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Rechtsprechung
   BFH, 26.09.1990 - II R 117/86   

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https://dejure.org/1990,1771
BFH, 26.09.1990 - II R 117/86 (https://dejure.org/1990,1771)
BFH, Entscheidung vom 26.09.1990 - II R 117/86 (https://dejure.org/1990,1771)
BFH, Entscheidung vom 26. September 1990 - II R 117/86 (https://dejure.org/1990,1771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 162, 97
  • NJW 1991, 1080
  • FamRZ 1991, 330
  • BB 1990, 2394
  • DB 1990, 2507
  • BStBl II 1990, 1067
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.09.1982 - II R 20/81

    Zur Erbschaftsteuer beim Berliner Testament mit Änderungsmöglichkeit

    Auszug aus BFH, 26.09.1990 - II R 117/86
    Aus dem Sinn und Zweck dieser Regelung hat der Senat in seiner Entscheidung vom 16. September 1982 II R 20/81 (BFHE 136, 552, BStBl II 1983, 44) gefolgert, daß die Anwendung des § 15 Abs. 3 ErbStG 1974 nicht ausgeschlossen ist, wenn dem überlebenden Ehegatten das Recht eingeräumt wurde, nach dem Tod des zuerst Versterbenden anderweitig zu testieren, wenn er von dieser Möglichkeit aber keinen Gebraucht gemacht hat.
  • Drs-Bund, 04.05.1972 - BT-Drs VI/3418
    Auszug aus BFH, 26.09.1990 - II R 117/86
    Diese Vorschrift beruht auf der Überlegung, daß es unbillig ist, allein auf das Verwandtschaftsverhältnis zu dem zuletzt versterbenden Ehegatten abzustellen, soweit das dem Schlußerben anfallende Vermögen von dem zuerst verstorbenen Ehegatten stammt und der Erbe aufgrund seines Verwandtschaftsverhältnisses zu diesem Ehegatten in eine günstigere Steuerklasse fällt (vgl. BTDrucks VI/3418, S. 69 zu § 15); denn beim gemeinschaftlichen Testament mit Bindung des zuletzt versterbenden Ehegatten erwirbt der Schlußerbe nach dem Tod des zuletzt versterbenden Ehegatten die Erbschaft aufgrund des Willens beider Ehegatten.
  • BFH, 16.06.1999 - II R 57/96

    Steuerklasse beim Berliner Testament

    Denn auch in diesem Fall ist die Rechtsgrundlage für die Erbschaft des Schlußerben der in dem gemeinschaftlichen Testament niedergelegte Wille beider Ehegatten (BFH-Urteil vom 26. September 1990 II R 117/86, BFHE 162, 97, BStBl II 1990, 1067).

    Soweit der Entscheidung in BFHE 162, 97, BStBl II 1990, 1067 die Auffassung zu entnehmen wäre, daß die Abänderung des gemeinschaftlichen Testaments durch die Einsetzung einer im gemeinschaftlichen Testament nicht genannten Person zur Schlußerbin stets dazu führe, daß die Erbeinsetzung auch insoweit auf einer eigenständigen Entschließung des letztversterbenden Ehegatten und nicht auf dem gemeinschaftlichen Testament beruhe, als die (unveränderte) Erbeinsetzung nach Person und Quote der im gemeinschaftlichen Testament getroffenen Regelung entspricht, hält der Senat hieran nicht mehr fest.

  • FG Köln, 28.02.2006 - 9 K 3338/05

    Fiktive Erbenstellung

    Dieses Ergebnis hielt der Gesetzgeber - wie es in der Gesetzesbegründung zu § 15 Abs. 3 ErbStG (vormals § 10 Abs. 3 ErbStG 1959) wörtlich heißt - "in den Fällen für unbillig, in denen das Vermögen von dem zuerst verstorbenen Ehegatten stammt und der Erbe aufgrund seines Verwandtschaftsverhältnisses zu diesem Ehegatten in eine günstigere Steuerklasse fällt" (BT-Drucks. VI 3418, S. 69, vgl. hierzu auch BFH-Urteile vom 16. September 1982 II R 20/81, BFHE 136, 552, BStBl. II 1983, 44, vom 26. September 1990 II R 117/86, BFHE 162, 97, BStBl. II 1990, 1067, und vom 16. Juni 1999 II R 57/96, BFHE 189, 537, BStBl. II 1999, 789).
  • BayObLG, 21.02.1991 - BReg. 3 Z 154/90

    Übergangsregelung zur Gebührenbefreiung im steuerbegünstigten Wohnungsbau

    BFH, Urteil vom 26.9.1990 - II R 117/86 - Aus dem Tatbestand: Der 1980 verstorbene E. X. und seine 1984 verstorbene Ehefrau (Erblasserin) hatten durch gemeinschaftliches Testament i. S. des § 2269 BGB sich gegenseitig zu alleinigen Erben des gesamten Nachlasses eingesetzt.
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Rechtsprechung
   BFH, 23.08.1990 - V B 22/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2387
BFH, 23.08.1990 - V B 22/89 (https://dejure.org/1990,2387)
BFH, Entscheidung vom 23.08.1990 - V B 22/89 (https://dejure.org/1990,2387)
BFH, Entscheidung vom 23. August 1990 - V B 22/89 (https://dejure.org/1990,2387)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 161, 256
  • BB 1990, 2180
  • BB 1991, 121
  • DB 1990, 2507
  • BStBl II 1991, 33
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 08.06.1988 - X R 65/82

    Umsatzsteuer - Zwischenmiete - Geschäftsbesorgung durch Zwischenmieter

    Auszug aus BFH, 23.08.1990 - V B 22/89
    Diese ist steuerpflichtig (vgl. BFH-Urteil vom 8. Juni 1988 X R 65/82, BFHE 154, 246, BStBl II 1988, 969).
  • BFH, 21.09.1989 - V R 99/85

    Vermittlung von Gebrauchtwagen - Umsatzsteuerliche Risiken beim Agenturgeschäft

    Auszug aus BFH, 23.08.1990 - V B 22/89
    Der Beurteilung als Geschäftsbesorgung steht ebenfalls nicht entgegen, daß ein Zwischenvermieter bei Forderungsausfall das unternehmerische Wagnis übernimmt, nichts oder wenig zu verdienen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. September 1989 V R 99/85, BFH/NV 1989, 810 unter 1. zur Vermittlung von Gebrauchtwagenlieferungen; Mößlang, Deutsches Steuerrecht 1990, 67, 70 unter II. d).
  • BFH, 14.09.1989 - V R 34/84

    Beurteilung des Verhältnisses zwischen dem Eigentümer Sozailwohnungen und einer

    Auszug aus BFH, 23.08.1990 - V B 22/89
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann der Eigentümer von mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen eine Mittelsperson (gewerblichen Zwischenvermieter) zur Vermietung dieser Wohnungen nur als Geschäftsbesorger einschalten (vgl. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. September 1989 V R 34/84, BFH/NV 1990, 465).
  • BFH, 11.12.1986 - V R 167/81

    Sozialwohnung - Wohnungsbindungsgesetz - Wohnberechtigte Person -

    Auszug aus BFH, 23.08.1990 - V B 22/89
    Er kann dem in die Vermietung eingeschalteten Dritten keine Rechte einräumen, die über die Rechte eines weisungsgebundenen Beauftragten hinausgehen (vgl. dazu auch BFH-Urteile vom 22. Dezember 1983 V R 35/73, BFHE 140, 379, BStBl II 1984, 400; vom 22. Dezember 1983 V R 173/75, BFHE 140, 387, BStBl II 1984, 404; vom 23. August 1984 V R 87/78, BFHE 142, 156, BStBl II 1984, 731; vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313; vom 2. Dezember 1987 X R 5/81, BFHE 152, 177, BStBl II 1988, 207).
  • BFH, 14.12.1989 - V R 125/84

    Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG bei Garantieleistungen

    Auszug aus BFH, 23.08.1990 - V B 22/89
    Eine weitere Vereinbarung über eine selbständige entgeltliche Garantieübernahme (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 14. Dezember 1989 V R 125/84, BFHE 159, 277, BStBl II 1990, 401) ist im Streitfall weder getroffen noch ausgeführt worden.
  • BFH, 23.08.1984 - V R 87/78

    Errichtung von Räumlichkeiten - Inanspruchnahme von Aufwendungsbeihilfen -

    Auszug aus BFH, 23.08.1990 - V B 22/89
    Er kann dem in die Vermietung eingeschalteten Dritten keine Rechte einräumen, die über die Rechte eines weisungsgebundenen Beauftragten hinausgehen (vgl. dazu auch BFH-Urteile vom 22. Dezember 1983 V R 35/73, BFHE 140, 379, BStBl II 1984, 400; vom 22. Dezember 1983 V R 173/75, BFHE 140, 387, BStBl II 1984, 404; vom 23. August 1984 V R 87/78, BFHE 142, 156, BStBl II 1984, 731; vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313; vom 2. Dezember 1987 X R 5/81, BFHE 152, 177, BStBl II 1988, 207).
  • BFH, 13.05.1991 - V B 65/90

    Pflicht zur Beiladung des Zwischenmieters bei einem Rechtsstreit des

    Dementsprechend hat der Senat in dem Rechtsstreit des Zwischenmieters gegen die gegen ihn gerichtete Steuerfestsetzung die umsatzsteuerrechtlichen Beziehungen zu dem Eigentümer-Vermieter uneingeschränkt überprüft (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 23. August 1990 V B 22/89, BFHE 161, 256, BStBl II 1991, 33).
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