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Rechtsprechung
   BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16960
BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12 (https://dejure.org/2014,16960)
BAG, Entscheidung vom 16.04.2014 - 5 AZR 483/12 (https://dejure.org/2014,16960)
BAG, Entscheidung vom 16. April 2014 - 5 AZR 483/12 (https://dejure.org/2014,16960)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Leiharbeitsverhältnis - Annahmeverzug - Arbeitszeitkonto

  • openjur.de

    Leiharbeitsverhältnis; Annahmeverzug; Arbeitszeitkonto

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Leiharbeitsverhältnis - Annahmeverzug - Arbeitszeitkonto

Kurzfassungen/Presse (14)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitkonten in der Zeitarbeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitszeit und Annahmeverzug im Leiharbeitsverhältnis

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Leiharbeit und das Arbeitszeitkonto

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zeitlicher Umfang des Annahmeverzugs wird durch die für das Arbeitsverhältnis maßgebliche Arbeitszeit bestimmt

  • Jurion (Kurzinformation)

    Die Dauer der Arbeitszeit ist eine wesentliche, dem Gebot der Gleichbehandlung unterliegende Arbeitsbedingung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Annahmeverzugslohn

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Leiharbeitsverhältnis - Annahmeverzug - Arbeitszeitkonto

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    "Zwangsfreizeit" bei Annahmeverzug unzulässig

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bundesarbeitsgericht: "Zwangsfreizeit" für Leiharbeitnehmer*innen unzulässig

  • templin-thiess.de (Kurzinformation)

    Minusstunden in der Leiharbeit genehmigt

  • templin-thiess.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitkonto in der Leiharbeit: Tarifverhandlungen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Missbrauch von Arbeitszeitkonten in der Leiharbeit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber dürfen das Beschäftigungsrisiko nicht verlagern

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Einsatzlose Zeit unter Anrechnung von Plusstunden aus dem Arbeitszeitkonto: Erfurt hat entschieden!

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zeiten des Nichteinsatzes unter Anrechnung von Plusstunden aus dem Arbeitszeitkonto

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 1262
  • BB 2014, 1908
  • BB 2014, 2368
  • DB 2014, 1688
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12
    Die Klausel ist im Sinne des sog. blue-pencil-Tests (vgl. dazu BAG 12. März 2008 -  10 AZR 152/07 -) teilbar.
  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 556/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12
    Ob sich der zeitliche Umfang, in dem der Beklagte in Annahmeverzug geraten konnte, nach § 3 Arbeitsvertrag als eigenständiger arbeitsvertraglicher Regelung (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 14; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 556/12 - Rn. 14) der Arbeitszeit oder den in Bezug genommenen tariflichen Regelungen richtet, braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12
    Gemäß § 293 BGB kommt der Gläubiger in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 22 mwN) nicht annimmt.
  • BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 778/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Bezugnahme auf unwirksamen

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12
    Ob sich der zeitliche Umfang, in dem der Beklagte in Annahmeverzug geraten konnte, nach § 3 Arbeitsvertrag als eigenständiger arbeitsvertraglicher Regelung (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 14; 23. Oktober 2013 - 5 AZR 556/12 - Rn. 14) der Arbeitszeit oder den in Bezug genommenen tariflichen Regelungen richtet, braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12
    Soweit die Verteilung der Arbeitszeit arbeitsvertraglich nicht geregelt und auch kollektivrechtlich und gesetzlich nicht beschränkt ist, legt der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit durch Weisung kraft seines Direktionsrechts aus § 106 Satz 1 GewO fest (BAG 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 - Rn. 33, BAGE 132, 88; Schaub/Linck ArbR-HdB 15. Aufl. § 45 Rn. 42; ErfK/Preis 14. Aufl. § 611 BGB Rn. 656) .
  • LAG Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 22 Sa 58/11

    Leiharbeitsverhältnis - Zulässigkeit der Vereinbarung von Arbeitszeitkonten

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 6. März 2012 - 22 Sa 58/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 296/00

    Entgeltfortzahlung- regelmäßige Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12
    In welchem zeitlichen Umfang dabei der Arbeitgeber in Annahmeverzug geraten kann, richtet sich nach der arbeitsvertraglich vereinbarten oder - falls diese regelmäßig überschritten wird - nach der tatsächlich praktizierten Arbeitszeit (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - BAGE 100, 25) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2015 - 5 Sa 342/15

    Ausgleich von Arbeitszeitguthaben trotz Arbeitsunfähigkeit

    Den Arbeitsvertragsparteien bleibt es unbenommen, über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden auf einem Arbeitszeitkonto anzusammeln und in der Folgezeit durch bezahlte Freizeit auszugleichen (vgl. BAG 16.04.2014 - 5 AZR 483/12 - Rn. 23, NZA 2014, 1262).
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Diese bestimmt den zeitlichen Umfang, in welchem der Arbeitnehmer berechtigt ist, Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsleistung anzunehmen (BAG 16. April 2014 - 5 AZR 483/12 - Rn. 13) .
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 491/14

    Betriebsvereinbarung - Kurzarbeit - Annahmeverzug

    Diese bestimmt den zeitlichen Umfang, in welchem der Arbeitnehmer berechtigt ist, Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Arbeitsleistung anzunehmen (vgl. BAG 16. April 2014 - 5 AZR 483/12 - Rn. 13; 25. Februar 2015 - 5 AZR 886/12 - Rn. 14) .
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Rechtsprechung
   BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14961
BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12 (https://dejure.org/2014,14961)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2014 - 9 AZR 669/12 (https://dejure.org/2014,14961)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 (https://dejure.org/2014,14961)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

  • openjur.de

    Urlaubsgewährung; Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsgewährung - und die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Urlaub während Arbeitsunfähigkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaubsgewährung trotz Arbeitsunfähigkeit?

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 1334
  • DB 2014, 1688
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    EIN ARBEITNEHMER VERLIERT NICHT SEINEN ANSPRUCH AUF BEZAHLTEN JAHRESURLAUB, DEN

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12
    bb) Der EuGH hat ausdrücklich klargestellt, dass Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie dahin auszulegen ist, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten nicht entgegensteht, nach denen ein Arbeitnehmer "im Krankheitsurlaub nicht berechtigt ist, während eines Zeitraums, der in die Zeit des Krankheitsurlaubs fällt, bezahlten Jahresurlaub zu nehmen" (EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff ua.] Rn. 32, Slg. 2009, I-179) .

    Was den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub betrifft, ist es, wie sich aus dem Wortlaut der Arbeitszeitrichtlinie und der Rechtsprechung des EuGH ergibt, Sache der Mitgliedstaaten, in ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften die Voraussetzungen für die Ausübung und die Umsetzung dieses Anspruchs festzulegen und dabei die konkreten Umstände zu bezeichnen, unter denen die Arbeitnehmer von diesem Anspruch Gebrauch machen können, ohne dabei aber bereits die Entstehung dieses sich unmittelbar aus der Richtlinie ergebenden Anspruchs von irgendeiner Voraussetzung abhängig zu machen (EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff ua.] Rn. 28, aaO) .

  • LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10

    Urlaubsgewährung bei Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Schadensersatzklage wegen

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12
    aa) Dies gilt insbesondere für die Bestimmung des § 9 BUrlG (vgl. LAG Köln 10. Oktober 2012 - 5 Sa 255/12 - zu II 2 b bb der Gründe; aA noch LAG Köln 7. Februar 2011 - 5 Sa 891/10 - zu V 2 d der Gründe) .
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 423/02

    Urlaubsanspruch - Seedienstuntauglichkeit eines Kapitäns

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12
    Der Urlaubsanspruch ist auch dann erfüllbar, wenn der Arbeitnehmer andere Arbeitsleistungen hätte erbringen können, welche der Arbeitgeber nach dem Arbeitsvertrag als vertragsgemäß hätte annehmen müssen (BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 423/02 - zu A II 2 b bb der Gründe, BAGE 106, 361) .
  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 871/94

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12
    Damit ist insbesondere die mit einer Erkrankung des Arbeitnehmers verbundene Arbeitsunfähigkeit gemeint (vgl. BAG 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - zu II 2 a der Gründe mwN, BAGE 81, 339; HWK/Schinz 6. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 82) .
  • LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 255/12

    Kein Urlaub während Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12
    aa) Dies gilt insbesondere für die Bestimmung des § 9 BUrlG (vgl. LAG Köln 10. Oktober 2012 - 5 Sa 255/12 - zu II 2 b bb der Gründe; aA noch LAG Köln 7. Februar 2011 - 5 Sa 891/10 - zu V 2 d der Gründe) .
  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12
    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Tätigkeit beim Arbeitgeber wegen Krankheit nicht mehr ausüben kann oder nicht mehr ausüben sollte, weil die Heilung einer vorhandenen Krankheit nach ärztlicher Prognose verhindert oder verzögert wird (BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 355/01

    Zusatzurlaub für "Minderbehinderte" im Saarland

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12
    Klagen, mit denen der Arbeitgeber zur Gewährung einer bestimmten Anzahl von Urlaubstagen ab einem in der Zukunft liegenden, nicht näher genannten Zeitpunkt verurteilt werden soll, sind zulässig (ErfK/Gallner 14. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 31 unter Hinweis auf BAG 5. September 2002 - 9 AZR 355/01 - zu A I der Gründe, BAGE 102, 294; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 80 f. unter Hinweis auf BAG 25. November 1982 - 6 AZR 1254/79 - zu 4 der Gründe, BAGE 40, 379) .
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12
    Der zunächst aufrechterhaltene Urlaubsanspruch erlischt somit zu diesem Zeitpunkt (vgl. BAG 16. Juli 2013 - 9 AZR 914/11 - Rn. 26; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 32 ff., BAGE 142, 371) .
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91

    Urlaubsabgeltung und Erfüllbarkeit; Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12
    Wer arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von seiner Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden (BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - zu 1 a der Gründe; zust. Düwell NZA Beilage 3/2011, 133, 134; vgl. auch ErfK/Gallner § 7 BUrlG Rn. 21; Leinemann/Linck § 7 BUrlG Rn. 134; Powietzka/Rolf BUrlG § 7 Rn. 51) .
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 522/00

    Urlaubsdauer - Umrechnung

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12
    Mit der Formulierung, die Beklagte solle verurteilt werden, ihm "für das Urlaubsjahr 2009 30 bezahlte Tage Urlaub" zu gewähren, kennzeichnet er lediglich das Jahr, in dem der geltend gemachte Urlaubsanspruch entstanden sein soll (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 522/00 - zu I der Gründe) .
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 914/11

    Gesetzlicher Urlaub - tariflicher Mehrurlaub - Verfall und Abgeltung trotz

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 161/97

    Urlaub im Baugewerbe bei Verteilung der Arbeit auf neun Tage in der Doppelwoche

  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05

    Urlaub - Erfüllung - AZV-Tag

  • LAG Hessen, 12.12.2011 - 17 Sa 496/11

    Annahmeverzugslohn - Zuweisung einer leidensgerechten und vertragsgemäßen

  • BAG, 25.11.1982 - 6 AZR 1254/79

    Erlöschen des Resturlaubsanspruchs bei Ausscheiden aus dem und anschließendem

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 850/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 760/11

    Ersatzurlaub - Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung

  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    Durch eine nationale Regelung kann die Möglichkeit der Ansammlung von Ansprüchen

  • EuGH, 15.01.2014 - C-176/12

    Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf

  • EuGH, 16.03.2006 - C-131/04

    EIN IN DEN STUNDEN- ODER TAGESLOHN EINBEZOGENES ENTGELT FÜR DEN JAHRESURLAUB

  • BAG, 07.07.2020 - 9 AZR 401/19

    Verfall des Urlaubs bei Krankheit - Gilt die 15-Monatsfrist auch bei

    Er erlischt allerdings bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres (grundl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 23, 32 ff., BAGE 142, 371 ; vgl. auch 16. Oktober 2012 - 9 AZR 63/11 - Rn. 9; 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 14) .

    Eine Befreiung von der Arbeitspflicht durch Urlaubsgewährung ist deshalb rechtlich unmöglich (BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 16) .

  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

    Dies war der Beklagten aufgrund des bereits gewährten Sonderurlaubs auch nicht möglich (vgl. BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 16) .
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Andererseits ist die Erfüllung des Urlaubsanspruchs nur möglich, wenn überhaupt eine Arbeitspflicht im fraglichen Zeitraum besteht (BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - und - 9 AZR 877/13 - jeweils Rn. 16) .
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Rechtsprechung
   BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 422/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16082
BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 422/12 (https://dejure.org/2014,16082)
BAG, Entscheidung vom 28.05.2014 - 5 AZR 422/12 (https://dejure.org/2014,16082)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 5 AZR 422/12 (https://dejure.org/2014,16082)
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Volltextveröffentlichungen (19)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Equal pay: Gleiches Arbeitsentgelt in der Leiharbeit - und die Pseudo-Tarifverträge

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • Jurion (Kurzinformation)

    Equal Pay auch für Auslandseinsätze, wenn auf das Arbeitsverhältnis deutsches Recht anwendbar ist

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Equal pay-Grundsatz gilt bei Anwendung deutschen Arbeitsrechts auch für Auslandseinsätze

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

Besprechungen u.ä. (2)

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Auch bei einer Überlassung in das Ausland kann ein Anspruch auf equal pay bestehen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Equal pay auch bei Arbeitseinsatz im Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 1264
  • DB 2014, 1688
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 422/12
    § 2 Abs. 1 Arbeitsvertrag verweist auf wegen der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP unwirksame Tarifverträge (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 12 ff.) .

    Die AGB-Klausel ist intransparent und nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 26 ff.) .

    Wenn ein Verleiher gleichwohl zur Vermeidung einer Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer von der CGZP abgeschlossene Tarifverträge arbeitsvertraglich vereinbart hat, bevor die dazu allein berufenen Gerichte für Arbeitssachen über deren Tariffähigkeit befunden hatten, ist er ein Risiko eingegangen, das sich durch die rechtskräftigen Entscheidungen zur fehlenden Tariffähigkeit der CGZP realisiert hat (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 25) .

    Nur mit einer Bezugnahme auf einen wirksamen Tarifvertrag konnte die Beklagte als Klauselverwenderin den Zweck der Bezugnahme - das Abweichen vom Gebot der Gleichbehandlung nach § 9 Nr. 2 AÜG - erreichen (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 35) .

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 171/10

    Auslandseinsatz eines Bauarbeiters - übliche Vergütung - tarifliche

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 422/12
    Altverträge unterstehen weiter dem bisherigen Recht (BAG 20. April 2011 - 5 AZR 171/10 - Rn. 11, BAGE 137, 375) .
  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 78/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 422/12
    Sie kann sich konkludent aus den Bestimmungen des Vertrags oder aus den Umständen des Einzelfalls ergeben (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 24) .
  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 255/00

    Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen;

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 422/12
    Insbesondere die Orientierung maßgeblicher arbeitsvertraglicher Regelungen an deutschem Arbeitsrecht spricht für die Wahl deutschen Rechts (vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - BAGE 100, 130; 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 28) .
  • LAG Hamm, 29.02.2012 - 3 Sa 859/11

    Aussetzung eines Verfahrens

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 422/12
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29. Februar 2012 - 3 Sa 859/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 01.07.2010 - 2 AZR 270/09

    Staatenimmunität - Hoheitliche Tätigkeit - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 422/12
    Insbesondere die Orientierung maßgeblicher arbeitsvertraglicher Regelungen an deutschem Arbeitsrecht spricht für die Wahl deutschen Rechts (vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - BAGE 100, 130; 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 28) .
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 422/12
    a) Der aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitete Grundsatz des Vertrauensschutzes kann es, obwohl höchstrichterliche Urteile kein Gesetzesrecht sind und keine vergleichbare Rechtsbindung erzeugen, gebieten, einem durch gefestigte Rechtsprechung begründeten Vertrauenstatbestand erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit einer geänderten Rechtsprechung oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung zu tragen (BVerfG 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - Rn. 85, BVerfGE 122, 248; vgl. dazu auch BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 27 mwN, BAGE 142, 64) .
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 422/12
    a) Der aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitete Grundsatz des Vertrauensschutzes kann es, obwohl höchstrichterliche Urteile kein Gesetzesrecht sind und keine vergleichbare Rechtsbindung erzeugen, gebieten, einem durch gefestigte Rechtsprechung begründeten Vertrauenstatbestand erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit einer geänderten Rechtsprechung oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung zu tragen (BVerfG 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - Rn. 85, BVerfGE 122, 248; vgl. dazu auch BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 27 mwN, BAGE 142, 64) .
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 422/12
    Die Tariffähigkeit der CGZP wurde bereits nach deren erstem Tarifvertragsabschluss im Jahre 2003 in Frage gestellt und öffentlich diskutiert (vgl. Schüren in Schüren/Hamann AÜG 4. Aufl. § 9 Rn. 107 ff. mwN; Ulber NZA 2008, 438; Rolfs/Witschen DB 2010, 1180; Lunk/Rodenbusch RdA 2011, 375) .
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    aa) Das BAG hat einen Schutz des Vertrauens der Verleiher in die Tariffähigkeit der CGZP verneint und hierzu Folgendes ausgeführt (BAG Urteil vom 13.3. 2013 - 5 AZR 954/11 - BAGE 144, 306 = AP Nr. 31 zu § 10 AÜG, Juris RdNr 24 f; BAG Urteil vom 28.5. 2014 - 5 AZR 422/12 - AP Nr. 37 zu § 10 AÜG = NZA 2014, 1264, Juris RdNr 18 ff): Der aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitete Grundsatz des Vertrauensschutzes kann es, obwohl höchstrichterliche Urteile kein Gesetzesrecht sind und keine vergleichbare Rechtsbindung erzeugen, zwar gebieten, einem durch gefestigte Rechtsprechung begründeten Vertrauenstatbestand erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit einer geänderten Rechtsprechung oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung zu tragen (BVerfGE 122, 248, 277 f; vgl dazu auch BAG Urteil vom 19.6. 2012 - 9 AZR 652/10 - Juris RdNr 27 mwN; zur diesbezüglichen Rspr des BSG vgl zB BSGE 51, 31 = SozR 2200 § 1399 Nr. 13; BSGE 95, 141 RdNr 41 = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 RdNr 49).
  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    Gestellung von Vereinsmitgliedern - Arbeitnehmerüberlassung

    a) Der aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitete Grundsatz des Vertrauensschutzes kann es gebieten, einem durch gefestigte Rechtsprechung begründeten Vertrauenstatbestand erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit einer geänderten Rechtsprechung im Einzelfall Rechnung zu tragen (BVerfG 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - Rn. 85, BVerfGE 122, 248; BAG 28. Mai 2014 - 5 AZR 422/12 - Rn. 18) .
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Das ausschließliche Abstellen auf den vom Gerichtshof autonom definierten Betriebsbegriff der MERL hält sich daher im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung (BVerfG 18. Oktober 2012 - 1 BvR 2366/11 - Rn. 15; 16. Mai 2011 - 2 BvR 1230/10 - Rn. 15; vgl. auch BAG 28. Mai 2014 - 5 AZR 422/12 - Rn. 18; 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 27, BAGE 142, 64) .
  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf

    Dies gilt für die Tariffähigkeit der CGZP (vgl dazu bereits ausführlich BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R - BSGE 120, 209 = SozR 4-2400 § 28p Nr. 6, RdNr 30 ff; BAG Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 954/11 - BAGE 144, 306 = juris RdNr 23 ff; BAG Urteil vom 28.5.2014 - 5 AZR 422/12 - juris RdNr 17 ff; BVerfG Beschluss vom 25.4.2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 = NZA 2015, 757) und auch hinsichtlich der Wirksamkeit der Bezugnahmeklausel (s dazu im Folgenden) .
  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2017 - L 5 R 1109/14

    Betriebsprüfung - CGZP-Tarifverträge - Verjährungshemmung bzw -frist

    Der Senat schließt sich insoweit unter Bezugnahme auf die dortige ausführliche und umfassend dargestellte Begründung - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 13.03.2013, - 5 AZR 954/11 - und vom 28.05.2014, - 5 AZR 422/12 -, in juris) und des BVerfG (Nichtannahmebeschluss vom 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12 -, in juris) - nach eigener Prüfung der Rechtsprechung des BSG in seinem Urteil vom 16.12.2015, - B 12 R 11/14 R -, in juris uneingeschränkt an.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2019 - L 8 R 758/17

    Rechtmäßigkeit einer Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen nach

    a) Zunächst ist ein etwaiges Vertrauen der die Arbeitnehmerüberlassung betreibenden Personen in die Tariffähigkeit der CGZP nicht geschützt (mit ausführlicher Begründung: BSG, Urteil v. 16.12.2015, a.a.O., Rdnr. 30ff., BAG, Urteil v. 13.3.2013, 5 AZR 954/11, Rdnr. 24f.; BAG, Urteil v. 28.5.2014, 5 AZR 422/12, NZA 2014, 1264, Rdnr. 18 ff; BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 25.4.2015, 1 BvR 2314/12, jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.07.2014 - L 1 KR 131/14

    Beitragsnachforderung - Betriebsprüfung - Equal pay - CGZP - Verjährung

    Darauf hat das BAG selbst hingewiesen (BAG, Urt. v. 28. Mai 2014 - 5 AZR 422/12 - juris Rn 19).
  • SG Konstanz, 28.04.2015 - S 11 R 1488/13

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Equal pay - fehlende Tariffähigkeit

    Ein guter Glaube an die Wirksamkeit eines Tarifvertrages, insbesondere an die Tariffähigkeit einer Vereinigung, ist zudem nicht geschützt (vgl. BAG, Urteil vom 15. November 2006, 10 AZR 665/05, BAGE 120, 182; BAG, Urteil vom 28. Mai 2014, 5 AZR 422/12, NZA 2014, 1264, 1265).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 2 R 7/15
    Ein pauschaler Verweis auf "Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts" vermittelt insoweit gerade keine fallbezogene Klarheit, zumal inzwischen geradezu eine Vielzahl von Entscheidungen des BAG zum vorliegenden Problemkreis vorliegt (vgl. nur beispielsweise aus den letzten Monaten etwa BAG, Urteil vom 24. September 2014 - 5 AZR 254/13 -, juris; Urteil vom 24. September 2014 - 5 AZR 506/12 - NJW-Spezial 2014, 755; Urteil vom 24. September 2014 - 5 AZR 259/13 - juris; Urteil vom 24. September 2014 - 5 AZR 256/13 -, juris; BAG, Urteil vom 28. Mai 2014 - 5 AZR 422/12 - NZA 2014, 1264; Urteil vom 28. Mai 2014 - 5 AZR 423/12 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 2/9 R 379/15
    Ein Vertrauen der Verantwortlichen der Insolvenzschuldnerin in die Tariffähigkeit der CGZP ist nicht geschützt (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -, BSGE 120, 209, unter Verweis auf die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, und zwar insbesondere auf: BAG Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 954/11 - BAGE 144, 306, und Urteil vom 28.5.2014 - 5 AZR 422/12 - AP Nr. 37 zu § 10 AÜG = NZA 2014, 1264).
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