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   BAG, 28.09.1977 - 5 AZR 303/76   

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https://dejure.org/1977,1029
BAG, 28.09.1977 - 5 AZR 303/76 (https://dejure.org/1977,1029)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1977 - 5 AZR 303/76 (https://dejure.org/1977,1029)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1977 - 5 AZR 303/76 (https://dejure.org/1977,1029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entgeltung von geleisteten Diensten durch testamentarische Erbeinsetzung - Widerruf der Zusage - Verjährungsfrist für den Lohnanspruch - Beginn der Verjährungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 444
  • DB 1978, 165
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Karlsruhe, 15.10.2015 - 9 U 149/14

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten: Verjährungshemmung von Auskunfts-

    Das könnte es nahelegen, die Stundung dahingehend zu verstehen, dass sie bis zum Tod der Beklagten Gültigkeit haben sollte, allerdings begrenzt auf einen früheren Zeitpunkt, wenn sich bereits vorher die Aussicht der Klägerin als Erbin eingesetzt zu werden, zerschlagen sollte (vgl. zur Auslegung entsprechender Stundungsvereinbarungen im Arbeitsrecht BAG, NJW 1978, 444).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2018 - L 9 SO 203/16

    Anspruch auf Gewährung von Eingliederungshilfe in Form von Leistungen des

    Scheitert der zunächst beabsichtigte und rechtlich nicht abgesicherte Vergütungsausgleich, kommt dem Dienstleistenden ein Vergütungsanspruch gemäß § 612 Abs. 1 BGB analog zu (s. Fandel/Kock, in: jurisPK-BGB, § 612 Rn. 9 unter Bezugnahme auf BAG, Urt. v. 28.09.1977 - 5 AZR 303/76 -, juris Rn. 14).
  • BAG, 10.02.1982 - 5 AZR 847/79
    Es weicht von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 5 AZR 303/76 ab.

    a) Aus dem Hinweis, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 5 AZR 303/76 (AP Nr. 29 zu § 612 BGB) ab, die Ansprüche seien verjährt, läßt sich allenfalls entnehmen, daß eine unrichtige Anwendung der Verjährungsvorschrift (§ 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB) gerügt werden soll.

    stellten Sachverhalt unrichtig angewendet sein soll und weshalb das Berufungsgericht von dem Urteil 5 AZR 303/76 abgewichen sein soll.

  • BAG, 10.02.1982 - 5 AZR 848/79
    Es weicht von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 5 AZR 303/76 ab.

    a) Aus dem Hinweis, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 5 AZR 303/76 (AP Nr. 29 zu § 612 BGB) ab, die Ansprüche seien verjährt, läßt sich allenfalls entnehmen, daß eine unrichtige Anwendung der Verjährungsvorschrift (§ 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB) gerügt werden soll.

    stellten Sachverhalt unrichtig angewendet sein soll und weshalb das Berufungsgericht von dem Urteil 5 AZR 303/76 abgewichen sein soll.

  • BFH, 15.06.1988 - II R 165/85

    Mangels ausdrücklicher Vereinbarung keine Erblasserschuld aus dem Bestehen einer

    Mangelt es aber an einer (und sei es auch nichtigen) Rechtsgrundabrede für die von Frau W erbrachten Dienstleistungen, kann ein Anspruch aus § 612 Abs. 1, 2 BGB auf Gewährung taxmäßiger bzw. üblicher Vergütung wegen Scheiterns des beabsichtigten Ausgleichs (vgl. hierzu z.B. BAG-Urteil vom 28. September 1977 5 AZR 303/76, NJW 1978, 444) nicht entstehen.
  • LAG Hessen, 22.12.2009 - 12 Sa 1363/02

    Fehlgeschlagene Vergütungserwartung

    Die Stundung wird erst hinfällig, wenn für den Anspruchsberechtigten unmissverständlich feststeht, dass die vereinbarte Stundung weggefallen ist (BAG 14.01.1981 - 5 AZR 1111/78; BAG 28.09.1977 - 5 AZR 303/76 - AP 29 zu § 612 BGB).
  • LAG Hessen, 07.09.2010 - 12 Sa 1817/08

    Fehlgeschlagene Vergütungserwartung

    Die Stundung wird erst hinfällig, wenn für den Anspruchsberechtigten unmissverständlich feststeht, dass die vereinbarte Stundung weggefallen ist (BAG 14.01.1981 - 5 AZR 1111/78; BAG 28.09.1977 - 5 AZR 303/76 - AP 29 zu § 612 BGB).
  • LAG Bremen, 03.12.1992 - 3 Sa 304/90

    Sittenwidrige Gehaltsabsprache - Übliche Vergütung einer angelernten

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  • FG Rheinland-Pfalz, 31.07.2003 - 4 K 1046/03

    Kein bereicherungsmindernder Abzug von eigenen Arbeitsleistungen an dem von Todes

    Ein solcher Erfüllungsrückstand kann allerdings nicht bestehen, wenn der Erblasser zwar eigene Leistungen oder ein Entgelt für die Leistungen des Vertragspartners zu erbringen hatte, aber auch eine letztwillige Verfügung (Erbeinsetzung oder Vermächtnis) zu Gunsten des Vertragspartners von vornherein als mögliche Vergütungsform in Aussicht genommen war (vgl. zu einem solchen Vergütungsausgleich im Erbwege BAG, Urteil vom 28. September 1977 5 AZR 303/76, NJW 1978, 444).
  • FG München, 11.10.1995 - 4 K 1272/92

    Erbschaftsteuerpflichtigkeit einer vermachten Unterhaltsrente; Abgrenzung

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  • FG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 4 K 1748/96

    Betreuungsaufwand als bereicherungsmindernde Nachlassverbindlichkeit; Erfordernis

  • BAG, 14.01.1981 - 5 AZR 1111/78
  • ArbG München, 09.04.1985 - 3 Ca 14663/82

    Für die Scientology-Organisation erbrachte Dienste und Tätigkeiten können als

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