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BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82 |
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Auslegung eines Urlaubsabkommens für Arbeiter und Angestellte - Entstehung des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers trotz dessen Arbeitsunfähigkeit - Zustand dauernder Arbeitsunfähigkeit - Abgeltungsmöglichkeit, wenn wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaub ...
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BUrlG § 1 § 3 § 4 § 7 Abs. 4 § 13 Abs. 1 S. 1
Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1984, 1834
- NJW 1984, 1835
- DB 1983, 2522
Wird zitiert von ... (54) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 41/55
Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
Soweit die Revision sich hierfür auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, BAG 3, 60 ff. stützt, folgt dem der erkennende Senat nicht. - BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79
Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr
Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 28. Januar 1982 (BAG 37, 382 = DB 1982, 1065 = EzA § 3 BUrlG Nr. 13) dargelegt, daß der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz in seiner Entstehung nicht von geleisteter Arbeit abhängig ist, sondern allein davon, ob die Wartefrist nach § 4 BUrlG in einem Arbeitsverhältnis abgelaufen ist. - BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80
Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
Der erkennende Senat hat diese Rechtsauffassung mit Urteil vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 - (DB 1982, 2193, 2470 = EzA § 7 BUrlG Nr. 25, zur Veröffentlichung vorgesehen) aufgegeben und ausgesprochen, daß ein Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers erlischt, der bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. bei Vorliegen der Merkmale nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG bis zum Ende des Übertragungszeitraums wegen Krankheit nicht genommen werden kann.
- BAG, 03.02.1971 - 5 AZR 282/70
Keine Einführung über das Bundesurlaubsgesetz hinausgehender Tatbestände der …
Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
Damit folgt der Senat nicht der Auffassung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 3. Februar 1971 - 5 AZR 282/70 - (BAG 23, 184 = AP Nr. 9 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - BAG, 16.08.1977 - 5 AZR 436/76
Rechtsmißbrauch - Urlaubsanspruch - Krankheit - Rechtsmißbrauch bei …
Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
Mit Rücksicht darauf, daß nach dem Bundesurlaubsgesetz die Berufung auf ein Mißverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Urlaubsverlangen oder die dauernde Arbeitsunfähigkeit am Stichtag und danach nicht geeignet ist, den Urlaubsanspruch zu mindern oder auszuschließen, kommt es insoweit nicht darauf an, ob das Urlaubsabkommen gegenüber den "Grundsätzen über den Rechtsmißbrauch bei Urlaubsverlangen" im Sinne der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine abschließende Regelung enthält, wie das Landesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Fünften Senats vom 16. August 1977 - 5 AZR 436/76 - (AP Nr. 10 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) meint. - BAG, 06.06.1968 - 5 AZR 410/67
Erholungsbedürfnis - Urlaubsabgeltungsanspruch - Verfallklausel
Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
Das Landesarbeitsgericht hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Juni 1968 - 5 AZR 410/67 - (AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) die Auffassung vertreten, daß eine tarifliche Verfallklausel unanwendbar sei, wenn es dem Arbeitnehmer nicht möglich sei, den Urlaub tatsächlich auch anzutreten.
- BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis
Das Entstehen des Urlaubsanspruchs setzt keine erbrachte Arbeitsleistung voraus (vgl. BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27; 20. April 1989 - 8 AZR 475/87 - BAGE 61, 355).Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch des Klägers war wegen des Ruhens des Arbeitsverhältnisses und der bestehenden Arbeitsunfähigkeit nicht erfüllbar (vgl. BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27) und ging drei Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres unter, § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG.
Sie schafft eine nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht vorgesehene zusätzliche Leistung des Arbeitgebers als Ersatz für einen Urlaubsanspruch, der bereits wegen Zeitablaufs erloschen wäre (BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27; 13. November 1986 - 8 AZR 68/83 - BAGE 53, 322; 22. Oktober 1987 - 8 AZR 172/86 - BAGE 56, 265; 20. April 1989 - 8 AZR 475/87 - BAGE 61, 355).
- BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83
Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und …
Die in dieser Entscheidung vertretene Grundauffassung hat der Senat inzwischen in weiteren Entscheidungen bestätigt (Urteile vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 -, zur Veröffentlichung bestimmt, DB 1982, 2193, 2470; vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - und vom 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).Wenn in der Kritik im Anschluß an die Ausführungen von Buchner, aa0, auf die Kontinuität der bisherigen Rechtsprechung und das "Gerechtigkeitsempfinden weiter Teile der Bevölkerung" (ArbG Reutlingen, BB 1984, 341) oder das "ungläubige Staunen ehrenamtlicher Richter gleich welcher Couleur" (ArbG Kassel, DB 1983, 178, 179) verwiesen wird, ist dies nicht geeignet, eine auch bei Anwendung von § 242 BGB erforderliche Begründung zu ersetzen, die im übrigen nicht zu einer in die Lehre vom Rechtsmißbrauch gehüllte Korrektur des geltenden Rechts führen darf (vgl. zutreffend Herschel, Anm. zur Entscheidung des Senats vom 28. Januar 1982, AR-Blattei (D) Urlaub, Entscheidung Nr. 246; vgl. außerdem Herschel, Anm. zur Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 -, EzA § 7 BUrlG Nr. 27).
- BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87
Urlaubsanspruch - Krankheit - Übertragungszeitraum
Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 2.3 UA unterliegt der Ausschlußfrist nach § 23.1 MTV (Abweichung von BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung).Daß die Klägerin zu Beginn des Jahres 1985 und auch weiterhin arbeitsunfähig erkrankt war, ändert nichts daran, daß sie dennoch den ihr nach dem Urlaubsabkommen zustehenden Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen erworben hat (vgl. BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
Dies hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits in seinem Urteil vom 26. Mai 1983, aaO, dargelegt.
c) Zu den Ausführungen der Revision, ein Anspruch der Klägerin sei jedenfalls wegen Rechtsmißbrauchs ausgeschlossen, wird auf die ständige Rechtsprechung des Sechsten Senats seit dem Urteil vom 28. Januar 1982 (BAGE 37, 382 = AP Nr. 11 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; vgl. außerdem das Urteil vom 26. Mai 1983, aaO; BAGE 45, 184 = AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch und BAGE 50, 124 = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) verwiesen.
Soweit der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 26. Mai 1983 (aaO) weiter verlangt hat, auch dieser Anspruch müsse vor dem Ablauf der Frist nach § 2.11 UA, also vor dem 31. März des folgenden Jahres, gefordert werden, kann daran nicht festgehalten werden.
- BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99
Mehrarbeit und Urlaubsvergütung - MTV Metall NRW
Nach § 7 Abs. 4 BUrlG hat sich der bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31. Januar 1997 noch nicht erfüllte Urlaubsanspruch in einen Abgeltungsanspruch umgewandelt (vgl. BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27; 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - BAGE 81, 339). - BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82
Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr
Die in dieser Entscheidung vertretene Grundauffassung hat der Senat inzwischen in weiteren Entscheidungen bestätigt (Urteile vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 -, zur Veröffentlichung bestimmt, DB 1982, 2193, 2470; vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - und vom 23. Juni 1983,- 6 AZR 180/80 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).Wenn in der Kritik im Anschluß an die Ausführungen von Buchner, aaO., auf die Kontinuität der bisherigen Rechtsprechung und das "Gerechtigkeitsempfinden weiter Teile der Bevölkerung" (ArbG Reutlingen, BB 1984, 341 ) oder das "ungläubige Staunen ehrenamtlicher Richter gleich welcher Couleur" (ArbG Kassel, DB 1983, 178, 179) verwiesen wird, ist dies nicht geeignet, eine auch bei Anwendung von § 242 BGB erforderliche Begründung zu ersetzen, die im übrigen nicht zu einer in die Lehre vom Rechtsmißbrauch gehüllte Korrektur des geltenden Rechts führen darf (vgl. zutreffend Herschel, Anm. zur Entscheidung des Senats vom 28. Januar 1982, AR-Blattei (D) Urlaub, Entscheidung Nr. 246; vgl. außerdem Herschel, Anm. zur Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 -, EzA § 7 BUrlG Nr. 27).
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2019 - 5 Sa 1709/18
Keine Urlaubsabgeltung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses aufgrund befristeter …
So ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung z. B. seit langem anerkannt, dass die Tarifvertragsparteien auch für fortbestehende Arbeitsverhältnisse Urlaubsabgeltungsregelungen treffen können (BAG, Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82). - BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83
Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag
Unter Zurückstellung von Bedenken (§ 551 Nr. 7 ZPO ) geht der erkennende Senat davon aus, daß das Landesarbeitsgericht sich ebenso wie das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main gegen die Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Ausschluß des Urlaubsanspruchs wegen Nichterbringung von Arbeitsleistungen im Urlaubsjahr wenden will (vgl. dazu die Urteile des erkennenden Senats vom 28. Januar 1982, BAG 37, 382; vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - und vom 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).Zu Unrecht meint die Beklagte, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 51 BAT mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Urteilen vom 26. Mai 1983, aaO und vom 23. Juni 1983, aaO, nicht entstehen könne, wenn ein Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheide, ohne die Arbeitsfähigkeit wiederzuerlangen.
Im Urteil vom 26. Mai 1983, aaO, war über eine Abgeltungsregelung in einem Tarifvertrag zu befinden, die sich auf einen Urlaubsanspruch bezog, den ein Arbeitnehmer weder im Urlaubsjahr noch im Übertragungszeitraum hatte nehmen können.
- BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 404/87
Bei der Berechnung des Urlaubsentgelts für den gesetzlichen Urlaub sind …
Hinsichtlich des darüber hinausgehenden Urlaubs sind von dem Bundesurlaubsgesetz abweichende Regelungen der Tarifvertragsparteien, aber auch der Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich zulässig (BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 45, 199 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG;… BAG Urteil vom 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 -, aaO). - BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81
Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb
Die in dieser Entscheidung vertretene Grundauffassung hat der Senat inzwischen in weiteren Entscheidungen bestätigt (BAG 39, 53; Urteile vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 -, vom 23- Juni 1983 - 6 AZR 180/80 - und vom 8. März 1984 - 6 AZR 600/82 - jeweils zur. Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, letztes auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts). - BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88
Kein Verfall des Urlaubsanspruchs während der Inanspruchnahme von …
Diese Tarifbestimmung, die eine Kürzung des tariflichen Urlaubs bei langandauernder Krankheit vorsieht, ist wirksam (BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung), soweit der gesetzliche Mindesturlaub nicht berührt ist (vgl. BAGE 45, 199 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG). - BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87
Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - …
- BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87
Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar
- BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 301/86
Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - …
- BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 603/85
Urlaubsabgeltungsanspruch eines vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses …
- BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 331/91
Urlaubsabgeltung im bestehenden Arbeitsverhältnis
- BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 354/87
Urlaubsabgeltung: Rechtsnatur - Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs
- BAG, 20.02.1986 - 6 AZR 667/84
- BAG, 09.06.1988 - 8 AZR 755/85
Voraussetzungen der Übernahme des Resturlaubs in das nächste Jahr - Bestimmung …
- BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 172/86
Gewährung von Erholungsurlaub für Schwerbehinderte bei Arbeitsunfähigkeit - …
- LAG Saarland, 25.11.2009 - 2 Sa 36/09
Eingruppierung einer Erzieherin nach Beendigung der Tätigkeit und Aufnahme bei …
- BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 79/92
Urlaub für Seeleute
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 5 Sa 2310/15
Urlaubsabgeltung im bestehenden Arbeitsverhältnis
- BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 6.84
Beamter - Urlaubsanspruch - Urlaubsjahr - Krankheit - Geringe Dienstleistung - …
- BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86
Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Abgeltung von tariflichem …
- LAG Baden-Württemberg, 05.12.2000 - 8 Sa 36/00
Urlaubsabgeltung nach § 2.3 des Urlaubsabkommens für die Beschäftigten der …
- LAG Hessen, 06.04.1987 - 11 Sa 873/86
Anspruch auf Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub
- BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83
Urlaubsabgeltung bei Krankheit - Fortbestehende Arbeitsverhältnisse - …
- BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 264/89
Urlaubsanspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Abgeltung von …
- BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 324/86
Urlaub: Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch im Postdienst, TV Ang
- BAG, 27.01.1987 - 8 AZR 538/84
Zeitliche Grenze der Geltendmachung der Urlaubsabgeltung
- LAG Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 5 Sa 583/88
Anspruch auf Urlaubsabgeltung sowie Urlaubsgeld; Voraussetzung der …
- LAG Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 8 Sa 12/91
- BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 100/89
Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) - …
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 279/87
Tarifliche Barabgeltung des Urlaubsanspruch im Postdienst
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 16/86
Tariflicher Urlaubsanspruch im Postdienst - Erlöschen eines Anspruchs auf …
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 368/86
Voraussetzungen für den tariflichen Urlaubsanspruch im Postdienst
- BAG, 08.06.1989 - 8 AZR 758/87
Tarifvertrag: Bestimmungsklausel - Billigkeitserwägung
- BAG, 01.12.1988 - 8 AZR 223/86
Rechtmäßigkeit der Kürzung des Urlaubes bei Krankheit, wenn die …
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 286/86
Abgeltung des Erholungsurlaubs nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - …
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 64/86
Urlaubsanspruchsabgeltungsanspruch eines bei der Bundesdruckerei beschäftigten …
- BAG, 04.04.1989 - 8 AZR 674/87
Urlaubsabgeltung: Rechtsnatur des Anspruchs
- BAG, 24.03.1988 - 8 AZR 604/85
Anspruch auf Abgeltung von wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr …
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 93/86
Urlaubsabgeltungsanspruch eines vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses …
- BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 82/86
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 430/87
Tariflicher Urlaubsanspruch im Postdienst - Erlöschen eines Anspruchs auf …
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 325/86
- BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 83/86
Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs - Anspruch auf Urlaubsabgeltung in …
- BAG, 01.12.1988 - 8 AZR 663/86
- BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 588/84
Erlöschen des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung bei erfolgloser Geltendmachung
- LAG Berlin, 18.02.1985 - 9 Sa 2/85
Klage auf Abgeltung von Erholungsurlaub; Urlaubsübertragung auf das nächste …
- LAG Schleswig-Holstein, 30.10.1984 - 6 (3) Sa 185/84
Erholungsurlaub; Rechtsmißbrauch; Krankheit; Arbeitsleistung
- BAG, 05.04.1984 - 6 AZR 222/81
- LAG Baden-Württemberg, 14.01.1988 - 11 Sa 123/87
Abbedingung des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG); Ruhen des Arbeitsverhältnisses als …
- LAG Hamm, 29.11.1983 - 11 Sa 1681/83