei mangelnden Erfolgsaussichten der von Fachgerichten als

    Allerdings ist die im Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 1. Juni 2007 im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 AZA 15/06 (B) -, NZA 2007, S. 528) vertretene Auffassung, eine Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs im arbeitsgerichtlichen Verfahren sei nach § 78a Abs. 1 Satz 2 ArbGG unstatthaft, vor dem Hintergrund des Plenumsbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (BVerfGE 107, 395) verfassungsrechtlich nicht unproblematisch.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2007 - L 11 R 5526/07

    Unzulässigkeit der Anhörungsrüge

    Die Sicherstellung umfassenden Rechtsschutzes durch Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen bedeutet nicht, dass jeder nicht anfechtbare Beschluss auf Anhörungsrüge zu überprüfen ist, sondern nur diejenigen Entscheidungen, die ein Ersuchen um gerichtliche Entscheidung rechtskräftig beschieden haben (BAG, Beschluss vom 14. Februar 2007, 5 AZA 15/06 B, NJW 2007, 1379, 1340 - Unzulässigkeit der Anhörungsrüge gegen einen, ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit zurückweisenden Beschluss).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.02.2008 - 3 O 364/08

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge

    Die Sicherstellung umfassenden Rechtsschutzes durch Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen bedeutet jedoch nicht, dass jeder nicht anfechtbare Beschluss auf eine Anhörungsrüge hin zu überprüfen ist, sondern nur diejenigen Entscheidungen, die ein Ersuchen um gerichtliche Entscheidung rechtskräftig beschieden haben (vgl. BAG, Beschl. v. 14.02.2007, 5 AZA 15/06 B, NJW 2007, 1379).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2011 - L 8 SO 360/11
    Denn die Anhörungsrüge stellt kein Rechtsmittel zur inhaltlichen Überprüfung der vorausgegangenen eigentlichen instanzabschließenden Endentscheidung dar, sondern einen außerordentlichen Rechtsbehelf, aufgrund dessen nur überprüft wird, ob das Gericht den Anspruch dieses Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (vgl OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25. November 2010 - 8 ME 299/10 mwN, juris; BAG, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 AZA 15/06 (B), juris).
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Rechtsprechung
   BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1751
BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05 (https://dejure.org/2006,1751)
BAG, Entscheidung vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05 (https://dejure.org/2006,1751)
BAG, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - 3 AZR 273/05 (https://dejure.org/2006,1751)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Abführung eines von der Nettovergütung einbehaltenen Betrages als "Zusatzbeitrag" des Arbeitnehmers an die Zusatzversorgungskasse bayerischer Gemeinden; Eigenbeteiligung von Arbeitnehmern; Übernahme von Tarifverträgen durch dynamische Verweisung; Weite Auslegung einer ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1; ; BGB § ... 313; ; VersTV-G §; ; ATV-K § 1; ; ATV-K § 15; ; ATV-K § 16; ; ATV-K § 17; ; ATV-K § 18; ; ATV-K § 36; ; ATV-K § 37; ; ATV-K § 39; ; Altersvorsorgeplan 2001 Nr. 1.4; ; Altersvorsorgeplan 2001 Nr. 4.1; ; Altersvorsorgeplan 2001 Nr. 4.2

  • rechtsportal.de

    Unwirksame Beteiligung der Versorgungsanwärter an Zusatzbeiträgen der Bayerischen Versorgungskammer

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Systemwechsel bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Diensts ? Nicht gerechtfertigte Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer bei Änderung der Finanzierungsregelungen ? Kein Verstoß gegen Gleichheitssatz oder das Sozialstaatsprinzip bei Aufrechterhaltung bisheriger ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 472 (Ls.)
  • DB 2007, 1092
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05
    a) Auch die Tarifvertragsparteien haben bei ihrer tariflichen Normsetzung den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten (zu den unterschiedlichen dogmatischen Begründungen der Senate vgl. ua. die Nachweise in BAG 4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19, zu III 2 der Gründe; 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277, zu I 2 b der Gründe; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, zu B II 1 der Gründe).

    Es spricht viel dafür, dass diese Begrenzung der Tarifautonomie auf der Schutzfunktion der Grundrechte beruht (so bereits BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - aaO, zu B II 2 der Gründe).

    Einer abschließenden Stellungnahme bedarf es jedoch auch im vorliegenden Fall nicht, weil die unterschiedlichen dogmatischen Ansätze nicht zu unterschiedlichen Prüfungsmaßstäben führen (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - aaO, zu B II 3 der Gründe).

  • LAG München, 11.01.2005 - 11 Sa 919/04

    Unbegründeter Vergütungseinbehalt zur Beteiligung des Arbeitnehmers an

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. Januar 2005 - 11 Sa 919/04 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05
    Angesichts der Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips lässt sich daraus jedoch regelmäßig kein Gebot entnehmen, soziale Leistungen in einem bestimmten Umfang zu gewähren (BVerfG 8. Juni 2004 - 2 BvL 5/00 - BVerfGE 110, 412, 445).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05
    a) Auch die Tarifvertragsparteien haben bei ihrer tariflichen Normsetzung den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten (zu den unterschiedlichen dogmatischen Begründungen der Senate vgl. ua. die Nachweise in BAG 4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19, zu III 2 der Gründe; 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277, zu I 2 b der Gründe; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 729/98

    Zusatzversorgung für Fleischbeschautierärzte

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05
    a) Auch die Tarifvertragsparteien haben bei ihrer tariflichen Normsetzung den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten (zu den unterschiedlichen dogmatischen Begründungen der Senate vgl. ua. die Nachweise in BAG 4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19, zu III 2 der Gründe; 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277, zu I 2 b der Gründe; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05
    Sie ist insbesondere hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - BAGE 105, 181, zu I der Gründe).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05
    Auf das Urteil des EuGH vom 9. März 2006 (- C 499/04, Werhof - AP Richtlinie 77/187/EWG Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 44) kann sich der Beklagte nicht berufen.
  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 592/02

    Verrechnungsklausel eines Altersvorsorgetarifvertrages

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05
    Die Möglichkeit, eine Klage auf künftige Leistung nach § 258 ZPO zu erheben, beseitigt das Feststellungsinteresse nicht (BAG 18. November 2003 - 3 AZR 592/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 19, zu A II der Gründe).
  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96

    Wirksamkeit der Meldung von Angestellten zur Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05
    Geschäftsgrundlage ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts die bei Abschluss des Vertrags zu Tage getretene, dem anderen Teil erkennbar gewordene und von ihm nicht beanstandete Vorstellung einer Partei oder die gemeinsame Vorstellung beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Wegfall gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien darauf aufbaut (vgl. ua. BAG 13. Mai 1997 - 3 AZR 79/96 - AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 1, zu II 3 der Gründe mwN; BGH 7. Mai 1997 - IV ZR 179/96 -BGHZ 135, 333, 338).
  • BAG, 13.05.1997 - 3 AZR 79/96

    Kündigung einer Pensionskassenversorgung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05
    Geschäftsgrundlage ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts die bei Abschluss des Vertrags zu Tage getretene, dem anderen Teil erkennbar gewordene und von ihm nicht beanstandete Vorstellung einer Partei oder die gemeinsame Vorstellung beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Wegfall gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien darauf aufbaut (vgl. ua. BAG 13. Mai 1997 - 3 AZR 79/96 - AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 1, zu II 3 der Gründe mwN; BGH 7. Mai 1997 - IV ZR 179/96 -BGHZ 135, 333, 338).
  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 299/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

    Auch die Tarifvertragsparteien haben bei ihrer Normsetzung die Grundrechte zu beachten (vgl. ua. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, zu B II 1 bis 3 der Gründe; 30. Mai 2006 - 3 AZR 273/05 -AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 65 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 17, zu B V 2 a der Gründe).
  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 73/19

    Betriebliche Altersversorgung der IKK classic - Abrechnungsverband Ost der VBL

    Sie ist insbesondere hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (BAG 30. Mai 2006 - 3 AZR 273/05 - Rn. 14; 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - zu I der Gründe, BAGE 105, 181) .
  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 558/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Hinsichtlich des Prüfmaßstabs macht es keinen Unterschied, auf welche Rechtsgrundlage die Anwendung des Gleichheitssatzes gestützt wird (BAG, Urteil vom 28.07.2005 - 3 AZR 14/05, AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B. II. 2. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu B. V. 2. a) der Gründe m.w. Nachw. der Rechtspr. zu den unterschiedlichen dogmatischen Begründungen).

    Denn angesichts der Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips lässt sich daraus regelmäßig kein Gebot entnehmen, soziale Leistungen in einem bestimmten (Mindest-)Umfang zu gewähren (BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu B. V. 2. b) der Gründe).

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06

    Betriebliche Altersversorgung - Geschäftsgrundlage - Beamtenrechtliche Grundsätze

    a) Geschäftsgrundlage ist die bei Abschluss des Vertrages zutage getretene, dem anderen Teil erkennbar gewordene und von ihm nicht beanstandete Vorstellung einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Wegfall gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien darauf aufgebaut war (vgl. BAG 30. Mai 2006 - 3 AZR 273/05 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 65 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 17, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 214/06

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Halbanrechnung

    Auch die Tarifvertragsparteien haben bei ihrer Normsetzung die Grundrechte zu beachten (vgl. ua. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, zu B II 1 bis 3 der Gründe; 30. Mai 2006 - 3 AZR 273/05 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 65 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 17, zu B V 2 a der Gründe; BGH 14. November 2007 - IV ZR 74/06 - Rn. 34).
  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 719/06

    Ermittlung des Klagezieles - Betriebliche Altersversorgung - Geschäftsgrundlage -

    (1) Geschäftsgrundlage ist die bei Abschluss des Vertrages zutage getretene, dem anderen Teil erkennbar gewordene und von ihm nicht beanstandete Vorstellung einer Partei oder die gemeinsame Vorstellung beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Wegfall gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien darauf aufgebaut war (vgl. BAG 30. Mai 2006 - 3 AZR 273/05 - Rn. 22, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 65 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 17, zu B I 2 der Gründe).
  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 557/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Hinsichtlich des Prüfmaßstabs macht es keinen Unterschied, auf welche Rechtsgrundlage die Anwendung des Gleichheitssatzes gestützt wird (BAG, Urteil vom 28.07.2005 - 3 AZR 14/05, AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B. II. 2. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu B. V. 2. a) der Gründe m.w. Nachw. der Rechtspr. zu den unterschiedlichen dogmatischen Begründungen).

    Denn angesichts der Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips lässt sich daraus regelmäßig kein Gebot entnehmen, soziale Leistungen in einem bestimmten (Mindest-)Umfang zu gewähren (BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu B. V. 2. b) der Gründe).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 254/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Hinsichtlich des Prüfmaßstabs macht es keinen Unterschied, auf welche Rechtsgrundlage die Anwendung des Gleichheitssatzes gestützt wird (BAG, Urteil vom 28.07.2005 - 3 AZR 14/05, AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B. II. 2. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu B. V. 2. a) der Gründe m.w. Nachw. der Rechtspr. zu den unterschiedlichen dogmatischen Begründungen).

    Denn angesichts der Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips lässt sich daraus regelmäßig kein Gebot entnehmen, soziale Leistungen in einem bestimmten (Mindest-)Umfang zu gewähren (BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu B. V. 2. b) der Gründe).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 995/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Hinsichtlich des Prüfmaßstabs macht es keinen Unterschied, auf welche Rechtsgrundlage die Anwendung des Gleichheitssatzes gestützt wird (BAG, Urteil vom 28.07.2005 - 3 AZR 14/05, AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B. II. 2. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu B. V. 2. a) der Gründe m.w. Nachw. der Rechtspr. zu den unterschiedlichen dogmatischen Begründungen).

    Denn angesichts der Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips lässt sich daraus regelmäßig kein Gebot entnehmen, soziale Leistungen in einem bestimmten (Mindest-)Umfang zu gewähren (BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu B. V. 2. b) der Gründe).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 568/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Hinsichtlich des Prüfmaßstabs macht es keinen Unterschied, auf welche Rechtsgrundlage die Anwendung des Gleichheitssatzes gestützt wird (BAG, Urteil vom 28.07.2005 - 3 AZR 14/05, AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B. II. 2. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu B. V. 2. a) der Gründe m.w. Nachw. der Rechtspr. zu den unterschiedlichen dogmatischen Begründungen).

    Denn angesichts der Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips lässt sich daraus regelmäßig kein Gebot entnehmen, soziale Leistungen in einem bestimmten (Mindest-)Umfang zu gewähren (BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 3 AZR 273/05, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu B. V. 2. b) der Gründe).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 304/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 561/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 567/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 560/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 269/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 559/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 562/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 566/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 564/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 569/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 571/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 570/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 565/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 572/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 563/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 225/19

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Bezugnahme aufVBL-Satzung

  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 65/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

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Rechtsprechung
   BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 623/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3008
BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 623/05 (https://dejure.org/2006,3008)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2006 - 9 AZR 623/05 (https://dejure.org/2006,3008)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2006 - 9 AZR 623/05 (https://dejure.org/2006,3008)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Höhe des Aufstockungsbetrages

  • openjur.de

    Altersteilzeit; Höhe des Aufstockungsbetrages; Auslegung MTV-Deutsche Post AG, ETV-Deutsche Post AG, TV Nr 37d Altersteilzeit Deutsche Post AG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Zuschlägen für während der Arbeitsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses geleistete Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit über die gewährte Altersteilzeitvergütung hinaus; Verringerung des Aufstockungsbetrages; Anspruch auf ...

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; TV ATZ vom 2. April 1998 (idF des Tarifvertrages Nr. 114) § 5; ; TV ATZ vom 2. April 1998 (idF ... des Tarifvertrages Nr. 114) § 6; ; ETV-DP AG § 15; ; MTV-DP AG vom 18. Juni 2003 § 25; ; MTV-DP AG vom 18. Juni 2003 § 28; ; MTV-DP AG vom 18. Juni 2003 Anhang 1 Teil B zu § 30

  • rechtsportal.de

    Altersteilzeit - Höhe des Aufstockungsbetrages

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Höhe des Aufstockungsbetrags: Anspruch auf Zahlung des aufgestockten Entgelts auch bezüglich der Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge in der Arbeitsphase ? Aber keine Berücksichtigung tariflicher Urlaubs- und Krankenzuschläge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 768 (Ls.)
  • DB 2007, 1092
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Bremen, 16.08.2005 - 1 Sa 85/05
    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 623/05
    Die Revisionen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 16. August 2005 - 1 Sa 85/05 + 1 Sa 91/05 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 623/05
    Auch die Tarifvertragsparteien haben bei ihrer Rechtssetzung den Gleichheitssatz zu beachten (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8; 17. Oktober 1995 - 3 AZR 882/94 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 132 = EzA GG Art. 3 Nr. 49).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 623/05
    Die "Informationen zum Tarifvertrag Nr. 37d Altersteilzeit" sind für die Auslegung mithin nicht maßgebend, auch wenn sie mit Einverständnis der tarifschließenden Gewerkschaft durch die Beklagte erstellt worden sind (st. Rspr. vgl. Senat 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 14, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen mwN).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 623/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei der Auslegung eines Tarifvertrages der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien auch über den reinen Wortlaut des Tarifvertrages hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 24. November 1988 - 6 AZR 243/87 - BAGE 60, 219 mwN).
  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 882/94

    Gleichbehandlung bei unterschiedlichen Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 623/05
    Auch die Tarifvertragsparteien haben bei ihrer Rechtssetzung den Gleichheitssatz zu beachten (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8; 17. Oktober 1995 - 3 AZR 882/94 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 132 = EzA GG Art. 3 Nr. 49).
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

    Der Senat entschied mit Urteil vom 21. November 2006 (- 9 AZR 623/05 - Rn. 16 ff.), dass Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit unregelmäßige Entgeltbestandteile iSv. § 5 Abs. 3 Unterabs. 2 TV ATZ aF seien.

    Es sei nicht anzunehmen, dass die Tarifvertragsparteien eine derartige sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung gewollt hätten (- 9 AZR 623/05 - Rn. 19).

    b) Angesichts der eindeutigen Formulierung in § 5 Abs. 3 TV ATZ und der Tarifgeschichte des vorangegangenen Senatsurteils vom 21. November 2006 (- 9 AZR 623/05 - Rn. 13 ff.) kommt eine andere Auslegung der Anrechnungsbestimmung nicht in Betracht.

    Arbeitnehmer im Altersteilzeitarbeitsverhältnis, die während der Arbeitsphase Anspruch auf Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach dem ETV-DP AG haben, werden durch die Anrechnung der Zuschlagszahlungen auf die Aufstockungsbeträge mit der Gruppe von Altersteilzeitarbeitnehmern gleichbehandelt, die keine zuschlagspflichtigen Tätigkeiten versehen (vgl. Senat 21. November 2006 - 9 AZR 623/05 - Rn. 19).

    Die Anrechnungsbestimmung in § 5 Abs. 3 TV ATZ ist willkürlich (vgl. zu § 5 Abs. 3 TV ATZ aF Senat 21. November 2006 - 9 AZR 623/05 - Rn. 19).

    bb) Die Tarifvertragsparteien vereinbarten die gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Anrechnungsbestimmung in § 5 Abs. 3 TV ATZ erst nach der Senatsentscheidung vom 21. November 2006 (- 9 AZR 623/05 -).

  • LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07

    Anteilige Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst -

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 323/05 - DB 2007, 1092; Urteil vom 21.04.2005 - 6 AZR 440/04 - n.v.; Urteil vom 28.05.1998 - 6 AZR 349/96 - AP Nr. 52 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 6 Sa 735/07

    Kein Unterbringungsanspruch eines Feuerwehrmannes bei den

    Auch unter Berücksichtigung der für zutreffenden gehaltenen Rechtsprechung des BAG zur Auslegung eines Tarifvertrages, wonach der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien auch über den Wortlaut hinaus zugrunde zu legen ist, soweit sich in den tariflichen Normen Anhaltspunkte dafür finden (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 623/05 und vom 24.11.1988 - 6 AZR 243/87) ergibt keinen Anspruch - im Gegenteil.
  • LAG Bremen, 17.07.2007 - 1 Sa 49/07

    Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst - anteilige

    9 AZR 623/05 - zum TV ATZ bei der Deutschen Post AG ausgeführt, dass die dort verwendete Formulierung "tatsächliches Aufkommen" dahingehend auszulegen sei, dass unregelmäßige Entgeltbestandteile nur insoweit gezahlt werden müssen, als sie der Arbeitnehmer durch tatsächliche Arbeitsleistungen erworben hat.
  • LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06

    Anteilige Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 323/05 - DB 2007, 1092; Urteil vom 21.04.2005 - 6 AZR 440/04 - n.v.; Urteil vom 28.05.1998 - 6 AZR 349/96 - AP Nr. 52 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag).
  • LAG Hamm, 28.06.2007 - 17 Sa 20/07

    Ausschlussfrist nach § 70 BAT/§ 37 Abs. 1 TVöD-VKA; Aufhebung des

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 323/05, DB 2007, 1092; Urteil vom 21.04.2005 - 6 AZR 440/04, n.v.; Urteil vom 28.05.1998 - 6 AZR 349/96, AP Nr. 52 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • LAG Hamm, 03.05.2007 - 17 Sa 1647/06

    Berechnung von Kranken- und Urlaubsvergütung bei angestellten Tierärzten der

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 323/05, DB 2007, 1092; Urteil vom 21.04.2005 - 6 AZR 440/04, n.v.; Urteil vom 28.05.1998 - 6 AZR 349/96, AP Nr. 52 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 890/06

    Wechselschichtzulage (volle) für Teilzeitbeschäftigte

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 323/05 - DB 2007, 1092; Urteil vom 21.04.2005 - 6 AZR 440/04 - n.v.; Urteil vom 28.05.1998 - 6 AZR 349/96 - AP Nr. 52 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag).
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6081
LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 (https://dejure.org/2007,6081)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 (https://dejure.org/2007,6081)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - 7 Sa 86/06 (https://dejure.org/2007,6081)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ausgestaltung einer den sofortigen Wechsel zur OT-Mitgliedschaft gestattenden Verbandssatzung - Tariflohn - Aussetzung des Rechtsstreits nach § 97 Abs 5 S 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Kraftfahrers im Einzelhandel auf tarifliche Lohnerhöhung bei Mitgliedschaft des Arbeitgebers in einem Arbeitgeberverband ohne Tairfgebundenheit; Zulässigkeit einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft); Aussetzung eines Rechtsstreits bis zur ...

  • Judicialis

    ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 4; ; ArbGG § ... 69 Abs. 2; ; ArbGG § 97 Abs. 5 Satz 1; ; TVG § 3 Abs. 1; ; TVG § 3 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; TVG § 4 Abs. 5; ; TVG § 5; ; BetrVG § 77 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 259; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Unbegründeter Anspruch auf Lohnerhöhung bei Beendigung der Tarifgebundenheit infolge einvernehmlicher Mitgliedschaft in Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung - keine Aussetzung des Vergütungsprozesses zur Klärung der Tarifzuständigkeit - Zulässigkeit einvernehmlicher ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb

    Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) betrifft nicht Tarifzuständigkeit sondern mitgliedschaftliche Tarifgebundenheit ? Entgegen Rechtsprechung des BAG ? Einvernehmlicher sofortiger Statuswechsel von der T-Mitgliedschaft in die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 1092
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Zwar habe das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 18.07.2006 (1 ABR 36/05) die Zulässigkeit einer verbandsgeregelten OT-Mitgliedschaft an sich anerkannt, gleichwohl habe es offen gelassen, welche Schranken insoweit zu beachten seien.

    b) Demgegenüber verneint der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 18.07.2006 (1 ABR 36/05 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 19, zu B II 2 a der Gründe) die Beschränkung der Tarifzuständigkeit auf die jeweiligen Verbandsmitglieder.

    (1) Die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband, die keine Tarifgebundenheit im Sinne von § 3 Absatz 1 TVG erzeugt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich anerkannt (BAG, Beschluss vom 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 19, zu B II 2 a ee (3) der Gründe; BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 42, zu I 2 b der Gründe).

    Die Berufungskammer schließt sich den überzeugenden Gründen des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluss vom 18.07.2006 (1 ABR 36/05, a. a. O.) an und macht sich die für die grundsätzliche Zulässigkeit einer OT-Mitgliedschaff angeführten Argumente zu Eigen.

    (c) In seiner Entscheidung vom 18.07.2006 (1 ABR 36/05, a. a. O.) hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich offen gelassen, an welche Voraussetzungen eine derartige OT-Mitgliedschaft gebunden ist und welchen Beschränkungen sie unterliegt.

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 18.07.2006 (1 ABR 36/05, a. a. O., Randnummer 60) hierzu erklärt und die Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft hieran nicht scheitern lassen.

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 186/04

    Vergütungsabrede unterhalb des Tariflohnes

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Dem entspricht auch noch die Entscheidung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts (4 AZR 186/04 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 42).

    Tarifvertragsrechtlich trat vielmehr eine Nachwirkung gemäß § 4 Absatz 5 TVG an den Entgelt-TV 2002 vom 26.07.2002 ein (vergleiche BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 42, zu I 4 der Gründe mit zahlreichen Nachweisen).

    (1) Die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband, die keine Tarifgebundenheit im Sinne von § 3 Absatz 1 TVG erzeugt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich anerkannt (BAG, Beschluss vom 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 19, zu B II 2 a ee (3) der Gründe; BAG, Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 42, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 409/95

    Beschränkung der Tarifzuständigkeit (OT-Mitgliedschaft)

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Für die Aussetzung ist es unerheblich, in welcher Instanz das Verfahren anhängig ist; das Verfahren muss also auch in der Berufungsinstanz ausgesetzt werden (BAG, Beschluss vom 23.10.1996 - 4 AZR 409/95 (A) - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 15).

    a) Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wurde die OT-Mitgliedschaft als Ergebnis einer personellen Beschränkung der Tarifzuständigkeit des Arbeitgeberverbandes auf seine Tarifmitglieder angesehen (BAG, Beschluss vom 23.10.1996 - 4 AZR 409/95 (A) - a. a. O., zu II 2.1 der Gründe).

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Die Möglichkeit einer Klage auf zukünftige Leistung gemäß § 259 ZPO steht nach allgemeiner Ansicht einer Feststellungsklage nicht entgegen (zum Beispiel BGH, Urteil vom 07.02.1986 - V ZR 201/84 - NJW 1986, 2507, zu II 1 der Gründe mit weiteren Nachweisen); aber auch für den Zeitraum des fälligen Monatsdifferenzlohnes bis einschließlich Dezember 2006 (Berufungsverhandlung war am 19.01.2007) ist vorliegend von einem Feststellungsinteresse auszugehen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2006 - 6 Sa 158/05

    Tarifbindung nur bei Vollmitgliedschaft in Arbeitgeberverband - keine dynamische

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Ergänzend wird ausgeführt, dass nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 27.11.2002 - 4 AZR 540/01 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 29, zu I 2 e der Gründe) aus der einmaligen Anwendung eines nach der Bezugnahmeklausel nicht anwendbaren Tarifvertrages auf das Arbeitsverhältnis kein Rückschluss auf einen generellen Verpflichtungswillen gezogen werden kann, alle Tarifänderungen nach einem Verbandsaustritt zu vollziehen (BAG, Urteil vom 09.02.2005 - 5 AZR 284/04 - Juriszitat, zu III 3 b der Gründe mit weiteren Nachweisen; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.03.2006 - 6 Sa 158/05 - Juriszitat, zu 3 der Gründe).
  • LAG München, 12.04.2005 - 11 TaBV 33/04

    Mitgliedschaft OT

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Die Verhandlungsparität wird dadurch nicht verschoben (LAG München, Beschluss vom 12.04.2005 - 11 TaBV 33/04 - NZA-RR 2006, 145, zu B II 2 c der Gründe; Otto, NZA 1996, 628).
  • LAG Hamm, 27.09.2005 - 19 Sa 936/05

    Einvernehmlicher Wechsel der Mitgliedschaftsform in einem Arbeitgeberverband;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    (dd) Bedenken an der Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft der Beklagten bestehen auch insofern nicht, als der Statuswechsel auf der Grundlage der Satzung, die insoweit keine Fristen vorsieht, einvernehmlich mit sofortiger Wirkung erfolgte (zum Meinungsstand vergleiche LAG Hamm, Urteil vom 27.09.2005 - 19 Sa 936/05 - Juriszitat, zu II 2 c bb (1) (a) der Gründe; Buchner, NZA 2006, 1377, 1382).
  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 2/06

    Negative Koalitionsfreiheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit und damit zur Bestandssicherung ist es für einen Verband durchaus wünschenswert, anstatt eines Ausscheidens aus dem Verband jedenfalls einen Statuswechsel im Interesse des Mitgliedes zu ermöglichen und damit auch nicht des Beitrages verlustig zu werden (vergleiche auch die Rechtsprechung zu den Kündigungsfristen bei einem Austritt aus einem Arbeitgeberverband, BAG, Beschluss vom 19.09.2006 - 1 ABR 2/06 - Juriszitat, zu B II 2 a der Gründe mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Diese Auslegungsregel findet jedenfalls auf den vor dem 31.12.2001 abgeschlossenen Arbeitsvertrag ("Altvertrag") uneingeschränkte Anwendung (BAG, Urteil vom 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39, zu I 2 c der Gründe).
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 194/85

    Insolvenzschutz bei Wechsel des Versorgungsschuldners

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06
    Ein fälligkeitsbezogener Umstellungs- und Anwendungsvorrang der Leistungsklage ist wegen der umfassenden gegenwärtigen und zukünftigen Streiterledigung nicht anzunehmen (vergleiche zum Beispiel BAG, Urteil vom 11.11.1986 - 3 AZR 194/85 - AP BGB § 613a Nr. 61, zu A der Gründe).
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 284/04

    Betriebliche Übung - Gehaltserhöhung

  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

  • BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 540/01

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

  • LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 1060/06

    Kollektivrechtlicher Unterlassungsanspruch, OT-Mitgliedschaft, Nachbindung,

    Auch eine OT-Mitgliedschaft in einem so genannten Stufenmodell ist grundsätzlich zulässig (BAG Beschluss vom 18.07.2006, a.a.O.; BAG Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - DB 2005, 2305; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 - DB 2007, 1092, Revision anhängig unter 4 AZR 316/07).

    In der Literatur ist umstritten, welche Rechtsfolgen sich aus einer unzulässigen OT-Mitgliedschaft ergeben (Bayreuther, BB 2007, 325, 326 f.; Deinert, AuR 2006, 217, 223 f.; Thüsing/Stelljes, ZfA 2005, 527, 569 ff.; Wroblewski, NZA 2007, 421, 425; siehe auch: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 - DB 2007, 1092, Revision anhängig unter 4 AZR 316/07, offensichtlich von Tarifbindung bei unzulässiger OT-Mitgliedschaft ausgehend).

    Von einer Satzung muss auch verlangt werden, dass sie für einen Wechsel von der Normal-Mitgliedschaft zur OT-Mitgliedschaft eine Frist vorsieht, die ausreichend lang bemessen ist, um auszuschließen, dass ein Arbeitgeber an Tarifverhandlungen teilnimmt, dann aber kurzfristig noch vor Abschluss des Tarifvertrages in die OT-Mitgliedschaft wechseln kann (vgl. dazu den vom LAG Baden-Württemberg durch Urteil vom 19. Januar 2007 entschiedenen Fall - 7 Sa 86/06 - DB 2007, 1092, Revision anhängig unter 4 AZR 316/07).

  • LAG Düsseldorf, 26.11.2007 - 17 Sa 1298/07

    OT-Mitgliedschaft/Tarifbindung

    Demgegenüber kommen der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts und ihm folgend das Landesarbeitsgericht Baden - Württemberg bei der Beurteilung einer OT - Mitgliedschaft zu dem Ergebnis, eine solche betreffe keine Regelung der Tarifzuständigkeit, sondern die Tarifbindung des einzelnen Mitglieds (BAG v. 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit sowie BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 27/06 - NZA 2007, 1011, 1012, Rn. 17; LAG Baden - Württemberg v. 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 - LAGE § 3 TVG Nr. 7).

    Dies führt zwar zu einer Unterstützung bei Arbeitskampfmaßnahmen, nicht aber zu einer unmittelbaren Einflussnahme beim Abschluss von Tarifverträgen (ähnlich LAG - Baden - Württemberg v. 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 - LAGE § 3 TVG Nr. 7; Bayreuther BB 2007, 325, 327; Otto NZA 1996, 224, 228).

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Januar 2007 - 7 Sa 86/06 - aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2008 - 11 Sa 1521/07

    Zahlung anteiliger tariflicher Jahressonderzuwendung - Verbandsaustritt -

    Die Möglichkeit des auch kurzfristigen Abschlusses einer Auflösungsvereinbarung war in der Satzung der KAV schon immer angelegt, so dass es auch keines besonderen Hinweises auf den Präsidiumsbeschluss vom 4. August 2006 bedurfte (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation LAG Baden-Württemberg 7 Sa 86/06 vom 19.01.2007, LAGE § 3 TVG Nr. 7).

    Die Angelegenheit ist von grundsätzlicher Bedeutung, zudem ist in dem bereits zitierten Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Januar 2007 (7 Sa 86/06) ebenfalls die Revision zugelassen worden.

  • ArbG Solingen, 06.05.2008 - 1 Ca 1681/07

    Auswirkungen eines Arbeitgeberwechsels in einen Arbeitgeberverband ohne

    d) Der kurzfristige Wechsel von einer Tarifmitgliedschaft in die OT- Mitgliedschaft ist auch nicht unwirksam (BAG Urteil vom 20.02.2008 -4 AZR 64/07- Pressemitteilung Nr. 15/18, LAG Baden-Württemberg Urteil vom 19.01.2007 -7 Sa 86/06 m.w.N, LAG München, Urteil vom 10.05.2007, -2 Sa 1244/06- juris.de, Lag Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.01.2007 -7 Sa 1766/06-juris.de, dazu Plander NZA 2005, 897ff).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - 20 Sa 1218/07

    Dynamische Zulage aufgrund des ÄndTV-BT-K vom 01.08.2006, Verbandsmitgliedschaft

    Die negative Koalitionsfreiheit des einzelnen Mitgliedes und die Satzungsautonomie des Verbandes stehen einer Unzulässigkeit einer einvernehmlichen sofortigen Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses entgegen (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 19. Januar 2007 - 7 Sa 86/06 - LAGE § 3 TVG Nr. 7).
  • ArbG Mannheim, 19.08.2008 - 8 BV 11/08

    Zustimmungsersetzungsverfahren - außerordentliche Kündigung einer

    Demnach ist bei einer OT-Mitgliedschaft im Einzelhandelsverband - wie es im Übrigen auch bereits das LAG Baden-Württemberg, (Urteil vom 19.01.2007, Az.: 7 Sa 86/06) festgestellt hat - keine Tarifbindung gegeben.
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