Weitere Entscheidung unten: BAG, 11.12.2012

Rechtsprechung
   BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08 (Meister)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7913
BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08 (Meister) (https://dejure.org/2013,7913)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2013 - 8 AZR 287/08 (Meister) (https://dejure.org/2013,7913)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2013 - 8 AZR 287/08 (Meister) (https://dejure.org/2013,7913)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • openjur.de

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • Bundesarbeitsgericht

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 AGG, § 2 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 6 Abs 1 AGG, § 7 Abs 1 AGG
    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • bag-urteil.com

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • hensche.de

    Diskriminierung: Beweislast, Diskriminierung: Alter, Diskriminierung: Geschlecht

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auskunftsanspruch eines abgelehnten Bewerbers über Personalauswahl

  • Betriebs-Berater

    Auskunftsanspruch zum Schutz vor einer nach dem AGG verbotenen Benachteiligung

  • rewis.io

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch des abgelehnten Stellenbewerbers auf Auskunft über die eingestellte Person und die Einstellungskriterien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (31)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch des Bewerbers nach einer erfolglosen Bewerbung

  • heise.de (Pressebericht, 17.05.2013)

    Abgelehnte Bewerber haben keinen Auskunftsanspruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • lto.de (Kurzinformation)

    § 22 AGG
    BAG zur Diskriminierung bei der Jobsuche - Ohne Indizien keine Entschädigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Die abgelehnte Bewerberin - Wer nicht eingestellt wird, kann keine Auskunft über bevorzugte Bewerber verlangen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber gegen Arbeitgeber - Auskunftsverweigerung auch nicht ohne Weiteres Indiz für AGG-Verstoß ("Meister")

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Abgelehnter Stellenbewerber hat keinen Anspruch auf Auskunft, ob Arbeitgeber einen anderen Bewerber eingestellt hat

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Kein Auskunftsanspruch des abgelehnten Bewerbers wegen des Verdachts auf Diskriminierung

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch bezüglich der Ablehnungsgründe einer Stellenbewerberin

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Schon wieder: Neues vom BAG zum AGG

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Urteil zum Auskunftsanspruch - Keine Einsicht in Bewerbungsunterlagen anderer

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Bewerberin

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch des abgelehnten Bewerbers

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch einer abgelehnten Bewerberin

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Abgelehnte Stellenbewerberin hat keinen Auskunftsanspruch gegen Arbeitgeber

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss keine Auskunft über Einstellungskriterien erteilen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auskunftsansprüche im Einstellungsverfahren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Auskunftspflicht des Arbeitgebers beim Einstellungsverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgelehnter Stellenbewerber hat keinen Auskunftsanspruch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftsverweigerung (k)eine Diskriminierung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch gegen Arbeitgeber für abgelehnte Stellenbewerberin

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Anspruch des abgelehnten Stellenbewerbers auf Auskunft über anderweitige Besetzung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kein genereller Auskunftsanspruch bei Ablehnung der Bewerbung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kein genereller Auskunftsanspruch bei Ablehnung der Bewerbung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zum Auskunftsanspruch einer abgelehnten Stellenbewerberin - Verweigerung jeglicher Auskunft durch Arbeitgeber begründet nicht die Vermutung einer unzulässigen Benachteiligung des Bewerbers

Besprechungen u.ä. (5)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gibt der Arbeitgeber dem abgelehnten Bewerber keine Auskunft über seine Auswahlentscheidung, lässt das noch keine Diskriminierung vermuten

  • dreher-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    AGG: Neues zum Auskunftsanspruch

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitgeber müssen abgelehnten Stellenbewerbern keine Auskunft über die erfolgte Stellungbesetzung erteilen

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Auskunftsanspruch für abgelehnte Bewerber

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 15
  • NZA 2014, 224
  • BB 2013, 2227
  • DB 2013, 2509
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Sei die Benachteiligung aus geschlechtsbezogenen Gründen nach diesen Grundsätzen überwiegend wahrscheinlich, müsse nunmehr der Arbeitgeber den vollen Beweis führen, dass die Benachteiligung aus rechtlich zulässigen Gründen erfolgt sei (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 25 mwN, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

    Es widerspräche dem Sinn und Zweck des § 286 Abs. 1 ZPO dessen Anwendbarkeit auf die Fälle des so genannten "Vollbeweises" zu beschränken, dem Tatsachengericht die freie Beweiswürdigung nach § 286 ZPO aber zu versagen, wenn es nur darüber zu entscheiden hat, ob dargelegte (und gegebenenfalls bewiesene) Tatsachen das Vorliegen einer anderen Tatsache "nur" vermuten lassen (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 27, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

    Eine vom Berufungsgericht nach § 286 Abs. 1 ZPO vorgenommene Würdigung ist nach ständiger Rechtsprechung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist, gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände in sich widerspruchsfrei beachtet worden sind (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 28, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

    Damit begründet die Stellenausschreibung für sich betrachtet keine Vermutung für eine gesetzwidrige Benachteiligung der Klägerin (vgl. BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 34, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) .

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Der Begriff "Bewerberinnen und Bewerber" iSd. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG setzt außer dem formalen Erfordernis einer Bewerbung weder das Vorliegen einer subjektiven Ernsthaftigkeit der Bewerbung noch die objektive Eignung für die in Aussicht genommene Stelle voraus (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 24, AP AGG § 22 Nr. 4 = EzA AGG § 15 Nr. 17) .

    In diesem Zusammenhang ist insbesondere von Bedeutung, dass die Beklagte als nicht-öffentliche Arbeitgeberin nicht dem aus Art. 33 Abs. 2 GG hergeleiteten Prinzip der "Bestenauslese" (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 36, AP AGG § 22 Nr. 4 = EzA AGG § 15 Nr. 17) unterliegt.

  • EuGH, 19.04.2012 - C-415/10

    Die Rechtsvorschriften der Union sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Mit Urteil vom 19. April 2012 (- C-415/10 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 24 = EzA AGG § 22 Nr. 5) hat der Gerichtshof entschieden:.

    Dass dies nicht europäischem Gemeinschaftsrecht widerspricht, hat auf die entsprechende Vorlage des Senats der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 19. April 2012 (C-415/10 - [Meister] AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 24 = EzA AGG § 22 Nr. 5) im Grundsatz bestätigt, jedoch einschränkend festgestellt:.

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Für Benachteiligungen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes, die zeitlich nach dem Inkrafttreten des AGG am 18. August 2006 begangen wurden, gelten die §§ 1 bis 18 AGG ohne Einschränkung (vgl. § 33 AGG) (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 25, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

    Dies wird zwar in § 15 Abs. 2 AGG nicht ausdrücklich benannt, ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmungen in § 15 AGG (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 28, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

  • EuGH, 28.03.2000 - C-158/97

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG UND DES AUFSTIEGS VON

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. März 2000 (- C-158/97 - [Badeck ua.] Slg. 2000, I-1875) betraf die Vorlagefrage, ob Art. 2 Absätze 1 und 4 der Richtlinie 76/207/EWG einer nationalen Regelung entgegensteht, die in Bereichen des öffentlichen Dienstes, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, bei gleicher Qualifikation von Bewerberinnen und Bewerbern sicherstellt, dass qualifizierte Frauen zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Erst nach einem solchen Vortrag muss der Arbeitgeber gemäß § 138 Abs. 2 ZPO darlegen, wie groß der begünstigte Personenkreis ist, wie er sich zusammensetzt, wie er abgegrenzt ist und warum der klagende Arbeitnehmer nicht dazugehört (vgl. BAG 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - zu II 3 a und b der Gründe, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 102 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 52) .
  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Es bedarf hier keiner Auseinandersetzung mit der Frage, ob und unter welchen Umständen statistischen Daten eine Vermutungswirkung für eine Benachteiligung nach § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 AGG zukommen kann (vgl. dazu: BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 68 f., AP AGG § 22 Nr. 2 = EzA AGG § 22 Nr. 2) .
  • BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 376/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Vergleichbarkeit - Teilzeitkräfte

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Als unverschuldete Verhinderung ist die Bedürftigkeit der Partei anzusehen, wenn die Partei innerhalb der Notfrist einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag stellt sowie alle für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlichen Unterlagen und das anzufechtende Urteil dem zuständigen Gericht vorlegt (BAG 15. Juli 2004 - 2 AZR 376/03 - zu A der Gründe mwN, BAGE 111, 229 = AP KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 68 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 54) .
  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Dagegen setzt eine Benachteiligung weder ein schuldhaftes Handeln noch eine Benachteiligungsabsicht voraus (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - Rn. 28, AP AGG § 22 Nr. 3 = EzA AGG § 22 Nr. 3) .
  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08
    Bereits die Ablehnung, die Klägerin zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, stellt eine weniger günstige Behandlung iSd. § 3 Abs. 1 AGG dar, weil ihr damit die Chance auf Einstellung versagt worden ist (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 35, AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13) .
  • LAG Hamburg, 09.11.2007 - H 3 Sa 102/07

    Stellenbewerbung, Benachteiligung, Entschädigung

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    Für einen solchen genügt es nicht, wenn eine Partei lediglich Mutmaßungen aufstellt, ohne dass sie tatsächliche Anhaltspunkte für ihre Behauptung darlegt (vgl. BAG 25. April 2013 - 8 AZR 287/08 - Rn. 36) .
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Dies gilt aber auch dann, wenn vor dem Hintergrund, dass dem/der Bewerber/in in der Regel nicht bekannt ist, wer sich außer ihm/ihr mit welcher Qualifikation/Eignung auf die ausgeschriebene Stelle beworben hat und für welchen Bewerber/welche Bewerberin der potentielle Arbeitgeber sich entschieden hat und er/sie gegen diesen auch keinen dahingehenden Auskunftsanspruch hat (vgl. BAG 25. April 2013 - 8 AZR 287/08 - Rn. 56 unter Hinweis auf EuGH 19. April 2012 -  C-415/10  - [Meister]) , von einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast auszugehen wäre, wonach es ausreichen würde, wenn der/die Bewerber/in die objektive Eignung anderer Bewerber/innen oder des/der letztlich eingestellten Bewerbers/Bewerberin bestreitet mit der Folge, dass der Arbeitgeber dann jedenfalls zur objektiven Eignung dieser Personen substantiiert vorzutragen hätte.
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    Dies gilt aber auch dann, wenn vor dem Hintergrund, dass dem/der Bewerber/in in der Regel nicht bekannt ist, wer sich außer ihm/ihr mit welcher Qualifikation/Eignung auf die ausgeschriebene Stelle beworben hat und für welchen Bewerber/welche Bewerberin der potentielle Arbeitgeber sich entschieden hat und er/sie gegen diesen auch keinen dahingehenden Auskunftsanspruch hat (vgl. BAG 25. April 2013 - 8 AZR 287/08 - Rn. 56 unter Hinweis auf EuGH 19. April 2012 -  C-415/10  - [Meister] Rn. 46 f.) , von einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast auszugehen wäre, wonach es ausreichen würde, wenn der/die Bewerber/in die objektive Eignung anderer Bewerber/innen oder des/der letztlich eingestellten Bewerbers/Bewerberin bestreitet mit der Folge, dass der Arbeitgeber dann jedenfalls zur objektiven Eignung dieser Personen substantiiert vorzutragen hätte.
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Rechtsprechung
   BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 136/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46012
BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 136/11 (https://dejure.org/2012,46012)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2012 - 9 AZR 136/11 (https://dejure.org/2012,46012)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 9 AZR 136/11 (https://dejure.org/2012,46012)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Tarifliche Regelung der Altersteilzeit - Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • openjur.de

    Tarifliche Regelung der Altersteilzeit; Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tarifliche Regelung der Altersteilzeit - Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifliche Regelung der Altersteilzeit - Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1448
  • BB 2013, 628
  • DB 2013, 2509
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 136/11
    Vorformulierte Arbeitsvertragsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., vgl. BAG 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 24 mwN, BAGE 132, 261; 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - Rn. 21, AP BGB § 611 Arbeitgeberdarlehen Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 17) .

    c) Bei § 2 des Arbeitsvertrags handelt es sich auch nicht um eine sogenannte Gleistellungsabrede, mit der ein tarifgebundener Arbeitgeber tarifgebundene und nicht tarifgebundene Arbeitnehmer hinsichtlich der Tarifgeltung gleichstellen will (vgl. BAG 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 17 mwN, BAGE 132, 261; 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 28, BAGE 130, 43) .

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 136/11
    Die Auslegung eines Formulararbeitsvertrags durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden (st. Rspr., vgl. BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 14 mwN, BAGE 128, 165) .
  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 136/11
    c) Bei § 2 des Arbeitsvertrags handelt es sich auch nicht um eine sogenannte Gleistellungsabrede, mit der ein tarifgebundener Arbeitgeber tarifgebundene und nicht tarifgebundene Arbeitnehmer hinsichtlich der Tarifgeltung gleichstellen will (vgl. BAG 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 17 mwN, BAGE 132, 261; 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 28, BAGE 130, 43) .
  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07

    Arbeitgeberdarlehen - Mitarbeiterbeteiligung - Ausgleichsklausel in

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 136/11
    Vorformulierte Arbeitsvertragsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., vgl. BAG 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 24 mwN, BAGE 132, 261; 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - Rn. 21, AP BGB § 611 Arbeitgeberdarlehen Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 17) .
  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 634/09

    Diakonische Einrichtung - Bezugnahme auf Arbeitsordnung

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 136/11
    Kirchliche Arbeitsvertragsregelungen entfalten nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine normative Wirkung, sondern können als vom jeweiligen Arbeitgeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen nur kraft einzelvertraglicher Bezugnahme auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung finden (BAG 24. Februar 2011 - 6 AZR 634/09 - Rn. 21 mwN, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 57 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 18) .
  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.2010 - 11 Sa 33/10

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrags im Blockmodell -

    Auszug aus BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 136/11
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 16. September 2010 - 11 Sa 33/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 22.09.2021 - 9 Sa 647/21

    Kein Anspruch auf Altersteilzeitarbeitsvertrag mangels FlexAZ als

    Hierbei folgt die Kammer - ebenfalls wie das Arbeitsgericht - den durch das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 11. Dezember 2012 (9 AZR 136/11) aufgestellten rechtlichen Grundsätzen.

    Soweit ein Vertragspartner vom Wortlaut abweichende Regelungsziele verfolgt, können diese danach nur in die Auslegung eingehen, wenn sie für den anderen Vertragspartner mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck kommen (st. Rspr., statt aller: BAG 11. Dezember 2012 - 9 AZR 136/11; BAG 18. November 2009 - 4 AZR 514/08; BAG 19. März 2009 - 6 AZR 557/07).

    Es handelt sich vielmehr um einen den BAT ergänzenden Tarifvertrag (vgl. zum Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit im Öffentlichen Dienst - TV ATZ: Rittweger/Petri/Schweikert, Altersteilzeit, 2. Auflage 2002, § 1 TV ATZ, Rdn. 1; vgl. so auch: BAG 11. Dezember 2012 - 9 AZR 136/11) .

    Insoweit kann dahinstehen, inwieweit im Rahmen der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen ein vom Vertragswortlaut abweichender übereinstimmender Parteiwille Berücksichtigung finden kann (auch hierzu ausdrücklich: BAG 11. Dezember 2012 - 9 AZR 136/11 m.w.N.) .

    Die Beschreibung des Geltungsbereichs dient hingegen nicht dazu, die Wirkung des Tarifvertrags auf nicht tarifgebundene Arbeitsvertragsparteien zu erstrecken (vgl. wiederum: BAG 11. Dezember 2012 - 9 AZR 136/11).

    Die Kammer ist - wie bereits das Arbeitsgericht und wie vorstehend durchgehend kenntlich gemacht - vollständig den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Dezember 2012 (9 AZR 136/11) gefolgt.

  • LAG Baden-Württemberg, 12.04.2013 - 12 Sa 136/12

    Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - arbeitsvertragliche Bezugnahme auf

    Daneben können der von den Vertragspartnern verfolgte Regelungszweck sowie die Interessenlage der Beteiligten, sofern sie die jeweils andere Seite erkennen kann, von Bedeutung sein (vgl. BAG, Urteil vom 16.12.2009, 5 AZR 888/08, NZA 2010, 401, Rn. 12; Urteil vom 11.12.2012, 9 AZR 136/11, ZTR 2013, 267, Rn. 11 - jeweils m.w.N.).
  • LAG Köln, 19.05.2017 - 4 Sa 937/16

    Auslegung der Bezugnahme auf tarifliche Bestimmungen im Arbeitsvertrag

    Vorformulierte Arbeitsvertragsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG, Urteil vom 11. Dezember 2012- 9 AZR 136/11 -, Rn. 11, juris).
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