Rechtsprechung
| BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Auflösungsantrag und spätere Kündigung
- Betriebs-Berater
Auflösungsantrag und spätere Kündigung
- openjur.de
Auflösungsantrag und spätere Kündigung
- Betriebs-Berater
KSchG § 9 Abs. 1 Satz 2
Auflösungsantrag und spätere Kündigung - Bundesarbeitsgericht
Auflösungsantrag und spätere Kündigung
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Keine Entscheidung über spätere Kündigung vor der Entscheidung über früheren Auflösungsantrag nach § 9 KSchG
- NWB SteuerXpert START
KSchG § 9 Abs. 1 S. 2
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Kündigungsrecht: Auflösungsantrag und spätere Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidungsreihenfolge bei Auflösungsantrag und späterer Kündigung; Gewichtung der Auflösungsgründe und der Bestimmung der Abfindungshöhe
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Auflösungsantrag und spätere Kündigung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
KSchG § 9 Abs. 1 Satz 2
Auflösungsantrag und spätere Kündigung
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Auflösungsantrag und spätere Kündigung
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 28.05.2009, Az.: 2 AZR 282/08 (Auflösungsantrag und spätere Kündigung)" von Dr. Michael Kuhnke, original erschienen in: BB 2009, 2486 - 2488.
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 02.08.2005 - 5 Ca 7556/04
- LAG Hessen, 26.09.2007 - 10 Sa 1600/05
- BAG, 03.04.2008 - 2 AZN 1349/07
- BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 282/08
- LAG Hessen, 25.11.2009 - 18 Sa 1412/09
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2009, 2973
- BB 2009, 2486
- DB 2009, 1939
- NZA 2009, 966
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Hessen, 25.11.2009 - 18 Sa 1412/09
Auflösungsantrag - Abfindungshöhe - Vergütungshöhe nach Statusprozess - …
berechtigter Auflösungsantrag des Arbeitgebers (nach Zurückverweisung durch BAG Urt. vom 28.05.09 - 2 AZR 282/08 -): Auflösung nach nur 11 Monate dauerndem Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung, dass dieses wegen späterer Kündigung ohnehin nach weiteren 2, 5 Monaten geendet hätte; Höhe der Vergütung nach Statusprozess: Honorar des freien Mitarbeiters ist auch als Bruttovergütung geschuldet, da keine unterschiedlichen Vergütungssysteme für freie Mitarbeiter einerseits und Steuerberater und Rechtsanwälte im Angestelltenverhältnis andererseits bei dem Arbeitgeber existierten und Einzelvereinbarung getroffen wurde; erfolglose Widerklage des AG wegen Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer: Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nur nach Maßgabe der §§ 28 g, 28 o SGB IV zulässig, Lohnsteuer wurde tatsächlich nicht entrichtet.Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz nunmehr, nachdem das Bundesarbeitsgericht auf die Revision der Beklagten zu 1) das Teil-Urteil der Kammer vom 26. September 2007 - 18/10 Sa 1600/05 - durch Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - teilweise aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung über den hilfsweise gestellten Auflösungsantrag der Beklagten zu 1) zurückverwiesen hat, noch um die Wirksamkeit mehrer Kündigungen durch die Beklagte zu 1), einen Auflösungsantrag der Beklagten zu 1) und, da nur ein Teil-Urteil ergangen war, darüber hinaus um Vergütungsansprüche des Klägers gegen die Beklagten zu 1) bis 3) sowie eine von der Beklagten zu 1) im Berufungsverfahren erhobene Widerklage.
Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb durch Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - festgestellt, dass das Landesarbeitsgericht zunächst über den Auflösungsantrag zum 31. August 2004 und erst danach über die Wirksamkeit der zeitlich nachgelagerten Kündigung vom 13. Oktober 2004 hätte entscheiden dürfen.
Nach Maßgabe des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2009 im Verfahren der Parteien - 2 AZR 282/08 - (Bl. 825 - 830 d.A.) ist daher zu prüfen, ob wegen des Auflösungsantrags der Beklagten zu 1) das Arbeitsverhältnis des Klägers zum 31. August 2004 geendet hat.
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2009 (- 2 AZR 282/08 -, Bl. 826 - 830 d.A.), durch welche dieser Rechtstreit zurückverwiesen wurde, ist bei der Bestimmung der Abfindungshöhe neben der voraussichtlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses auch der wahrscheinliche Ausgang des Rechtsstreits über den nachgehenden Beendigungstatbestand im Rahmen einer vorausschauenden Würdigung zu berücksichtigen (s. auch: BAG Urteil vom 27. April 2006 - 2 AZR 360/05 - NZA 2007, 229 ) .
Besteht zum Kündigungszeitpunkt - gleich aus welchem Grund - kein Arbeitsverhältnis mehr, ist die Klage, ohne dass es auf die Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung noch ankäme, als unbegründet abzuweisen (BAG Urteil 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - NZA 2001, 210; BAG Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - s. Bl. 826 - 830 d.A).
- BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11
Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung
Es kann lediglich prüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen und Grenzen seines Ermessens beachtet oder stattdessen den Rechtsbegriff der angemessenen Entschädigung verkannt, wesentliche Umstände nicht berücksichtigt oder gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgrundsätze verstoßen hat (BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - Rn. 22, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 60 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 56).Zwar kann auch die voraussichtliche weitere Dauer des Arbeitsverhältnisses für die Höhe der Abfindung von Bedeutung sein (BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - Rn. 22, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 60 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 56).
- LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - 6 Sa 97/09
Kündigung, außerordentlich, Daten, Datenlöschung, Pflichtverletzung, …
Im Zweifel ist das gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (…BGH 06.06.2000 - VI ZR 172/99 - BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Auslegung 3; BAG 28.05.2009 - 2 AZR 282/08 - zitiert nach JURIS).
- LAG Sachsen, 28.04.2011 - 1 Sa 749/10 53 Die Klage war abzuweisen, weil zum Kündigungszeitpunkt, dem 31. Dezember 2010, aufgrund der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung kein Arbeitsverhältnis mehr bestand (BAG vom 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324; BAG vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 282/08 - AP Nr. 60 Zu § 9 KSchG 1969 jeweils m. w. N.).
- LAG Nürnberg, 05.10.2011 - 2 Sa 765/10
Betriebsübergang, nachträglicher Widerspruch, Kündigungsschutzklage, fehlende …
Rechtsprechung
| BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit
- openjur.de
Auslegung einer Versorgungszusage; vertragliche Unverfallbarkeit; Darlegungslast
- Bundesarbeitsgericht
Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit - Darlegungslast
- DER BETRIEB
Vertragliche Unverfallbarkeit: Auslegung der entsprechenden Versorgungszusage - Maßgeblichkeit des wirklichen Willens der Vertragsschließenden - Anforderungen an die Darlegungslast
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de
Auslegung einer Versorgungszusage nach dem wirklichen Willen der Vertragsparteien; Verhältnis zum Wortlaut der Vereinbarung; Anforderungen an die Darlegungslast; Vertragliche Unverfallbarkeit von Ansprüchen
- Judicialis
Auslegung einer Versorgungszusage; vertragliche Unverfallbarkeit
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Auslegung einer Versorgungszusage
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 08.11.2006 - 4 Ca 815/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2007 - 3 Sa 19/07
- BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2009 - 3 Sa 450/09
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2009, 1939
- NZA-RR 2010, 205
Wird zitiert von ... (24)
- BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08
Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen
Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 2. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 - Rn. 19 mwN, AP BetrAVG § 1b Nr. 9). - LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2009 - 3 Sa 450/09
Verfall einer Ruhegeldanwartschaft; unbegründete Zahlungsklage bei fehlendem …
Zur näheren Darstellung des Sach- und Streitstandes im übrigen wird auf den weiteren Akteninhalt, insbesondere auch auf das - aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21.4.2009 - am 2.7.2009 verkündete Revisionsurteil - 3 AZR 501/07 -, Bezug genommen ( = Bl. 231 ff. d.A.).Die Voraussetzungen der Unverfallbarkeit gem. § 1 Abs. 1 BetrAVG in der bei Ausscheiden des Klägers geltenden Fassung (aF) sind nicht erfüllt (vgl. Revisionsurteil vom 21.4./2.7.2009 - - 3 AZR 501/07 - dort S. 9 f. ).
Bei der Ermittlung dieses Auslegungsergebnisses wurden die im Revisionsurteil vom 21.4./2.7.2009 - 3 AZR 501/07 - dort S. 10 ff. - dargestellten Auslegungsgrundsätze beachtet.
Dies folgt nach den überzeugenden Ausführungen im Revisionsurteil vom 21.4./2.7.2009 ( - 3 AZR 501/07 - ) nicht nur aus der Stellung der Anrechnungsvereinbarung in § 4 Abs. 1 der Ruhegeldzusage, der die anrechnungsfähige Dienstzeit und nicht die Betriebszugehörigkeitszeit betrifft.
Das tatsächliche Vorbringen des Klägers hinsichtlich der von ihm behaupteten vereinbarten Unverfallbarkeit ist schlüssig (vgl. BAG vom 21.4./2.7.2009 - 3 AZR 501/07 - dort S. 13 ff.).
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Die Anwendung dieser Bestimmung kommt erst in Betracht, wenn nach Ausschöpfung aller Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt (…vgl. BAG 29. April 2008 - 3 AZR 266/06 - Rn. 29, AP BetrAVG § 2 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 30; 2. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 - Rn. 23, AP BetrAVG § 1b Nr. 9;… 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 38, EzA BGB 2002 § 310 Nr. 9).
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Die Anwendung dieser Bestimmung kommt erst in Betracht, wenn nach Ausschöpfung aller Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt (…vgl. BAG 29. April 2008 - 3 AZR 266/06 - Rn. 29, AP BetrAVG § 2 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 30; 2. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 - Rn. 23, AP BetrAVG § 1b Nr. 9;… 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 38, EzA BGB 2002 § 310 Nr. 9). - LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11
Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam
Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrags und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (vgl. BAG, 2. Juli 2009, 3 AZR 501/07, NZA-RR 2010, 205 ; 18. Mai 2010, 3 AZR 373/08, NZA 2010, 935 ). - LAG Düsseldorf, 30.01.2012 - 9 Sa 1277/11
Ohne
Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG v. 2.7.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 17.1.2008 - 2 AZR 902/06, NZA 2008, 872; BAG v. 13.12.2006 - 10 AZR 787/05, NZA 2007, 408; BAG v. 20.9.2006 - 10 AZR 770/05, AP Nr. 41 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (BAG v. 2.7.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 13.11.2007 - 3 AZR 636/06 - AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG; BGH v. 13.7.2007 - IV ZR 330/05, NJW 2007, 2320; Palandt-Heinrichs, § 133 BGB Rdnr.14 ff;… MüKo/Bussche, § 133 Rz. 60).
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 365/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Die Anwendung dieser Bestimmung kommt erst in Betracht, wenn nach Ausschöpfung aller Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt (…vgl. BAG 29. April 2008 - 3 AZR 266/06 - Rn. 29, AP BetrAVG § 2 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 30; 2. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 - Rn. 23, AP BetrAVG § 1b Nr. 9;… 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 38, EzA BGB 2002 § 310 Nr. 9). - BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 45/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Die Anwendung dieser Bestimmung kommt erst in Betracht, wenn nach Ausschöpfung aller Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt (…vgl. BAG 29. April 2008 - 3 AZR 266/06 - Rn. 29, AP BetrAVG § 2 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 30; 2. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 - Rn. 23, AP BetrAVG § 1b Nr. 9;… 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 38, EzA BGB 2002 § 310 Nr. 9). - BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 994/06
Widerrufsmöglichkeit des Bezugsrechts aus einem Versicherungsvertrag zur …
Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend im selben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 2. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 - Rn. 19 mwN, AP BetrAVG § 1b Nr. 9). - BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 964/08
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
Die Anwendung dieser Bestimmung kommt erst in Betracht, wenn nach Ausschöpfung aller Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt (…vgl. BAG 29. April 2008 - 3 AZR 266/06 - Rn. 29, AP BetrAVG § 2 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 30; 2. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 - Rn. 23, AP BetrAVG § 1b Nr. 9;… 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 38, EzA BGB 2002 § 310 Nr. 9). - LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09
Unbestimmte Vergütungsklausel zur Rufbereitschaft "im üblichen Rahmen"
- LAG Hamm, 03.02.2010 - 10 Ta 537/09
Unbegründeter Ordnungsgeldantrag des Betriebsrats zur Vollstreckung einer …
- BAG, 08.09.2010 - 7 ABR 73/09
Vorgerichtlicher Rechtsmittelverzicht im Beschlussverfahren
- BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 372/08
Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen
- LAG Hamm, 20.03.2012 - 9 Sa 1635/11
Auslegung einer Versorgungsordnung, Verhältnis einer Versorgungsordnung zur …
- LAG Schleswig-Holstein, 07.07.2011 - 5 Sa 53/11
Fortbildungskosten, Rückzahlung, Rückzahlungsvereinbarung, Verbrauchervertrag, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2011 - 6 Sa 1683/10
§ 5 Abs 2 BetrAVG
- LAG Hamm, 25.11.2011 - 10 Sa 757/11
Arbeitsentgelt; Entgeltregelung für ein vormaliges Betriebsratsmitglied; …
- ArbG Minden, 13.04.2011 - 2 Ca 716/10
Unwirksamer Wechsel von Tarifmitgliedschaft in OT-Mitgliedschaft
- LAG Nürnberg, 19.11.2009 - 7 Sa 74/08
Abtretungsbeschränkungen in Lebensversicherungsbedingungen
- LAG Düsseldorf, 23.10.2009 - 9 Sa 595/09
- LAG Düsseldorf, 23.10.2009 - 9 Sa 511/09
- LAG Düsseldorf, 23.10.2009 - 9 Sa 590/09
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 16 Sa 2205/11
Rechtsprechung
| BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Mitbestimmung bei Einstellung - Weiterbeschäftigung - Zuweisung von Beamten an privaten Arbeitgeber
- openjur.de
Mitbestimmung bei Einstellung; Weiterbeschäftigung; Zuweisung von Beamten an privaten Arbeitgeber
- Bundesarbeitsgericht
Mitbestimmung bei Einstellung - Weiterbeschäftigung - Zuweisung von Beamten an privaten Arbeitgeber
- DER BETRIEB
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellung erfasst auch Verlängerung befristeten Arbeitsverhältnisses - Beschäftigung von zugewiesenen Beamten in privatem Betrieb stellt grundsätzlich Einstellung i. S. von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dar
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de
Begriff der mitbestimmungsbedürftigen Einstellung bei Weiterbeschäftigung eines im Angestelltenverhältnis befristet beschäftigten Beamten über das Fristende hinaus
- Judicialis
Mitbestimmung bei Einstellung
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Mitbestimmung bei Einstellung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 01.11.2007 - 38 BV 3141/07
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2008 - 15 TaBV 2434/07
- BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2009, 1939
- NZA 2009, 1162
Wird zitiert von ... (10)
- BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10
Kündigung bei Personalgestellung - Gemeinschaftsunternehmen - Anhörung des …
Wo aber für die R GmbH nichts zu entscheiden war, gab es für den bei ihr gewählten Betriebsrat auch nichts mitzubestimmen (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 Einstellung § 99 Nr. 59 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Mitbestimmung Nr. 5).Im Übrigen begründet die Fiktion in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, wo der Betriebsinhaber weder materiell noch formell etwas zu entscheiden hat (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Mitbestimmung Nr. 5).
- BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10
Versetzung zugewiesener Beschäftigter - Mitbestimmung
So können zB auf dem einen Arbeitsplatz Störungen des Betriebsfriedens iSv. § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG zu besorgen sein, die auf einem anderen Arbeitsplatz wegen des dortigen Umfelds nicht zu erwarten sind (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 31, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59).(a) Der Senat braucht nicht darüber zu entscheiden, ob dem Personalrat bei Versetzungen zugewiesener Beamter und zugewiesener oder gestellter Arbeitnehmer Mitbestimmungsrechte aus § 75 Abs. 1 Nr. 3 und § 76 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG oder aus § 75 Abs. 1 Nr. 4a und § 76 Abs. 1 Nr. 5a BPersVG zustehen (vgl. zum Zuweisungsbegriff des § 75 Abs. 1 Nr. 4a BPersVG BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59).
- BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09
Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten …
Dem entspricht auch die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses hinaus eine erneut nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung ist (BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 32, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59).
- BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09
Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied
Der Betriebsinhaber muss in diesem Sinne Personalhoheit besitzen und damit gegenüber den betreffenden Personen wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung wahrnehmen (BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 19 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59). - LAG Hamm, 26.11.2010 - 10 TaBV 67/10
Einstellung eines Arbeitnehmers ohne Zustimmung des Betriebsrats; …
Der betroffene Mitarbeiter Z1, um dessen Einstellung die Beteiligten streiten, war im vorliegenden Verfahren nicht zu beteiligen (BAG 27.05.1982 - 6 ABR 105/79 - AP ArbGG § 80 Nr. 3; zuletzt: BAG 02.10.2007 - 1 ABR 60/06 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 54; BAG 23.06.2009 - 1 ABR 30/08 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59;… Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl. 1999 Rn. 288 und § 101 Rn. 6;… Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl., § 83 Rn. 46 m.w.N.).Der Betriebsinhaber muss in diesem Sinne Personalhoheit besitzen und damit gegenüber den betreffenden Personen wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung wahrnehmen (BAG 13.12.2005 - 1 ABR 51/04 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 50; BAG 20.10.2007 - 1 ABR 60/06 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 54; BAG 23.06.2009 - 1 ABR 30/08 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59, Rn. 19;… Fitting, a.a.O., § 99 Rn. 63 f.;… Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rn. 8;… ErfK/Kania, 11. Aufl., § 99 Rn. 4, 9 m.w.N.).
- LAG Hamm, 03.09.2009 - 17 Sa 678/09
Befristetes Arbeitsverhältnis bei der Bahn-Betriebskrankenkasse
Unter Einstellung ist jedoch nicht der Abschluss des Arbeitsvertrages zu verstehen, sondern die tatsächliche Beschäftigung, die Eingliederung der Person in den Betrieb (vgl. BAG 23.06.2009 - 1 ABR 30/08; 02.10.2007 - 1 ABR 60/06, BAGE 124, 182). - LAG Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 1 Sa 11/12
Mitbestimmung des Personalrats bei Befristungen nach dem LPVG Baden-Württemberg; …
Abgesehen davon, dass sich die Beteiligung des Personalrats nach der damaligen Gesetzeslage nur auf die Einstellung der Klägerin bezog, ist nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nicht nur beim erstmaligen Abschluss eines befristeten Vertrags zu beachten, sondern auch bei der befristeten Verlängerung (…Dörner, Der befristete Arbeitsvertrag, 2. Aufl., Rn. 689;… Altvater/Coulin/Klimpe-Auerbach, LPVG BW 2. Aufl., § 75 Rn. 22; BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - NZA 2009, 1162; BVerwG 1. Februar 1989 - 6 P 2/86 - AP BPersVG § 75 Nr. 28). - LAG Hamm, 01.04.2011 - 10 TaBV 41/10
Unzulässiger Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin bei fehlendem …
Da die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses hinaus eine erneute Einstellung im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist (BAG 20.12.1988 - 1 ABR 68/87 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 62; BAG 07.08.1999 - 1 ABR 68/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 82; BAG 23.06.2009 - 1 ABR 30/08 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59 Rn. 32;… BAG 27.10.2010 - 7 ABR 86/09 - DB 2011, 771, Rn. 22;… Fitting, a.a.O., § 99 Rn. 38 m.w.N.), war die Umwandlung des zunächst befristeten Arbeitsverhältnisses mit Herrn J1 O1 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ab dem 15.12.2009 erneut zustimmungspflichtig. - LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09
Uneingeschränkte Verpflichtung zur internen Stellenausschreibung nach …
Diese sind berührt, wenn ein Arbeitnehmer über den zunächst mit Zustimmung des Betriebsrats vorgesehenen Zeitpunkt hinaus im Betrieb verbleibt (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - NZA 2009, 1162 = ZTR 2009, 669, B III 2 c der Gründe, mwN.).(2) Im Jahr 2009, also zum Zeitpunkt des beabsichtigten Abschlusses neuer befristeter Arbeitsverträge, sind die Stellen nicht ausgeschrieben worden.cc) Unabhängig davon sind die Stellen auch zu keinem anderen Zeitpunkt - insbesondere nicht im Februar 2008 - in einer den Anforderungen des § 93 BetrVG genügenden Art und Weise ausgeschrieben worden. - LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09
Mitbestimmungswidrige Einstellung des Leiters der Revisionsabteilung einer …
Der betroffene Mitarbeiter R1, um dessen Status als leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG die Beteiligten streiten, war im vorliegenden Verfahren nicht zu beteiligen (BAG 27.05.1982 - 6 ABR 105/79 - AP ArbGG § 80 Nr. 3; zuletzt: BAG 02.10.2007 - 1 ABR 60/06 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 54; BAG 23.06.2009 - 1 ABR 30/08 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59;… Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl., § 99 Rn. 288 und § 101 Rn. 6;… Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl., § 83 Rn. 46 m.w.N.).
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