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   BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 797/08   

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https://dejure.org/2009,4635
BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 797/08 (https://dejure.org/2009,4635)
BAG, Entscheidung vom 15.09.2009 - 3 AZR 797/08 (https://dejure.org/2009,4635)
BAG, Entscheidung vom 15. September 2009 - 3 AZR 797/08 (https://dejure.org/2009,4635)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vergleichbarkeit der rechtlichen Ausgangssituation als Voraussetzung für eine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner in der Hinterbliebenenversorgung

  • Betriebs-Berater

    Keine Rückwirkung bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • Judicialis

    AGG § 1; ; AGG § ... 2; ; AGG § 8 Abs. 2; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates (vom 27. November 2000) zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergleichbarkeit der rechtlichen Ausgangssituation als Voraussetzung für eine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner in der Hinterbliebenenversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für eine Hinterbliebenversorgung eines Lebenspartners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 374
  • BB 2010, 179
  • DB 2010, 231
  • JR 2010, 505
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 07.01.2004 - C-117/01

    EINE NATIONALE REGELUNG, DIE DIE NEUE SEXUELLE IDENTITÄT VON TRANSSEXUELLEN NACH

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 797/08
    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Urteil des EuGH vom 7. Januar 2004 (- C-117/01 - [K.B.] Slg. 2004, I-541).

    Auch in diesem Falle hat der Gerichtshof vielmehr ausdrücklich anerkannt, dass es nicht gegen den Grundsatz des Verbots der Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts in Art. 141 EG verstößt, bestimmte Vorteile verheirateten Personen vorzubehalten und alle davon auszuschließen, die zusammenleben, ohne verheiratet zu sein (7. Januar 2004 - C-117/01 - [K.B].

    Er hat es lediglich für diskriminierend gehalten, wenn unter Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention Personen trotz einer operativen Geschlechtsumwandlung an ihrem alten Geschlecht festgehalten werden und es ihnen deshalb unmöglich gemacht ist, eine Ehe einzugehen mit der Folge, dass ihnen die an die Eheschließung gebundenen Leistungen verloren gehen (7. Januar 2004 - C-117/01 - [K.B.] Rn. 33 f., aaO).

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 797/08
    Bestand die Rechtsbeziehung am oder nach dem 1. Januar 2005, aber vor Inkrafttreten des AGG, folgt dies aus allgemeinen Gleichbehandlungserwägungen, die auch bei kollektiv-rechtlichen Regelungen - dem Zweck der speziellen Diskriminierungsverbote entsprechend - eine Angleichung nach oben verlangen (vgl. zum Ganzen Senat 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - AP GG Art. 3 Nr. 315 = EzA AGG § 2 Nr. 3 und 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 -).

    Die Verfassung selbst bildet mit Art. 6 Abs. 1 GG den sachlichen Grund für die Differenzierung (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 62 mwN, AP GG Art. 3 Nr. 315 = EzA AGG § 2 Nr. 3).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvL 3/03

    Transsexuelle III

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 797/08
    Auch dem vom Kläger angeführten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (- 1 BvL 3/03 - BVerfGE 115, 1) ist nicht zu entnehmen, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen verpflichtet wäre, eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu schaffen und sie hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung der Ehe gleichzustellen.

    Das nach Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Rechtsinstitut der Ehe und das "vom Gesetzgeber geschaffene Institut der Lebenspartnerschaft" werden in der Entscheidung vorausgesetzt, hinsichtlich der Lebenspartnerschaft aber nicht verfassungsrechtlich gefordert (6. Dezember 2005 - 1 BvL 3/03 - Rn. 70, aaO).

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 797/08
    a) Allerdings folgt aus der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG Nr. L 303 vom 2. Dezember 2000 S. 16; künftig: Rahmenrichtlinie) eine Verpflichtung, hinterbliebene eingetragene Lebenspartner mit hinterbliebenen Eheleuten gleichzubehandeln, soweit nach nationalem Recht eine vergleichbare Situation besteht (EuGH 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 9 = EzA Richtlinie 2000/78 EG-Vertrag 1999 Nr. 4).

    Wie Erwägungsgrund 22 der Rahmenrichtlinie klarstellt, fällt die Regelung des Familienstands in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten (EuGH 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 58 f., AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 9 = EzA Richtlinie 2000/78 EG-Vertrag 1999 Nr. 4).

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09

    Hinterbliebenenversorgung - Eingetragene Lebenspartner

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 797/08
    Bestand die Rechtsbeziehung am oder nach dem 1. Januar 2005, aber vor Inkrafttreten des AGG, folgt dies aus allgemeinen Gleichbehandlungserwägungen, die auch bei kollektiv-rechtlichen Regelungen - dem Zweck der speziellen Diskriminierungsverbote entsprechend - eine Angleichung nach oben verlangen (vgl. zum Ganzen Senat 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - AP GG Art. 3 Nr. 315 = EzA AGG § 2 Nr. 3 und 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 -).
  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 797/08
    Sie wollten vielmehr nur eine Vorschrift für die tatsächlich in der Versorgungsordnung geregelten Fälle, ua. für den Fall der Ehe, schaffen (anders für den Ortszuschlag nach dem BAT: BAG 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277).
  • LAG Hessen, 25.06.2008 - 8 Sa 1592/07

    Betriebliche Altersversorgung vor Eintragung einer Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 797/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2008 - 8 Sa 1592/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 17.02.2010 - 12 Sa 1311/07

    Diskriminierungsfreie Berechnung der Kündigungsfrist anhand der

    Daher kann für die Kündigungen, die nach dem 02.12.2006 erfolgten, die Altersdiskriminierung nur durch eine "Anpassung nach oben" hergestellt werden (vgl. BAG 15.09.2009 - 3 AZR 797/08 - Juris Rn. 20, Krebber, EuZA 09, 211 f.; W/S/Wendeling-Schröder, AGG, § 7 Rn. 26 f.).
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 226/19

    Altersdiskriminierung - Verbot geltungserhaltender Reduktion

    Zudem stellt § 2 Abs. 1 Nr. 2 iVm. § 8 Abs. 2 AGG für Arbeitsentgelt, zu dem auch die Hinterbliebenenversorgung gehört, eine Grundlage für Ansprüche auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit dar (BT-Drs. 16/1780 S. 25; dazu BAG 15. September 2009 - 3 AZR 797/08 - Rn. 19; 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 27; 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 52, BAGE 129, 105) .
  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 560/17

    Betriebsrente - Spätehenklausel - feste Altersgrenze

    Diesen Anspruch kann auch der Kläger als Hinterbliebener geltend machen (vgl. BAG 15. September 2009 - 3 AZR 797/08 - Rn. 20) .
  • FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12

    Erbschaftsbesteuerung des Bezugs betrieblicher Altersversorgung durch

    Juris Rz. 25; vom 18. November 2008 3 AZR 277/07, DB 2009, 294, Privatrechtliche Einschränkung des Hinterbliebenkreises; vom 15. September 2009 3 AZR 797/08, DB 2010, 231, Spätehenklausel auch bei eing.
  • LAG Köln, 06.12.2012 - 13 Sa 802/12

    Hinterbliebenenversorgung aufgrund eingetragener Lebenspartnerschaft;

    Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. Januar 2005 steht die Pflicht zur Gleichbehandlung zwischen einem - auch ehemaligen - Arbeitgeber und seinem - auch ehemaligen - Arbeitnehmer gegenüber hinterbliebenen eingetragenen Lebenspartner mit dem hinterbliebenen Ehegatten in der betrieblichen Altersversorgung (vgl. dazu BAG 15.09.2009 - 3 AZR 797/08).

    (BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 797/08 - m.w.N.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 12/18

    Hinterbliebenenversorgung, Spätehenklausel, Alter, Sexuelle Identität,

    Ihre Entscheidung verstößt weder gegen die Verfassung noch gegen EG-Recht (vgl. zur (verneinten) Verpflichtung des Gesetzgebers, eine rückwirkende Vergleichbarkeit zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe herzustellen: BAG 15.09.2009 - 3 AZR 797/08 - Rn 24 ff).
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