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   BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12   

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https://dejure.org/2013,28338
BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12 (https://dejure.org/2013,28338)
BAG, Entscheidung vom 23.05.2013 - 2 AZR 102/12 (https://dejure.org/2013,28338)
BAG, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 (https://dejure.org/2013,28338)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung des Arbeitnehmers

  • openjur.de

    Außerordentliche Verdachtskündigung; Nachschieben von Kündigungsgründen; Anhörung des Arbeitnehmers

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung des Arbeitnehmers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 2 S 1 BGB
    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung des Arbeitnehmers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Überprüfung einer Verdachtskündigung; Berücksichtigung nachträglich bekannt gewordener Tatsachen

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung des Arbeitnehmers

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Gründen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Gründen

  • hensche.de

    Kündigung: Verdachtskündigung, Verdachtskündigung, Kündigung: Straftat, Kündigung: Fristlos

  • rewis.io

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung des Arbeitnehmers

  • ra.de
  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626
    Gerichtliche Überprüfung einer Verdachtskündigung; Berücksichtigung nachträglich bekannt gewordener Tatsachen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außerordentliche (Verdachts-)Kündigung: Bei rechtzeitigem Kündigungsausspruch sind später bekannt gewordene Tatsachen im Kündigungsschutzprozess zu berücksichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Kann mir bei Verdacht auf eine Straftat einfach gekündigt werden?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei einer Verdachtskündigung können unter Umständen auch später bekannt gewordene Umstände berücksichtigt werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung des Arbeitnehmers

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    "Nachschieben" von Kündigungsgründen

  • haerlein.de (Zusammenfassung)

    Arbeitsrecht - Zur Verdachtskündigung und zur Zulässigkeit des Nachschiebens von Kündigungsgründen im Kündigungsschutzprozess ohne vorherige Anhörung des Arbeitnehmers

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung: Keine erneute Anhörung des Arbeitnehmers bei Nachschieben neuer Kündigungsgründe

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen möglich?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    In zweiter Instanz dürfen Kündigungsgründe für eine Verdachtskündigung nachgeschoben werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Kündigung bereits vorlagen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Arbeitgeber kann im Kündigungsschutzprozess Kündigungsgründe, die erst nach Ausspruch einer Verdachtskündigung bekannt wurden, nachschieben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1416
  • BB 2014, 316
  • DB 2013, 2805
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (st. Rspr. BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 700/11 - Rn. 13; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 16) .

    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen dementsprechend zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 700/11 - Rn. 14; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 17) .

    So sind auch solche später bekannt gewordenen Umstände zu berücksichtigen - zumindest wenn sie bei Kündigungszugang objektiv bereits vorlagen -, die den ursprünglichen Verdacht abschwächen oder verstärken (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 41) .

    Sie soll den Arbeitgeber vor voreiligen Entscheidungen bewahren und der Gefahr begegnen, dass ein Unschuldiger von der Kündigung betroffen wird (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 32; 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - Rn. 51, BAGE 131, 155) .

    c) Die Würdigung des Kündigungssachverhalts durch das Berufungsgericht ist, soweit sie auf tatsächlichem Gebiet liegt, vom Revisionsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob sie in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 29; 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - Rn. 30) .

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 362/96

    Außerordentliche Kündigung; Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12
    Voraussetzung ist, dass der neue Kündigungsgrund bei Ausspruch der Kündigung objektiv schon gegeben, dem Arbeitgeber nur noch nicht bekannt war (vgl. BAG 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - Rn. 21; 4. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 86, 88) .

    (bb) Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu dem Erfordernis, den Betriebsrat analog § 102 Abs. 1 BetrVG zu den erweiterten Kündigungsgründen anzuhören (BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 - zu II 4 der Gründe, BAGE 86, 88; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 49, 39) .

    Ist die Kündigung als solche rechtzeitig erklärt, schließt § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB ein Nachschieben nachträglich bekannt gewordener Gründe nicht aus (BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 86, 88) .

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12
    Mit der Rechtskraft des der Klage stattgebenden Urteils steht deshalb regelmäßig zugleich fest, dass jedenfalls im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zwischen den streitenden Parteien ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, das nicht schon zuvor durch andere Ereignisse aufgelöst worden ist (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 19; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 81, 111) .

    Die Rechtskraft schließt gemäß § 322 ZPO im Verhältnis der Parteien zueinander eine hiervon abweichende gerichtliche Feststellung in einem späteren Verfahren aus (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11- Rn. 19; 27. Januar 2011 - 2 AZR 826/09 - Rn. 13) .

    das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder Zugangs der Kündigung einer Entscheidung entzogen werden kann (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 20; 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 16, BAGE 130, 166) .

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12
    (bb) Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu dem Erfordernis, den Betriebsrat analog § 102 Abs. 1 BetrVG zu den erweiterten Kündigungsgründen anzuhören (BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 - zu II 4 der Gründe, BAGE 86, 88; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 49, 39) .

    Sie soll dem Betriebsrat vielmehr Gelegenheit geben, auf den auf einem bestimmten Sachverhalt beruhenden Kündigungsentschluss des Arbeitgebers aktiv einzuwirken (vgl. BAG 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - aaO) .

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (st. Rspr. BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 700/11 - Rn. 13; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 16) .

    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen dementsprechend zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 700/11 - Rn. 14; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 17) .

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12
    Sie soll den Arbeitgeber vor voreiligen Entscheidungen bewahren und der Gefahr begegnen, dass ein Unschuldiger von der Kündigung betroffen wird (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 32; 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - Rn. 51, BAGE 131, 155) .
  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12
    c) Die Würdigung des Kündigungssachverhalts durch das Berufungsgericht ist, soweit sie auf tatsächlichem Gebiet liegt, vom Revisionsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob sie in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 29; 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - Rn. 30) .
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12
    Voraussetzung ist, dass der neue Kündigungsgrund bei Ausspruch der Kündigung objektiv schon gegeben, dem Arbeitgeber nur noch nicht bekannt war (vgl. BAG 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - Rn. 21; 4. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 86, 88) .
  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 826/09

    Außerordentliche Kündigung - Rechtskraftwirkung eines vorangegangenen

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12
    Die Rechtskraft schließt gemäß § 322 ZPO im Verhältnis der Parteien zueinander eine hiervon abweichende gerichtliche Feststellung in einem späteren Verfahren aus (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11- Rn. 19; 27. Januar 2011 - 2 AZR 826/09 - Rn. 13) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 31.08.2011 - 3 Sa 29/11

    Fristlose verhaltensbedingte Verdachtskündigung - Manipulationshandlungen bei

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 31. August 2011 - 3 Sa 29/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer

  • BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 12/86

    Unterhalt - Abänderungsklage - Mehrforderung - Regelung von Trennungsunterhalt in

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07

    Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98

    Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung - Nachträgliche Änderung

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 1067/06

    Verdachtskündigung

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    Die Anhörung soll den Ausbildenden vor voreiligen Entscheidungen bewahren und der Gefahr begegnen, dass ein Unschuldiger von der Kündigung betroffen wird (vgl. zu § 626 Abs. 1 BGB BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 31) .
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    a) Revisionsrechtlich nicht zu beanstanden ist die Annahme des Landesarbeitsgerichts, die fristlose Kündigung sei nicht als sog. Verdachtskündigung gerechtfertigt (zu dieser und ihren Voraussetzungen vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 20; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 16 mwN) .

    Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber den Betriebs- bzw. Personalrat zuvor in analoger Anwendung der maßgebenden Bestimmungen zu seiner entsprechenden Absicht angehört hat (vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 32; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - zu B I 2 b ee der Gründe, BAGE 49, 39) .

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Eine Verdachtskündigung ist erst dann gerechtfertigt, wenn sich eine Aufklärung durch zumutbaren finanziellen und zeitlichen Aufwand nicht erreichen lässt (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 10.07.1989, II ZR 30/89, Rn. 19 bei juris; Urteil vom 25.02.1977, I ZR 67/75 - Textdichteranmeldung , Rn. 37 bei juris; BAG, Urteil vom 23.05.2013, 2 AZR 102/12, Rn. 20 f. bei juris; Urteil vom 06.09.2007, 2 AZR 264/06, Rn. 23 bei juris; Gaier in MüKo, BGB, 8. Auflage 2019, § 314 Rn. 19 f. m.w.N.; Böttcher in Erman, BGB, 15. Auflage 2017, § 314 Rn. 6 m.w.N.).
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