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   BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82   

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https://dejure.org/1983,211
BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82 (https://dejure.org/1983,211)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1983 - 6 AZR 273/82 (https://dejure.org/1983,211)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 (https://dejure.org/1983,211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Urlaubsabkommens für Arbeiter und Angestellte - Entstehung des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers trotz dessen Arbeitsunfähigkeit - Zustand dauernder Arbeitsunfähigkeit - Abgeltungsmöglichkeit, wenn wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaub ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 1 § 3 § 4 § 7 Abs. 4 § 13 Abs. 1 S. 1
    Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1834
  • NJW 1984, 1835
  • DB 1983, 2522
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 41/55
    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
    Soweit die Revision sich hierfür auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, BAG 3, 60 ff. stützt, folgt dem der erkennende Senat nicht.
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 28. Januar 1982 (BAG 37, 382 = DB 1982, 1065 = EzA § 3 BUrlG Nr. 13) dargelegt, daß der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz in seiner Entstehung nicht von geleisteter Arbeit abhängig ist, sondern allein davon, ob die Wartefrist nach § 4 BUrlG in einem Arbeitsverhältnis abgelaufen ist.
  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
    Der erkennende Senat hat diese Rechtsauffassung mit Urteil vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 - (DB 1982, 2193, 2470 = EzA § 7 BUrlG Nr. 25, zur Veröffentlichung vorgesehen) aufgegeben und ausgesprochen, daß ein Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers erlischt, der bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. bei Vorliegen der Merkmale nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG bis zum Ende des Übertragungszeitraums wegen Krankheit nicht genommen werden kann.
  • BAG, 03.02.1971 - 5 AZR 282/70

    Keine Einführung über das Bundesurlaubsgesetz hinausgehender Tatbestände der

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
    Damit folgt der Senat nicht der Auffassung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 3. Februar 1971 - 5 AZR 282/70 - (BAG 23, 184 = AP Nr. 9 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 16.08.1977 - 5 AZR 436/76

    Rechtsmißbrauch - Urlaubsanspruch - Krankheit - Rechtsmißbrauch bei

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
    Mit Rücksicht darauf, daß nach dem Bundesurlaubsgesetz die Berufung auf ein Mißverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Urlaubsverlangen oder die dauernde Arbeitsunfähigkeit am Stichtag und danach nicht geeignet ist, den Urlaubsanspruch zu mindern oder auszuschließen, kommt es insoweit nicht darauf an, ob das Urlaubsabkommen gegenüber den "Grundsätzen über den Rechtsmißbrauch bei Urlaubsverlangen" im Sinne der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine abschließende Regelung enthält, wie das Landesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Fünften Senats vom 16. August 1977 - 5 AZR 436/76 - (AP Nr. 10 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) meint.
  • BAG, 06.06.1968 - 5 AZR 410/67

    Erholungsbedürfnis - Urlaubsabgeltungsanspruch - Verfallklausel

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82
    Das Landesarbeitsgericht hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Juni 1968 - 5 AZR 410/67 - (AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) die Auffassung vertreten, daß eine tarifliche Verfallklausel unanwendbar sei, wenn es dem Arbeitnehmer nicht möglich sei, den Urlaub tatsächlich auch anzutreten.
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    Das Entstehen des Urlaubsanspruchs setzt keine erbrachte Arbeitsleistung voraus (vgl. BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27; 20. April 1989 - 8 AZR 475/87 - BAGE 61, 355).

    Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch des Klägers war wegen des Ruhens des Arbeitsverhältnisses und der bestehenden Arbeitsunfähigkeit nicht erfüllbar (vgl. BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27) und ging drei Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres unter, § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG.

    Sie schafft eine nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht vorgesehene zusätzliche Leistung des Arbeitgebers als Ersatz für einen Urlaubsanspruch, der bereits wegen Zeitablaufs erloschen wäre (BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27; 13. November 1986 - 8 AZR 68/83 - BAGE 53, 322; 22. Oktober 1987 - 8 AZR 172/86 - BAGE 56, 265; 20. April 1989 - 8 AZR 475/87 - BAGE 61, 355).

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Die in dieser Entscheidung vertretene Grundauffassung hat der Senat inzwischen in weiteren Entscheidungen bestätigt (Urteile vom 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 -, zur Veröffentlichung bestimmt, DB 1982, 2193, 2470; vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - und vom 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Wenn in der Kritik im Anschluß an die Ausführungen von Buchner, aa0, auf die Kontinuität der bisherigen Rechtsprechung und das "Gerechtigkeitsempfinden weiter Teile der Bevölkerung" (ArbG Reutlingen, BB 1984, 341) oder das "ungläubige Staunen ehrenamtlicher Richter gleich welcher Couleur" (ArbG Kassel, DB 1983, 178, 179) verwiesen wird, ist dies nicht geeignet, eine auch bei Anwendung von § 242 BGB erforderliche Begründung zu ersetzen, die im übrigen nicht zu einer in die Lehre vom Rechtsmißbrauch gehüllte Korrektur des geltenden Rechts führen darf (vgl. zutreffend Herschel, Anm. zur Entscheidung des Senats vom 28. Januar 1982, AR-Blattei (D) Urlaub, Entscheidung Nr. 246; vgl. außerdem Herschel, Anm. zur Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 -, EzA § 7 BUrlG Nr. 27).

  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87

    Urlaubsanspruch - Krankheit - Übertragungszeitraum

    Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 2.3 UA unterliegt der Ausschlußfrist nach § 23.1 MTV (Abweichung von BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Daß die Klägerin zu Beginn des Jahres 1985 und auch weiterhin arbeitsunfähig erkrankt war, ändert nichts daran, daß sie dennoch den ihr nach dem Urlaubsabkommen zustehenden Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen erworben hat (vgl. BAG Urteil vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Dies hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits in seinem Urteil vom 26. Mai 1983, aaO, dargelegt.

    c) Zu den Ausführungen der Revision, ein Anspruch der Klägerin sei jedenfalls wegen Rechtsmißbrauchs ausgeschlossen, wird auf die ständige Rechtsprechung des Sechsten Senats seit dem Urteil vom 28. Januar 1982 (BAGE 37, 382 = AP Nr. 11 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; vgl. außerdem das Urteil vom 26. Mai 1983, aaO; BAGE 45, 184 = AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch und BAGE 50, 124 = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) verwiesen.

    Soweit der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 26. Mai 1983 (aaO) weiter verlangt hat, auch dieser Anspruch müsse vor dem Ablauf der Frist nach § 2.11 UA, also vor dem 31. März des folgenden Jahres, gefordert werden, kann daran nicht festgehalten werden.

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