Weitere Entscheidung unten: BAG, 29.09.2011

Rechtsprechung
   BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,205
BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10 (https://dejure.org/2012,205)
BAG, Entscheidung vom 16.02.2012 - 6 AZR 553/10 (https://dejure.org/2012,205)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 6 AZR 553/10 (https://dejure.org/2012,205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (24)

  • lexetius.com

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

  • openjur.de

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 SGB 9, § 1 Abs 3 KSchG, § 242 BGB, § 3 Abs 1 S 1 AGG
    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigtes und schützenwertes Interesse des Arbeitgebers hinsichtlich der Frage nach dem Vorliegen einer Schwerbehinderteneigenschaft in einem bestehenden Arbeitsverhältnis; Diskriminierung eines Arbeitnehmer durch die Frage nach einer Schwerbehinderung im Vorfeld ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässigkeit der Frage nach der Schwerbehinderung zur Vorbereitung von Kündigungen (hier: durch den Insolvenzverwalter)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schwerbehinderung - Frage nach der Schwerbehinderung durch Arbeitgeber

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schwerbehinderung - Fragerecht des Arbeitgebers

  • bag-urteil.com

    Schwerbehinderung - Arbeitsvertrag - Datenschutz

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

  • rabüro.de

    Zur Zulässigkeit der Frage des Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

  • hensche.de

    Schwerbehinderung, Diskriminierung: Behinderung, Fragerecht

  • Betriebs-Berater

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Frage nach Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis nach Ablauf von sechs Monaten zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (34)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Frage nach der Schwerbehinderung

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Frage nach Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zulässige Frage nach der Schwerbehinderung bei bestehendem Arbeitsverhältnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • lto.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf nach Schwerbehinderung fragen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Frage nach einer Schwerbehinderung im laufenden Arbeitsverhältnis

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zulässige Frage nach der Schwerbehinderung bei bestehendem Arbeitsverhältnis

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Behinderter verneint Behinderung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Frage nach der Schwerbehinderung in - seit mindestens sechs Monate bestehenden - Arbeitsverhältnissen zulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis - Negativattest

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Frage nach Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Müssen Arbeitnehmer*innen Schwerbehinderung offenbaren?

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Frage nach Schwerbehinderung nach Ablauf der 6-Monats-Frist zulässig

  • hensche.de (Kurzinformation)

    Frage nach einer Schwerbehinderung ist im bestehenden Arbeitsverhältnis zulässig

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Frage nach der Schwerbehinderung durch AG kann zulässig sein

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Frage nach einer Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Frage nach Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis zulässig

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Frage nach Schwerbehinderung zulässig

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Frage nach Schwerbehinderung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Darf der Arbeitgeber nach einer Schwerbehinderung fragen?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz im Arbeitsrecht: Darf der Arbeitgeber nach einer Schwerbehinderung fragen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Frage nach Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Frage nach Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Frage nach Schwerbehinderung ist zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gretchenfrage: Welche Fragen darf der Arbeitgeber stellen?

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Frage nach Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis sollte der Arbeitnehmer tunlichst wahrheitsgemäß beantworten!

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis zulässig - Arbeitnehmer kann sich in Kündigungsschutzprozess nicht auf eine zuvor verneint Schwerbehinderung berufen

Besprechungen u.ä. (6)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis zulässig!

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Dem Arbeitgeber wird ein Recht zur Frage nach einer Schwerbehinderung zugestanden - Jedenfalls im bestehenden Arbeitsverhältnis

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Sonderkündigungsschutz: Auch ein behinderter Mitarbeiter muss ehrlich sein

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kein besonderer Kündigungsschutz nach wahrheitswidriger Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verlust des Sonderkündigungsschutzes wegen wahrheitswidriger Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kündigungsschutz nach wahrheitswidriger Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 141, 1
  • NJW 2012, 2058
  • ZIP 2012, 1572
  • MDR 2012, 920
  • NZA 2012, 555
  • NJ 2012, 478
  • BB 2012, 1023
  • DB 2012, 1042
  • NZA-RR 2012, 403
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 06.11.2003 - C-101/01

    Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10
    Dieses angemessene Gleichgewicht zwischen den betroffenen Rechten und Interessen ist vor allem bei der Anwendung des die RL 95/46/EG umsetzenden nationalen Rechts zu finden, wobei die durch das Unionsrecht geschützten Rechte der Betroffenen zu wahren sind (EuGH 6. November 2003 - C-101/01 - [Lindqvist] Rn. 97, 85, 87, Slg. 2003, I-12971) .

    Es ist ihm lediglich verwehrt, zusätzliche Bedingungen vorzusehen, durch die die Tragweite eines der in der RL 95/46/EG festgelegten Grundsätze verändert wird (vgl. zu Art. 7 RL 95/46/EG: EuGH 24. November 2011 - C-468/10 - [Asociación Nacional] Rn. 35, NZA 2011, 1409; 6. November 2003 - C-101/01 - [Lindqvist] Rn. 82 f., Slg. 2003, I-12971) .

  • EuGH, 24.11.2011 - C-468/10

    ASNEF - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 7

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10
    Deshalb kann dahinstehen, ob es dem deutschen Gesetzgeber verwehrt gewesen wäre, die in Art. 8 Abs. 2 Buchst. b RL 95/46/EG niedergelegten Grundsätze weiter einzuschränken (vgl. für Art. 7 Buchst. f RL 95/46/EG: EuGH 24. November 2011 - C-468/10 - [Asociación Nacional] Rn. 35 f., 48, NZA 2011, 1409) .

    Es ist ihm lediglich verwehrt, zusätzliche Bedingungen vorzusehen, durch die die Tragweite eines der in der RL 95/46/EG festgelegten Grundsätze verändert wird (vgl. zu Art. 7 RL 95/46/EG: EuGH 24. November 2011 - C-468/10 - [Asociación Nacional] Rn. 35, NZA 2011, 1409; 6. November 2003 - C-101/01 - [Lindqvist] Rn. 82 f., Slg. 2003, I-12971) .

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10
    Vom Schutzbereich dieses Grundrechts sind persönliche oder personenbezogene Daten umfasst, worunter Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person zu verstehen sind (BVerfG 24. November 2010 - 1 BvF 2/05 - BVerfGE 128, 1, 42 f.) .

    (3) Der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist jedoch durch § 28 Abs. 6 Nr. 3 BDSG gerechtfertigt (zu den Anforderungen an die Schranken des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung BVerfG 24. November 2010 - 1 BvF 2/05 - BVerfGE 128, 1, 46) .

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10
    Dem Integrationsamt obliegt im Rahmen des Sonderkündigungsschutzes die Inschutznahme des Schwerbehinderten mit dem Ziel, die aus seiner Behinderung resultierenden Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen, dadurch seine Wettbewerbsfähigkeit mit Nichtbehinderten herzustellen und sicherzustellen, dass er gegenüber Letzteren nicht ins Hintertreffen gerät (vgl. BVerwG 2. Juli 1992 - 5 C 39.90 - BVerwGE 90, 275; 2. Juli 1992 - 5 C 51.90 - BVerwGE 90, 287; 31. Juli 2007 - 5 B 81.06 - Rn. 5) .

    Eine derartige Bevorzugung ist aber nicht Zweck des Sonderkündigungsschutzes, der, wie ausgeführt, nur dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile dient (BAG 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - BAGE 98, 114, 122; BVerwG 2. Juli 1992 - 5 C 39.90 - BVerwGE 90, 275) .

  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10
    Ob ein solcher Nachteil vorliegt, ist objektiv aus der Sicht eines verständigen Dritten zu beurteilen (vgl. BAG 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 33, BAGE 133, 265) .

    (1) Durch die Frage nach der Schwerbehinderung und deren wahrheitsgemäße Beantwortung werden behinderte Arbeitnehmer gegenüber Nichtbehinderten nicht zurückgesetzt (zu dieser Definition des Nachteils iSd. § 3 Abs. 1 AGG für das Merkmal "Alter" siehe BAG 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 25, BAGE 133, 265) .

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00

    Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10
    Obwohl dieses Institut im SGB IX nicht vorgesehen ist und obwohl es nicht die Aufgabe des Integrationsamtes, sondern gemäß § 69 SGB IX iVm. §§ 1, 6 KOVVfG die des Versorgungsamtes ist, die Schwerbehinderteneigenschaft eines bestimmten Arbeitnehmers zu klären (BAG 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355, 358 ; BVerwG 15. Dezember 1988 - 5 C 67.85 - BVerwGE 81, 84) , wird es allgemein für zulässig gehalten (KR/Etzel 9. Aufl. §§ 85 - 90 SGB IX Rn. 54; Schaub/Koch ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 179 Rn. 28; Trenk-Hinterberger in HK-SGB IX 3. Aufl. § 88 Rn. 55; Düwell in LPG-SGB IX 3. Aufl. § 85 Rn. 37; Müller-Wenner in Müller-Wenner/Winkler SGB IX Teil 2 2. Aufl. § 85 Rn. 69) .

    Allein das würde, insbesondere bei Massenentlassungen, selbst dann zu erheblichen, dem Arbeitgeber unzumutbaren Verzögerungen bei der Umsetzung des Kündigungsentschlusses führen, wenn ein bestandskräftiger Bescheid des Integrationsamtes erginge (vgl. BAG 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355, 358) .

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10
    Ob ein solcher die Grundrechtsprüfung der Fachgerichte eröffnender Umsetzungsspielraum des nationalen Gesetzgebers besteht, hat das Fachgericht durch Auslegung des einschlägigen Unionsrechts zu ermitteln, wobei es gegebenenfalls die Voraussetzungen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV - auch in Bezug auf den Schutz der durch das Unionsrecht verbürgten Grundrechte - in Betracht ziehen muss (BVerfG 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 - [Cassina] Rn. 88 f., NJW 2011, 3428) .
  • BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08

    Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10
    Dies gilt allerdings bei innerstaatlichen Rechtsvorschriften, die Richtlinien des Unionsrechts umsetzen, nur dann, wenn das Unionsrecht zwingende Vorgaben macht, also dem nationalen Gesetzgeber keinen Umsetzungsspielraum lässt (BVerfG 4. Oktober 2011 - 1 BvL 3/08 - Rn. 46, NJW 2012, 45) .
  • BGH, 20.07.2010 - IX ZR 37/09

    Einheitliche Rechtsgrundsätze des IX. und des XI. Zivilsenats des

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10
    Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass der (vorläufige) Verwalter gesetzmäßig handelt (vgl. BGH 20. Juli 2010 - IX ZR 37/09 - Rn. 26, BGHZ 186, 242) .
  • BGH, 11.02.2010 - IX ZB 126/08

    Versagung der Restschuldbefreiung: Nichtangabe von Umständen für eine

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10
    Er umfasst alle rechtlichen und wirtschaftlichen Umstände, die für die Abwicklung des Insolvenzverfahrens oder von Gläubigerforderungen in irgendeiner Weise von Bedeutung sein können (BGH 11. Februar 2010 - IX ZB 126/08 - Rn. 5, NZI 2010, 264; Kayser in HK-InsO 6. Aufl. § 97 Rn. 11; HambKomm/Wendler 3. Aufl. § 97 Rn. 3; Unterbusch Der vorläufige Insolvenzverwalter S. 134) .
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 659/08

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Verwirkung

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 894/07

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98

    Dienstordnungsangestellte; Fragebogenlüge; Personalfragebogen

  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 244/00

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 30.06.2010 - 2 Sa 49/10

    Kündigung bei wahrheitswidriger Beantwortung der Frage nach

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 703/09

    Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderung

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 324/06

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen

  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

  • BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 482/81

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

  • BVerwG, 31.07.2007 - 5 B 81.06

    Sonderkündigungsschutz eines Schwerbehinderten - Aufklärungspflicht der

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 759/13

    Bewerbung - Schwerbehinderteneigenschaft - Form der Mitteilung - Kenntnis des

    Eine Pflicht zur Offenbarung der Schwerbehinderung schon bei einer Bewerbung besteht grundsätzlich nicht, ebenso wenig wie ein grundsätzliches Fragerecht des Arbeitgebers (vgl. BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 53; 16. Februar 2012 - 6 AZR 553/10 - BAGE 141, 1) .
  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11

    Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren

    bb) Fragen nach personenbezogenen Daten vor der Eingehung eines Arbeitsverhältnisses sind danach nur dann iSv. § 29 Abs. 1 Satz 1 DSG NRW erforderlich, wenn der künftige Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage bzw. der Informationsbeschaffung im Hinblick auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses hat und das Interesse des Arbeitnehmers an der Geheimhaltung seiner Daten das Interesse des Arbeitgebers an der Erhebung dieser Daten nicht überwiegt (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 553/10 - Rn. 12 f., 26, AP SGB IX § 85 Nr. 9 = EzA AGG § 3 Nr. 7) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19

    24-Stunden-Betreuung - Arbeitnehmerentsendung - gesetzlicher Mindestlohn - orde

    Maßgeblich ist, ob für den anderen Teil ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vergleiche BAG 11. November 2014 - 3 AZR 404/13 - Rn. 31 mwN; ähnlich auch BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 553/10 - Rn. 53).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,48603
BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10 (https://dejure.org/2011,48603)
BAG, Entscheidung vom 29.09.2011 - 2 AZR 523/10 (https://dejure.org/2011,48603)
BAG, Entscheidung vom 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 (https://dejure.org/2011,48603)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,48603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Änderungskündigung

  • openjur.de

    Änderungskündigung; Diakonisches Werk; Sanierungsvereinbarung; Bestimmtheit des Änderungsangebotes

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Änderungskündigung - Diakonisches Werk - Sanierungsvereinbarung - Bestimmtheit des Änderungsangebotes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 KSchG, § 2 KSchG, § 37 Abs 1 EvKiMAVertrG ND, § 133 BGB, § 157 BGB
    Änderungskündigung - Diakonisches Werk - Sanierungsvereinbarung - Bestimmtheit des Änderungsangebotes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Begründetheit einer Änderungsschutzklage bzgl. Wirksamwerdens einer Änderungskündigung bei Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses mit bestehenden Bedingungen

  • bag-urteil.com

    Gehaltsabsenkung - Änderungskündigung - unwirksames Änderungsangebot

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Änderungskündigung zur Gehaltsabsenkung

  • Betriebs-Berater

    Änderungskündigung zur Gehaltsabsenkung

  • rewis.io

    Änderungskündigung - Diakonisches Werk - Sanierungsvereinbarung - Bestimmtheit des Änderungsangebotes

  • ra.de
  • rewis.io

    Änderungskündigung - Diakonisches Werk - Sanierungsvereinbarung - Bestimmtheit des Änderungsangebotes

  • rechtsportal.de

    Änderungskündigung zur Gehaltsabsenkung; Wirkungen einer "sanierenden" Dienstvereinbarung auf kirchengesetzlicher Grundlage; Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots; Überflüssigkeit einer Änderungsschutzklage

  • rechtsportal.de

    Änderungskündigung zur Gehaltsabsenkung; Wirkungen einer "sanierenden" Dienstvereinbarung auf kirchengesetzlicher Grundlage; Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots; Überflüssigkeit einer Änderungsschutzklage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Änderungskündigung: Eindeutigkeit des Änderungsangebots auch betreffend Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Änderungskündigung zur Gehaltsabsenkung - Wirkungen einer "sanierenden" Dienstvereinbarung auf kirchengesetzlicher Grundlage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Änderungskündigung zur Gehaltsabsenkung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 628
  • NZA 212, 628
  • BB 2012, 1216
  • DB 2012, 1042
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10
    Im Rahmen von § 1 Abs. 2 Satz 1 iVm. § 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 451/10 - Rn. 17, PersR 2012, 90; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 24, BAGE 132, 78) .

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 451/10 - Rn. 17, aaO; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 24, aaO) .

    Das mit der Kündigung unterbreitete Änderungsangebot muss eindeutig bestimmt, zumindest bestimmbar sein (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 15, BAGE 132, 78; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 16 mwN, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 141 = EzAÜG KSchG Nr. 30) .

    Sie führen zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 15 mwN, aaO) .

    Die Auslegung typischer Willenserklärungen unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 - Rn. 28, AP BGB § 133 Nr. 58; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 18 mwN, BAGE 132, 78) .

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10
    Das arbeitsrechtliche Kündigungsrecht ist lex specialis gegenüber einer Anpassung nach § 313 BGB (BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 32 mwN, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 143 = EzA KSchG § 2 Nr. 75) .

    Schon das Interesse des Arbeitgebers an einer zukünftigen Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen kann im Rahmen von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG regelmäßig keine Beachtung finden (vgl. BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 27, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 143 = EzA KSchG § 2 Nr. 75) .

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 451/10

    Änderungskündigung zur Herabgruppierung einer Schulleiterin - Beteiligung des

    Auszug aus BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10
    Im Rahmen von § 1 Abs. 2 Satz 1 iVm. § 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 451/10 - Rn. 17, PersR 2012, 90; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 24, BAGE 132, 78) .

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 451/10 - Rn. 17, aaO; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 24, aaO) .

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07

    Überflüssige" Änderungskündigung - Wechsel der Lohnart durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10
    Die Begründetheit einer Änderungsschutzklage iSv. § 4 Satz 2 KSchG setzt allerdings voraus, dass in dem Zeitpunkt, zu welchem die Änderungskündigung wirksam wird, das Arbeitsverhältnis nicht ohnehin zu den Bedingungen besteht, die dem Arbeitnehmer mit der Kündigung angetragen wurden (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 139 = EzA KSchG § 2 Nr. 72; 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - zu B I der Gründe, BAGE 111, 361) .

    Die Feststellung, dass die dem Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung angetragenen neuen Arbeitsbedingungen nicht gelten, kann das Gericht nicht treffen, wenn sich das Arbeitsverhältnis bei Kündigungsausspruch aus anderen Gründen bereits nach den fraglichen Arbeitsbedingungen richtet (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 - Rn. 17, aaO; 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - zu B I der Gründe, aaO) .

  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 419/03

    Änderungsschutzklage - "überflüssige" Änderungskündigung - Umstellung vom

    Auszug aus BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10
    Die Begründetheit einer Änderungsschutzklage iSv. § 4 Satz 2 KSchG setzt allerdings voraus, dass in dem Zeitpunkt, zu welchem die Änderungskündigung wirksam wird, das Arbeitsverhältnis nicht ohnehin zu den Bedingungen besteht, die dem Arbeitnehmer mit der Kündigung angetragen wurden (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 139 = EzA KSchG § 2 Nr. 72; 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - zu B I der Gründe, BAGE 111, 361) .

    Die Feststellung, dass die dem Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung angetragenen neuen Arbeitsbedingungen nicht gelten, kann das Gericht nicht treffen, wenn sich das Arbeitsverhältnis bei Kündigungsausspruch aus anderen Gründen bereits nach den fraglichen Arbeitsbedingungen richtet (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 - Rn. 17, aaO; 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - zu B I der Gründe, aaO) .

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08

    Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10
    Die Auslegung typischer Willenserklärungen unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 - Rn. 28, AP BGB § 133 Nr. 58; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 18 mwN, BAGE 132, 78) .
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10
    Die Klausel erweitert das im ursprünglichen Arbeitsvertrag nur für "Nebenabreden" vorgesehene Schriftformerfordernis und kann insbesondere die Entstehung einer betrieblichen Übung verhindern (vgl. BAG 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 - Rn. 34, BAGE 126, 364) .
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 120/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10
    Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, in eine schon früher wirkende Vertragsänderung einzuwilligen (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - Rn. 22, 25 mwN, BAGE 119, 332) .
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09

    Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10
    Bei formbedürftigen Erklärungen ist nur der Wille beachtlich, der unter Wahrung der vorgeschriebenen Form erklärt worden ist (vgl. BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 20 ff., EzA KSchG § 2 Nr. 81; 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 112, 58) .
  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10
    Das mit der Kündigung unterbreitete Änderungsangebot muss eindeutig bestimmt, zumindest bestimmbar sein (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 15, BAGE 132, 78; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 16 mwN, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 141 = EzAÜG KSchG Nr. 30) .
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03

    Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots

  • BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05

    Kostenlast bei Lohnpfändungen

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 93/03

    Bereitschaftsdienst - Arbeitszeit - Kirchliche Regelung

  • BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 101/01

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - normative Wirkung

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 73/01

    Gesamtrechtsnachfolge - Errichtung des Erzbistums Hamburg

  • LAG Niedersachsen, 27.01.2010 - 17 Sa 1055/09

    Änderung der Arbeitsbedingungen durch Änderungskündigung

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob mit der Dienstvereinbarung, soweit sie das Tragen eines Kopftuchs untersagt, Arbeitsverhalten oder Ordnungsverhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter iSv. § 40k MVG.EKD geregelt wird (zur Abgrenzung im Bereich des BetrVG, vgl. BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 18/06 - Rn. 9, 11, BAGE 121, 147; 17. Januar 2012 - 1 ABR 45/10 - Rn. 22, BAGE 140, 223) und, ob die Dienstvereinbarung überhaupt gegenüber der Klägerin zwingende Wirkung entfalten kann (vgl. hierzu BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 19; Schaub/Linck Arbeitsrechtshandbuch 15. Aufl. § 185 Rn. 17) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2016 - 5 Sa 255/16

    Jahressonderzahlung - keine normative Geltungskraft kirchlicher

    Die unmittelbare Wirkung, die die Kirchengesetze über das Mitarbeitervertretungsrecht Dienstvereinbarungen zuerkennen, kann sich nicht ohne eine im säkularen Recht enthaltene entsprechende Anordnung auf Arbeitsverhältnisse erstrecken, die dem Regime des staatlichen Arbeitsrechts unterfallen (vgl. BAG v. 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12, Rz. 12; BAG v. 29.09.2011 - 2 AZR 523/10, Rz. 20).(Rn.47).

    Vertrauensschutz in den Fortbestand eines in früherer höchstrichterlicher Rechtsprechung aufgestellten Rechtsgrundsatzes zur unmittelbaren und zwingenden Wirkung kirchenrechtlicher Dienstvereinbarungen (vgl. BAG v. 19.06.2007 - 1 AZR 340/06, Rz. 41) kann jedenfalls für nach der Entscheidung des BAG v. 29.09.2011 - 2 AZR 523/10, Rz. 20 abgeschlossene kirchenrechtliche Dienstvereinbarungen nicht gewährt werden.(Rn.58).

    Diese unmittelbare Wirkung, die die Kirchengesetze Dienstvereinbarungen zuerkennen, kann sich jedoch nicht ohne eine im säkularen Recht enthaltene entsprechende Anordnung auf Arbeitsverhältnisse erstrecken, die dem Regime des staatlichen Arbeitsrechts unterfallen (BAG v. 24.06.2014 - 1 AZR 1044/12, Rz. 12; BAG v. 29.09.2011 - 2 AZR 523/10, Rz. 20).

    Im Übrigen hat das BAG auch in anderen, nach dem 19.06.2007 ergangenen Entscheidungen, die normative Wirkung von kirchlichen Dienstvereinbarungen in Frage gestellt, die nicht auf einer Kompetenzzuweisung in Regelungen des Dritten Weges beruhten (BAG v. 29.09.2011 - 2 AZR 523/10, Rz. 20; BAG v. 24.09.2014 - 5 AZR 611/12, Rz. 71).

    Selbst wenn man der Entscheidung des Ersten Senats des BAG vom 19.06.2007 (1 AZR 340/06) hinsichtlich der unmittelbaren und zwingenden Wirkung kirchenrechtlicher Dienstvereinbarungen bereits eine gefestigte und gesicherte Rechtsprechung entnehmen wollte, wäre dies spätestens ab der Entscheidung des Zweiten Senats vom 29.09.2011 (2 AZR 523/10), also bereits vor Abschluss der Dienstvereinbarung zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage nicht mehr der Fall gewesen.

    In dieser Entscheidung hat das BAG die unmittelbare Wirkung von kirchenrechtlichen Dienstvereinbarungen ausdrücklich in Frage gestellt (2 AZR 523/10, Rz. 20).

    Sie kann aufgrund des in der Entscheidung des BAG vom 24.06.2014 (1 AZR 1044/12) in der Rz. 12 aufgestellten, dort nicht entscheidungserheblichen Rechtsgrundsatzes, noch nicht als höchstrichterlich hinreichend geklärt angesehen werden, weil das BAG in einer zeitlich nachfolgenden Entscheidung vom 24.09.2014 (5 AZR 611/12, Rz. 71) diese (dort allerdings ebenfalls nicht entscheidungserhebliche) Rechtsfrage wie zuvor bereits in der Entscheidung vom 29.09.2011 (2 AZR 523/10, Rz. 20) wiederum offen gelassen hat und auch in der Literatur vielfach mit gewichtigen Argumenten weiterhin von einer unmittelbaren und zwingenden Wirkung kirchlicher Dienstvereinbarungen auf säkulare Rechtsverhältnisse ausgegangen wird (vgl. Groeger, Kirchliche Dienstvereinbarungen im Spiegel säkularer Rechtsprechung des BAG, Kirche und Recht 2014, S. 196 ff., 200 ff. m. w. N., der die Entscheidung des BAG vom 24.06.2014 allerdings zu Unrecht als "missverständlich" bezeichnet, vgl. S. 211, Fn. 105).

  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 26/19

    Änderungskündigung - Wahrung der Klagefrist

    Bei formbedürftigen Erklärungen ist nur der Wille beachtlich, der unter Wahrung der vorgeschriebenen Form erklärt worden ist (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 31) .

    (1) Es bedarf keiner Entscheidung, ob es sich bei dem Änderungsangebot der Beklagten um eine nichttypische Willenserklärung handelte, deren Auslegung durch das Berufungsgericht in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar wäre, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 19/18 - Rn. 15; 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 36; zu einem Änderungsangebot als nichttypischer Willenserklärung vgl. BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - Rn. 53) , oder, sofern die Beklagte eine Vielzahl im Wesentlichen gleichlautender Änderungskündigungen ausgesprochen haben sollte (vgl. dazu BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 32) , ob eine typische Willenserklärung vorliegt, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht vom Senat in vollem Umfang nachzuprüfen wäre (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 19/18 - aaO) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht