Weitere Entscheidungen unten: BGH, 10.06.1966 | BGH, 13.07.1966

Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1966 - V ZR 116/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,9977
BGH, 03.06.1966 - V ZR 116/65 (https://dejure.org/1966,9977)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1966 - V ZR 116/65 (https://dejure.org/1966,9977)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1966 - V ZR 116/65 (https://dejure.org/1966,9977)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,9977) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • WM 1966, 891
  • DB 1966, 1351
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 24.02.1923 - V 472/22

    Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehmens

    Auszug aus BGH, 03.06.1966 - V ZR 116/65
    Der in § 510 Abs. 2 BGB an den Empfang der Mitteilung geknüpfte Beginn des Fristablaufs setzt einen rechtswirksamen Kaufvertrag voraus (vgl. RGZ 106, 320, 324; V ZR 103/58 vom 9. Januar 1960, WM 1960, 552).

    Denn die Entschließung kann erhebliche Mühen und Kosten verursachen (vgl. RGZ 106, 320, 326).

  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53

    Unbedenklichkeitsliescheinigung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 03.06.1966 - V ZR 116/65
    Zwar hat der Vorkaufsberechtigte auch nach der Mitteilung auf eigene Verantwortung zu prüfen, ob der Vorkaufsfall gegeben ist und die Erklärungsfrist damit begonnen hat (vgl. BGHZ 14, 1, 5).
  • BGH, 09.01.1960 - V ZR 103/58

    Abschluss eines privatschriftlichen "Erbteilsabtretungsvertrages" -

    Auszug aus BGH, 03.06.1966 - V ZR 116/65
    Der in § 510 Abs. 2 BGB an den Empfang der Mitteilung geknüpfte Beginn des Fristablaufs setzt einen rechtswirksamen Kaufvertrag voraus (vgl. RGZ 106, 320, 324; V ZR 103/58 vom 9. Januar 1960, WM 1960, 552).
  • KG, 21.01.2019 - 22 U 67/17

    Dingliches Vorkaufsrecht: Bindung des Grundstückseigentümers an eine bestimmte

    Im Interesse der Schaffung klarer Rechtsverhältnisse handelt es sich nämlich bei § 469 Abs. 2 BGB um eine Ausschlussfrist (s. BGH, Urteil vom 03. Juni 1966 - V ZR 116/65 -, juris Rn. 25).
  • BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92

    Erfüllung der Mitteilungspflicht des Vorkaufsverpflichteten

    Soweit das Berufungsgericht diesen Sachverhalt mit den Fällen vergleicht, in denen die Wirksamkeit des schuldrechtlichen Vertrages von einer Genehmigung abhängt (vgl. z.B. BGHZ 14, 1, 5 [BGH 04.06.1954 - V ZR 18/53]; 23, 342, 348; Senatsurt. v. 3. Juni 1966, V ZR 116/65, WM 1966, 891), vernachlässigt es einen entscheidenden Gesichtspunkt.

    Nur in diesem Zusammenhang stehen auch die Ausführungen im Senatsurteil vom 3. Juni 1966 (WM 1966, 891, 893), die nicht isoliert gesehen werden können, sondern allein auf die Tatsache eines wirksamen Kaufabschlusses bezogen sind.

    Entgegen den Ausführungen des Berufungsgerichts haben weder das Reichsgericht (RGZ 106, 320, 326) noch der Senat (Urteile v. 3. Juni 1966, aaO, und v. 19. Mai 1967, V ZR 182/65, DB 1967, 1936) je entschieden, der Vorkaufsberechtigte müsse "über alle Umstände in Kenntnis gesetzt werden, die für seine Entscheidung zur Ausübung des Vorkaufsrechts von Bedeutung sind".

  • OLG Frankfurt, 29.07.2004 - 26 U 78/03

    Ausübungserklärung des Grundstücksvorkaufsberechtigten: Empfangsvollmacht des

    Es ist deshalb ohne weiteres einleuchtend, dass in diesen Fällen auch die Ausübungsfrist nicht in Lauf gesetzt werden kann (vgl. BGH, WM 1966, 891; NJW 1994, 315 ff; Müko-Westermann, BGB, 3. Aufl., § 510 Rz. 3; Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 510 Rz. 5).

    Die Mitteilung muss, um die Ausübungsfrist in Gang zu setzen, soweit auf die Einzelheiten des mit dem Dritten geschlossenen Vertrages eingehen, dass der Berechtigte über die für seine Entscheidung wesentlichen Punkte Klarheit hat (BGH, WM 1966, 891).

  • OLG Frankfurt, 31.05.2017 - 20 W 57/17

    Grundbuch: Eintragung eines Vorkaufsrechts mit unzulässiger Preislimitierung

    Hier ist die Festlegung des Kaufpreises abweichend von dem mit dem Dritten vereinbarten Kaufpreis - ein sog. preislimitiertes Vorkaufsrecht - unzulässig (Senat, Beschluss vom 06.09.2007, aaO, Rz. 11 mwN; BGH WM 1966, 891; BGH NJW 2001, 2883; OLG München, Beschluss vom 29.10.2007, aaO, Rz. 24; Palandt- Bassenge , aaO, § 1098 Rz. 2; Staudinger- Schermaier , BGB, Neubearb. 2013, Vorb. zu §§ 463 ff., Rz. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1996 - 3 S 13/94

    Zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts: Ausübungsvoraussetzungen zB

    Dies gilt auch dann, wenn die für die Erteilung der Genehmigung zuständige Behörde eine Dienststelle der vorkaufsberechtigten Gemeinde ist, da diese insoweit keine eigenen Ermittlungen anzustellen braucht (vgl. zu alledem BGH, Urt. v. 20.02.1957, BGHZ 23, 342 = NJW 1957, 830; vom 15.06.1960, BGHZ 32, 375 = NJW 1960, 1805 (1808); vom 29.09.1972, BRS 25 Nr. 100; vom 03.06.1966, WM 1966, 891; vom 26.01.1973 BGHZ 60, 275 = NJW 1973, 1278 sowie Beschluß vom 30.06.1994, NVwZ 1995, 101; Roos a.a.O. § 28 RdNrn.
  • OLG Frankfurt, 06.09.2007 - 20 W 174/07

    Grundbuch: Eintragung eines dinglichen Vorkaufsrechts mit der Einschränkung "zum

    Hier ist die Festlegung des Kaufpreises abweichend von dem mit dem Dritten Vereinbarten -sogenanntes preislimitiertes Vorkaufsrecht- unzulässig (RGZ 104, 122; BGH WM 1966, 891; BGH NJW 2001, 2883; BayObLG MittBayNot 1995, 460; Palandt/Bassenge, aaO., 1098, Rdnr. 2; Staudinger/Mader: BGB, 2002, Einl. zu §§ 1094 ff., Rdnr. 11; Westermann in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., 2004, § 1094, Rdnr. 6; Meikel/Morvilius: Grundbuchrecht, 9. Aufl., Einleitung C 334).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 3 Wx 31/12

    Vormerkung und Vorkaufsrecht

    Die in der notariellen Urkunde niedergelegte Vereinbarung eines limitierten Kaufpreises ("nach oben begrenzt ... durch den Verkehrswert") kann indes wegen des "numerus clausus" der Sachenrechte nicht Inhalt eines dinglichen Vorkaufsrechts sein (BGH WM 1966, 891; OLGR München 2008, 4; Staudinger-Schermaier, BGB Neubearbeitung 2009 Einleitung zu §§ 1094 ff. Rdz. 14).
  • VG Lüneburg, 10.05.2012 - 2 A 340/11

    Ausübungsfrist; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Kenntnis; Naturschutzgebiet;

    Es ist deshalb ohne weiteres einleuchtend, dass in diesen Fällen auch die Ausübungsfrist nicht in Lauf gesetzt werden kann (vgl. BGH, WM 1966, 891; NJW 1994, 315 ff; Müko-Westermann, BGB, 3. Aufl., § 510 Rz. 3; Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 510 Rz. 5 ; OLG Frankfurt, Urt. v. 29.7.2004 -26 U 78/03 - in juris).
  • LG Darmstadt, 26.02.2004 - 26 T 188/03

    Eintragung eines Vorkaufsrechts ins Grundbuch; Inhalt eines dinglichen

    Richtig ist, dass das im Grundbuch eingetragene dingliche Vorkaufsrecht nach §§ 1094, 1098 BGB nicht mit einem anderen als dem gesetzlich in §§ 463-473 BGB vorgesehenen Inhalt vereinbart werden kann (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl. 2004, Rn. 1442; Palandt/Bassenge, 63. Aufl. 2004, § 1098 BGB Rn. 2; BGH WM 1966, 891; RGZ 104, 122, 123; OLG Jena JW 1929, 3319).
  • BGH, 28.06.1968 - V ZR 129/67

    Dingliche Sicherung von Ansprüchen aus Ankaufsrecht durch Vorkaufsrecht -

    Wegen des Sachverhalts im einzelnen wird auf das Erkenntnis des Senats vom 3. Juni 1966 - V ZR 116/65 Bezug genommen, durch welches das die Klage abweisende Urteil des Oberlandesgerichts vom 22. April 1965 aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen wurde.
  • BGH, 30.04.1971 - V ZR 31/70

    Klage auf Zustimmung einer Grundbucheintragung - Eintragung eines Vorkaufsrechts

  • BGH, 19.05.1967 - V ZR 182/65

    Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem Grundstück - Erwerb von Grundstücken -

  • OLG München, 05.04.1984 - U 5/83

    Zur Vorkaufsrechtsausübung bei lediglich formularmäßiger Anfrage des Notars

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1966 - V ZR 177/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,14770
BGH, 10.06.1966 - V ZR 177/64 (https://dejure.org/1966,14770)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1966 - V ZR 177/64 (https://dejure.org/1966,14770)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1966 - V ZR 177/64 (https://dejure.org/1966,14770)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,14770) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • DB 1966, 1351
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus BGH, 10.06.1966 - V ZR 177/64
    Wenn beispielsweise ein Vorkaufsberech tigter sich vertraglich verpflichtet hat, von dem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch zu machen, aber gleich wohl das Vorkaufsrecht ausübt und damit einer vertraglichen Verpflichtung zuwiderhandelt, stellt die Geltendmachung der Käuferrechte ( §§ 505 Abs. 2, 433 BGB) eine von Amts wegen zu beachtende unzu- »V i'J lässige Rechtsausubung dar (BGHZ 37, 147, 152)» Abgo.
  • BGH, 14.11.1956 - V ZR 178/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1966 - V ZR 177/64
    Ein solcher Verzicht fällt zwar nicht unter § 397 BGB, da diese Vorschrift eine bereits entstandene Forderung voraussetzt" Er hat aber zur Folge, daß die sonst beim wirksamen Kaufabschluß ein tretende Befugnis zur Ausübung des Vorkaufsrechts nicht entsteht (RG DR 1944, 31 Nr, 13 sowie BGH Urteil vom 27o September 1956, II ZR 68/55, BB 1956, 1086 und Urteil des Senats vom 14, November 1956, V ZR 178/54 WM 1957? 554).Auch eine einseitige Zusage des Vor-' kaufsberechtigten gegenüber dem Dritten, von dem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen zu wollen, ist nicht ohne weiteres bedeutungslos.
  • BGH, 27.09.1956 - II ZR 68/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1966 - V ZR 177/64
    Ein solcher Verzicht fällt zwar nicht unter § 397 BGB, da diese Vorschrift eine bereits entstandene Forderung voraussetzt" Er hat aber zur Folge, daß die sonst beim wirksamen Kaufabschluß ein tretende Befugnis zur Ausübung des Vorkaufsrechts nicht entsteht (RG DR 1944, 31 Nr, 13 sowie BGH Urteil vom 27o September 1956, II ZR 68/55, BB 1956, 1086 und Urteil des Senats vom 14, November 1956, V ZR 178/54 WM 1957? 554).Auch eine einseitige Zusage des Vor-' kaufsberechtigten gegenüber dem Dritten, von dem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen zu wollen, ist nicht ohne weiteres bedeutungslos.
  • BGH, 01.02.1961 - VIII ZR 43/60
    Auszug aus BGH, 10.06.1966 - V ZR 177/64
    Hierzu bedarf es vielmehr einer Vereinbarung zwischen den Vorkaüfsberechtigten und dem Verpflichteten, und zwar eines Erlaßver trage'6 ( § 397 BGB), der auch form los abgeschlossen werden kann (RG JW 1912, 853; BGH Urteil vom 1. Februar 1961, VIII ZR 43/60, LM BGB § 504 Nr, 7), Ähnliches gilt, soweit es sich um das Verhältnis zwischen dem Vorkaufsberechtigten und dem Dritten handelt.
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    (4) Unter welchen Voraussetzungen der Käufer berechtigt ist, dem Vorkaufsberechtigten gegenüber die Einrede geltend zu machen, die seinem Verkäufer als Vorkaufsverpflichtetem nach § 467 Satz 2 BGB gegenüber der auf einen Teil des vereinbarten Kaufgegenstands beschränkten Ausübung seiner Vorkaufsrechte zustehen, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl. grundsätzlich Senat, Urt. v. 10. Juni 1966, V ZR 177/64, WM 1966, 893, 894).
  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 384/98

    Erlöschen einer Auflassungsvormerkung nach Nichteintritt einer

    Dafür stehen dem Dritterwerber alle Einreden und Einwendungen des Schuldners gegen den durch die Vormerkung gesicherten Anspruch zu (Senatsurt. v. 10. Juli 1966, V ZR 177/64, WM 1966, 893, 894; Staudinger/Gursky [1996] § 888 Rdn. 37 m. zahlr. Nachw.), namentlich auch der Einwand, daß der gesicherte Anspruch untergegangen ist.
  • BGH, 30.06.2000 - V ZR 116/99

    Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechts

    Es ist formfrei möglich, an sein Zustandekommen sind keine zu hohen Anforderungen zu stellen (Senat, Urt. v. 14. November 1956, V ZR 178/54, LM § 1098 BGB Nr. 2; Urt. v. 10. Juni 1966, V ZR 177/64, WM 1966, 893, 895; BGHZ 60, 275, 291; Urt. v. 9. Februar 1990, V ZR 279/88, NJW 1990, 1473; 1474).

    Sollte sich das Berufungsgericht bei der erforderlich werdenden erneuten Verhandlung und Entscheidung (§ 565 Abs. 1 ZPO) vom Zustandekommen eines Erlaßvertrages zwischen den Parteien nicht überzeugen können, kann das Klagebegehren auch an Treu und Glauben (§ 242 BGB) scheitern, wenn die Kläger eine auf die Anfrage des Maklers abgegebene tatsächliche Zusage, von dem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch zu machen, ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht eingehalten haben (Senat, Urt. v. 10. Juni 1966, aaO; MünchKomm-BGB/H.P. Westermann, 3. Aufl., § 504 Rdn. 27).

  • BGH, 15.02.1985 - V ZR 131/83

    Verzicht auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts unter Bedingungen

    Nicht zu beanstanden ist zwar die Auslegung des Berufungsgerichts, die Erklärung der Klägerin vom 13. Dezember 1979 habe ein Angebot enthalten, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten (was durch formlosen Erlaßvertrag möglich gewesen wäre: Senatsurt. v. 14. November 1956, V ZR 178/54, LM BGB § 1098 Nr. 2 = WM 1957, 554, 555 und v. 10. Juni 1966, V ZR 177/64, WM 1966, 893, 895).

    Dies kann auch im Verhältnis des Vorkaufsberechtigten zum Drittkäufer gelten, obwohl dieser zunächst nur zum Vorkaufsverpflichteten in rechtlichen Beziehungen steht (vgl. Senatsurt. v. 10. Juni 1966, V ZR 177/64, WM 1966, 893, 895 zur einseitigen Zusage gegenüber dem Dritten, vom Vorkaufsrecht keinen Gebrauch zu machen).

  • LG Coburg, 23.06.2000 - 41 T 35/00

    Bestellung eines Eigentümerfischereirechts)

    Dafür stehen dem Dritterwerber alle Einreden und Einwendungen des Schuldners gegen den durch die Vormerkung gesicherten Anspruch zu (Senatsurteil vom 10.7.1966, V ZR 177/64, WM 1966, 893, 894; Staudinger/Gursky [1996] § 888 Rdnr. 37 m.z.N.), namentlich auch der Einwand, dass der gesicherte Anspruch untergegangen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1966 - V ZR 161/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,7090
BGH, 13.07.1966 - V ZR 161/65 (https://dejure.org/1966,7090)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1966 - V ZR 161/65 (https://dejure.org/1966,7090)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1966 - V ZR 161/65 (https://dejure.org/1966,7090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,7090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Absicht zur bestimmten Verwendung eines Grundstückes bei seinem Erwerb - Zweckbestimmung eines Grundstückes als Vertragsinhalt - Ungerechtfertigte Bereicherung wegen Zweckfortfalls - Auslegung eines Vertrages

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 922
  • DB 1966, 1351
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1952 - IV ZR 103/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1966 - V ZR 161/65
    Inhalt und umfang der Rechte und Pflichten der Vertragsteile sind nach dem Sinn und Zweck des Rechtsgeschäfts unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles gemäß §§ 157, 242 BGB zu beurteilen und zu bemessen, also gegebenenfalls so an die wirkliche Sachlage anzupassen, wie es bei Zugrundelegung eines von Treu und Glauben bestimmten Verhaltens der Vertragsteile gerecht und billig ist (BGH Urteil vom 21. Februar 1952, IV ZR 103/51, LM BGB § 779 Nr. 2).
  • BGH, 27.06.1956 - IV ZR 63/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1966 - V ZR 161/65
    Die Zweckbestimmung muß also von beiden Vertragsteilen zum Inhalt des Vertrages gemacht worden sein (BGB RGRK 11, Aufl. § 812 Anm. 94; BGH Urteil vom 27. Juni 1956, IV ZR 63/56).
  • BGH, 01.07.1968 - III ZR 210/66

    Kauf eines Grundstücks - Gebrauchmachen eines Vorkaufrechts - Anspruch auf

    Die Revision vertritt demgegenüber ohne Erfolg die Auffassung, die Beklagte hätte das Grundstück dem Kläger wieder verkaufen müssen, und zwar, wenn sie es ihm rechtswidrig entzogen habe, bereits aus diesem Grunde, wenn aber im Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts ein Rechtsgrund dafür bestanden haben sollte, in Anwendung der im Urteil des V. Zivilsenats von 13. Juli 1966 - V ZR 161/65 - niedergelegten Rechtsausführungen deswegen, weil dieser Rechtsgrund nachträglich entfallen sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht