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   BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 838/11   

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https://dejure.org/2012,45630
BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 838/11 (https://dejure.org/2012,45630)
BAG, Entscheidung vom 27.09.2012 - 2 AZR 838/11 (https://dejure.org/2012,45630)
BAG, Entscheidung vom 27. September 2012 - 2 AZR 838/11 (https://dejure.org/2012,45630)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Ziff 2 EGRL 23/2001, § 611 BGB, § 20 Abs 1 WoEigG, § 26 WoEigG, § 27 WoEigG
    Arbeitgeberbegriff - Direktionsrecht

  • IWW

    ZPO § 256 Abs. 1 BGB § 611 WEG § 20 Abs. 1 ZPO §§ 26 bis 28

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines Arbeitsvertrages zwischen einem Verwalter und einem Hausmeister bei Bezeichnung der Wohnungseigentümergemeinschaft als "Dienstberechtigten" des Arbeitsvertrages

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Arbeitnehmereigenschaft eines bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft angestellten Hausmeisters

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    WEG - Weisungsrecht für Hausmeister

  • bag-urteil.com

    Arbeitgeberbegriff

  • Betriebs-Berater

    Arbeitgeberbegriff

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Arbeitgeberbegriff - Direktionsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragspartner eines Arbeitsvertrages mit dem Hausmeister einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hausmeister: Arbeitsvertrag mit Verwalter oder mit WEG?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitgeberbegriff: Arbeitgeber ist, wer die Dispositionsbefugnis über die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und den Nutzen aus ihr hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungseigentümergemeinschaft oder Verwalter als Arbeitgeber

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeberbegriff

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Hausmeisters

  • poko.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaft oder Verwalter als Arbeitgeber

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Eigentümergemeinschaft ist Arbeitgeberin des Hausmeisters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Weisungsbefugnis macht Verwalter nicht zum Arbeitgeber

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Weisungsbefugnis macht Verwalter nicht zum Arbeitgeber

  • anwalt.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Arbeitgeberposition der WEG bei Vertragsschluss durch die Verwaltung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Weisungsbefugnis auf Verwalter übertragen: Wer ist Arbeitgeber des Hausmeisters? (IMR 2013, 150)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1692
  • NZM 2013, 382
  • BB 2013, 1203
  • DB 2013, 1364
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 21.10.2010 - C-242/09

    Albron Catering - Sozialpolitik - Übergang von Unternehmen - Richtlinie

    Auszug aus BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 838/11
    Zwar ist für den durch die Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen (ABl. EG L 82 vom 22. März 2001 S. 16) gewährten Schutz nicht unter allen Umständen eine vertragliche Beziehung der Arbeitnehmer zum Veräußerer erforderlich (vgl. EuGH 21. Oktober 2010 - C-242/09 - [Albron Catering] Rn. 24, AP Richtlinie 2001/23/EG Nr. 7 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2001/23 Nr. 5) .

    Auch ein sog. nichtvertraglicher Arbeitgeber, an den die Arbeitnehmer ständig überstellt sind, kann als "Veräußerer" im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG anzusehen sein (vgl. EuGH 21. Oktober 2010 - C-242/09 - [Albron Catering] Rn. 26, aaO) .

    Ob ein solches besteht, ist nach nationalem Recht zu beurteilen (vgl. - unter Hinweis auf deren Art. 2 Ziff. 2 - auch für den Anwendungsbereich der RL 2001/23/EG EuGH 21. Oktober 2010 - C-242/09 - [Albron Catering] Rn. 23, aaO) .

  • BAG, 09.09.1982 - 2 AZR 253/80

    Vorlage einer Arbeitgeberstellung

    Auszug aus BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 838/11
    Arbeitgeber ist der andere Teil des Arbeitsverhältnisses, also derjenige, der die Dienstleistungen vom Arbeitnehmer kraft des Arbeitsvertrags fordern kann (vgl. BAG 9. September 1982 - 2 AZR 253/80 - zu II 2 der Gründe, BAGE 40, 145) und damit die wirtschaftliche und organisatorische Dispositionsbefugnis über die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und den Nutzen aus ihr hat (vgl. BAG 19. März 1992 - 2 AZR 396/91 - zu II 2 a cc der Gründe; 9. September 1982 - 2 AZR 253/80 - zu II 2 a der Gründe, aaO; Konzen ZfA 1982, 295, 296 f.) .
  • BAG, 19.03.1992 - 2 AZR 396/91

    Betriebsübernahme eines Mietshauses und diesbezügliche Arbeitgeberstellung des

    Auszug aus BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 838/11
    Arbeitgeber ist der andere Teil des Arbeitsverhältnisses, also derjenige, der die Dienstleistungen vom Arbeitnehmer kraft des Arbeitsvertrags fordern kann (vgl. BAG 9. September 1982 - 2 AZR 253/80 - zu II 2 der Gründe, BAGE 40, 145) und damit die wirtschaftliche und organisatorische Dispositionsbefugnis über die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und den Nutzen aus ihr hat (vgl. BAG 19. März 1992 - 2 AZR 396/91 - zu II 2 a cc der Gründe; 9. September 1982 - 2 AZR 253/80 - zu II 2 a der Gründe, aaO; Konzen ZfA 1982, 295, 296 f.) .
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97

    Kündigungsschutz bei vertraglicher Verpflichtung eines Arbeitnehmers, seine

    Auszug aus BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 838/11
    Insoweit kommt es auf den im Einzelfall erkennbaren Parteiwillen an (vgl. BAG 21. Januar 1999 - 2 AZR 648/97 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 90, 353; 6. Februar 1975 - 2 AZR 6/74 - zu II 1 d der Gründe) .
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Auszug aus BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 838/11
    a) Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 13, EzA BGB 2002 §   611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 21; 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - Rn. 13 mwN, AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 10 ) .
  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel

    Auszug aus BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 838/11
    (1) Es kann dahinstehen, ob es sich bei den Regelungen im Arbeitsvertrag um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht im Revisionsverfahren einer umfassenden Überprüfung unterliegt (vgl. BAG 20. Mai 2008 - 9 AZR 271/07 - Rn. 18, AP BGB § 305 Nr. 13; 9. September 2010 - 2 AZR 446/09 - Rn. 18 ff.) , oder ob atypische Willenserklärungen vorliegen, deren Auslegung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 22, AP BetrAVG § 1 Nr. 50; zum Ganzen: BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 25, BAGE 130, 166) .
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 271/07

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 838/11
    (1) Es kann dahinstehen, ob es sich bei den Regelungen im Arbeitsvertrag um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht im Revisionsverfahren einer umfassenden Überprüfung unterliegt (vgl. BAG 20. Mai 2008 - 9 AZR 271/07 - Rn. 18, AP BGB § 305 Nr. 13; 9. September 2010 - 2 AZR 446/09 - Rn. 18 ff.) , oder ob atypische Willenserklärungen vorliegen, deren Auslegung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 22, AP BetrAVG § 1 Nr. 50; zum Ganzen: BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 25, BAGE 130, 166) .
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07

    Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall

    Auszug aus BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 838/11
    (1) Es kann dahinstehen, ob es sich bei den Regelungen im Arbeitsvertrag um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht im Revisionsverfahren einer umfassenden Überprüfung unterliegt (vgl. BAG 20. Mai 2008 - 9 AZR 271/07 - Rn. 18, AP BGB § 305 Nr. 13; 9. September 2010 - 2 AZR 446/09 - Rn. 18 ff.) , oder ob atypische Willenserklärungen vorliegen, deren Auslegung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 22, AP BetrAVG § 1 Nr. 50; zum Ganzen: BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 25, BAGE 130, 166) .
  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 446/09

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 838/11
    (1) Es kann dahinstehen, ob es sich bei den Regelungen im Arbeitsvertrag um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht im Revisionsverfahren einer umfassenden Überprüfung unterliegt (vgl. BAG 20. Mai 2008 - 9 AZR 271/07 - Rn. 18, AP BGB § 305 Nr. 13; 9. September 2010 - 2 AZR 446/09 - Rn. 18 ff.) , oder ob atypische Willenserklärungen vorliegen, deren Auslegung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 22, AP BetrAVG § 1 Nr. 50; zum Ganzen: BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 25, BAGE 130, 166) .
  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 301/10

    Arbeitnehmereigenschaft bei ergänzendem Aufbauunterricht in einer

    Auszug aus BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 838/11
    a) Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 13, EzA BGB 2002 §   611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 21; 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - Rn. 13 mwN, AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 10 ) .
  • LAG Niedersachsen, 15.04.2011 - 6 Sa 3/11
  • BAG, 06.02.1975 - 2 AZR 6/74
  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 1072/12

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12

    Anfechtung - ordentliche Kündigung

    Dafür bestand kein Bedürfnis (ähnlich BAG 27. September 2012 - 2 AZR 838/11 - Rn. 11) .
  • BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 63/16

    Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Betriebsübergang

    Die Beklagte bestreitet, dass zwischen ihr und der Klägerin seit dem 27. Mai 2015 ein Arbeitsverhältnis besteht (vgl. in diesem Zusammenhang BAG 25. August 2016 - 8 AZR 53/15 - Rn. 23; 27. September 2012 - 2 AZR 838/11 - Rn. 12) .
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 279/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Arbeitgeber ist, wer zumindest einen Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person beschäftigt oder beschäftigen will (vgl. BAG 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 12; 27. September 2012 - 2 AZR 838/11 - Rn. 16; 21. Januar 1999 - 2 AZR 648/97 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 90, 353) .
  • BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 6/14 R

    Umlage für das Insolvenzgeld - Arbeitgeber - Wohnungseigentümergemeinschaft -

    Schließlich bestehen auch aus arbeitsrechtlicher Sicht keine Bedenken, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die im eigenen Namen mit einem zur Betreuung des gemeinschaftlichen Eigentums eingestellten Hausmeister einen Arbeitsvertrag geschlossen hat und objektiv auch Nutznießerin der vereinbarten gemeinschaftsbezogenen Arbeitsleistung ist, als Arbeitgeberin des Hausmeisters anzusehen, falls der beim Abschluss des Arbeitsvertrags erkennbar gewordene Parteiwille nichts anderes ergibt (vgl BAG AP Nr. 18 zu § 611 BGB Hausmeister = NJW 2013, 1692).
  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 410/13

    Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 6c Abs. 1 SGB II

    Die Beklagte bestreitet, dass zwischen ihr und der Klägerin über den 31. Dezember 2011 hinaus ein Arbeitsverhältnis besteht (vgl. in diesem Zusammenhang: BAG 25. August 2016 - 8 AZR 53/15 - Rn. 23 ; 27. September 2012 -  2 AZR 838/11  - Rn. 12 ) .
  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 1094/12

    Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzsicherung - Versorgungszusage einer

    Da das Betriebsrentengesetz keinen eigenständigen Arbeitgeberbegriff kennt, ist nach den allgemeinen Grundsätzen Arbeitgeber derjenige, der die Dienstleistungen vom Arbeitnehmer kraft des Arbeitsvertrags fordern kann (vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 838/11 - Rn. 16; 9. September 1982 - 2 AZR 253/80 - zu II 2 der Gründe, BAGE 40, 145) .
  • BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 573/16

    Betriebsübergang - Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Zuordnung der

    Die Beklagte bestreitet, dass zwischen ihr und dem Kläger seit dem 27. Mai 2015 ein Arbeitsverhältnis besteht (vgl. in diesem Zusammenhang: BAG 25. August 2016 - 8 AZR 53/15 - Rn. 23; 27. September 2012 - 2 AZR 838/11 - Rn. 12).
  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 1073/12

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 6c Abs. 1 SGB II -

    Die Beklagte bestreitet, dass zwischen ihr und der Klägerin über den 31. Dezember 2010 hinaus ein Arbeitsverhältnis besteht (vgl. in diesem Zusammenhang: BAG 25. August 2016 - 8 AZR 53/15 - Rn. 23; 27. September 2012 - 2 AZR 838/11 - Rn. 12) .
  • BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 574/16

    Betriebsübergang - Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Zuordnung der

    Die Beklagte bestreitet, dass zwischen ihr und dem Kläger seit dem 27. Mai 2015 ein Arbeitsverhältnis besteht (vgl. in diesem Zusammenhang: BAG 25. August 2016 - 8 AZR 53/15 - Rn. 23; 27. September 2012 - 2 AZR 838/11 - Rn. 12).
  • BAG, 26.04.2018 - 8 AZR 513/17

    Betriebsübergang - Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Zuordnung der

    Die Beklagte bestreitet, dass zwischen ihr und der Klägerin seit dem 27. Mai 2015 ein Arbeitsverhältnis besteht (vgl. in diesem Zusammenhang: BAG 25. August 2016 - 8 AZR 53/15 - Rn. 23; 27. September 2012 - 2 AZR 838/11 - Rn. 12).
  • BAG, 26.04.2018 - 8 AZR 82/17

    Betriebsübergang - Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Zuordnung der

  • BAG, 26.04.2018 - 8 AZR 422/17

    Betriebsübergang - Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Zuordnung der

  • BAG, 26.04.2018 - 8 AZR 83/17

    Betriebsübergang - Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Zuordnung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2017 - 21 Ta 90/17

    Rechtsweg - Ausbildungskostenumlage - Soloselbstständige Bauunternehmer

  • ArbG Iserlohn, 22.12.2021 - 1 Ca 751/21
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2017 - 20 Ta 453/17

    Zulässiger Rechtsweg für Ansprüche des ULAK auf Zahlung des Mindestbeitrages für

  • VG Hamburg, 12.10.2016 - 17 K 4024/15

    Arbeitgeberhaftung für Abschiebungskosten

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