Rechtsprechung
   OLG München, 06.02.2007 - 31 Wx 103/06   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 25 Abs. 2
    Haftung aufgrund tatsächlicher Geschäftsübernahme bei späterer Eintragung eines Haftungsausschlusses

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Geschäftsübernahme: Ein Haftungsausschluss entfaltet nur bei unverzüglicher Eintragung nach dem Wechsel Außenwirkung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Eintragung eines Haftungsausschlusses erst sieben Monate nach tatsächlicher Geschäftsübernahme

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    HGB § 25 Abs. 2
    Haftungsausschluss bei Firmenfortführung kann 7 Monate nach Unternehmensübernahme nicht mehr eingetragen werden

  • cbh.de (Kurzinformation)

    Die Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB hat zeitliche Grenzen

  • heckschen-vandeloo.de (Zusammenfassung)

    Keine Eintragung des Haftungsausschlusses bei Firmenfortführung 7 Monate nach Unternehmensübernahme

Verfahrensgang

  • AG Ingolstadt - HRA 1909
  • AG Memmingen - HRA 11368
  • LG Ingolstadt, 07.11.2006 - T 1845/06
  • OLG München, 06.02.2007 - 31 Wx 103/06

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2007, 1063
  • MDR 2007, 785
  • DNotZ 2007, 716
  • BB 2007, 903
  • DB 2007, 680
  • Rpfleger 2007, 328



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG München, 30.04.2008 - 31 Wx 41/08  

    Handelsregister: Ablehnung der Eintragung eines Haftungsausschlusses; Anmeldung

    Die Eintragung des Haftungsausschlusses erscheint jedoch auch jetzt noch nicht offensichtlich wirkungslos, sodass die Eintragung nicht wegen Zeitablaufs ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BayObLG vom 15.1.2003 a.a.O. und OLG München vom 6.2.2007 Rpfleger 2007, 328 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 29.03.2010 - 2 W 30/10  

    Eintragung einer Vereinbarung über einen Haftungsausschluss im Handelsregister

    Zwar braucht das Registergericht grundsätzlich nicht die Rechtzeitigkeit der Anmeldung eines Haftungsausschlusses zu prüfen; dennoch darf ein Haftungsausschluss, der offensichtlich gegenüber Dritten keine Wirkung mehr entfalten kann, von vornherein nicht in das Handelsregister eingetragen werden (OLG Frankfurt/Main, DB 1977, S. 1889 f.; BayObLG, BB 1984, S. 1385 f., sowie NJW-RR 2003, S. 757 f.; OLG Hamm, NJW-RR 1999, S. 396 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 1120 ff.; OLG München, DB 2007, S. 680 f.; Hopt in: Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch , 34. Auflage, § 25 Rn. 15).

    Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Handelsregisterverfahren die Zurückweisung einer Anmeldung nach § 25 Abs. 2 HGB bestätigt, weil bereits ein Zeitraum von acht Monaten verstrichen war und wegen eines anderen Punktes im Übrigen noch weiterer Zeitablauf drohte (NJW-RR 1994, S. 1119 ff.; ähnlich OLG München, DB 2007, S. 680 f.: sieben Monate und drohender weiterer Zeitablauf).

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