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   BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13   

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https://dejure.org/2015,17491
BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13 (https://dejure.org/2015,17491)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2015 - 7 ABR 4/13 (https://dejure.org/2015,17491)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 (https://dejure.org/2015,17491)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 1 BetrVG, § 398 BGB, § 99 ArbGG, § 74 Abs 1 S 2 BetrVG
    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Bildung einer Einigungsstelle

  • IWW

    § 83a ArbGG, § 398 BGB, § 40 Abs. 1 BetrVG, § 81 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG, BetrVG § 40 S. 300, § 99 ArbGG, § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 85 Abs. 2 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Pflicht des Arbeitgebers zur Tragung der Kosten für die Tätigkeit des Betriebsrats; Umfang der Pflicht zur Erstattung von Anwaltskosten für ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren

  • hensche.de

    Beschlussverfahren, Betriebsrat: Anwaltskosten, Betriebsrat: Rechtsanwalt

  • bag-urteil.com

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Bildung einer Einigungsstelle

  • Betriebs-Berater

    Freistellung des Betriebsrats von erforderlichen Rechtsanwaltskosten

  • rewis.io

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Bildung einer Einigungsstelle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Pflicht des Arbeitgebers ur Tragung der Kosten für die Tätigkeit des Betriebsrats

  • rechtsportal.de

    Umfang der Pflicht des Arbeitgebers ur Tragung der Kosten für die Tätigkeit des Betriebsrats

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Erstattungspflicht der Kosten des Betriebsrats: ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Erforderlichkeit der Kosten - Beschluss über Einlegung von Rechtsmitteln - Mutwilligkeit

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Ohne Betriebsrats-Beschluss kein Geld für den Anwalt

  • goerg.de (Kurzinformation)

    Freistellung von Rechtsanwaltskosten nur bei ordnungsgemäßem Betriebsratsbeschluss

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Die Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten gem. § 40 BetrVG

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Ohne BR-Beschluss kein Geld vom Arbeitgeber

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Die Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Für Kostentragungspflicht ist grundsätzlich Beschlussfassung des Betriebsrats vor Einlegen der Rechtsbeschwerde erforderlich

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Was muss der Betriebsrat beachten, wenn er einem Anwalt einen Auftrag erteilt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 954
  • BB 2015, 1844
  • BB 2015, 1918
  • DB 2015, 1788
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13
    Hierzu gehören auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren der Betriebsrat in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 7 ABR 20/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 99, 208; 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 16; 20. August 2014 - 7 ABR 60/12 - Rn. 22) .

    Er hat wie jeder, der auf Kosten eines anderen handeln kann, die Maßstäbe einzuhalten, die er gegebenenfalls bei eigener Kostentragung anwenden würde, wenn er selbst bzw. seine beschließenden Mitglieder die Kosten tragen müssten (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 16) .

    Der Betriebsrat muss sich als Gremium mit dem entsprechenden Sachverhalt befasst und durch Abstimmung eine einheitliche Willensbildung herbeigeführt haben (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 18) .

    Tritt der Betriebsrat den Freistellungsanspruch an den beauftragten Rechtsanwalt ab, wandelt sich der Freistellungsanspruch des Betriebsrats in einen Zahlungsanspruch des beauftragten Rechtsanwalts gegen den Arbeitgeber um (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 20) .

  • BAG, 19.01.2005 - 7 ABR 24/04

    Telefon - Amtsanschluss für Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13
    Eine stillschweigende Beschlussfassung ist nicht möglich (vgl. BAG 19. Januar 2005 - 7 ABR 24/04 - zu B I 4 der Gründe mwN) .
  • BAG, 24.10.2001 - 7 ABR 20/00

    Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach Ende seiner Amtszeit

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13
    Hierzu gehören auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren der Betriebsrat in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 7 ABR 20/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 99, 208; 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 16; 20. August 2014 - 7 ABR 60/12 - Rn. 22) .
  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13
    Denn die Verfahrensvollmacht nach § 81 ZPO iVm. § 46 Abs. 2 ArbGG berechtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln (vgl. BAG 11. September 2001 - 1 ABR 2/01 - zu B I der Gründe; 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - zu B I 1 c der Gründe, BAGE 109, 61; 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - Rn. 17, BAGE 116, 192; 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 12 mwN; 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 21 ff.) .
  • BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 56/04

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats - Insolvenz

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13
    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats sind von dem Arbeitgeber dann nicht zu erstatten, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung von vornherein offensichtlich aussichtsloserscheint oder die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten rechtsmissbräuchlich erfolgt und deshalb das Interesse des Arbeitgebers an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht missachtet wird (BAG 17. August 2005 - 7 ABR 56/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 115, 332) .
  • BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13
    Denn die Verfahrensvollmacht nach § 81 ZPO iVm. § 46 Abs. 2 ArbGG berechtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln (vgl. BAG 11. September 2001 - 1 ABR 2/01 - zu B I der Gründe; 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - zu B I 1 c der Gründe, BAGE 109, 61; 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - Rn. 17, BAGE 116, 192; 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 12 mwN; 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 21 ff.) .
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05

    Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13
    Denn die Verfahrensvollmacht nach § 81 ZPO iVm. § 46 Abs. 2 ArbGG berechtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln (vgl. BAG 11. September 2001 - 1 ABR 2/01 - zu B I der Gründe; 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - zu B I 1 c der Gründe, BAGE 109, 61; 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - Rn. 17, BAGE 116, 192; 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 12 mwN; 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 21 ff.) .
  • BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 60/12

    Kosten des Betriebsrats - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13
    Hierzu gehören auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren der Betriebsrat in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 7 ABR 20/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 99, 208; 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 16; 20. August 2014 - 7 ABR 60/12 - Rn. 22) .
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13
    Denn die Verfahrensvollmacht nach § 81 ZPO iVm. § 46 Abs. 2 ArbGG berechtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln (vgl. BAG 11. September 2001 - 1 ABR 2/01 - zu B I der Gründe; 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - zu B I 1 c der Gründe, BAGE 109, 61; 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - Rn. 17, BAGE 116, 192; 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 12 mwN; 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 21 ff.) .
  • LAG Düsseldorf, 16.01.2013 - 7 TaBV 31/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des durch den Betriebsrat herangezogenen

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13
    Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Januar 2013 - 7 TaBV 31/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 2/01

    Mitbestimmung bei Versetzungen - Aufhebung der personellen Maßnahmen

  • BAG, 14.12.2016 - 7 ABR 8/15

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Vertretung bei

    Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören auch Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 10; 20. August 2014 - 7 ABR 60/12 - Rn. 22; 29. Juli 2009 - 7   ABR 95/07 - Rn. 16 ff. mwN) oder in einem Einigungsstellenverfahren (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - zu B II 1 der Gründe; 21. Juni 1989 - 7 ABR 78/87 - BAGE 62, 139) der Betriebsrat zur Durchsetzung oder Ausübung eines von ihm in Anspruch genommenen Mitbestimmungsrechts für erforderlich halten durfte.

    Er hat wie jeder, der auf Kosten eines anderen handeln kann, die Maßstäbe einzuhalten, die er ggf. bei eigener Kostentragung anwenden würde, wenn er selbst bzw. seine beschließenden Mitglieder die Kosten tragen müssten (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 11; 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 16) .

  • ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18

    Borbet beantragt Auflösung des Betriebsrates, hilfsweise Ausschluss des

    Das Arbeitsgericht kann mit einem Antrag nach § 100 ArbGG erst angerufen werden, wenn sich entweder die Gegenseite Verhandlungen über den Regelungsgegenstand ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen zwar stattgefunden haben, jedoch gescheitert sind ( BAG vom 18.03.2015 - 7 ABR 4/13 , juris, Rz. 17 ).

    Ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn der Antragsteller geltend macht, dass entweder die Gegenseite Verhandlungen über das Regelungsverlangen ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen gescheitert sind (BAG, Beschluss vom 18.03.2015, 7 ABR 4/13).

    Ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn der Antragsteller geltend macht, dass entweder die Gegenseite Verhandlungen über das Regelungsverlangen ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen gescheitert sind (BAG, Beschluss vom 18.03.2015, 7 ABR 4/13).

    Ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn der Antragsteller geltend macht, dass entweder die Gegenseite Verhandlungen über das Regelungsverlangen ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen gescheitert sind (BAG, Beschluss vom 18.03.2015, 7 ABR 4/13).

  • BAG, 18.11.2020 - 7 ABR 37/19

    Betriebsrat - Freistellungsanspruch - Pfändung - Verjährung

    Zwar ist das Landesarbeitsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass sich mit der Pfändung und Überweisung der (etwaige) Freistellungsanspruch des Betriebsrats gegen die Arbeitgeberin in einen Zahlungsanspruch der Antragstellerin gegen die Arbeitgeberin umgewandelt hat (vgl. für den Fall der Abtretung des Freistellungsanspruchs: BAG 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 13; 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 20) .

    Der Arbeitgeber hat zudem nur diejenigen Kosten zu tragen, die auf eine Beauftragung aufgrund eines ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschlusses zurückgehen (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 12) .

    (a) Der Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von den durch die Beauftragung eines Beraters verursachten erforderlichen Kosten entsteht grundsätzlich mit der Beauftragung durch den Betriebsrat (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 13; 17. August 2005 - 7 ABR 56/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 115, 332; vgl. zur Fälligkeit des Befreiungsanspruchs nach § 257 Satz 1 BGB BGH 7. Dezember 2017 - III ZR 206/17 - Rn. 18) .

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