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   BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84   

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BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84 (https://dejure.org/1985,70)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1985 - 5 AZR 57/84 (https://dejure.org/1985,70)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 (https://dejure.org/1985,70)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Direktionsrechts des Arbeitgebers - Einseitige Veränderung des Rahmens der regelmäßigen Arbeitszeit - Abgeltung des Bereitschaftsdiensts nach bestimmter Vergütungsstufe - Pflicht zu vertraglicher Abrede - Erforderlichkeit einer Änderungskündigung - Mitbestimmungsrechte ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Änderung des Arbeitszeitrahmens kraft Direktionsrechts?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1985, 811 (Ls.)
  • BB 1985, 1985
  • DB 1986, 132
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84
    Zwar kann nach § 256 ZPO nur auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses werden nicht als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens angesehen (BGHZ 22, 43, 48; 68, 331, 332).

    Eine Feststellungsklage muß sich aber nicht notwendig auf das Rechtsverhältnis im ganzen erstrecken, sie kann vielmehr auch - wie vorliegend - einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht (BAG Urteil vom 18. November 1968 - 3 AZR 255/67 - AP Nr. 134 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I 1 und 2 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 17. Januar 1969 - 3 AZR 10/68 - AP Nr. 135 aaO, zu I der Gründe; BGHZ 22, 43, 47, 48; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl., § 94 II 1, S. 526; Thomas/Putzo, ZPO, 13. Aufl., § 256 Anm. I 3 a).

  • BAG, 08.06.1982 - 3 AZR 661/79

    Versorgungszusage - Zusage - Scheidungsrecht - Scheidung - Unterhalt -

    Auszug aus BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84
    Stehen die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen jedoch fest, so ist das Revisionsgericht in der Lage, die Beurteilung selbst vorzunehmen (BAG Urteil vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, zu 5 a der Gründe; ferner Urteil vom 8. Juni 1982 - 3 AZR 661/79 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 09.08.1978 - 4 AZR 77/77

    Einzelne Stufen des Bereitschaftsdienstes - Angestellter Arzt - Anstalt - Heim -

    Auszug aus BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84
    Das hat der Vierte Senat in seiner Entscheidung vom 9. August 1978 - 4 AZR 77/77 - AP Nr. 5 zu § 17 BAT ausführlich begründet.
  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84
    Regelt der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit durch einseitige Leistungsbestimmung (wozu auch die Änderung der bisherigen Arbeitszeit gehört), muß er dabei wie stets bei der Ausübung seines Direktionsrechts die Grundsätze billigen Ermessens (§ 315 Abs. 1 BGB) wahren (vgl. dazu allgemein BAG 33, 71, 75 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe m.w. N.).
  • BAG, 09.06.1967 - 3 AZR 352/66

    Kürzung einer jederzeit widerruflichen Leistungszulage nach billigem Ermessen

    Auszug aus BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84
    Stehen die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen jedoch fest, so ist das Revisionsgericht in der Lage, die Beurteilung selbst vorzunehmen (BAG Urteil vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, zu 5 a der Gründe; ferner Urteil vom 8. Juni 1982 - 3 AZR 661/79 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84
    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 -, zu A II 2; ferner BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, Bl. 3, m.w.N.).
  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76

    Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des

    Auszug aus BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84
    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 -, zu A II 2; ferner BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, Bl. 3, m.w.N.).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84
    Zwar kann nach § 256 ZPO nur auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses werden nicht als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens angesehen (BGHZ 22, 43, 48; 68, 331, 332).
  • BAG, 18.11.1968 - 3 AZR 255/67

    Feststellungsklage - Rechtsverhältnis im ganzen - Folgen eines

    Auszug aus BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84
    Eine Feststellungsklage muß sich aber nicht notwendig auf das Rechtsverhältnis im ganzen erstrecken, sie kann vielmehr auch - wie vorliegend - einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht (BAG Urteil vom 18. November 1968 - 3 AZR 255/67 - AP Nr. 134 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I 1 und 2 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 17. Januar 1969 - 3 AZR 10/68 - AP Nr. 135 aaO, zu I der Gründe; BGHZ 22, 43, 47, 48; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl., § 94 II 1, S. 526; Thomas/Putzo, ZPO, 13. Aufl., § 256 Anm. I 3 a).
  • BAG, 17.01.1969 - 3 AZR 10/68

    Sonntagstagszuschläge - Feiertagszuschläge - Ruhegeldfähige Dienstbezüge

    Auszug aus BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84
    Eine Feststellungsklage muß sich aber nicht notwendig auf das Rechtsverhältnis im ganzen erstrecken, sie kann vielmehr auch - wie vorliegend - einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht (BAG Urteil vom 18. November 1968 - 3 AZR 255/67 - AP Nr. 134 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I 1 und 2 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 17. Januar 1969 - 3 AZR 10/68 - AP Nr. 135 aaO, zu I der Gründe; BGHZ 22, 43, 47, 48; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl., § 94 II 1, S. 526; Thomas/Putzo, ZPO, 13. Aufl., § 256 Anm. I 3 a).
  • LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17

    1. Aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG verfallen

    Sie kann sich vielmehr beschränken auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht ( BAG, Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84, nach juris; BAG, Urteil vom 21. Mai 1992 - 6 AZR 19/91, nach juris ).
  • BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 87/90

    Durchführung politischer Wahlen - Übernahme eines Wahlehrenamtes durch

    Ob dies geschehen ist unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB), die in der Revisionsinstanz unbeschränkt nachzuprüfen ist (BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT, zu A II 2 der Gründe, m.w.N.; vgl. auch Urteil des Senats vom 29. August 1991 - 6 AZR 593/88 - DB 1992, 147, zu III 1a der Gründe).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92

    Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung

    a) Nach § 256 Abs. 1 ZPO kann eine Feststellungsklage auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht (vgl. nur BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT ).

    Zum reinen Zeitablauf müßten vielmehr besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß künftig der Arbeitnehmer nur noch zu dieser Zeit zur Arbeit verpflichtet sein soll (BAG Urteil vom 7. September 1972 - 5 AZR 12/72 - AP Nr. 2 zu § 767 ZPO ; Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT ).

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Rechtsprechung
   BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83   

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https://dejure.org/1985,265
BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 (https://dejure.org/1985,265)
BAG, Entscheidung vom 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 (https://dejure.org/1985,265)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 (https://dejure.org/1985,265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitszeitbestimmung - Mitbestimmung des Arbeitgebers - Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Zeitliche Lage der Arbeitszeit

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 49, 125
  • DB 1986, 132
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 88/84

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
    Schließlich weist das Landesarbeitsgericht mit Recht unter Heranziehung der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch noch darauf hin, daß im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 12. September 1984, aaO, mit weiteren Nachweisen).

    Wenn es nämlich rechtlich möglich ist, daß aufgrund entsprechender tariflicher Regelung unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitgeber einseitig die Höhe des Arbeitsentgelts bzw. von Teilen davon bestimmt (vgl. die Urteile des Senats vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier, 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, sowie 23. Mai 1973 - 4 AZR 484/72 - AP Nr. 1 zu § 39 TV Ang Bundespost, mit weiteren Nachweisen, auch auf das zustimmende Schrifttum), und wenn es weiter gleichermaßen rechtlich möglich ist, tarifvertraglich zu bestimmen, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter bestimmten, tariflich vorgegebenen Voraussetzungen eine andere, auch niedriger zu vergütende Tätigkeit zuweisen kann (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 BAG 48, 351 und - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen), dann muß das auch für tarifliche Bestimmungen gelten, die wie § 9 TVAL II dem Arbeitgeber das Recht geben, unter bestimmten, tariflich geregelten Voraussetzungen über eine feststehende tarifliche Normalarbeitszeit hinaus die Arbeitszeit der tarifunterworfenen Arbeitnehmer zu verlängern und auch wieder entsprechend zu verkürzen.

    Dabei ist dem Kläger zuzugeben, daß sich im Sinne der herkömmlichen Terminologie das Direktionsrecht des Arbeitgebers in der Regel nur auf die Einzelheiten des Ortes, der Zeit, der Art und der Reihenfolge der vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit beschränkt (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Schließlich übersieht der Kläger, daß allein aufgrund einer langdauernden Beschäftigung mit 50 Wochenarbeitsstunden und entsprechender Vergütungszahlung noch nicht zwingend auf eine entsprechende Konkretisierung des Arbeitsvertrages der Parteien geschlossen werden kann (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 16.70

    Mitbestimmung bei einer Festsetzung der täglichen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
    Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG erstreckt sich nur auf die zeitliche Lage der Arbeitszeit, nicht jedoch auf ihre Dauer (in Übereinstimmung mit BVerwG 5.2.1971 VII P 16.70 = BVerwGE 37, 173 = AP Nr. 8 zu § 67 PersVG).

    Darin folgt der Senat der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 37, 173, 174 = AP Nr. 8 zu § 67 PersVG) und des Fachschrifttums (vgl. Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 75 Rz 225 ff. sowie Lorenzen/Eckstein, BPersVG, § 75 Rz 115, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 25.10.1977 - 1 AZR 452/74

    Arbeitszeit: keine Änderung durch Ableistung von Überstunden über einen längeren

    Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
    Abgesehen davon wird die § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG entsprechende Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG weitgehend in der zuvor dargestellten Weise und nicht im Sinne der Ausführungen der Revision ausgelegt (vgl. das Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 1977 - 1 AZR 452/74 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, ferner Dietz/Richardi, BetrVG, 5. Aufl., § 87 Rz 153; Galperin/Löwisch, BetrVG, 5. Aufl., § 87 Rz 85; Kammann/Hess/Schlochauer, BetrVG, § 87 Rz 62 und 63 sowie Wiese in GK zum BetrVG, 3. Bearbeitg., § 87 Rz 135, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 484/72

    Gewährung von Beihilfen - Krankheitsfall - Geburt - Todesfall - Deutsche

    Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
    Wenn es nämlich rechtlich möglich ist, daß aufgrund entsprechender tariflicher Regelung unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitgeber einseitig die Höhe des Arbeitsentgelts bzw. von Teilen davon bestimmt (vgl. die Urteile des Senats vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier, 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, sowie 23. Mai 1973 - 4 AZR 484/72 - AP Nr. 1 zu § 39 TV Ang Bundespost, mit weiteren Nachweisen, auch auf das zustimmende Schrifttum), und wenn es weiter gleichermaßen rechtlich möglich ist, tarifvertraglich zu bestimmen, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter bestimmten, tariflich vorgegebenen Voraussetzungen eine andere, auch niedriger zu vergütende Tätigkeit zuweisen kann (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 BAG 48, 351 und - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen), dann muß das auch für tarifliche Bestimmungen gelten, die wie § 9 TVAL II dem Arbeitgeber das Recht geben, unter bestimmten, tariflich geregelten Voraussetzungen über eine feststehende tarifliche Normalarbeitszeit hinaus die Arbeitszeit der tarifunterworfenen Arbeitnehmer zu verlängern und auch wieder entsprechend zu verkürzen.
  • BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 509/76

    Gehaltstarifvertrag Spielbanken Bayern - Vergütungssysteme - Gehaltstabellen -

    Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
    Wenn es nämlich rechtlich möglich ist, daß aufgrund entsprechender tariflicher Regelung unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitgeber einseitig die Höhe des Arbeitsentgelts bzw. von Teilen davon bestimmt (vgl. die Urteile des Senats vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier, 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, sowie 23. Mai 1973 - 4 AZR 484/72 - AP Nr. 1 zu § 39 TV Ang Bundespost, mit weiteren Nachweisen, auch auf das zustimmende Schrifttum), und wenn es weiter gleichermaßen rechtlich möglich ist, tarifvertraglich zu bestimmen, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter bestimmten, tariflich vorgegebenen Voraussetzungen eine andere, auch niedriger zu vergütende Tätigkeit zuweisen kann (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 BAG 48, 351 und - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen), dann muß das auch für tarifliche Bestimmungen gelten, die wie § 9 TVAL II dem Arbeitgeber das Recht geben, unter bestimmten, tariflich geregelten Voraussetzungen über eine feststehende tarifliche Normalarbeitszeit hinaus die Arbeitszeit der tarifunterworfenen Arbeitnehmer zu verlängern und auch wieder entsprechend zu verkürzen.
  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76

    Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des

    Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
    Wenn es nämlich rechtlich möglich ist, daß aufgrund entsprechender tariflicher Regelung unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitgeber einseitig die Höhe des Arbeitsentgelts bzw. von Teilen davon bestimmt (vgl. die Urteile des Senats vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier, 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, sowie 23. Mai 1973 - 4 AZR 484/72 - AP Nr. 1 zu § 39 TV Ang Bundespost, mit weiteren Nachweisen, auch auf das zustimmende Schrifttum), und wenn es weiter gleichermaßen rechtlich möglich ist, tarifvertraglich zu bestimmen, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter bestimmten, tariflich vorgegebenen Voraussetzungen eine andere, auch niedriger zu vergütende Tätigkeit zuweisen kann (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 BAG 48, 351 und - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen), dann muß das auch für tarifliche Bestimmungen gelten, die wie § 9 TVAL II dem Arbeitgeber das Recht geben, unter bestimmten, tariflich geregelten Voraussetzungen über eine feststehende tarifliche Normalarbeitszeit hinaus die Arbeitszeit der tarifunterworfenen Arbeitnehmer zu verlängern und auch wieder entsprechend zu verkürzen.
  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 127/83

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Höher- und Rückgruppierung - Eingruppierung:

    Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
    Dabei geht das Landesarbeitsgericht richtig davon aus, daß nunmehr für die personalvertretungsrechtliche Beurteilung des Falles das Bundespersonal vertretungsgesetz in der Fassung vom 15. März 1974 heranzuziehen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 127/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
    Dabei bedient sich das Landesarbeitsgericht der zutreffenden Auslegungsmethode, indem es gleichermaßen den Tarifwortlaut und den tariflichen Gesamtzusammenhang berücksichtigt und damit auch dem Sinn und Zweck der Tarifnormen das gebotene Gewicht zumißt (vgl. das Urteil des Senats vom 12. September 1984, BAG 46, 308).
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
    Mit dieser Beurteilung weicht der Senat auch nicht etwa von den Ausführungen des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts in dessen Urteil vom 12. Dezember 1984 BAG 47, 314 ab.
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
    Wenn es nämlich rechtlich möglich ist, daß aufgrund entsprechender tariflicher Regelung unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitgeber einseitig die Höhe des Arbeitsentgelts bzw. von Teilen davon bestimmt (vgl. die Urteile des Senats vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier, 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, sowie 23. Mai 1973 - 4 AZR 484/72 - AP Nr. 1 zu § 39 TV Ang Bundespost, mit weiteren Nachweisen, auch auf das zustimmende Schrifttum), und wenn es weiter gleichermaßen rechtlich möglich ist, tarifvertraglich zu bestimmen, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter bestimmten, tariflich vorgegebenen Voraussetzungen eine andere, auch niedriger zu vergütende Tätigkeit zuweisen kann (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 BAG 48, 351 und - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen), dann muß das auch für tarifliche Bestimmungen gelten, die wie § 9 TVAL II dem Arbeitgeber das Recht geben, unter bestimmten, tariflich geregelten Voraussetzungen über eine feststehende tarifliche Normalarbeitszeit hinaus die Arbeitszeit der tarifunterworfenen Arbeitnehmer zu verlängern und auch wieder entsprechend zu verkürzen.
  • BAG, 11.06.1958 - 4 AZR 514/55

    Vereinbarte Erweiterung des Weisungsrechts - Versetzung eines Schwerbeschädigten

  • BAG, 29.01.1981 - 2 AZR 778/78

    Unzulässigkeit ordentlicher Kündigungen nach § 15 KSchG

  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Diese Auslegung führt auch zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung; auch deswegen verdient sie den Vorzug (vgl. die Urteile des Senats vom 13. November 1985 - 4 AZR 269/84 - und 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07

    Auslegung einer vertraglichen Zusatzvereinbarung

    Das Landesarbeitsarbeitsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass neben einer entsprechenden einseitigen Anordnung durch den Arbeitgeber auch einzelvertragliche Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer möglich waren (BAG 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - BAGE 49, 125, zu § 9 Nr. 2 Buchst. a TVAL II).
  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Nach Auffassung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach der praktisch gleichlautenden Vorschrift des § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG nicht auf die Dauer der Arbeitszeit (vgl. BAG Urteil vom 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - AP Nr. 4 zu § 9 TVAL II).
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 26.09.1985 - 8 TaBV 118/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5035
LAG Hamm, 26.09.1985 - 8 TaBV 118/85 (https://dejure.org/1985,5035)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.09.1985 - 8 TaBV 118/85 (https://dejure.org/1985,5035)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. September 1985 - 8 TaBV 118/85 (https://dejure.org/1985,5035)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwaltliche Tätigkeit; Einigungsstellenbesetzungsverfahren; Antragsverdoppelung

Papierfundstellen

  • DB 1986, 132
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Thüringen, 21.01.1997 - 8 Ta 137/96

    Gegenstandswert eines Beschlussverfahrens auf Erteilung der Zustimmung zu einer

    10; anderer Auffassung offensichtlich LAG Hamm, Beschluss vom 26.09.1985, 8 TaBV 118/85, LAGE 8 BRAGO; Entsch.
  • LAG Köln, 05.08.1999 - 11 (8) Ta 55/99

    Streitwert - Einigungsstelle

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  • LAG Bremen, 17.12.1997 - 1 Ta 60/97
    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in dem Beschl. v. 26.9.1985 Az: 8 TaBV 118/85 (vgl. LAGE § 8 BRA-GO Nr. 4) ausgeführt, daß in parallel anhängig gemachten Einigungsstellenbesetzungsverfahren jeweils der volle Wert festzusetzen sei, es sei Sache der Betriebspartner, zu vermeiden, daß es zu verschiedenen Verfahren komme.
  • LAG Niedersachsen, 03.11.1988 - 12 Ta 192/88

    Antrag eines Betriebsrates auf Durchführung eines

    Wird - wie vorliegend - im Verfahren nach § 98 ArbGG nicht über die Zuständigkeit der Einigungsstelle, sondern nur über die Person des Vorsitzenden und die Zahl der Beisitzer gestritten, so ist nach ganz einhelliger Auffassung - von der abzuweichen keine Veranlassung besteht - dieses Verfahren mit dem Regelwert von 6.000,- DM (4.000,- DM vor dem 1. Januar 1987) zu bewerten (vgl. etwa Müller-Bauer, a.a.O., Seite 265 mit weiteren Nachweisen; Tschischgale-Satzky, Das Kostenrecht in Arbeitssachen, 3. Auflage 1982, Seite 68; Vetter, a.a.O., Seite 183; Wenzel, DB 77, 727 sowie LAG Hamm, DB 86, 132; LAG Baden-Württemberg, BB 80, 321 und LAG Niedersachsen, Beschluß vom 4. März 1988 - 4 Ta 15/88 -).
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