Weitere Entscheidung unten: BAG, 20.03.2013

Rechtsprechung
   BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7499
BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11 (https://dejure.org/2013,7499)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2013 - 9 AZR 543/11 (https://dejure.org/2013,7499)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 (https://dejure.org/2013,7499)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

  • openjur.de

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 928
  • DB 2013, 1616
 
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Wird zitiert von ... (140)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11
    Denn der Anspruch sei erst mit der Verkündung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. März 2009 (- 9 AZR 983/07 - BAGE 130, 119) entstanden.

    Die bloße Wiederholung seines erstinstanzlichen Vortrags aus der Klageschrift vom 23. Dezember 2009, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. März 2009 (- 9 AZR 983/07 - BAGE 130, 119) sei eine Anspruchsgrundlage, genügt hierzu nicht.

    Eine solche Darlegung war insbesondere deswegen unverzichtbar, weil das Bundesarbeitsgericht in der vom Kläger angezogenen Entscheidung (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 69, aaO) angenommen hat, der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung werde mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

    bb) Eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Arbeitsgerichts war nicht deshalb entbehrlich, weil das Arbeitsgericht die Ansicht des Klägers, sein Abgeltungsanspruch sei erst mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. März 2009 (- 9 AZR 983/07 - aaO) entstanden, nicht ausdrücklich gewürdigt hat.

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11
    Dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist ohne Bedeutung (vgl. BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 9 mwN, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 44) .

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11 mwN, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 44) .

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11
    Insbesondere lässt sich nicht erkennen, ob und inwieweit sich die Argumentation der in Bezug genommenen Entscheidung auf die tragenden Gründe der angefochtenen Entscheidung bezieht und damit überhaupt geeignet ist, diese infrage zu stellen (vgl. BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 118/10 - Rn. 14, EzA ZPO 2002 § 520 Nr. 8) .
  • LAG Niedersachsen, 17.05.2011 - 3 Sa 1867/10

    Urlaubsabgeltungsanspüche können tariflichen Ausschlussfristen unterliegen;

    Auszug aus BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. Mai 2011 - 3 Sa 1867/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 13. Oktober 2010 - 3 Ca 94/10 - als unzulässig verworfen wird.
  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20

    Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes

    Dabei hat die Klägerin sich nicht darauf beschränkt, nur pauschal auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen zu verweisen, was für eine ordnungsgemäße Begründung der Revision nicht ausreichen würde (vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 15) .
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist ohne Bedeutung (BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 11; 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 9 mwN) .

    b) Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung durch das angefochtene Urteil und deren Erheblichkeit für das Ergebnis der Entscheidung ergeben (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 18; 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 13) .

  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags

    Dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist ohne Bedeutung (BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 11) .
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Rechtsprechung
   BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 744/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8227
BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 744/11 (https://dejure.org/2013,8227)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2013 - 10 AZR 744/11 (https://dejure.org/2013,8227)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2013 - 10 AZR 744/11 (https://dejure.org/2013,8227)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Abbruchgewerbe - rückwirkende Allgemeinverbindlicherklärung

  • openjur.de

    Abbruchgewerbe; rückwirkende Allgemeinverbindlicherklärung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Abbruchgewerbe - rückwirkende Allgemeinverbindlicherklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 Abschn V Nr 29 VTV-Bau, § 5 Abs 4 TVG, § 4 Abs 1 S 1 Halbs 1 TVGDV, § 7 S 3 TVGDV
    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Abbruchgewerbe - rückwirkende Allgemeinverbindlicherklärung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Rückbeziehung der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages

  • Betriebs-Berater

    Abbruchgewerbe - rückwirkende Allgemeinverbindlichkeitserklärung

  • rewis.io

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Abbruchgewerbe - rückwirkende Allgemeinverbindlicherklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Rückbeziehung der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Ein Arbeitgeber muss unter bestimmten Umständen mit einer rückwirkenden Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags rechnen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückwirkende Allgemeinverbindlichkeit des Sozialkassenverfahrens im Abbruchgewerbe

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abbruchgewerbe - rückwirkende Allgemeinverbindlicherklärung

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Ein Tarifvertrag kann rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1039
  • BB 2013, 1203
  • DB 2013, 1616
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 362/09

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV - Einschränkung AVE

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 744/11
    Dementsprechend hat der Senat die Rückwirkung der hier streitgegenständlichen Allgemeinverbindlicherklärung auch in früheren Entscheidungen nicht beanstandet (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 -; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 351/09 -; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 27 f., AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328) .

    Eine solche setzt die Mitgliedschaft in einer Vereinigung voraus, die ihrerseits Mitglied im Deutschen Abbruchverband e. V. ist (vgl. zu Fällen der mittelbaren Mitgliedschaft: BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 5, 28, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328; 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 44, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; 2. Juli 2008 - 10 AZR 386/07 - Rn. 21, 23, NZA-RR 2009, 145) .

    Der Erlass von Ansprüchen war nur unter den in § 32 Abs. 2 VTV (jetzt § 31 Abs. 2 VTV) besonders geregelten Voraussetzungen möglich (BAG 27. Oktober 2010 -  10 AZR 362/09 - Rn. 25 , AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328; 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - Rn. 37 f., AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 318 ) .

  • BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08

    Baugewerbe - Auskunftsansprüche nach dem VTV - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 744/11
    Zwar kann eine Rechtsausübung gemäß § 242 BGB unzulässig sein, wenn sich der Anspruchsteller damit in Widerspruch zu seinem eigenen vorausgegangenen Verhalten setzt und für den anderen Teil ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn sonstige besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - Rn. 31 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 318) .

    Der Erlass von Ansprüchen war nur unter den in § 32 Abs. 2 VTV (jetzt § 31 Abs. 2 VTV) besonders geregelten Voraussetzungen möglich (BAG 27. Oktober 2010 -  10 AZR 362/09 - Rn. 25 , AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328; 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - Rn. 37 f., AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 318 ) .

  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 386/07

    Einschränkung der AVE des VTV

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 744/11
    Eine solche setzt die Mitgliedschaft in einer Vereinigung voraus, die ihrerseits Mitglied im Deutschen Abbruchverband e. V. ist (vgl. zu Fällen der mittelbaren Mitgliedschaft: BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 5, 28, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328; 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 44, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; 2. Juli 2008 - 10 AZR 386/07 - Rn. 21, 23, NZA-RR 2009, 145) .

    bb) Dass die Voraussetzungen einer anderen Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung erfüllt sind, hat der insoweit darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (BAG 2. Juli 2008 - 10 AZR 386/07 - Rn. 15, NZA-RR 2009, 145) nicht vorgetragen.

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 744/11
    Die Rückwirkung einer Allgemeinverbindlicherklärung verletzt danach nicht die vom Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) umfassten Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes, soweit die Betroffenen mit ihr rechnen mussten (BAG 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - Rn. 27, BAGE 124, 1; vgl. auch BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115/86 - zu 4 b der Gründe, BVerwGE 80, 355) .

    Bei dieser Sachlage müssen die Tarifgebundenen nicht nur mit einer Allgemeinverbindlicherklärung des Nachfolgetarifvertrags, sondern auch mit der Rückbeziehung der Allgemeinverbindlicherklärung auf den Zeitpunkt seines Inkrafttretens rechnen (st. Rspr., zB BAG 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - Rn. 27, BAGE 124, 1; 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - Rn. 25, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 297 = EzA AEntG § 1 Nr. 11) .

  • BAG, 15.11.1995 - 10 AZR 150/95
    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 744/11
    Nur dann kann der Schuldner aus einem bestimmten Verhalten des Gläubigers folgern, dass er auch in Zukunft nicht in Anspruch genommen werde (BAG 15. November 1995 - 10 AZR 150/95 - zu II 3 der Gründe) .
  • BAG, 12.05.2010 - 10 AZR 559/09

    Abbruchgewerbe - Allgemeinverbindlichkeit 2005

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 744/11
    Auf die unmittelbare oder mittelbare Mitgliedschaft im Deutschen Abbruchverband e. V. kam es damals nicht an (BAG 12. Mai 2010 - 10 AZR 559/09 - Rn. 11, 16, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 320) .
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08

    Baugewerbe - Nebenarbeiten für Subunternehmer - Einschränkung der

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 744/11
    Eine solche setzt die Mitgliedschaft in einer Vereinigung voraus, die ihrerseits Mitglied im Deutschen Abbruchverband e. V. ist (vgl. zu Fällen der mittelbaren Mitgliedschaft: BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 5, 28, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328; 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 44, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 324; 2. Juli 2008 - 10 AZR 386/07 - Rn. 21, 23, NZA-RR 2009, 145) .
  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 351/09

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - PCB-Sanierung als bauliche Leistung i. S.

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 744/11
    Dementsprechend hat der Senat die Rückwirkung der hier streitgegenständlichen Allgemeinverbindlicherklärung auch in früheren Entscheidungen nicht beanstandet (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 -; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 351/09 -; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 27 f., AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328) .
  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11

    Betrieblicher Geltungsbereich - Fassadenbau - Einschränkung der

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 744/11
    Dementsprechend hat der Senat die Rückwirkung der hier streitgegenständlichen Allgemeinverbindlicherklärung auch in früheren Entscheidungen nicht beanstandet (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 -; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 351/09 -; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 27 f., AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328) .
  • BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79

    Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 744/11
    Eine Rückwirkung ist in diesen Fällen nur bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Antrags im Bundesanzeiger möglich (BAG 3. November 1982 - 4 AZR 1255/79 - BAGE 40, 288) .
  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 209/95

    Rückwirkung der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages

  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

  • LAG Hessen, 17.06.2011 - 10 Sa 909/10

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Betrieb des Abbruchgewerbes - Rückwirkung

  • BAG, 28.08.2019 - 10 AZR 549/18

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

    Bei dieser Sachlage müssen die Tarifgebundenen nicht nur mit einer Allgemeinverbindlicherklärung des Folgetarifvertrags, sondern auch mit der Rückbeziehung der Allgemeinverbindlicherklärung auf den Zeitpunkt seines Inkrafttretens rechnen (st. Rspr., vgl. BAG 13. November 2013 - 10 AZR 1058/12 - Rn. 19; 20. März 2013 - 10 AZR 744/11 - Rn. 20; 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - Rn. 27, BAGE 124, 1) .
  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Gegen die Rückwirkung der AVE vom 24. Februar 2006 bestehen - wie der Senat bereits entschieden hat - in einem Fall wie diesem keine durchgreifenden Bedenken (BAG 20. März 2013 - 10 AZR 744/11 - Rn. 19 ff.) .
  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Gegen die Rückwirkung der AVE bestehen - wie der Senat hinsichtlich der AVE vom 24. Februar 2006 bereits entschieden hat - in einem Fall wie diesem keine durchgreifenden Bedenken (BAG 20. März 2013 - 10 AZR 744/11 - Rn. 19 ff.) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 16 BVL 5012/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das

    Die Rückwirkung einer AVE verletzt danach nicht die vom Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) umfassten Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes, soweit die Betroffenen mit ihr rechnen mussten (vgl. BAG, Urteil vom 20. März 2013 - 10 AZR 744/11 - zitiert nach juris, dort Rn. 19 m. w. N.).

    Bei dieser Sachlage müssen die Tarifgebundenen nicht nur mit einer AVE des Nachfolgetarifvertrags, sondern auch mit der Rückbeziehung der AVE auf den Zeitpunkt seines Inkrafttretens rechnen (vgl. BAG, Urteil vom 20. März 2013 - 10 AZR 744/11 - zitiert nach juris, dort Rn. 20).

  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 646/13

    Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Bund bei Bewährungsaufstieg vor Überleitung

    Zwar kann eine Rechtsausübung gemäß § 242 BGB unzulässig sein, wenn sich eine Partei damit in Widerspruch zu ihrem eigenen vorausgegangenen Verhalten setzt und für die andere Partei ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn sonstige besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG 20. März 2013 - 10 AZR 744/11 - Rn. 28; 11. November 2014 - 3 AZR 849/11 - Rn. 64) .
  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 1058/12

    Sonderzahlung - Dachdeckerhandwerk

    Die Rückwirkung einer Allgemeinverbindlicherklärung verletzt nicht die vom Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) umfassten Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes, soweit die Betroffenen mit ihr rechnen müssen (BAG 20. März 2013 - 10 AZR 744/11 - Rn. 19; 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - Rn. 27, BAGE 124, 1) .

    Bei dieser Sachlage müssen die Tarifgebundenen nicht nur mit einer Allgemeinverbindlicherklärung des Nachfolgetarifvertrags, sondern auch mit der Rückbeziehung der Allgemeinverbindlicherklärung auf den Zeitpunkt seines Inkrafttretens rechnen (st. Rspr., BAG 20. März 2013 - 10 AZR 744/11 - Rn. 20; 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - Rn. 27, aaO) .

  • LAG Hessen, 02.09.2020 - 2 BVL 1/18

    1. Die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung iSv § 5 TVG erfordert aus

    Bei dieser Sachlage müssen die Tarifgebundenen nicht nur mit einer Allgemeinverbindlicherklärung des Nachfolgetarifvertrags, sondern auch mit der Rückbeziehung der Allgemeinverbindlicherklärung auf den Zeitpunkt seines Inkrafttretens rechnen (BAG, Urteil v. 20. März 2013 - 10 AZR 744/11, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 346 Rz 20 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1735/14

    Darlegungslast des Arbeitgebers für Überwiegen der Abbrucharbeiten bei

    Denn dann macht sie geltend, dass sie als Baubetrieb vom VTV erfasst würde, für sie aber eine Ausnahme von § 5 Abs. 4 TVG greift (BAG Urteil vom 20. März 2013 & 10 AZR 744/11 & AP Nr. 346 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 02. Juli 2008 & 10 AZR 386/07 & NZA& RR 2009, 145).
  • LAG Hessen, 29.05.2013 - 18 Sa 1316/12

    Verfall - Verjährung; Verfall - Verjährung

    Seit 01. Januar 2006 besteht eine Ausnahme von den seither maßgeblichen AVE nur für Abbruchbetriebe, die unmittelbar oder mittelbar Mitglied im Deutschen Abbruchverband e.V. sind (vgl. BAG Urteil vom 20. März 2013 - 10 AZR 744/11 - BB 2013, 1203; BAG Urteil vom 12. Mai 2010 - 10 AZR 559/09 - AP Nr. 320 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).
  • LAG Düsseldorf, 14.11.2018 - 4 BVL 1/18

    Prozessuale Verfahrensart bei Streit über eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung

    Die Rückwirkung einer AVE verletzt nicht die vom Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) umfassten Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes, soweit die Betroffenen mit ihr rechnen müssen (BAG 20.03.2013 - 10 AZR 744/11, juris Rn. 19; 21.08.2007 - 3 AZR 102/06, juris Rn. 27, BAGE 124, 1).
  • LAG Hessen, 23.07.2014 - 12 Sa 82/13

    Verbot der Aufrechnung von Beitragsforderungen mit Erstattungsansprüchen

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