Rechtsprechung
| BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners, der im Rahmen einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen gewerblichen Tätigkeit erworben worden ist
- openjur.de
Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners, der im Rahmen einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen gewerblichen Tätigkeit erworben worden ist
- Bundesfinanzhof
Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners, der im Rahmen einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen gewerblichen Tätigkeit erworben worden ist
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen USt-Vergütungsanspruch des Insolvenzschuldners, der im Rahmen einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen gewerblichen Tätigkeit erworben wurde
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufrechnung einer Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen durch eine aus dem Insolvenzbeschlag freigegebene gewerbliche Tätigkeit erworbenen Umsatzsteuervergütungsanspruch eines Insolvenzschuldners; Ermöglichung einer gewerblichen Tätigkeit eines Insolvenzschuldners durch ihre Freigabe aus dem Insolvenzbeschlag durch den Insolvenzverwalter; Zugehörigkeit eines durch eine freigegebene Tätigkeit erworbenen Umsatzsteuervergütungsanspruchs zur Insolvenzmasse
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Aufrechnung des FA mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen gegen Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners aus freigegebenem Neuerwerb
Kurzfassungen/Presse (6)
- Betriebs-Berater (Pressemitteilung)
Aufrechnung Insolvenzforderung gegen Umsatzsteuervergütung
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Finanzamt kann Insolvenzforderung gegen Umsatzsteuervergütungsanspruch aus vom Verwalter freigegebener unternehmerischer Tätigkeit des Insolvenzschuldners aufrechnen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Finanzamt und die Unternehmertätigkeit des Insolvenzschuldners
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
- lto.de (Kurzinformation)
Freigegebene Umsätze eines Insolvenzschuldners können mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden verrechnet werden
Besprechungen u.ä. (2)
- wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)
Aufrechnung mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Aufrechnung des FA mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen gegen Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners aus freigegebenem Neuerwerb
Sonstiges (4)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
AO § 218, AO § 226, InsO § 294, InsO § 295, InsO § 96 Abs 1
Abrechnungsbescheid; Aufrechnung; Insolvenz; Restschuldbefreiung; Umsatzsteuer - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BFH vom 01.09.2010, Az.: VII R 35/08 (Aufrechnung durch FA trotz Insolvenz)" von RA/StB Dr. Michael Glanemann, original erschienen in: AO-StB 2011, 13 - 14.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BFH vom 01.09.2010, Az.: VII R 35/08 (Aufrechnung durch FA trotz Insolvenz)" von RA/StB Dr. Michael Glanemann, original erschienen in: EStB 2011, 7.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Aufrechnung von Steuervergütungsguthaben in der Insolvenz - Anmerkungen zum BFH-Beschluss v. 1. 9. 2010 - VII R 35/08" von StB/Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Wolfgang Benzel, original erschienen in: NWB 2011, 782 - 786.
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 10.04.2008 - 1 K 757/07
- BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 230, 490
- ZIP 2010, 2359
- NZI 2011, 35
- BB 2010, 2988
- DB 2010, 2596
- BStBl II 2011, 336
Wird zitiert von ... (17)
- BFH, 09.12.2010 - V R 22/10
Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter - …
aa) Zwar gilt auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Grundsatz der Unternehmereinheit, das Unternehmen besteht jedoch nach Verfahrenseröffnung aus mehreren Unternehmensteilen (vgl. BFH-Urteil vom 1. September 2010 VII R 35/08, BFHE 230, 490; Der Betrieb --DB-- 2010, 2596, unter II.2.), zwischen denen einzelne umsatzsteuerrechtliche Berechtigungen und Verpflichtungen nicht miteinander verrechnet werden können.Eine Abweichung zur Rechtsprechung des VII. Senats des BFH besteht auch nicht insoweit, als dieser für Zwecke der Aufrechnung keine "fiktive Veranlagung auf den Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung" vornimmt (BFH-Urteil vom 16. Januar 2007 VII R 7/06, BFHE 216, 390, BStBl II 2007, 745), da der VII. Senat hinsichtlich des Bestehens mehrerer Unternehmensteile im Insolvenzfall im Sinne des Senatsurteils in BFHE 192, 132, BStBl II 2000, 639 zwischen "Veranlagung" und "Aufrechenbarkeit" differenziert (BFH-Urteil in BFHE 230, 490, DB 2010, 2596, unter II.2., und vom 9. April 2002 VII R 108/00, BFHE 198, 294, BStBl II 2002, 562, unter II.3.).
- BFH, 13.07.2011 - VII S 54/10
Verrechnung einer Umsatzsteuervergütung aus insolvenzfreier Tätigkeit mit …
Nachdem das Finanzgericht (FG) die Klage des Antragstellers gegen einen Abrechnungsbescheid des FA, in dem vorgenannter Vergütungsanspruch als durch Verrechnung mit rückständiger Einkommensteuer aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgewiesen worden ist, abgewiesen, jedoch die Revision gegen sein Urteil mit Rücksicht auf das bei dem beschließenden Senat damals anhängige Revisionsverfahren VII R 35/08 zugelassen hat, ist dieser Rechtsstreit bei dem beschließenden Senat unter dem Az. VII R 58/10 anhängig.Denn der beschließende Senat hat in dem Verfahren VII R 35/08 durch Beschluss vom 1. September 2010 (BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336) entschieden, dass ein durch eine insolvenzfreie Tätigkeit erworbener Umsatzsteuervergütungsanspruch vom FA mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden verrechnet werden kann.
Denn bei Eingang des PKH-Antrages des Antragstellers am 14. Oktober 2010 war der Beschluss des Senats in der Sache VII R 35/08 bereits gefällt und der Geschäftsstelle des Senats übergeben, wenn auch noch nicht zugestellt und veröffentlicht, so dass der Antragsteller von ihm noch keine Kenntnis haben konnte.
Für die vor Eingang des PKH-Antrages - und der Beschlussfassung des Senats in der Sache VII R 35/08 - bereits entstandenen Kosten kann PKH schon deshalb nicht bewilligt werden, weil das Gesetz einen PKH-Anspruch nur für die Kosten einer "beabsichtigten" Rechtsverfolgung, mithin für zukünftig entstehende Kosten einräumt.
- BFH, 24.11.2011 - V R 13/11
Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren - …
Da zur Insolvenztabelle nur Insolvenzforderungen, nicht aber auch Masseverbindlichkeiten anzumelden sind, ist bei der Forderungsanmeldung zu berücksichtigen, dass, wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 232, 301, BFH/NV 2011, 952, unter II.3.c aa unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 1. September 2010 VII R 35/08 (BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336) und vom 28. Juni 2000 V R 87/99 (BFHE 192, 132, BStBl II 2000, 639) entschieden hat, zwar auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Grundsatz der Unternehmereinheit gilt.
- FG Köln, 21.04.2011 - 6 K 1598/07
Frage der Zugehörigkeit von Umsatzsteuervergütungsansprüchen (aus einem …
Mit dieser Würdigung des Geschehens folgt das Gericht der neueren Rechtsprechung zur Behandlung von Steuervergütungs- und Steuererstattungsansprüchen im Insolvenzverfahren (BFH, Urteile vom 01.09.2010 VII R 35/08, BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336 und VII R 25/09, BFH/NV 2011, 647;… vom 02.09.2010 V R 34/09, BFHE 231, 321, BFH/NV 2011, 383 …und vom 9.12.2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BFH/NV 2011, 952).In diesem Fall wird ein durch die Tätigkeit erworbener Umsatzsteuervergütungsanspruch nicht etwa als Neuerwerb nach § 35 InsO wieder Teil der Insolvenzmasse, sondern er fällt wegen des Zusammenhangs mit dem freigegebenen Gegenstand in das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners (vgl. BFH, Beschluss vom 01.09.2010 VII R 35/08, BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336).
In dem bereits zitierten Urteil vom 01.09.2010 (VII R 35/08, BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336) hat der BFH entschieden, dass das dort beklagte Finanzamt mit seinen vorinsolvenzlichen Steueransprüchen gegen Umsatzsteuervergütungsansprüche des Insolvenzschuldners aufrechnen könne, wenn er diese aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit erworben habe, die ihm vom Insolvenzverwalter durch Freigabe aus dem Insolvenzbeschlag ermöglicht worden sei.
- BFH, 23.08.2011 - VII B 8/11
Aufrechnung mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen gegen einen aus …
Der beschließende Senat hat bereits entschieden, dass Steuererstattungsansprüche des Insolvenzschuldners, welche dieser im Rahmen einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen gewerblichen Tätigkeit erworben hat, nicht in die Insolvenzmasse fallen und somit keine insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbote einer vom Finanzamt erklärten Aufrechnung gegen solche Ansprüche mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen entgegenstehen (Senatsbeschluss vom 1. September 2010 VII R 35/08, BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336).Bei Forderungen, die im Rahmen einer vom Insolvenzverwalter freigegebenen selbstständigen Tätigkeit erworben werden, ist dies - wie sich aus dem vorgenannten Senatsbeschluss in BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336 ergibt - nicht der Fall.
- BFH, 01.09.2010 - VII R 25/09
Insolvenzbeschlag von Umsatzsteuervergütungsansprüchen, auch wenn sie durch …
Wie nämlich der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 1. September 2010 VII R 35/08 (BFHE 230, 490), auf dessen Gründe wegen der Einzelheiten ergänzend Bezug genommen wird, entschieden hat, fällt ein durch eine gewerbliche Tätigkeit eines Schuldners, die der Insolvenzverwalter durch Freigabe von Gegenständen der Insolvenzmasse aus dem Insolvenzbeschlag ermöglicht hat, erworbener Umsatzsteuervergütungsanspruch nicht in die Insolvenzmasse und kann vom Finanzamt mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden verrechnet werden. - BFH, 29.01.2010 - VII B 188/09
Lohnsteuererstattungsansprüche als Teil der Insolvenzmasse - Grundsätzliche …
Die vorgenannte Rechtsfrage sei klärungsbedürftig, zumal sie sowohl das Thüringer Finanzgericht als auch das Sächsische Finanzgericht anders als das FG im Streitfall beantwortet hätten (Hinweis auf die Revisionsverfahren VII R 35/08 und VII R 25/09). - BFH, 29.01.2010 - VII B 192/09
Keine Verrechnung von während des Insolvenzverfahrens erworbenen Ansprüchen auf …
Die vorgenannte Rechtsfrage sei klärungsbedürftig, zumal sie sowohl das Thüringer Finanzgericht als auch das Sächsische Finanzgericht anders als das FG im Streitfall beantwortet hätten (Hinweis auf die Revisionsverfahren VII R 35/08 und VII R 25/09). - BFH, 22.05.2012 - VII R 58/10
Aufrechnung von Umsatzsteuervergütungsansprüchen des sich in der …
Nach der Entscheidung des Senats vom 1. September 2010 VII R 35/08 (BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336) darf ein durch eine insolvenzfreie Tätigkeit erworbener Umsatzsteuervergütungsanspruch vom Finanzamt mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden verrechnet werden. - FG Niedersachsen, 16.10.2009 - 16 K 250/09
Aufrechnung in der Wohlverhaltensphase mit Umsatzsteuererstattungsansprüchen aus …
Das Gericht schließt sich ferner insoweit der Entscheidung des Finanzgerichts Thüringen vom 10. April 2008 (1 K 757/07, EFG 2008, 502, Revision eingelegt, BFH VII R 35/08) an, wonach die Rechtsprechung über ertragsteuerliche Steuererstattungsansprüche hinaus auf alle Ansprüche gem. § 37 abs. - FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 2014/06
Verrechnung von Steuererstattungsansprüchen mit Masseverbindlichkeiten im Fall …
- FG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - 12 K 2060/08
Kein allgemeines Aufrechnungsverbot nach Abschluss des Insolvenzverfahrens …
- FG Nürnberg, 11.09.2012 - 2 K 1153/10
- FG Sachsen, 11.05.2010 - 2 K 535/10
Nur einheitliche Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 …
- FG Saarland, 04.08.2010 - 1 K 1130/07
Kein allgemeines Aufrechnungsverbot in der Wohlverhaltensphase
- FG Berlin-Brandenburg, 25.08.2010 - 12 K 12109/09
(Aufrechnungsbefugnis des Finanzamts für Altschulden in der Wohlverhaltensphase …
- FG Sachsen, 11.05.2011 - 2 K 535/10
Nur einheitliche Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 …
Rechtsprechung
| EuGH, 18.11.2010 - C-84/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2, 20 Abs. 1 und 138 Abs. 1 - Innergemeinschaftlicher Erwerb eines neuen Segelboots - Unmittelbare Nutzung des erworbenen Gegenstands im Erwerbsmitgliedstaat oder einem anderen Mitgliedstaat vor der Verbringung an den endgültigen Bestimmungsort - Frist für den Beginn des Transports des Gegenstands an den Bestimmungsort - Höchstdauer des Transports - Maßgebender Zeitpunkt für die Bestimmung der Eigenschaft als neues Fahrzeug hinsichtlich seiner Besteuerung
- IWW
- Europäischer Gerichtshof
X
Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2, 20 Abs. 1 und 138 Abs. 1 - Innergemeinschaftlicher Erwerb eines neuen Segelboots - Unmittelbare Nutzung des erworbenen Gegenstands im Erwerbsmitgliedstaat oder einem anderen Mitgliedstaat vor der Verbringung an den endgültigen Bestimmungsort - Frist für den Beginn des Transports des Gegenstands an den Bestimmungsort - Höchstdauer des Transports - Maßgebender Zeitpunkt für die Bestimmung der Eigenschaft als neues Fahrzeug hinsichtlich seiner Besteuerung
- DER BETRIEB
Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung und eines innergemeinschaftlichen Erwerbs ist unabhängig von dem Zeitraum der Beförderung des Liefergegenstands
- rechtsportal.de
Mehrwertsteuer; Befristung der Einstufung eines Umsatzes als innergemeinschaftliche Lieferung oder innergemeinschaftlicher Erwerb; Erwerb eines neuen Segelboots und maßgebender Zeitpunkt für die Bestimmung der Eigenschaft als neues Fahrzeug hinsichtlich seiner Besteuerung; X gegen Skatteverket
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Innergemeinschaftlicher Charakter eines Fahrzeugserwerbs hängt vom Ort der Endverwendung ab
Sonstiges (3)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Regeringsrätten (Schweden), eingereicht am 26. Februar 2009 - X / Skatteverket
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
RL 2006/112/EG Art 138, EGRL 112/2006 Art 138, RL 2006/112/EG Art 20, EGRL 112/2006 Art 20, RL 2006/112/EG Art 2 Abs 2 Buchst b, EGRL 112/2006 Art 2 Abs 2 Buchst b
Fahrzeug; Innergemeinschaftlicher Erwerb; Steuerbefreiung; Verbringung
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-84/09
- EuGH, 18.11.2010 - C-84/09
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2010, 2596
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 16.12.2010 - C-430/09
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b, 28a Abs. 1 …
Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich ferner, dass eine Befreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung eines Gegenstands im Sinne von Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 der Sechsten Richtlinie nur anwendbar ist, wenn das Recht, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, auf den Erwerber übertragen worden ist, wenn der Lieferant nachweist, dass dieser Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder befördert worden ist und wenn dieser Gegenstand infolge dieser Versendung oder Beförderung den Liefermitgliedstaat physisch verlassen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Teleos u. a., Randnr. 42, vom 27. September 2007, Twoh International, C-184/05, Slg. 2007, I-7897, Randnr. 23, und vom 18. November 2010, X, C-84/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 27). - EuGH, 10.11.2011 - C-444/10
Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 5 Abs. 8 - Begriff der 'Übertragung …
Dazu ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die Absichten des Erwerbers im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Umstände eines Geschäftsvorgangs berücksichtigt werden können oder in bestimmten Fällen auch berücksichtigt werden müssen, sofern sie durch objektive Anhaltspunkte untermauert werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985, Rompelman, 268/83, Slg. 1985, 655, Randnr. 24, vom 26. September 1996, Enkler, C-230/94, Slg. 1996, I-4517, Randnr. 24, vom 21. März 2000, Gabalfrisa u. a., C-110/98 bis C-147/98, Slg. 2000, I-1577, Randnr. 47, und vom 18. November 2010, X, C-84/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
Rechtsprechung
| EuGH, 21.10.2010 - C-385/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug - Nationale Regelung, die das Recht auf Vorsteuerabzug für Gegenstände ausschließt, die vor der Mehrwertsteuerregistrierung des Steuerpflichtigen weiterveräußert wurden
- Europäischer Gerichtshof
Nidera Handelscompagnie
Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug - Nationale Regelung, die das Recht auf Vorsteuerabzug für Gegenstände ausschließt, die vor der Mehrwertsteuerregistrierung des Steuerpflichtigen weiterveräußert wurden
- DER BETRIEB
Rückwirkender Vorsteuerabzug zulässig, selbst wenn sich der Unternehmer erst nachträglich als Stpfl. erfassen lässt
- NWB SteuerXpert START
Nationale Regelung, die das Recht auf Vorsteuerabzug für Gegenstände ausschließt, die vor der Mehrwertsteuerregistrierung des Steuerpflichtigen weiterveräußert wurden
- rechtsportal.de
Mehrwertsteuer; Gemeinschaftswidrigkeit einer nationalen Regelung über den Ausschluss des Rechts auf Vorsteuerabzug für vor der Mehrwertsteuerregistrierung des Steuerpflichtigen weiterveräußerte Gegenstände; Nidera Handelscompagnie BV gegen ValstybinÄ_ mokesÄìiÅ3 inspekcija prie Lietuvos Respublikos finansÅ3 ministerijos
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Übertragung eines an Organgesellschaft vermieteten Grundstücks an Organträger
Sonstiges (3)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Mokestiniu Gincu Komisija Prie Lietuvos Respublikos Vyriausybes (Litauen), eingereicht am 29. September 2009 - Nidera Handelscompagnie B.V./Valstybines mokesciu inspekcija prie Lietuvos Respublikos finansu ministerios
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
RL 2006/112/EG
Mehrwertsteuerpflichtiger; Registrierung; Voraussetzung; Vorsteuerabzug
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2010, 2596
Wird zitiert von ... (7)
- EuGH, 12.07.2012 - C-284/11
Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug - …
Die Mitgliedstaaten dürfen nach Art. 273 der Mehrwertsteuerrichtlinie zwar Maßnahmen erlassen, um eine genaue Erhebung der Steuer sicherzustellen und Steuerhinterziehung zu verhindern; diese Maßnahmen dürfen aber nicht über das zur Erreichung dieser Ziele Erforderliche hinausgehen und die Neutralität der Mehrwertsteuer nicht in Frage stellen (Urteile vom 21. Oktober 2010, Nidera Handelscompagnie, C-385/09, Slg. 2010, I-10385, Randnr. 49, und Klub, Randnr. 50).Die Verpflichtung des Steuerpflichtigen aus den Art. 213 und 214 der Mehrwertsteuerrichtlinie, die Aufnahme seiner Tätigkeit anzuzeigen, begründet das Recht auf Vorsteuerabzug nicht, sondern stellt ein Kontrollzwecken dienendes Formerfordernis dar (vgl. Urteil Nidera Handelscompagnie, Randnr. 50).
Verfügt die Steuerverwaltung über die Angaben, die für die Feststellung erforderlich sind, dass der Steuerpflichtige als Empfänger, an den die fraglichen Umsätze bewirkt werden, die Mehrwertsteuer schuldet, so darf sie hinsichtlich seines Rechts auf Abzug dieser Steuer keine zusätzlichen Voraussetzungen festlegen, die die Ausübung dieses Rechts vereiteln können (vgl. Urteile Ecotrade, Randnrn. 63 und 64, Nidera Handelscompagnie, Randnr. 42, sowie vom 22. Dezember 2010, Dankowski, C-438/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35).
- EuGH, 01.03.2012 - C-280/10
Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9, 168, 169 und 178 - …
Verfügt die Steuerverwaltung über die Angaben, die für die Feststellung erforderlich sind, dass der Steuerpflichtige als Empfänger, an den die fraglichen Umsätze bewirkt werden, die Mehrwertsteuer schuldet, so darf sie hinsichtlich seines Rechts auf Abzug dieser Steuer keine zusätzlichen Voraussetzungen festlegen, die die Ausübung dieses Rechts vereiteln können (vgl. zur Regelung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft Urteil vom 21. Oktober 2010, Nidera Handelscompagnie, C-385/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 42).Der Rechtsprechung ist nämlich zum einen zu entnehmen, dass zwar die Steuerpflichtigen nach Art. 213 der Richtlinie 2006/112 verpflichtet sind, die Aufnahme, den Wechsel und die Beendigung ihrer Tätigkeit anzuzeigen, doch sind die Mitgliedstaaten nicht ermächtigt, dem Steuerpflichtigen die Ausübung des Abzugsrechts zu versagen, wenn eine solche Anzeige nicht erfolgt (vgl. Urteil Nidera Handelscompagnie, Randnr. 48).
- EuGH, 21.06.2012 - C-80/11
Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Richtlinie 2006/112/EG - …
Sie dürfen daher nicht so eingesetzt werden, dass sie systematisch das Recht auf Vorsteuerabzug und damit die Neutralität der Mehrwertsteuer in Frage stellen, die ein Grundprinzip des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile Gabalfrisa u. a., Randnr. 52, Halifax u. a., Randnr. 92, vom 21. Oktober 2010, Nidera Handelscompagnie, C-385/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 49, und Dankowski, Randnr. 37).
- EuGH, 16.02.2012 - C-118/11
Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168 und 176 - Recht auf …
Er kann indessen dem vorlegenden Gericht die Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben, die es diesem ermöglichen, die ihm vorliegende Rechtsfrage zu beantworten (vgl. u. a. Urteile vom 21. September 2000, Borawitz, C-124/99, Slg. 2000, I-7293, Randnr. 17, und vom 21. Oktober 2010, Nidera Handelscompagnie, C-385/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 32). - EuGH, 22.03.2012 - C-153/11
Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168 - Recht auf Vorsteuerabzug - …
Die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten nach Art. 273 der Mehrwertsteuerrichtlinie erlassen dürfen, um eine genaue Erhebung der Steuer sicherzustellen und Steuerhinterziehungen zu verhindern, dürfen nicht über das zur Erreichung dieser Ziele Erforderliche hinausgehen und die Neutralität der Mehrwertsteuer nicht in Frage stellen (vgl. Urteil vom 21. Oktober 2010, Nidera Handelscompagnie, C-385/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49). - EuGH, 22.12.2010 - C-438/09
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht auf Vorsteuerabzug - Erbrachte …
Art. 22 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie sieht nämlich nur die Verpflichtung der Steuerpflichtigen vor, die Aufnahme, den Wechsel und die Beendigung ihrer Tätigkeit anzuzeigen, er ermächtigt die Mitgliedstaaten jedoch nicht, wenn eine solche Anzeige unterbleibt, die Ausübung des Abzugsrechts erst vom tatsächlichen Beginn der gewohnheitsmäßigen Vornahme der besteuerten Umsätze zuzulassen oder dem Steuerpflichtigen die Ausübung dieses Rechts zu versagen (vgl. Urteile vom 21. März 2000, Gabalfrisa u. a., C-110/98 bis C-147/98, Slg. 2000, I-1577, Randnr. 51, und vom 21. Oktober 2010, Nidera Handelscompagnie, C-385/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 48). - EuGH, 19.07.2012 - C-263/11
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG - Begriff …
Wie der Gerichtshof insoweit festgestellt hat, sind die Verpflichtungen aus Art. 213 der Mehrwertsteuerrichtlinie, zu denen auch die Verpflichtung des Steuerpflichtigen gehört, die Aufnahme seiner Tätigkeit als Steuerpflichtiger anzuzeigen, nur ein Kontrollzwecken dienendes Formerfordernis (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2010, Nidera Handelscompagnie, C-385/09, Slg. 2010, I-10385, Randnr. 50).
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