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   BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 407/07   

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https://dejure.org/2008,239
BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 407/07 (https://dejure.org/2008,239)
BAG, Entscheidung vom 21.08.2008 - 8 AZR 407/07 (https://dejure.org/2008,239)
BAG, Entscheidung vom 21. August 2008 - 8 AZR 407/07 (https://dejure.org/2008,239)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Informationspflichten bei einem Betriebsübergang; Wirksamer Widerspruch gegen einen Betriebsübergang; Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses nach einem Betriebsübergang

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsübergang - Beginn der Widerspruchsfrist

  • bag-urteil.com

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch

  • hensche.de

    Betriebsübergang: Informationspflichten

  • Betriebs-Berater

    Ordnungsgemäße Unterrichtung über den Betriebsübergang

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 613a; ; ZPO § 138

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 613a; ZPO § 138
    Betriebsübergang - Unterrichtung; Widerspruch

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB: Benennung des Betriebserwerbers und Haftungsverteilung zwischen Veräußerer und Erwerber Pflichtinhalt ? Lauf der Widerspruchsfrist erst nach ordnungsgemäßer Unterrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Anforderung an Unterrichtung vor Betriebsübergang

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsteilübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ordnungsgemäße Unterrichtung bei Betriebsübergang

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Händler überträgt einen Betriebsteil auf neue GmbH - Geht ihr Arbeitsverhältnis auf einen anderen Arbeitgeber über, müssen Arbeitnehmer korrekt informiert werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordnungsgemäße Unterrichtung bei Betriebsteilübergang

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation)

    Unterrichtung bei Betriebsübergang muss genaue Bezeichnung des neuen Arbeitgebers enthalten

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang - Unterrichtung der Mitarbeiter

  • hensche.de (Zusammenfassung)

    Informationspflichten beim Betriebsübergang: Bezeichnung des Erwerbers als "neue GmbH" genügt nicht.

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Praxis- / Klinikveräußerung und Betriebsübergang: Zur ordnungsgemäßen Unterrichtung der Arbeitnehmer

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Praxis- / Klinikveräußerung und Betriebsübergang: Zur ordnungsgemäßen Unterrichtung der Arbeitnehmer

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgemäße Unterrichtung bei Betriebsübergang

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur ordnungsgemäßen Unterrichtung bei einem Betriebsteilübergang

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.8.2008)

    Arbeitnehmer bei Verkauf von Betriebsteilen gestärkt // Unzureichende Information verlängert Widerspruchsfrist

Besprechungen u.ä. (4)

  • heuking.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Informationspflichten beim Betriebsübergang

  • channelpartner.de (Kurzanmerkung)

    § 613a BGB
    Der Arbeitgeber wechselt - was ist zu tun?

  • openpr.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerhafte Belehrung über Betriebsübergang löst Widerspruchsfrist nicht aus (RA Dr. Stefan Müller)

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterrichtungspflicht und Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1295
  • NZA 2009, 512 (Ls.)
  • NZA 2009, 76
  • BB 2008, 1954
  • BB 2009, 670
  • DB 2008, 2839
  • NZA-RR 2009, 62
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

    Auszug aus BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 407/07
    Ob die erteilte Unterrichtung den Vorgaben des § 613a Abs. 5 BGB entsprochen hat, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung (Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - AP BGB § 613a Nr. 318 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 63).

    Die Unterrichtungsverpflichteten müssen sodann die Einwände des Arbeitnehmers mittels entsprechender Darlegungen und Beweisantritte entkräften (Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - aaO).

    Zu den rechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs, über die der Arbeitnehmer gem. § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB zu unterrichten ist, gehört auch die Gesamtschuldnerschaft des Übernehmers und des Veräußerers sowie deren anteilige Haftung nach § 613a Abs. 2 BGB (Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - AP BGB § 613a Nr. 318 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 63).

    aa) Dass das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB schon von Gesetzes wegen an eine Frist gebunden ist, schließt die Anwendung der allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung nicht aus (Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - AP BGB § 613a Nr. 318 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 63).

    Das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten muss das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass dem Verpflichteten die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - aaO).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 407/07
    Weder durch eine unterbliebene noch durch eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung wird diese Frist in Gang gesetzt (st. Rspr., vgl. Senat 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).

    Er soll durch die Unterrichtung eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung seines Widerspruchsrechtes erhalten (Senat 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - aaO).

    Deshalb ist der Arbeitnehmer über die Identität des Betriebsübernehmers zu informieren, was die Angabe des Namens oder der Firma (§ 17 Abs. 1 HGB) des Erwerbers nebst Anschrift erfordert (Senat 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07

    Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 407/07
    Läge demnach der - an sich von den Parteien nicht mehr bestrittene - Betriebsteilübergang vor, so würde der am 15. Juli 2005 wirksam erklärte Widerspruch des Klägers auf den Zeitpunkt des Betriebsteilüberganges zurückwirken (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 -).
  • LAG Hessen, 24.01.2007 - 6 Sa 849/06

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - Widerspruchsrecht

    Auszug aus BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 407/07
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Januar 2007 - 6 Sa 849/06 - aufgehoben.
  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 73/07

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch -

    Auszug aus BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 407/07
    Würde allein die widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber das sog. Umstandsmoment erfüllen, so würde das Ziel, nicht ordnungsgemäß unterrichteten Arbeitnehmern das Widerspruchsrecht zu erhalten, unterlaufen (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 73/07 - mwN).
  • LAG München, 10.02.2009 - 6 Sa 872/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Fehlen der Abschrift des Betriebserwerbers -

    Der Umfang der Unterrichtung bestimmt sich nach dem Kenntnisstand des Veräußerers und des Erwerbers zum Zeitpunkt der Unterrichtung (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, BB 2008, 1954; BAG v. 14.12.2006 - 8 AZR 763/05, AP BGB § 613a Nr. 318).

    Die erteilten Informationen müssen zutreffend sein und sollen dem jeweils betroffenen Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage für seine Entscheidung zur (Nicht-)Ausübung seines Widerspruchsrechtes an die Hand geben (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, BB 2008, 1954; BAG v. 13.7.2006 - 8 AZR 305/05, AP BGB § 613a Nr. 312).

    (1.) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, unter Rz. 37; BAG v. 13.7. 2006 - 8 AZR 305/05; BAG v. 14.12.2006 - 8 AZR 763/05, jeweils a.a.O.).muss der Betriebserwerber mit seinem Namen oder seiner Firmenbezeichnung (§ 17 Abs. 1 HGB) und seiner Anschrift genannt werden.

    Doch bedarf es auch bei inländischen Erwerbern dieser Angabe um deren wirtschaftlichen Hintergrund überprüfen zu können zu können; erst durch diese - vorliegend fehlende - Angabe wird ein Arbeitnehmer in die Lage versetzt, die Ausübung des gesetzlichen Widerspruchsrechtes sachgerecht zu erwägen (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, a.a.O.; LAG München v. 9.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08).

    130 a. Das Widerspruchsrecht als schriftlich auszuübendes Gestaltungsrecht in Form eines Rechtsfolgenverweigerungsrechts (vgl. BAG v. 13.7.2006 - 8 AZR 382/05, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 1, unter Rz. 21 m. w. N.; LAG Köln v. 05.10.2007 - 11 Sa 257/07, NZA-RR 2008, 5; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08) ist von Gesetzes wegen an eine Frist gebunden; dies schließt die Anwendung der allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung jedoch nicht aus (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, BAG v. 14.12.2006 - 8 AZR 763/05, jeweils a.a.O.).

    Das Vertrauensschutzerfordernis auf Seiten des Verpflichteten muss das Interesse des Berechtigten zudem derart überwiegen, dass dem Verpflichteten die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (BAG v. 21.8.2008 - 8 AZR 407/07; BAG v. 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG v. 20.3.2008 - 8 AZR 1016/06 unter Rz. 40 f., jeweils a.a.O.; BAG v. 15.2.2007 - 8 AZR 431/06, AP BGB § 613a Nr. 320, unter Rz. 42 f.; BAG v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06, NZA 2008, 348, 352, unter Rz. 44).

    Reichte allein die widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber zur Bejahung des Umstandsmomentes aus, unterliefe man das Ziel, nicht ordnungsgemäß unterrichteten Arbeitnehmern das Widerspruchsrecht zu erhalten (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, a.a.O.; BAG v. 24.7. 2008 - 8 AZR 73/07, juris).

    Der von der Klägerin wirksam erklärte Widerspruch wirkt auf den Zeitpunkt des Betriebsüberganges zurück (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, a.a.O.; BAG v. 24.7. 2008 - 8 AZR 755/07, DB 2008, 2660).

  • LAG München, 27.02.2009 - 6 Sa 457/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Unterrichtungsschreiben -

    Der Umfang der Unterrichtung bestimmt sich nach dem Kenntnisstand des Veräußerers und des Erwerbers zum Zeitpunkt der Unterrichtung (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, BB 2008, 1954; BAG v. 14.12.2006 - 8 AZR 763/05, AP BGB § 613a Nr. 318).

    Die erteilten Informationen müssen zutreffend sein und sollen dem jeweils betroffenen Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage für seine Entscheidung zur (Nicht-)Ausübung seines Widerspruchsrechtes an die Hand geben (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, BB 2008, 1954; BAG v. 13.7. 2006 - 8 AZR 305/05, AP BGB § 613a Nr. 312).

    (1.) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, unter Rz. 37; BAG v. 13.7. 2006 - 8 AZR 305/05; BAG v. 14.12.2006 - 8 AZR 763/05, jeweils a.a.O.) muss der Betriebserwerber mit seinem Namen oder seiner Firmenbezeichnung (§ 17 Abs. 1 HGB) und seiner Anschrift genannt werden.

    Doch bedarf es auch bei inländischen Erwerbern dieser Angabe um deren wirtschaftlichen Hintergrund überprüfen zu können zu können; erst durch diese - vorliegend fehlende - Angabe, wird ein Arbeitnehmer in die Lage versetzt, die Ausübung des gesetzlichen Widerspruchsrechtes sachgerecht zu erwägen (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, a.a.O.; LAG München v. 9.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08).

    Das Widerspruchsrecht als schriftlich auszuübendes Gestaltungsrecht in Form eines Rechtsfolgenverweigerungsrechts (vgl. BAG v. 13.7. 2006 - 8 AZR 382/05, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 1, unter Rz. 21 m. w. N.; LAG Köln v. 05.10.2007 - 11 Sa 257/07, NZA-RR 2008, 5; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08) ist von Gesetzes wegen an eine Frist gebunden; dies schließt die Anwendung der allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung jedoch nicht aus (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, BAG v. 14.12.2006 - 8 AZR 763/05, jeweils a.a.O.).

    Das Vertrauensschutzerfordernis auf Seiten des Verpflichteten muss das Interesse des Berechtigten zudem derart überwiegen, dass dem Verpflichteten die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07; BAG v. 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG v. 20.3. 2008 - 8 AZR 1016/06 unter Rz. 40 f., jeweils a.a.O.; BAG v. 15.2. 2007 - 8 AZR 431/06, AP BGB § 613a Nr. 320, unter Rz. 42 f.; BAG v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06, NZA 2008, 348, 352, unter Rz. 44).

    Reichte allein die widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber zur Bejahung des Umstandsmomentes aus, unterliefe man das Ziel, nicht ordnungsgemäß unterrichteten Arbeitnehmern das Widerspruchsrecht zu erhalten (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, a.a.O.; BAG v. 24.7. 2008 - 8 AZR 73/07, juris).

    Der vom Kläger wirksam erklärte Widerspruch wirkt auf den Zeitpunkt des Betriebsüberganges zurück (BAG v. 21.8. 2008 - 8 AZR 407/07, a.a.O.; BAG v. 24.7. 2008 - 8 AZR 755/07, DB 2008, 2660).

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    Dies ist dann der Fall, wenn er aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers annehmen durfte, dieser habe den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber und diesen damit als seinen neuen Arbeitgeber akzeptiert (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 188/07 - 21. August 2008 - 8 AZR 407/07 - AP BGB § 613a Nr. 348).
  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 541/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Dies ist dann der Fall, wenn er aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers annehmen durfte, dieser habe den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber und diesen damit als seinen neuen Arbeitgeber akzeptiert (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 188/07 - 21. August 2008 - 8 AZR 407/07 - AP BGB § 613a Nr. 348).
  • LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15

    Unvollständige Unterrichtung über einen Betriebsübergang

    (1) Das Umstandsmoment ist erfüllt, wenn der Arbeitgeber aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers annehmen durfte, er habe den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber akzeptiert (vgl. BAG 23.07.2009 - 8 AZR 539/08 -, Rn. 57, juris; BAG 27.11.2008 - 8 AZR 188/07 - juris; BAG 21.08.2008 - 8 AZR 407/07 - AP BGB § 613a Nr. 348).
  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 539/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Dies ist dann der Fall, wenn er aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers annehmen durfte, dieser habe den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber und diesen damit als seinen neuen Arbeitgeber akzeptiert (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 188/07 - 21. August 2008 - 8 AZR 407/07 - AP BGB § 613a Nr. 348).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.09.2018 - 21 Sa 391/18

    Betriebsübergang - Fehler bei der Unterrichtung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch -

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob bei einer eintragungspflichtigen Betriebserwerberin - wie der Beklagte zu 1) - die bereits erfolgte Eintragung ins Handelsregister zwingende Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB ist ( insoweit zumindest m issverständlich ErfK/Preis, 18. Aufl. § 613a BGB Rn. 88; MüKo/Müller-Glöge, 7. Aufl,. § 613a Rn. 106 ) oder ob die Unterrichtung grundsätzlich auch schon zu einem Zeitpunkt möglich ist, zu dem sich die Betriebserwerberin noch im Gründungstadium befindet (so Grau/Schaut, NZA 2018, 217 unter Verweis auf BAG 21. August 2008 - 8 AZR 407/07 - Rn. 36 ff. und BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 21 ).

    Denn jedenfalls muss dieser Umstand offengelegt und eine sich noch im Stadium der Vorgesellschaft befindliche zukünftige GmbH z.B. durch den Zusatz "iGr." als solche bezeichnet werden ( vgl. BAG 21. August 2008 - 8 AZR 407/07 - Rn. 36 ff. und BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 21; Grau/Schaut, NZA 2018, 217 ).

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 840/08

    Betriebsübergang - falsche Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Dies ist dann der Fall, wenn er aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers annehmen durfte, dieser habe den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber und diesen damit als seinen neuen Arbeitgeber akzeptiert (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 188/07 -; 21. August 2008 - 8 AZR 407/07 - AP BGB § 613a Nr. 348).
  • BAG, 21.01.2010 - 8 AZR 870/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Dies ist dann der Fall, wenn er aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers annehmen durfte, dieser habe den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber und diesen damit als seinen neuen Arbeitgeber akzeptiert (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 188/07 -; 21. August 2008 - 8 AZR 407/07 - AP BGB § 613a Nr. 348).
  • ArbG Duisburg, 02.02.2009 - 3 Ca 1986/08

    Betriebsübergang, Kündigung, freier Arbeitsplatz

    Da die Frage der Person des Arbeitgebers von grundlegender Bedeutung für ein Arbeitsverhältnis ist, ist ein Interesse an der Klärung dieser Frage zu bejahen (vgl. BAG v. 21.08.2008, 8 AZR 407/07, BB 2008, 1954).

    § 613a Abs. 6 BGB steht das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Betriebsinhaber fort, wenn der Arbeitnehmer fristgemäß widerspricht (vgl. BAG v. 21.08.2008, 8 AZR 407/07, BB 2008, 1954).

    Solange eine ordnungsgemäße Unterrichtung nicht vorliegt, kann der Widerspruch erklärt werden (BAG v. 21.08.2008, 8 AZR 407/07, BB 2008, 1954).

  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 410/07

    Betriebsübergang; Unterrichtung; Widerspruch

  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 412/07

    Betriebsübergang; Unterrichtung; Widerspruch

  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 408/07

    Betriebsübergang; Unterrichtung; Widerspruch; Arbeitsende

  • BAG, 21.01.2010 - 8 AZR 977/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 411/07

    Betriebsübergang; Unterrichtung; Widerspruch

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 68/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 114/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 134/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 872/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • LAG München, 20.08.2009 - 4 Sa 19/09

    Betriebsübergang

  • LAG Bremen, 24.11.2009 - 1 TaBV 27/08

    Unwirksame Betriebsratswahl in Gemeinschaftsbetrieb; Verstoß gegen wesentliche

  • LAG Sachsen, 28.06.2016 - 1 Sa 64/16

    Verwirkung des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers bei einem Betriebsübergang

  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 409/07

    Anforderungen an die Unterrichtung des Arbeitsnehmers bei Betriebsübergang;

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2013 - 5 Sa 266/13

    Betriebsübergang, Unterrichtung, Widerspruch, Verwirkung, Zeitmoment, 6 1/2 Jahre

  • LAG Thüringen, 09.08.2016 - 1 Sa 21/16

    Fehlerhafte Unterrichtung der Beschäftigten über Teilbetriebsübergang;

  • LAG München, 20.08.2009 - 4 Sa 21/09

    Betriebsübergang

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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 10.09.2008 - 3 Ta BV 26/08   

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https://dejure.org/2008,19633
LAG Schleswig-Holstein, 10.09.2008 - 3 Ta BV 26/08 (https://dejure.org/2008,19633)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.09.2008 - 3 Ta BV 26/08 (https://dejure.org/2008,19633)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. September 2008 - 3 Ta BV 26/08 (https://dejure.org/2008,19633)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Gesprächen des Betriebsrates mit Arbeitgebervertretern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellungsanspruch des Schwerbehindertenvertreters für die Teilnahme an in 14-tägigem Rhythmus stattfindenden Gesprächen zweier Betriebsratsmitglieder mit zwei Arbeitgebervertretern; Recht zur beratenden Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an Sitzungen des ...

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Schwerbehindertenvertretung

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Schwerbehindertenvertretung

  • Judicialis

    BetrVG § 32; ; BetrVG § 28; ; BetrVG § 74 Abs. 1; ; SGB IX § 95 Abs. 4; ; SGB IX § 95 Abs. 5

  • Der Betrieb

    Kein Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung an Standardgesprächen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ? Beratende Mitwirkung in Gremien und Ausschüssen überall dort, wo sich Willensbildung und Entscheidungsfindung vollziehen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 2839
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.04.1993 - 7 ABR 44/92

    Schwerbehindertenvertretung - Gemeinsame Ausschüsse

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.09.2008 - 3 TaBV 26/08
    Das gilt auch für Sitzungen gemeinsamer Ausschüsse des Betriebsrates und des Arbeitgebers im Sinne von § 28 Abs. 3 BetrVG (vgl. BAG vom 21.04.1993 - 7 ABR 44/92; Fitting, Engels, Schmidt, Trebinger, Linsenmaier, Rz. 17 zu § 32 m. w. N.).

    Der Gesetzgeber will/wollte sicherstellen, dass die Schwerbehindertenvertretung an der Willensbildung und Entscheidungsfindung beratend mitwirken kann (BAG vom 21.04.1993 - 7 ABR 44/92 - zitiert nach JURIS).

    Letzteres ginge ins Leere, wenn sich die Entscheidungsfindung ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nicht mehr im Plenum des Betriebsrats, sondern in Ausschüssen vollzieht, die selbständig als eigenständige Organe der Betriebsverfassung entscheiden dürfen Deshalb wirken sie überall dort beratend mit, wo sich die Willensbildung und Entscheidungsfindung vollzieht (vergl. BAG vom 21.04.1993 - 7 ABR 44/92 - zitiert nach JURIS).

    Wie bereits erwähnt, ist Sinn und Zweck der Regelung des § 95 Abs. 4 und Abs. 5 SGB IX und seines Vorläufers, des § 25 Abs. 4 und Abs. 5 Schwerbehindertengesetz, dass der Gesetzgeber sicherstellen wollte, dass die Schwerbehindertenvertretung durch ihr Recht zur beratenden Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrats sowie den gebildeten Ausschüssen auf dessen Willensbildung und Entscheidungsfindung Einfluss nehmen kann (BAG vom 21.04.1993 - 7 ABR 44/92 zu § 25 Abs. 4 S. 1 Schwerbehindertengesetz, zitiert nach JURIS, Rz. 21).

  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 272/03

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.09.2008 - 3 TaBV 26/08
    Zudem ist die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse zu berücksichtigen (vgl. nur BAG vom 02.03.2004 - 1 AZR 272/03 m. w. N.; Palandt-Heinrichs, Komm. zum BGB, 67. Aufl., Einleitung vor § 1, Rz. 40 - 46 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1780
BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07 (https://dejure.org/2008,1780)
BAG, Entscheidung vom 12.08.2008 - 9 AZR 620/07 (https://dejure.org/2008,1780)
BAG, Entscheidung vom 12. August 2008 - 9 AZR 620/07 (https://dejure.org/2008,1780)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit - Anwendung der §§ 2, 3, 4, 6 TV Altersteilzeit chemische Industrie - Überlastungsquote - Differenzierung zwischen betriebsverfassungsrechtlichem und tariflichem Betriebsbegriff

  • openjur.de

    Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit; Anwendung der §§ 2, 3, 4, 6 TV Altersteilzeit chemische Industrie; Überlastungsquote; Differenzierung zwischen betriebsverfassungsrechtlichem und tariflichem Betriebsbegriff

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifvertraglicher Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags im Blockmodell; Anspruch auf Annahme eines Angebots auf Abschluss eines begehrten Altersteilzeitarbeitsvertrags nach dem Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit für Betriebe und ...

  • Betriebs-Berater

    Altersteilzeit in der chemischen Industrie

  • Judicialis

    AltTZG § 1 Abs. 1; ; AltTZG § ... 1 Abs. 2; ; AltTZG § 2 Abs. 1; ; AltTZG § 2 Abs. 2; ; AltTZG § 3 Abs. 1; ; AltTZG § 7 Abs. 2; ; AltTZG § 7 Abs. 3; ; BetrVG § 1; ; BetrVG § 4; ; BGB § 145; ; BGB § 146; ; ZPO § 253 Abs. 2; ; ZPO § 894 Abs. 1; ; TV ATZ § 2; ; TV ATZ § 3; ; TV ATZ § 4; ; TV ATZ § 6

  • rechtsportal.de

    Altersteilzeitrecht - Altersteilzeit; Chemische Industrie

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Tariflich geregelte Altersteilzeit (hier: chemische Industrie): Keine Beschränkung auf bestimmtes Altersteilzeitmodell ? Voraussetzungen für Überlastungsschutz ? Differenzierung zwischen betriebsverfassungsrechtlichem und tariflichem Betriebsbegriff ? Auswirkungen von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags im Blockmodell

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Altersteilzeit in der chemischen Industrie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 127, 214
  • MDR 2009, 164
  • DB 2008, 2839
  • NZA-RR 2009, 430
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 397/00

    Überforderungsschutz bei Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags nur bestehen kann, wenn auch nach Abschluss des beanspruchten Vertrags die tariflich als Überlastungsschutz bestimmte Grenze von 5 % der Arbeitnehmer des Betriebs nicht überschritten würde (Senat 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - BAGE 99, 60, zu II 2 a der Gründe).

    Der Gesetzgeber wollte mit den Regelungen, an die sich die Tarifvertragsparteien angelehnt haben, ua. eine wirtschaftliche Überforderung des Arbeitgebers vermeiden, soweit Tarifverträge einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags begründen (vgl. Senat 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - BAGE 99, 60, zu II 2 b bb der Gründe).

    Ein zu hoher Anteil von Altersteilzeitarbeitnehmern im Verhältnis zu den anderen Arbeitnehmern kann zu einer wirtschaftlichen Überforderung des Arbeitgebers führen, soweit Tarifverträge einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags begründen (vgl. Senat 30. September 2003 - 9 AZR 590/02 - BAGE 108, 36, zu B I 2 b bb der Gründe; 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - BAGE 99, 60, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 590/02

    Anspruch auf Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
    Das schlägt auch auf die Auslegung der tarifvertraglichen Bestimmungen durch (vgl. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 35 ff., NZA-RR 2008, 547; 30. September 2003 - 9 AZR 590/02 - BAGE 108, 36, zu B I 2 b bb der Gründe).

    Ein zu hoher Anteil von Altersteilzeitarbeitnehmern im Verhältnis zu den anderen Arbeitnehmern kann zu einer wirtschaftlichen Überforderung des Arbeitgebers führen, soweit Tarifverträge einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags begründen (vgl. Senat 30. September 2003 - 9 AZR 590/02 - BAGE 108, 36, zu B I 2 b bb der Gründe; 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - BAGE 99, 60, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 26/01

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in einem Betriebsteil

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
    Er ist gegenüber dem Hauptbetrieb organisatorisch abgrenzbar und relativ verselbständigt (vgl. BAG 19. Februar 2002 - 1 ABR 26/01 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 4 Nr. 8, zu B II 1 a der Gründe).
  • BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05

    Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
    Liegen die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 BetrVG nicht vor, gehört der Betriebsteil betriebsverfassungsrechtlich zum Hauptbetrieb (BAG 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 15, BAGE 121, 7).
  • BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 15/07

    Betriebsratsfähigkeit von Einzelhandelsfilialen

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
    Der Zweck der Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG besteht darin, den Arbeitnehmern von Betriebsteilen eine effektive Vertretung durch einen eigenen Betriebsrat zu ermöglichen, wenn wegen der räumlichen Trennung des Hauptbetriebs vom Betriebsteil die persönliche Kontaktaufnahme zwischen einem dortigen Betriebsrat und den Arbeitnehmern im Betriebsteil so erschwert ist, dass der Betriebsrat des Hauptbetriebs die Interessen der Arbeitnehmer nicht mit der nötigen Intensität und Sachkunde wahrnehmen kann und sich die Arbeitnehmer nur unter erschwerten Bedingungen an den Betriebsrat wenden können (BAG 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 26).
  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03

    Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
    Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts ist in der Rechtsbeschwerde- oder Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 57/03 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15 = EzA BetrVG 2001 § 4 Nr. 1, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 239/07

    Arbeitszeitverringerung - Bestimmtes Verringerungsverlangen - Konkretisierung

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
    Es darf kein Zweifel daran bestehen, welchen Inhalt der Vertrag hat, falls der Arbeitgeber mit einem schlichten "ja" das Vertragsangebot annimmt (vgl. Senat 16. Oktober 2007 - 9 AZR 239/07 -Rn. 22 f., AP TzBfG § 8 Nr. 23 = EzA TzBfG § 8 Nr. 19; 13. Februar 2007 - 9 AZR 575/05 - Rn. 20, AP TzBfG § 9 Nr. 2 = EzA TzBfG § 9 Nr. 2).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
    Der Arbeitgeber hätte es in der Hand, ohne Rechtsgrund die vorzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder die vorzeitige Verringerung der Arbeitszeit und damit eine Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes zu verhindern (Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 393/06 - Rn. 49, BAGE 121, 52).
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
    Das schlägt auch auf die Auslegung der tarifvertraglichen Bestimmungen durch (vgl. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 35 ff., NZA-RR 2008, 547; 30. September 2003 - 9 AZR 590/02 - BAGE 108, 36, zu B I 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 575/05

    Teilzeitlehrkraft - Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
    Es darf kein Zweifel daran bestehen, welchen Inhalt der Vertrag hat, falls der Arbeitgeber mit einem schlichten "ja" das Vertragsangebot annimmt (vgl. Senat 16. Oktober 2007 - 9 AZR 239/07 -Rn. 22 f., AP TzBfG § 8 Nr. 23 = EzA TzBfG § 8 Nr. 19; 13. Februar 2007 - 9 AZR 575/05 - Rn. 20, AP TzBfG § 9 Nr. 2 = EzA TzBfG § 9 Nr. 2).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2007 - 9 Sa 920/06

    Anspruch auf Altersteilzeit in der chemischen Industrie

  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02

    Annahmeverzug - Unmöglichkeit - rückwirkende Vertragsänderung

  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 814/98

    Sicherung eines monatlichen "Fixums

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 305/15

    Home-Office - Heimarbeit - Programmierer

    Mit der Abweisung des Hauptantrags durch das Revisionsgericht wird die Verurteilung aufgrund des Hilfsantrags durch das Landesarbeitsgericht wirkungslos (vgl. für einen echten Hilfsantrag BAG 12. August 2008 - 9 AZR 620/07 - Rn. 15, BAGE 127, 214) .
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2018 - 11 Sa 319/17

    Außerdienstliche Straftat rechtfertigt keine fristlose Kündigung

    Eines Ausspruchs im Tenors bedurfte es nicht (vgl. BAG 14.06.2016 - 9 AZR 305/14, BAGE 155, 264; 21.11.2013 - 2 AZR 474/12, BAGE 146, 333; 12.08.2008 - 9 AZR 620/07, BAGE 127, 214).
  • BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11

    Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers

    Die Rechtshängigkeit des Hilfsantrags endet deshalb ohne besonderen Ausspruch rückwirkend, wenn ein dem Hauptantrag entsprechendes rechtskräftiges Urteil ergeht (vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 620/07 - Rn. 15, BAGE 127, 214) .
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