Rechtsprechung
BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion - ergänzende Vertragsauslegung
- openjur.de
Fortbildungsvertrag; Bindungsdauer; Verbot der geltungserhaltende Reduktion; ergänzende Vertragsauslegung
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Rückzahlungsklausel für Fortbildungskosten
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitgebers bezüglich der Rückzahlung von Fortbildungskosten; Grenzen einer Bindungsdauer und Treu und Glauben; Ergänzende Auslegung bei Unwirksamkeit einer Klausel
- bag-urteil.com
Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion - ergänzende Vertragsauslegung
- Betriebs-Berater
Reduzierung der Bindungsdauer von Rückzahlungsklauseln durch ergänzende Vertragsauslegung
- RA Kotz
Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel von 5 Jahren
- hensche.de
Fortbildung, AGB
- Judicialis
BGB § 306 Abs. 2; ; BGB § 306 Abs. 3; ; BGB § 307; ; BGB § 310 Abs. 3
- rechtsanwalt-ebenhoeh.de
Rückzahlungsklauseln für Aus- bzw. Fortbildungskosten
- streifler.de
Arbeitsrecht: Rückzahlungsvereinbarung von Fortbilsungskosten in AGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Inhaltskontrolle von AGB des Arbeitgebers bezüglich der Rückzahlung von Fortbildungskosten; Grenzen einer Bindungsdauer und Treu und Glauben; Ergänzende Auslegung bei Unwirksamkeit der Klausel
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Fortbildungsvertrag: Bindungsdauer bezüglich der Rückzahlung von Fortbildungskosten ? Unwirksamkeit einer Rückzahlungsklausel bei unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers ? Keine geltungserhaltende Reduktion oder ergänzende Vertragsauslegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (22)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Fortbildungskosten: Überlange Bindung des Arbeitnehmers durch Rückzahlungsklauseln
- IWW (Kurzinformation)
Arbeitsrecht - Rückzahlungsklauseln für Aus- bzw. Fortbildungskosten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Überlange Bindung des Arbeitnehmers durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten
- advogarant.de (Kurzinformation)
Überlange Bindung wegen Fortbildungskosten
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Zur Wirksamkeit von Klauseln über die Rückzahlung von Fortbildungskosten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Problematische Vereinbarung über die Rückzahlung von Ausbildungskosten
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Überlange Bindung des Arbeitnehmers durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten
- haerting.de (Kurzinformation)
Keine Gnade bei zu langen Rückzahlungsklauseln
- streifler.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Fortbildungskosten: Überlange Bindung des Arbeitnehmers durch Rückzahlungsklauseln
- dbb.de , S. 17 (Leitsatz)
Überlange Bindung des Arbeitnehmers durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Rückzahlungsklausel für Fortbildungskosten bei Bindung für fünf Jahre unwirksam
- anwalt-kiel.com (Kurzinformation)
Überlange Bindung des Arbeitnehmers durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten
- matzen-partner.de (Kurzinformation)
Rückzahlung von Fortbildungskosten
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Überlange Bindung des Arbeitnehmers durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Bindungsdauer bei Rückzahlungsklauseln
- rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)
Rückzahlungsklausel bei vom Arbeitgeber finanzierten Fortbildungskosten
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Ausbildungskosten
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Rückzahlungsklausel für Fortbildungskosten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bindung für fünf Jahre mit Rückzahlungsklausel für Fortbildungskosten unwirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rückzahlung von Fortbildungskosten
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitsrecht - Fortbildungen: Zu lange Bindungsdauer führt zu Unwirksamkeit von Rückzahlungsklauseln
- RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
Fortbildungskosten: Unwirksamkeit von Rückzahlungsklauseln bei überlanger Bindungsdauer
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Rückzahlungsklauseln mit überlanger Bindungsdauer sind insgesamt unwirksam
Verfahrensgang
- ArbG Dessau, 25.01.2007 - 10 Ca 150/06
- LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 10 Sa 142/07
- BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07
Papierfundstellen
- BAGE 129, 121
- NJW 2009, 2557
- ZIP 2009, 1683
- MDR 2009, 869
- NZA 2009, 666
- BB 2009, 1872
- DB 2009, 1129
Wird zitiert von ... (63) Neu Zitiert selbst (20)
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle
Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07
Die auf dieser Grundlage entwickelten Kriterien sind auch im Rahmen der Prüfung nach § 307 Abs. 1 BGB heranzuziehen (vgl. BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 38 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 19; 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 a der Gründe, BAGE 118, 36).Daran ändert sich auch nicht deshalb etwas, weil das Ergebnis einer ergänzenden Vertragsauslegung idR nicht die Aufrechterhaltung einer Vereinbarung mit einer Regelung gerade noch wirksamen Inhalts, sondern die insgesamt nach den Umständen angemessene Regelung wäre (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 7 der Gründe, BAGE 118, 36).
Entscheidend ist, ob die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel eine angemessene, den typischen Interessen des AGB-Verwenders und seines Vertragspartners Rechnung tragende Lösung bietet (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu II 7 der Gründe, BAGE 118, 36).
Deshalb ist in diesem Fall durch ergänzende Vertragsauslegung festzustellen, was die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die sich aus § 306 Abs. 1 BGB ergebende Unwirksamkeit der Klausel bekannt gewesen wäre (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 7 der Gründe, BAGE 118, 36).
- BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06
AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf
Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07
Das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB liefe weitgehend leer (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 - zu II 2 f der Gründe mwN, AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 17).Die Zerlegung einer ihrem Wortlaut nach eindeutig einheitlichen Regelung in mehrere selbständige Regelungen ist dagegen nicht zulässig (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 - zu II 2 g der Gründe, aaO.).
Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt allerdings unter den Umständen in Betracht, in denen das Gesetz ohnehin vorsieht, dass ein Verstoß gegen die Schutzvorschriften des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausnahmsweise Auswirkungen auf den Bestand des Vertrages hat, also dann, wenn das Festhalten an ihm für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 306 Abs. 3 BGB; BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 - zu II 2 i der Gründe, AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 17; Annuß BB 2006, 1333, 1338).
Dabei kommt es zwar nicht auf das gerade noch Zulässige an, sondern auf einen beiden Seiten soweit wie möglich gerecht werdenden Ausgleich (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 - zu II 2 i der Gründe, AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 17).
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04
Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07
Diese Voraussetzungen liegen hier vor: Arbeitnehmer - und damit auch die Klägerin - sind Verbraucher iSv. § 13 BGB (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu V 1 b der Gründe und ständig, BAGE 115, 19).Maßgeblich sind insoweit nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Besonderheiten des Arbeitslebens; denn es geht um die Beachtung der dem Arbeitsrecht innewohnenden Besonderheiten (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 5 der Gründe, BAGE 115, 19).
- BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von …
Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07
Dazu gehören insbesondere persönliche Eigenschaften des individuellen Vertragspartners, die sich auf die Verhandlungsstärke auswirken, Besonderheiten der konkreten Vertragsabschlusssituation und typische Sonderinteressen der Vertragspartner (vgl. BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 115, 372). - BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00
Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle
Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07
Es geht nicht um rechnerische Gesetzmäßigkeiten, sondern um richterrechtlich entwickelte Regelwerte, die einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind (vgl. insgesamt dazu: BAG 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73 - zu I 1 a der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 1; 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1056/77 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 1; 23. Februar 1983 - 5 AZR 531/80 - zu II und III der Gründe, BAGE 42, 49; 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4; 23. April 1986 - 5 AZR 159/85 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 10 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 5; 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 75, 215; 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 14; 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 13; 21. Juli 2005 - 6 AZR 452/04 - zu 2 und 3 b der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8). - BAG, 12.12.1979 - 5 AZR 1056/77
Aushilfslehrer im Berufsschuldienst - Sozialarbeiter - Finanzierung der …
Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07
Es geht nicht um rechnerische Gesetzmäßigkeiten, sondern um richterrechtlich entwickelte Regelwerte, die einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind (vgl. insgesamt dazu: BAG 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73 - zu I 1 a der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 1; 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1056/77 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 1; 23. Februar 1983 - 5 AZR 531/80 - zu II und III der Gründe, BAGE 42, 49; 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4; 23. April 1986 - 5 AZR 159/85 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 10 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 5; 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 75, 215; 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 14; 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 13; 21. Juli 2005 - 6 AZR 452/04 - zu 2 und 3 b der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8). - BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 531/80
Eingriff in das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 …
Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07
Es geht nicht um rechnerische Gesetzmäßigkeiten, sondern um richterrechtlich entwickelte Regelwerte, die einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind (vgl. insgesamt dazu: BAG 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73 - zu I 1 a der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 1; 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1056/77 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 1; 23. Februar 1983 - 5 AZR 531/80 - zu II und III der Gründe, BAGE 42, 49; 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4; 23. April 1986 - 5 AZR 159/85 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 10 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 5; 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 75, 215; 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 14; 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 13; 21. Juli 2005 - 6 AZR 452/04 - zu 2 und 3 b der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8). - BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 539/01
Rückzahlung von Fortbildungskosten
Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07
Dabei ist das Interesse des Arbeitgebers, die vom Arbeitnehmer erworbene Qualifikation möglichst langfristig zu nutzen, einerseits, mit dem Interesse des Arbeitnehmers, durch die Ausbildung die eigenen Arbeitsmarktchancen zu verbessern und sich gegenüber dem Arbeitgeber nur in einem solchen Umfange zu binden, wie das im Verhältnis zu dessen Aufwendungen angemessen ist, andererseits ins Verhältnis zu setzen (vgl. zum Ganzen: BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 111, 157; 19. Februar 2004 - 6 AZR 552/02 - zu 2 a aa der Gründe, BAGE 109, 345; 5. Dezember 2002 - 6 AZR 539/01 - zu 2 der Gründe, BAGE 104, 125). - BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 552/02
Erstattung verauslagter Ausbildungskosten
Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07
Dabei ist das Interesse des Arbeitgebers, die vom Arbeitnehmer erworbene Qualifikation möglichst langfristig zu nutzen, einerseits, mit dem Interesse des Arbeitnehmers, durch die Ausbildung die eigenen Arbeitsmarktchancen zu verbessern und sich gegenüber dem Arbeitgeber nur in einem solchen Umfange zu binden, wie das im Verhältnis zu dessen Aufwendungen angemessen ist, andererseits ins Verhältnis zu setzen (vgl. zum Ganzen: BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 111, 157; 19. Februar 2004 - 6 AZR 552/02 - zu 2 a aa der Gründe, BAGE 109, 345; 5. Dezember 2002 - 6 AZR 539/01 - zu 2 der Gründe, BAGE 104, 125). - BAG, 19.06.1974 - 5 AZR 299/73
Billigkeitskontrolle - Lehrgang - Fachlehrer - Ausbildung - Verpflichtung zur …
Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07
Es geht nicht um rechnerische Gesetzmäßigkeiten, sondern um richterrechtlich entwickelte Regelwerte, die einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind (vgl. insgesamt dazu: BAG 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73 - zu I 1 a der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 1; 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1056/77 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 1; 23. Februar 1983 - 5 AZR 531/80 - zu II und III der Gründe, BAGE 42, 49; 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4; 23. April 1986 - 5 AZR 159/85 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 10 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 5; 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 75, 215; 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 14; 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 13; 21. Juli 2005 - 6 AZR 452/04 - zu 2 und 3 b der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8). - BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 186/07
Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle
- BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung
- BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 452/04
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
- BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06
Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Inhaltskontrolle
- BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 159/85
Anspruch auf Rückzahlung von Ausbildungskosten
- BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 430/82
Ausbildungskosten: Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers
- BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 191/05
Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit
- BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03
Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung
- BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 241/94
Rückzahlung von Fortbildungskosten
- LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 10 Sa 142/07
Rückzahlungsabreden für Aus- und Fortbildungskosten - unangemessene …
- BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08
Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten
Dazu gehören auch Regelungen, die die Umstände des vom Verwender gemachten Hauptleistungsversprechens ausgestalten (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 12 mwN, BAGE 129, 121) .Dabei ist das Interesse des Arbeitgebers, die vom Arbeitnehmer erworbene Qualifikation möglichst langfristig zu nutzen, einerseits mit dem Interesse des Arbeitnehmers daran, durch die Ausbildung die eigenen Arbeitsmarktchancen zu verbessern und sich gegenüber dem Arbeitgeber nur in einem solchen Umfang zu binden, wie es im Verhältnis zu dessen Aufwendungen angemessen ist, andererseits ins Verhältnis zu setzen (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 17 mwN, BAGE 129, 121) .
Dabei geht es allerdings nicht um rechnerische Gesetzmäßigkeiten, sondern um richterrechtlich entwickelte Regelwerte, die einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 18 mwN, BAGE 129, 121) .
Insgesamt muss die Erstattungspflicht - auch dem Umfang nach - dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbar sein (BAG 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - zu II der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4; 8. August 1990 - 5 AZR 545/89 - zu I der Gründe;… 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 25 mwN, aaO; 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 17, BAGE 129, 121) .
Dieses Kriterium ist von der Rechtsprechung jedoch für Klauseln entwickelt worden, die eine Rückzahlungsverpflichtung für den Fall vorsehen, dass der Arbeitnehmer nach Abschluss der Ausbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 13; 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 18, BAGE 129, 121) .
- BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 545/12
Rückzahlung von Fortbildungskosten - AGB - Eigenkündigung
Die Vorteile der Ausbildung und die Dauer der Bindung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 18, BAGE 129, 121) . - BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
Rückzahlung von Schulungskosten
Darunter fallen auch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten, weil sie festlegen, unter welchen Umständen die erbrachten Leistungen beim Arbeitnehmer verbleiben sollen (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 12, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 12).Es geht nicht um rechnerische Gesetzmäßigkeiten, sondern um richterrechtlich entwickelte Richtwerte, die einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind (vgl. zum Ganzen: BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 18 mwN, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 12).
Dann wird nicht eine zu weitgehende Klausel neu gefasst, sondern eine teilbare Klausel ohne ihren unwirksamen Bestandteil mit ihrem zulässigen Inhalt aufrechterhalten (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 22 f., AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 12).
Bei Rückzahlungsklauseln ist das dann der Fall, wenn sich das aus der Anwendung der Grundsätze über die wirksame Bindungsdauer ergebende Prognoserisiko im Einzelfall verwirklicht (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 26 ff., AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 12): Hier kam eine zweijährige Bindungsdauer von vornherein nicht in Betracht.
- BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09
Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei …
Dazu gehören auch Regelungen, die die Umstände des vom Verwender gemachten Hauptleistungsversprechens ausgestalten (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 12 mwN, BAGE 129, 121) .Insgesamt muss die Erstattungspflicht - auch dem Umfang nach - dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbar sein (vgl. BAG 19. Januar 2011 - 3 AZR 621/08 - EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 15; 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 17, BAGE 129, 121;… 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 25 mwN, aaO; 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - zu II der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4) .
- LAG Hamm, 29.01.2021 - 1 Sa 954/20
Rückforderung von Fort- und Ausbildungskosten, unangemessene Benachteili-gung, …
Die Vorteile der Ausbildung und die Dauer der Bindung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BAG 14.01.2009 - 3 AZR 900/07; 19.02.2004 - 6 AZR 552/02; LAG Hamm, 18.05.2018 - 1 Sa 49/18).Dabei ist bei einer Fortbildungsdauer von bis zu einem Monat ohne bestehende Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge eine Bindungsdauer bis zu sechs Monaten zulässig, bei einer solchen von bis zu zwei Monaten eine einjährige Bindung, bei einer Fortbildungsdauer von drei bis vier Monaten eine zweijährige Bindung, bei einer Fortbildungsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr keine längere Bindung als drei Jahre und bei einer mehr als zweijährigen Dauer eine Bindung von fünf Jahren (BAG 14.01.2009 - 3 AZR 900/07; 18.03.2014 - 9 AZR 545/12; LAG Hamm, 18.05.2018 - 1 Sa 49/18).
- BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 897/08
Vertragsstrafe - Vertragswidrige Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Würde in derartigen Fällen immer eine ergänzende Vertragsauslegung eingreifen, läge das Risiko der Vorformulierung unwirksamer Klauseln entgegen dem Zweck der gesetzlichen Regelung nicht mehr beim Verwender (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - mwN, BAGE 129, 121 = AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 12) .Maßgeblich sind insoweit nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Besonderheiten des Arbeitslebens (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - BAGE 129, 121 = AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 12) .
- LAG Hamm, 18.05.2018 - 1 Sa 49/18
Formularmäßige Vereinbarung der Rückzahlung von Fortbildungskosten auch im Falle …
Die Vorteile der Ausbildung und die Dauer der Bindung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BAG 14.01.2009 - 3 AZR 900/07; 19.02.2004 - 6 AZR 552/02).Dabei ist bei einer Fortbildungsdauer von bis zu einem Monat ohne bestehende Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge eine Bindungsdauer bis zu sechs Monaten zulässig, bei einer solchen von bis zu zwei Monaten eine einjährige Bindung, bei einer Fortbildungsdauer von drei bis vier Monaten eine zweijährige Bindung, bei einer Fortbildungsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr keine längere Bindung als drei Jahre und bei einer mehr als zweijährigen Dauer eine Bindung von fünf Jahren (BAG 14.01.2009 - 3 AZR 900/07; 18.03.2014 - 9 AZR 545/12).
- BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14
Kündigung - Klageverzicht - Inhaltskontrolle
Die Prüfung der Unangemessenheit einer Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ist auf die Frage gerichtet, ob der Verwender durch seine Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 14, BAGE 129, 121; BGH 17. September 2009 - III ZR 207/08 - Rn. 18) .Zur Beurteilung bedarf es einer umfassenden Würdigung ua. der auf beiden Seiten anzuerkennenden, typischerweise berührten Interessen (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - aaO; BGH 24. März 2010 - VIII ZR 178/08 - Rn. 26, BGHZ 185, 96) .
- BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08
Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag enthaltenen Klausel zum (Teil-)Erlass …
Letzteres ist der Fall, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr.;… vgl. nur Senat, BGHZ 175, 102, 107 f Rn. 19 …und Urteil vom 12. Februar 2009 - III ZR 179/08 -NJW 2009, 1334, 1337 Rn. 29; BAG NZA 2003, 668, 669;… NZA 2009, 435, 438 Rn. 31; NZA 2009, 666, 667 Rn. 14).Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Vereinbarung der Pflicht des Arbeitnehmers zur Rückzahlung oder Erstattung von Ausbildungskosten an den Arbeitgeber für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis vor dem Ablauf einer bestimmten (Bindungs-)Frist endet, allerdings grundsätzlich zulässig und stellt nicht schon für sich genommen eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar (…BAG NJW 2006, 3083, 3085 Rn. 24;… NZA 2009, 435, 438 Rn. 34; NZA 2009, 666, 667 Rn. 17; s. auch BAG NZA 1994, 937, 938; NJW 2004, 3059, 3060) .
Im Rahmen einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles ist zu prüfen, ob die Erstattungspflicht dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbar ist (BAG NZA 1991, 178, 179; NZA 1994, 937, 938 ; NZA 2002, 551, 552 ; NJW 2004, 3059, 3060 ;… NJW 2006, 3083, 3085 Rn. 25; NZA 2009, 666, 668 Rn. 17).
Seit dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform (am 1. Januar 2003; Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB) und dem damit verbundenen Wegfall der ehedem in § 23 Abs. 1 AGBG angeordneten Bereichsausnahme für Arbeitsverträge unterzieht das Bundesarbeitsgericht arbeitsvertragliche Bestimmungen über die Erstattung von Ausbildungskosten der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB n.F. (…s. dazu BAG NJW 2006, 3083, 3084 Rn. 17;… NJW 2007, 3018 f Rn. 14 ff; NZA 2009, 666, 667 Rn. 16).
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Unwirksamkeit einer formularmäßigen "Ausbildungskostenrückzahlungsklausel", insbesondere bei einer zu langen Bindungsdauer, eine ergänzende Vertragsauslegung nicht von vorneherein ausgeschlossen (vgl. BAG NZA 2009, 666, 668 Rn. 27 ff).
- LAG Niedersachsen, 29.10.2014 - 17 Sa 274/14
Unwirksame Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten bei erfolgloser …
Es liegt schließlich kein Fall vor, bei dem eine ergänzende Vertragsauslegung ausnahmsweise zulässig ist (vgl. hierzu BAG vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 27 ff.) Die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel stellt im Streitfall auch unter Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten (§ 310 Abs. 4 Satz 2 BGB) eine angemessene, den typischen Interessen des AGB-Verwenders und seines Vertragspartners Rechnung tragende Lösung dar. - LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11
Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam
- BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 191/10
Widerruf - AGB-Kontrolle - ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen
- LAG Baden-Württemberg, 10.05.2021 - 1 Sa 12/21
Ausschluss der ordentlichen Kündigung - AGB-Kontrolle - Weiterbildung zum …
- BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14
Verfallklausel - Teilbarkeit
- VGH Bayern, 24.04.2015 - 4 BV 13.2391
Ehrenamtlicher Feuerwehrmann muss Führerscheinkosten nicht zurückzahlen
- LAG Hessen, 29.10.2010 - 19 Sa 329/10
Wirksamkeit einer Rückzahlungsvereinbarung für Fortbildungskosten
- ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12
Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der …
- LAG Hamm, 25.09.2012 - 14 Sa 939/12
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Vergütung bei Arbeit auf Abruf
- LAG Hamm, 14.04.2011 - 16 Sa 488/10
Kürzung des Urlaubs bei vorzeitigem Ausscheiden; Vergütungsklage des …
- LAG Düsseldorf, 27.05.2013 - 9 Sa 108/13
Rückzahlung von Ausbildungskosten - wirksame Vertragsklausel zur Rückzahlung von …
- LAG Hamm, 13.01.2011 - 16 Sa 1521/09
Kürzung einer Anwesenheitsprämie
- LAG Nürnberg, 26.03.2021 - 8 Sa 412/20
Fortbildungsvereinbarung - Rückzahlungsklausel - Eigenkündigung - AGB-Kontrolle
- LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14
Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des …
- BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08
Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2011 - 5 Sa 44/11
Unwirksame Abrede über die Rückzahlung der Kosten der Meisterausbildung bei …
- BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 217/11
Dynamische Verweisung im kirchlichen Arbeitsvertrag
- LAG Hessen, 20.10.2009 - 13 Sa 1235/09
Eigenkündigung - Rückzahlungsklausel - unangemessene Benachteiligung
- LAG Hamm, 25.09.2012 - 14 Sa 280/12
Darlegungs- und Beweislast bei Vergütungsanspruch für Arbeit auf Abruf
- LAG Nürnberg, 20.08.2014 - 4 Sa 96/14
Weiterbildungsvereinbarung
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2009 - 25 Sa 29/09
Abwicklung eines Beschäftigungsverhältnisses in Anwaltssozietät
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2011 - 3 Sa 263/11
Rückzahlungsvereinbarung - Studiengebühren eines Fernstudiums - AGB-Kontrolle
- LAG Köln, 11.08.2021 - 11 Sa 63/21
Zu lange Bindungsdauer für Rückzahlung von Fortbildungskosten; Unwirksame …
- LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 16 Sa 24/13
Fortbildungskosten - Rückzahlung nach beendetem Arbeitsverhältnis
- BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 278/14
Verfallklausel - Teilbarkeit
- LAG Düsseldorf, 14.04.2021 - 4 Sa 579/20
Wirksamkeit von anteiligen Rückzahlungsklauseln; AGB-Wirksamkeitskontrolle von …
- LAG München, 27.07.2011 - 11 Sa 319/11
Grob fahrlässige Schadensverursachung, Arbeitnehmerhaftung, Haftungsbeschränkung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 Sa 184/17
Fortbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung - Bindungsdauer - …
- LAG Düsseldorf, 06.04.2017 - 11 Sa 1411/15
Begriff der ungeminderten Rente i.S. von § 11 S. 2 TV ATZ
- OLG Frankfurt, 10.12.2021 - 26 W 21/21
Präklusion von neuem Sachvortrag im Verfahren auf Versagung der Vollstreckung …
- LAG Nürnberg, 02.11.2011 - 7 Sa 138/11
Unwirksame Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle - kein Anspruch auf Erstattung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2023 - 7 Sa 249/22
Rückzahlung von Studienkosten bei Eigenkündigung
- BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 192/10
Widerruf - AGB-Kontrolle - ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen
- LAG Köln, 15.04.2010 - 13 Sa 1405/09
Unangemessene Benachteiligung durch Rückzahlungsklausel bei dreijähriger Bindung …
- BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 196/10
Widerruf - AGB-Kontrolle - ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen
- BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 194/10
Widerruf - AGB-Kontrolle - ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen
- BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 193/10
Widerruf - AGB-Kontrolle - ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 8 Sa 182/16
Annahmeverzug und fehlender Leistungswille
- ArbG Hamburg, 24.06.2016 - 10 Ca 40/16
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.05.2022 - 14 Sa 1396/21
Ort der Arbeitsleistung bei Flugpersonal; Arbeitsvertrag mit Rückzahlungsklausel …
- BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 279/14
Verfallklausel - Teilbarkeit
- LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 206/13
Vertragsklausel zur Rückzahlung von Ausbildungskosten - Bindungsdauer von zwei …
- LAG Köln, 28.05.2021 - 10 Sa 460/20
Rückzahlung von Fortbildungskosten
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 2 Sa 23/10
Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel - AGB-Kontrolle
- LAG Schleswig-Holstein, 07.07.2011 - 5 Sa 53/11
Fortbildungskosten, Rückzahlung, Rückzahlungsvereinbarung, Verbrauchervertrag, …
- LAG Köln, 06.09.2011 - 12 Sa 466/11
Arbeitszeit; unangemessene Benachteiligung; Blue-Pencil-Test
- LAG Köln, 03.08.2010 - 12 Sa 610/10
Vergütung einer Flugsicherheitskraft bei angeordneten Arbeitsunterbrechungen; …
- ArbG Köln, 06.11.2018 - 16 Ca 3391/18
Befugnis zur einseitigen Abänderung der gestellten Fuhrparkanweisung aufgrund …
- LAG Niedersachsen, 25.09.2012 - 1 Sa 497/12
Auslegung einer Abfindungszusage; Voraussetzungen der Aufrechnung mit Ansprüchen …
- VG Bayreuth, 24.09.2013 - B 1 K 13.10
Ausscheiden aus der Freiwilligen Feuerwehr; Leistungsklage auf Rückerstattung von …
- LG Frankfurt/Main, 07.10.2021 - 4 O 189/20
- ArbG Aachen, 10.11.2009 - 4 Ca 3276/08
Fortbildungsmaßnahme, Rückzahlungsklausel
- ArbG Köln, 27.04.2022 - 3 Ca 1952/22
- AG Kassel, 20.01.2022 - 435 C 15/21
Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel - unangemessene Benachteiligung