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   BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10   

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BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10 (https://dejure.org/2011,47091)
BAG, Entscheidung vom 03.11.2011 - 2 AZR 748/10 (https://dejure.org/2011,47091)
BAG, Entscheidung vom 03. November 2011 - 2 AZR 748/10 (https://dejure.org/2011,47091)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung - Betriebsratsanhörung

  • openjur.de

    Verhaltensbedingte Kündigung; Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung; Betriebsratsanhörung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung - Anzeigepflicht bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit - Betriebsratsanhörung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, § 241 Abs 2 BGB, § 102 Abs 1 BetrVG, § 5 Abs 1 S 1 EntgFG
    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung - Anzeigepflicht bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit - Betriebsratsanhörung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Anzeigepflichten und Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit; Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme; Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung; Betriebsratsanhörung; Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • bag-urteil.com

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung - Betriebsratsanhörung

  • Betriebs-Berater

    Verhaltensbedingte Kündigung - vorwerfbares Verhalten

  • rewis.io

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung - Anzeigepflicht bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit - Betriebsratsanhörung

  • ra.de
  • rewis.io

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung - Anzeigepflicht bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit - Betriebsratsanhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme; Verletzung von Anzeige- und Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit; Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung; Betriebsratsanhörung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen Verletzung von Anzeige- und Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verhaltensbedingte Krankheit - vorwerfbares Verhalten

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Arbeitsrechtliche Entscheidungen - Kommentierte Rechtsprechung, Teil 2

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorwerfbarkeit bei Pflichtverletzungen bei Arbeitsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 607
  • BB 2012, 959
  • DB 2012, 926
  • JR 2013, 183
 
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Wird zitiert von ... (148)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Auszug aus BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10
    Dies ist nicht der Fall, wenn dem Arbeitnehmer die Pflichterfüllung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen subjektiv nicht möglich ist (vgl. BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 70, 262) .

    d) Der Arbeitgeber trägt im Kündigungsschutzprozess die Darlegungs- und Beweislast auch dafür, dass solche Tatsachen nicht vorgelegen haben, die das Verhalten des Arbeitnehmers gerechtfertigt oder entschuldigt erscheinen lassen (vgl. BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; 18. Oktober 1990 - 2 AZR 204/90 - zu II 3 a der Gründe, RzK I 10h Nr. 30) .

    Er muss nicht jeden erdenklichen Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund vorbeugend ausschließen (BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - aaO) .

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10
    a) Eine Kündigung ist gem. § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat überhaupt zu beteiligen, sondern auch dann, wenn er ihn nicht richtig beteiligt hat, er insbesondere seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht ausreichend nachgekommen ist (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 45, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 36; 22. April 2010 - 2 AZR 991/08 - Rn. 13, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 163 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 26) .

    Der Betriebsrat ist ordnungsgemäß angehört, wenn ihm der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - aaO; 22. April 2010 - 2 AZR 991/08 - aaO) .

    Dagegen führt eine bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung zu einer fehlerhaften Anhörung (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - aaO; 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 40, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20 ) .

  • BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Arbeitsbummelei -

    Auszug aus BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10
    d) Der Arbeitgeber trägt im Kündigungsschutzprozess die Darlegungs- und Beweislast auch dafür, dass solche Tatsachen nicht vorgelegen haben, die das Verhalten des Arbeitnehmers gerechtfertigt oder entschuldigt erscheinen lassen (vgl. BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; 18. Oktober 1990 - 2 AZR 204/90 - zu II 3 a der Gründe, RzK I 10h Nr. 30) .

    Der Umfang der ihm obliegenden Darlegungslast ist allerdings davon abhängig, wie sich der Arbeitnehmer auf einen bestimmten Vortrag einlässt (BAG 18. Oktober 1990 - 2 AZR 204/90 - zu II 3 b der Gründe, aaO).

    Beruft er sich auf krankheitsbedingte Gründe kann es erforderlich sein, dass er substantiiert darlegt, woran er erkrankt war und weshalb er deshalb seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen konnte (vgl. BAG 18. Oktober 1990 - 2 AZR 204/90 - aaO) .

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10
    Ein nachhaltiger Verstoß des Arbeitnehmers gegen berechtigte Weisungen des Arbeitgebers stellt eine Vertragspflichtverletzung dar, die eine Kündigung zu rechtfertigen vermag (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 - Rn. 12, AP BGB § 626 Nr. 233 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 34; 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - Rn. 20, AP BGB § 626 Nr. 230 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 31; KR/Fischermeier 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 459 mwN) .

    Ebenso kann eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gemäß § 241 Abs. 2 BGB treffenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers eine Kündigung rechtfertigen (vgl. zu § 626 Abs. 1 BGB: BAG 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 - aaO; 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - aaO) .

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08

    Außerordentliche Kündigung - Umdeutung

    Auszug aus BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10
    Ein nachhaltiger Verstoß des Arbeitnehmers gegen berechtigte Weisungen des Arbeitgebers stellt eine Vertragspflichtverletzung dar, die eine Kündigung zu rechtfertigen vermag (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 - Rn. 12, AP BGB § 626 Nr. 233 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 34; 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - Rn. 20, AP BGB § 626 Nr. 230 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 31; KR/Fischermeier 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 459 mwN) .

    Ebenso kann eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gemäß § 241 Abs. 2 BGB treffenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers eine Kündigung rechtfertigen (vgl. zu § 626 Abs. 1 BGB: BAG 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 - aaO; 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - aaO) .

  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 991/08

    Betriebsbedingte Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10
    a) Eine Kündigung ist gem. § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat überhaupt zu beteiligen, sondern auch dann, wenn er ihn nicht richtig beteiligt hat, er insbesondere seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht ausreichend nachgekommen ist (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 45, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 36; 22. April 2010 - 2 AZR 991/08 - Rn. 13, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 163 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 26) .

    Der Betriebsrat ist ordnungsgemäß angehört, wenn ihm der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - aaO; 22. April 2010 - 2 AZR 991/08 - aaO) .

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96

    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10
    Zu einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Information des Betriebsrats gehört auch die Unterrichtung über dem Arbeitgeber bekannte und für eine Stellungnahme des Betriebsrats möglicherweise bedeutsame Tatsachen, die den Arbeitnehmer entlasten und deshalb gegen den Ausspruch einer Kündigung sprechen können (BAG 6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 85 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 96) .
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10
    a) Eine Kündigung ist aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile angemessen erscheint (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 34, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 37; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 12, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 62 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 78) .
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

    Auszug aus BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10
    a) Eine Kündigung ist aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile angemessen erscheint (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 34, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 37; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 12, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 62 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 78) .
  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl -

    Auszug aus BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10
    Dagegen führt eine bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung zu einer fehlerhaften Anhörung (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - aaO; 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 40, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20 ) .
  • LAG Düsseldorf, 10.11.2010 - 7 Sa 1052/09

    Verhaltensbedingte Kündigung bei beharrlicher Nichtbefolgung der Anweisung zur

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Er muss nicht jeden erdenklichen Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund vorbeugend ausschließen (BAG 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 23; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 70, 262) .
  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 619/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Interessenabwägung

    Soweit der Senat in der Vergangenheit ausgeführt hat, § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG gelte für die Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit "entsprechend" (BAG 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 30) , bedeutet dies nicht, es bedürfe in diesem Fall einer analogen Anwendung der Bestimmung.
  • BSG, 25.10.2018 - B 3 KR 23/17 R

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

    d) Gegenteiliges lässt sich schließlich auch nicht aus der Rechtsprechung des BAG herleiten, das in Bezug auf den Pflichtenkreis des Arbeitnehmers geäußert hat, es spreche viel dafür, dessen Pflichten zur Vorlage einer AU -Bescheinigung mit dem Mindestinhalt aus § 5 Abs. 1 EntgFG auch noch während der Zeiten einer Fortdauer der Erkrankung anzunehmen, für die er nach Erreichung der Höchstdauer gemäß § 3 Abs. 1 EntgFG keine Entgeltfortzahlung (mehr) beanspruchen kann ( vgl BAG Urteile vom 11.7.2013 - 2 AZR 241/12 - Juris RdNr 29 = NZA 2013, 1259 sowie vom 3.11.2011 - 2 AZR 748/10 - Juris RdNr 30 = NZA 2012, 607) .
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