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Rechtsprechung
   BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12   

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BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 (https://dejure.org/2014,25237)
BAG, Entscheidung vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 (https://dejure.org/2014,25237)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 (https://dejure.org/2014,25237)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Urlaubsgeld - gekündigtes Arbeitsverhältnis - AGB-Kontrolle

  • openjur.de

    Urlaubsgeld; gekündigtes Arbeitsverhältnis; AGB-Kontrolle

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Urlaubsgeld - gekündigtes Arbeitsverhältnis - AGB-Kontrolle

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsgeld im gekündigten Arbeitsverhältnis

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Urlaubsgeld abhängig von Betriebstreue

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaubsgeld - gekündigtes Arbeitsverhältnis - AGB-Kontrolle

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit der Kündigung ist das Urlaubsgeld futsch - Arbeitgeber dürfen die Zahlung von ungekündigtem Arbeitsvertrag abhängig machen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ungekündigtes Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für Urlaubsgeld

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ausschluss von Urlaubsgeld nach Kündigung zulässig

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Urlaubsgeld im gekündigten Arbeitsverhältnis

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsklausel, die Urlaubsgeld bei gekündigtem Arbeitsverhältnis ausschließt (Stichtagsregelung) kann wirksam sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 1136
  • BB 2015, 1336
  • DB 2014, 2356
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12
    Ihre Zahlung kann deshalb grundsätzlich an den Eintritt weiterer Bedingungen geknüpft werden (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 12, BAGE 140, 239) .

    Die Zahlung solcher Sonderzuwendungen hängt dann nicht von einer bestimmten Arbeitsleistung, sondern regelmäßig nur vom Bestand des Arbeitsverhältnisses ab (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 13, BAGE 140, 239) .

    Der Arbeitgeber kann auch, wie oben ausgeführt, unabhängig vom Verhalten des Arbeitnehmers die fortdauernde Betriebszugehörigkeit als solche über den Stichtag hinaus zur Voraussetzung der Sonderzahlung machen, weil ihre motivierende Wirkung sich nur bei den Arbeitnehmern entfalten kann, die dem Betrieb noch oder noch einige Zeit angehören (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 14, BAGE 140, 239; 19. November 1992 - 10 AZR 264/91  - zu II 2 b der Gründe, BAGE 72, 1) .

    Anhaltspunkte dafür, dass die Kündigung der Beklagten dazu diente, den Bedingungseintritt iSd. § 162 Abs. 2 BGB treuwidrig herbeizuführen (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 28, BAGE 140, 239) , sind nicht ersichtlich.

  • BAG, 20.02.2013 - 10 AZR 177/12

    Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12
    Insbesondere schließt der Freiwilligkeitsvorbehalt nicht intransparent den nach § 6 Ziff. 4 des Arbeitsvertrags begründeten Rechtsanspruch aus (zu einer den Rechtsanspruch ausschließenden Formulierung: vgl. BAG 20. Februar 2013 - 10 AZR 177/12 - Rn. 20) .
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12
    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 22 , BAGE 139, 156 ) .
  • BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91

    Freiwillige Sonderzahlung - Ausschluß betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12
    Der Arbeitgeber kann auch, wie oben ausgeführt, unabhängig vom Verhalten des Arbeitnehmers die fortdauernde Betriebszugehörigkeit als solche über den Stichtag hinaus zur Voraussetzung der Sonderzahlung machen, weil ihre motivierende Wirkung sich nur bei den Arbeitnehmern entfalten kann, die dem Betrieb noch oder noch einige Zeit angehören (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 14, BAGE 140, 239; 19. November 1992 - 10 AZR 264/91  - zu II 2 b der Gründe, BAGE 72, 1) .
  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 898/11

    Umfang der Wochenarbeitszeit - Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 898/11 - Rn. 17) .
  • LAG Düsseldorf, 28.08.2012 - 17 Sa 542/12

    Zulässigkeit des Urlaubsgeld-Vorbehalts während eines ungekündigten

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. August 2012 - 17 Sa 542/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12
    Werden dagegen die Zwecke Vergütung für erbrachte Leistung und Honorierung der Betriebstreue miteinander verbunden, kann der Arbeitnehmer von seinem Kündigungsrecht nur um den Preis des Verzichts auf die Gegenleistung für schon erbrachte Arbeit Gebrauch machen (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10  - Rn. 21 ff., BAGE 140, 231) .
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12
    Der Urlaubsanspruch entsteht auch dann, wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitet (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 8, BAGE 142, 371) .
  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12
    aa) Die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt einer vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung (st. Rspr., zB BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09  - Rn. 15 , BAGE 136, 294 ) .
  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06

    AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12
    Damit hat Art. 229 § 5 EGBGB dem Arbeitgeber eine Schutzfrist zur Umstellung seiner vorformulierten Arbeitsverträge bis zum 31. Dezember 2002 gewährt (BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 - Rn. 19) .
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 531/09

    Dachdeckerhandwerk - Urlaubsgeld

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

  • BAG, 20.09.2017 - 10 AZR 171/16

    Mindestlohn - Feiertagsvergütung - Nachtarbeitszuschlag

    Handelt es sich hingegen um Urlaubsgeld, das - wie hier - tariflich akzessorisch an das Entstehen des Anspruchs auf Erholungsurlaub anknüpft und entsprechend pro Urlaubstag gezahlt wird, verfolgt es denselben arbeitsleistungsunabhängigen Zweck und dient nicht der Vergütung für geleistete Arbeit (vgl. dazu BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 24 ff.) .
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16

    Sonderzahlung und Masseunzulänglichkeit

    Soweit das Berufungsgericht darauf abstellt, der volle Urlaubsanspruch aus §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG entstehe nach erfüllter Wartezeit (§ 4 BUrlG) unabhängig von der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers immer am 1. Januar des Urlaubsjahres, trifft das zu (vgl. für die st. Rspr. BAG 11. November 2015 - 10 AZR 645/14 - Rn. 18; 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 27; in einem insolvenzrechtlichen Zusammenhang BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 13, BAGE 120, 232) .
  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 1431/20

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

    aa) Ob der Arbeitgeber mit einer Sonderzahlung erbrachte Arbeitsleistung zusätzlich vergütet oder sonstige Zwecke verfolgt, ist durch Auslegung der maßgeblichen Bestimmungen zu ermitteln (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 19, BAGE 158, 376; BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 20, NZA 2014, 1136).

    Die Leistung solcher Sonderzahlungen hängt nicht von einer bestimmten Arbeitsleistung, sondern regelmäßig nur vom Bestand des Arbeitsverhältnisses ab (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 21, BAGE 158, 376; BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 23, NZA 2014, 1136; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 41, NZA 2001, 512).

    Durch eine solche Regelung soll in aller Regel die Betriebstreue honoriert werden (BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 23, NZA 2014, 1136; BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 19, juris; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 20, NZA 1996, 1204).

    Auch der Umstand, dass ein Anspruch auf Urlaubsgeld von dem Anspruch auf Urlaub abhängig ist - welcher nicht von der Erbringung der Arbeitsleistung, sondern nur vom Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängt - spricht dafür, dass auch das Urlaubsgeld nicht als Gegenleistung für die Arbeitsleistung gezahlt wird (BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 24, NZA 2014, 1136).

    Die Tarifvertragsparteien sind frei, ohne Rücksicht auf Arbeitsleistungen und unabhängig vom Urlaubsanspruch eine Urlaubsgeld genannte Sonderzahlung zu vereinbaren (vgl. BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 25, NZA 2014, 1136; BAG, Urteil vom 12. Oktober 2010 - 9 AZR 531/09 - Rn. 21, BAGE 136, 46; BAG, Urteil vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 477/07 - Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 15. April 2003 - 9 AZR 137/02 - Rn. 35, BAGE 106, 22; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 35, NZA 2001, 512).

    b) Für eine Akzessorietät von Urlaubsgeld und Urlaubsanspruch kann sprechen, dass das Urlaubsgeld pro genommenem Urlaubstag gezahlt wird (BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 26, NZA 2014, 1136; BAG, Urteil vom 24. Juni 2003 - 9 AZR 563/02 - Rn. 23, BAGE 106, 368).

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    Das Urlaubsgeld knüpft danach im Kern weder dem Grunde noch der Höhe nach akzessorisch an die Gewährung von Urlaub an (vgl. dazu BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 26 f.) , sondern ist - abgesehen von der Normierung einer Wartezeit von sechs Monaten - als hiervon unabhängiger Anspruch ausgestaltet.
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 4 Sa 340/17

    Sonderzuwendung, Weihnachtsgratifikation, Arbeitsverhältnis, ungekündigtes,

    Das gilt sowohl für Klauseln, in denen sich der Arbeitnehmer verpflichtet, erfolgte Sonderzahlungen zurückzuerstatten, wenn er vor einem bestimmten Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis von sich aus kündigt - Rückzahlungsklauseln -, als auch für Regelungen, nach denen die Leistung der Sonderzahlung voraussetzt, dass der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt noch im Arbeitsverhältnis steht - Bestandsklauseln, Stichtagsklauseln (BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 612/10 - zitiert nach juris, Rn 21; BAG, Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 - zitiert nach juris, Rn 17, 18).

    Ihre Zahlung kann deshalb grundsätzlich an den Eintritt weiterer Bedingungen geknüpft werden (BAG, Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 - zitiert nach juris, Rn 19; BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - zitiert nach juris, Rn 12).

    Sowohl der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - zitiert nach juris, Rn 25, 26) als auch der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 - zitiert nach juris, Rn 28, 29) haben entschieden, es sei nicht unangemessen benachteiligend, wenn eine Stichtagsklausel nicht differenziere zwischen den Beendigungsgründen.

    Der Arbeitgeber könne unabhängig vom Verhalten des Arbeitnehmers die fortdauernde Betriebszugehörigkeit als solche über den Stichtag hinaus zur Voraussetzung der Sonderzahlung machen, weil ihre motivierende Wirkung sich nur bei den Arbeitnehmern entfalten könne, die den Betrieb noch oder noch einige Zeit angehören (BAG, Urteil vom 18.01.2001 - 10 AZR 667/10 - zitiert nach juris, Rn 26; BAG, Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 - zitiert nach juris, Rn 29).

  • LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14

    Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten ( vgl. BAG, 12. Dezember 2012, 4 AZR 65/11, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 121, Rn. 18; 10. Juli 2013, 10 AZR 898/11, AP BGB § 305c Nr. 16, Rn. 17; 21. August 2013, 5 AZR 581/11, NZA 2014, 271, Rn. 19; 10. Dezember 2013, 3 AZR 796/11, BetrAV 2014, 319, Rn. 11; 22. Juli 2014, 9 AZR 981/12, juris Rn. 21 ).
  • LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 426/15

    Bonus für Betriebstreue - AGB-Kontrolle - Stichtagsklausel

    Die Vereinbarung ist daneben unwirksam, weil sie nicht danach differenziert, aus wessen Sphäre der Grund für die Eigenkündigung des Arbeitnehmers stammt (entgegen BAG vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 und BAG vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12).

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 für eine Sonderzuwendung, die nicht der Vergütung erbrachter Arbeitsleistungen, sondern der Honorierung künftiger oder erwiesener Betriebstreue dient, entschieden, dass eine Klausel, die allein an das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses knüpft, auch zulässig sein kann, wenn der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in der Sphäre des Arbeitnehmers liegt, sondern auf einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers beruht (vgl. BAG vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 Rn. 14 m. w. N., juris; dem folgend BAG vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 Rn. 28 f., juris).

  • LAG Nürnberg, 02.03.2021 - 7 Sa 347/20

    Urlaubsabgeltungsanspruch - arbeitsvertraglicher Zusatzurlaub - AGB-Kontrolle -

    Gewährt der Arbeitgeber einen darüber hinaus gehenden arbeitsvertraglichen Zusatzurlaub, so gilt dies für diesen arbeitsvertraglichen Zusatzurlaub in gleicher Weise, BAG, Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 -, Rn. 24, zitiert nach juris, für den im dortigen Fall gewährten Gesamturlaub von 30 Tagen pro Jahr.
  • LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13

    AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung;

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten ( vgl. BAG, 12. Dezember 2012, 4 AZR 65/11, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 121, Rn. 18; 10. Juli 2013, 10 AZR 898/11, AP BGB § 305c Nr. 16, Rn. 17; 21. August 2013, 5 AZR 581/11, NZA 2014, 271, Rn. 19; 10. Dezember 2013, 3 AZR 796/11, BetrAV 2014, 319, Rn. 11; 22. Juli 2014, 9 AZR 981/12, juris Rn. 21 ).
  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 504/21

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

    aa) Ob der Arbeitgeber mit einer Sonderzahlung erbrachte Arbeitsleistung zusätzlich vergütet oder sonstige Zwecke verfolgt, ist durch Auslegung der maßgeblichen Bestimmungen zu ermitteln (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 19, BAGE 158, 376; BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 20, NZA 2014, 1136).

    Die Leistung solcher Sonderzahlungen hängt nicht von einer bestimmten Arbeitsleistung, sondern regelmäßig nur vom Bestand des Arbeitsverhältnisses ab (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 21, BAGE 158, 376; BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 23, NZA 2014, 1136; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 41, NZA 2001, 512).

    Durch eine solche Regelung soll in aller Regel die Betriebstreue honoriert werden (BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 23, NZA 2014, 1136; BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 19, juris; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 20, NZA 1996, 1204).

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 404/16

    Insolvenzrechtliche Einordnung einer Sonderzahlung nach Anzeige der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2015 - 9 Sa 570/15

    Änderungskündigung - Wegfall von Sonderzuwendung und Urlaubsgeld - Mindestlohn

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 271/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2023 - 7 Sa 216/22

    Tarifliches Urlaubsgeld

  • BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 645/14

    Verminderung der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L - Entgeltfortzahlung im

  • LAG Niedersachsen, 08.01.2018 - 15 Sa 318/17

    Angemessene Befristungsregelung bei befristeter Übertragung einer anderen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2021 - 12 Sa 1122/20

    Rückzahlungsklausel - Sondervergütung - Transparenzgebot

  • LAG Sachsen, 28.06.2019 - 1 Sa 232/18

    Sachgruppenvergleich beim Günstigkeitsprinzip

  • LAG Hamm, 11.05.2016 - 2 Sa 1746/15

    Unzulässigkeit einer Stichtagsregelung in einer Betriebsvereinbarung bei einer

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2015 - 5 Sa 9/15

    Jahressonderzahlung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes

  • LAG Köln, 21.01.2015 - 11 Sa 753/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Sonderzuwendung

  • LAG München, 29.01.2015 - 4 Sa 731/14

    Kurzarbeitergeld, Transferkurzarbeitergeld, Transfergesellschaft

  • ArbG Cottbus, 16.06.2021 - 4 BV 3/20

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruches - Zurückweisung eines Antrages auf

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Rechtsprechung
   BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12   

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https://dejure.org/2014,25236
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BAG, Entscheidung vom 22.07.2014 - 1 ABR 96/12 (https://dejure.org/2014,25236)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 PflegeArbbV, § 2 PflegeArbbV, § 3 PflegeArbbV, § 87 Abs 1 Halbs 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 4 BetrVG
    Mitbestimmung bei Fälligkeit - Gesetzesvorbehalt

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats hinsichtlich der Fälligkeit des Zeitpunkts der Auszahlung des Arbeitsentgelts in der Pflegebranche

  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung bei Fälligkeit - Gesetzesvorbehalt

  • rewis.io

    Mitbestimmung bei Fälligkeit - Gesetzesvorbehalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats hinsichtlich der Fälligkeit des Zeitpunkts der Auszahlung des Arbeitsentgelts in der Pflegebranche

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Gesetzliche Fälligkeitsregelung der Entgeltzahlung schließt Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung bei der Fälligkeit des Mindestlohns

  • Jurion (Kurzinformation)

    Pflegearbeitsbedingungenverordnung schränkt Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Zeit der Auszahlung der Arbeitsentgelte - Gesetzesvorbehalt

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Pflegearbeitsbedingungenverordnung schränkt Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 341
  • NZA 2014, 1151
  • DB 2014, 2356
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12
    Für einen weiteren Schutz durch Mitbestimmungsrechte besteht dann kein Bedürfnis mehr (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - zu B II 2 c cc der Gründe, BAGE 101, 203) .

    Entgegen der Auffassung des Betriebsrats kann der Arbeitgeber durch die Einigungsstelle aber nicht gezwungen werden, Regelungen hinzunehmen, die für die Arbeitnehmer günstiger sind als die gesetzlichen (st. Rspr. BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - zu B II 2 c cc der Gründe, BAGE 101, 203) .

  • BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12
    Dementsprechend ist die Feststellung der (Teil-)Unwirksamkeit des Spruchs zu beantragen und nicht seine Aufhebung (vgl. BAG 13. März 2012 - 1 ABR 78/10 - Rn. 10, BAGE 141, 42) .
  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 5/11

    Entgeltansprüche nach dem TV Mindestlohn Briefdienstleistungen - Wirksamkeit der

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12
    Das Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG gilt für Rechtsverordnungen nicht (BAG 26. September 2012 - 4 AZR 5/11 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld -

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG erfasst die Regelung des Zeitpunkts, zu dem die Arbeitsvergütung zu zahlen ist (vgl. BAG 25. April 1989 - 1 ABR 91/87 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 62, 1) .
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12
    BetrVG einzuschränken (vgl. zu einer Verordnung der Europäischen Union BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 24, BAGE 140, 343) .
  • BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11

    Mitbestimmung - Verwaltungsakt - Videoüberwachung

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12
    Verbleibt dem Arbeitgeber dagegen trotz der bestehenden normativen Regelung ein Gestaltungsspielraum, ist ein darauf bezogenes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats eröffnet (BAG 11. Dezember 2012 - 1 ABR 78/11 - Rn. 19, BAGE 144, 109) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 4 TaBV 958/12

    Zuständigkeit der Einigungsstelle hinsichtlich Fälligkeit des Arbeitsentgelts -

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. August 2012 - 4 TaBV 958/12 - aufgehoben.
  • BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21

    Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung

    Verbleibt dem Arbeitgeber dagegen trotz bestehender normativer Regelung ein Gestaltungsspielraum, ist ein darauf bezogenes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats eröffnet (BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 14 mwN, BAGE 148, 341) .
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG erfasst die Regelung des Zeitpunkts, zu dem die Arbeitsvergütung zu zahlen ist (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 12, BAGE 148, 341) .
  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Die PflegeArbbV ist wirksam (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 17 ff.; zur Verfassungsmäßigkeit entsprechender Verordnungen siehe auch BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 17 ff.) .
  • BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14

    Feststellungsausspruch - Verbot der reformatio in peius

    Die Betriebsparteien streiten im Fall seiner Anfechtung um das (Nicht-)Bestehen eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses iSv. § 256 Abs. 1 ZPO (BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 10 mwN, BAGE 148, 341) .

    Sie kann sich als Teilanfechtung auch auf Teilrechtsverhältnisse beschränken (vgl. zur Geltendmachung der Unwirksamkeit einzelner Vorschriften einer Betriebsvereinbarung BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 2/13 [A] - Rn. 17 mwN; vgl. zum Einigungsstellenspruch BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 10, BAGE 148, 341) .

    Voraussetzung ist aber, dass sie sich auf eine eigenständige Teilregelung - und in diesem Sinn auf ein Teilrechtsverhältnis - bezieht (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 10, aaO) .

  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    bb) Die 2. und 3. PflegeArbbV sind in Bezug auf die jeweils in § 2 geregelten Mindestentgelte nicht mangels Regelungskompetenz des Verordnungsgebers unwirksam (vgl. dazu BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 19 ff., BAGE 148, 341) .
  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18

    Zulässigkeit von Feststellungsanträgen

    Zwar kann sich eine verlangte Feststellung auf die Unwirksamkeit einzelner Vorschriften einer (Gesamt-)Betriebsvereinbarung beschränken (vgl. etwa BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 2/13 (A) - Rn. 17; vgl. zum Einigungsstellenspruch BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 10, BAGE 148, 341) .

    Voraussetzung ist aber, dass sie sich auf eine eigenständige Teilregelung - und in diesem Sinn auf ein (Teil-)Rechtsverhältnis - bezieht (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 10, aaO) .

  • BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 10/17

    Betriebsvereinbarung über nicht mitbestimmte Angelegenheit - Nachwirkung

    (1) Dieser Mitbestimmungstatbestand erfasst ua. Regelungen zum Zeitpunkt der Auszahlung von Arbeitsvergütung (BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 12, BAGE 148, 341) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2017 - 5 TaBV 17/16

    Einigungsstellenspruch - Sonderzahlung - Mindestlohn - Fälligkeitszeitpunkt

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG erfasst die Regelung des Zeitpunkts, zu dem die Arbeitsvergütung zu zahlen ist (BAG, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 12, juris = NZA 2014, 1151).

    Das Mitbestimmungsrecht kann durch eine abschließende gesetzliche Regelung zur Auszahlung des Mindestentgelts verdrängt werden (BAG, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 13, juris = NZA 2014, 1151).

  • ArbG Hamm, 11.09.2015 - 2 Ca 678/15

    Vergütungsanspruch einer Betreuungskraft auf Mindestlohn im Pflegebereich (hier:

    Denn die 2. PflegeArbbV stellt eine gesetzliche Grundlage dar (vgl. BAG, Beschluss vom 22.7.2014 -1 ABR 96/12 zur 1. PflegeArbbV) und setzt allein voraus, dass der territoriale sowie betrieblichfachliche Geltungsbereich eröffnet ist (so BAG, Beschluss vom 22.7.2014, a.a.O.), was hier unstreitig der Fall ist.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2022 - 7 TaBV 970/21

    Bestimmung der Fälligkeit von Sonderzahlungen - Einigungsstellenspruch -

    erfasst die Regelung des Zeitpunkts, zu dem die Arbeitsvergütung zu zahlen ist (vgl. BAG vom 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - BAG 148, 341 Randziff. 12).
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Rechtsprechung
   ArbG Köln, 20.08.2014 - 20 Ca 10147/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24924
ArbG Köln, 20.08.2014 - 20 Ca 10147/13 (https://dejure.org/2014,24924)
ArbG Köln, Entscheidung vom 20.08.2014 - 20 Ca 10147/13 (https://dejure.org/2014,24924)
ArbG Köln, Entscheidung vom 20. August 2014 - 20 Ca 10147/13 (https://dejure.org/2014,24924)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • DB 2014, 2356
  • NZA-RR 2014, 636
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus ArbG Köln, 20.08.2014 - 20 Ca 10147/13
    Selbst wenn der in § 7 Abs. 1 des Arbeitsvertrags verwandte Begriff der Sondervergütung auch das Weihnachtsgeld umfasste, wäre die Beklagte gleichwohl daran gehindert, sich auf den in dieser Vorschrift enthaltenen Widerrufsvorbehalt zu berufen, weil die Klausel zugleich einen Freiwilligkeitsvorbehalt enthält und eine solche Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB sowie gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel führt (BAG, Urt. v. 14.09.2011 - 10 AZR 526/10, NZA 2012, 81, 82 f.).

    Die Zerlegung einer ihrem Wortlaut nach eindeutig einheitlichen Regelung in mehrere selbständige Regelungen ist nicht zulässig (BAG, Urt. v. 21.06.2011 - 9 AZR 238/10, AP BGB § 307 Nr. 54, Rn. 31; BAG, Urt. v. 14.09.2011 - 10 AZR 526/10, NZA 2012, 81, 83).

  • EuGH, 21.10.1999 - C-333/97

    Lewen

    Auszug aus ArbG Köln, 20.08.2014 - 20 Ca 10147/13
    (1) Zwar kann in einem Arbeitsvertrag grundsätzlich vereinbart werden, dass bei der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation Zeiten eines Erziehungsurlaubs anteilig leistungsmindernd berücksichtigt werden (EuGH, Urt. v. 21.10.1999 - C-333/97, NZA 1999, 1325, 1326 ff.; BAG, Urt. v. 04.12.2002 - 10 AZR 138/02, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 245; BAG, Urt. v. 10.12.2008 - 10 AZR 35/08, NJW 2009, 1370, 1371 f.; ähnlich BAG, Urt. v. 02.09.1992 - 10 AZR 536/90, BeckRS 1992, 30742336; a. A. möglicherweise neuerdings EuGH, Urt. v. 22.10.2009 - C-116/08, NJW 2010, 1582, 1583 ff., wo es heißt, dass eine Regelung, die im Falle eines Elternurlaubs zu einer Herabsetzung der sich aus dem Arbeitsverhältnis führenden Rechte führt, den Arbeitnehmer davon abhalten kann, Elternurlaub zu nehmen).

    Eine solche Anspruchskürzung für Zeiten des Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz ist nicht zulässig (EuGH, Urt. v. 21.10.1999 - C-333/97, NZA 1999, 1325, 1326 ff.; BAG, Urt. v. 12.05.1993 - 10 AZR 528/91, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 156).

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 238/10

    Transparenz einer Arbeitszeitklausel in einem Formulararbeitsvertrag - Grundsatz

    Auszug aus ArbG Köln, 20.08.2014 - 20 Ca 10147/13
    Bei der Beurteilung, ob eine Regelung dem Transparenzgebot genügt, ist nicht auf den flüchtigen Betrachter, sondern auf den aufmerksamen und sorgfältigen Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr abzustellen (BAG, Urt. v. 21.06.2011 - 9 AZR 238/10, AP BGB § 307 Nr. 54, Rn. 27).

    Die Zerlegung einer ihrem Wortlaut nach eindeutig einheitlichen Regelung in mehrere selbständige Regelungen ist nicht zulässig (BAG, Urt. v. 21.06.2011 - 9 AZR 238/10, AP BGB § 307 Nr. 54, Rn. 31; BAG, Urt. v. 14.09.2011 - 10 AZR 526/10, NZA 2012, 81, 83).

  • BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 542/02

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung - betriebliche Ablehnungsgründe

    Auszug aus ArbG Köln, 20.08.2014 - 20 Ca 10147/13
    Es bedarf vielmehr einer entsprechenden Vertragsänderung, wobei die Willenserklärung des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer Klage auf Abgabe der Zustimmungserklärung erhebt, gemäß § 894 Satz 1 ZPO durch ein der Klage stattgebendes Urteil ersetzt wird (BAG, Urt. v. 19.08.2003 - 9 AZR 542/02, AP TzBfG § 8 Nr. 4).

    Deshalb schuldet der Arbeitnehmer bis zur Rechtskraft des obsiegenden Urteils seine Arbeitsleistung im Rahmen der bisherigen Arbeitszeitregelung (BAG, Urt. v. 19.08.2003 - 9 AZR 542/02, AP TzBfG § 8 Nr. 4).

  • OLG Brandenburg, 20.08.2002 - 10 WF 42/02

    Streitwertfestsetzung bei begehren der Abweisung der Unterhaltsklage und

    Auszug aus ArbG Köln, 20.08.2014 - 20 Ca 10147/13
    Ein Beschluss liegt jedoch auch vor, wenn die Festsetzung in die Urteilsformel aufgenommen wird (OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.08.2002 - 10 WF 42/02, BeckRS 2003, 06716; Dörndorfer, in: Binz/Dörndorfer, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl., München 2014, § 63 GKG, Rn. 8).
  • EuGH, 22.10.2009 - C-116/08

    DIE ENTLASSUNGSENTSCHÄDIGUNG FÜR EINEN IN VOLLZEIT ANGESTELLTEN ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus ArbG Köln, 20.08.2014 - 20 Ca 10147/13
    (1) Zwar kann in einem Arbeitsvertrag grundsätzlich vereinbart werden, dass bei der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation Zeiten eines Erziehungsurlaubs anteilig leistungsmindernd berücksichtigt werden (EuGH, Urt. v. 21.10.1999 - C-333/97, NZA 1999, 1325, 1326 ff.; BAG, Urt. v. 04.12.2002 - 10 AZR 138/02, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 245; BAG, Urt. v. 10.12.2008 - 10 AZR 35/08, NJW 2009, 1370, 1371 f.; ähnlich BAG, Urt. v. 02.09.1992 - 10 AZR 536/90, BeckRS 1992, 30742336; a. A. möglicherweise neuerdings EuGH, Urt. v. 22.10.2009 - C-116/08, NJW 2010, 1582, 1583 ff., wo es heißt, dass eine Regelung, die im Falle eines Elternurlaubs zu einer Herabsetzung der sich aus dem Arbeitsverhältnis führenden Rechte führt, den Arbeitnehmer davon abhalten kann, Elternurlaub zu nehmen).
  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 953/12

    Insolvenzanfechtung - Rückforderung unter dem Druck von

    Auszug aus ArbG Köln, 20.08.2014 - 20 Ca 10147/13
    Die Verzinsungspflicht beginnt nämlich nach § 187 Abs. 1 BGB erst mit dem Folgetag der Fälligkeit (BAG, Urt. v. 03.07.2014 - 6 AZR 953/12, Rn. 20).
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 608/08

    Altersteilzeit - rückwirkender Vertragsschluss

    Auszug aus ArbG Köln, 20.08.2014 - 20 Ca 10147/13
    Zwar kann der Arbeitnehmer mit seiner Klage die Vertragsänderung, also die Ermäßigung der Arbeitszeit, auch rückwirkend zu dem Zeitpunkt verlangen, zu dem er von dem Arbeitgeber außergerichtlich die Zustimmung verlangt hat (BAG, Urt. v. 27.04.2004 - 9 AZR 522/03, NZA 2004, 1225, 1227; BAG, Urt. v. 15.09.2009 - 9 AZR 608/08, NZA 2010, 32, 33).
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08

    Weihnachtsgratifikation - Elternzeit

    Auszug aus ArbG Köln, 20.08.2014 - 20 Ca 10147/13
    (1) Zwar kann in einem Arbeitsvertrag grundsätzlich vereinbart werden, dass bei der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation Zeiten eines Erziehungsurlaubs anteilig leistungsmindernd berücksichtigt werden (EuGH, Urt. v. 21.10.1999 - C-333/97, NZA 1999, 1325, 1326 ff.; BAG, Urt. v. 04.12.2002 - 10 AZR 138/02, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 245; BAG, Urt. v. 10.12.2008 - 10 AZR 35/08, NJW 2009, 1370, 1371 f.; ähnlich BAG, Urt. v. 02.09.1992 - 10 AZR 536/90, BeckRS 1992, 30742336; a. A. möglicherweise neuerdings EuGH, Urt. v. 22.10.2009 - C-116/08, NJW 2010, 1582, 1583 ff., wo es heißt, dass eine Regelung, die im Falle eines Elternurlaubs zu einer Herabsetzung der sich aus dem Arbeitsverhältnis führenden Rechte führt, den Arbeitnehmer davon abhalten kann, Elternurlaub zu nehmen).
  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin

    Auszug aus ArbG Köln, 20.08.2014 - 20 Ca 10147/13
    Zwar kann der Arbeitnehmer mit seiner Klage die Vertragsänderung, also die Ermäßigung der Arbeitszeit, auch rückwirkend zu dem Zeitpunkt verlangen, zu dem er von dem Arbeitgeber außergerichtlich die Zustimmung verlangt hat (BAG, Urt. v. 27.04.2004 - 9 AZR 522/03, NZA 2004, 1225, 1227; BAG, Urt. v. 15.09.2009 - 9 AZR 608/08, NZA 2010, 32, 33).
  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 138/02

    Weihnachtsgeld - Erziehungsurlaub

  • BAG, 12.05.1993 - 10 AZR 528/91

    Tarifliche Jahresleistungsprämie - Mutterschutzfristen - Erziehungsurlaub

  • BAG, 02.09.1992 - 10 AZR 536/90

    13. Gehalt als Weihnachtszuwendung bei Erziehungsurlaub

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