Rechtsprechung
| BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verhaltensbedingte Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens - Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung
- betriebsraete.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verhaltensbedingte Kündigung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verhaltensbedingte Kündigung wegen wiederholten Fehlens
- Betriebs-Berater
Verhaltensbedingte Kündigung wegen wiederholten Fehlens
Kurzfassungen/Presse (2)
- BetriebsratsZentrum (Leitsatz)
§ 102 BetrVG
Abmahnung - lto.de (Kurzinformation)
Verhaltensbedingte Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 16.01.1990 - 1 Ca 5966/89
- LAG Baden-Württemberg, 13.06.1990 - 6 Sa 19/90
- BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 67, 75
- NJW 1991, 1906
- NJW-RR 1991, 1270 (Ls.)
- NJ 1991, 470
- BB 1991, 1051
- BB 1991, 1637
- DB 1991, 1226
- NZA 1991, 557
Wird zitiert von ... (64)
- BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90
Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung
Wenn derartige nachteilige Auswirkungen eingetreten sind, ist das im Rahmen der Interessenabwägung zu Lasten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (im Anschluß an das Senatsurteil vom 17.1.1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, und in Abweichung von dem Urteil des Siebten Senats vom 7.12.1988 - 7 AZR 122/88 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 26).«.aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, m.w.N.) liegt ein die Kündigung rechtfertigender Grund vor, wenn es um das Verhalten eines Arbeitnehmers geht, durch das das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird; eine solche Beeinträchtigung kann sich auch auf den Leistungsbereich beziehen.
Wie der erkennende Senat jedoch schon in dem Urteil vom 17. März 1988 (BAGE 58, 37 = AP 1.Nr. 99 zu § 626 BGB) eingehend dargelegt und in dem Urteil vom 17. Januar 1991 (a.a.O.) nochmals verdeutlicht hat, liegt eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses bereits in der Nichterbringung der vertraglich geschuldeten Leistung, in den dort entschiedenen Fällen in der Nichterfüllung der Pflicht zur Leistung der vereinbarten Dienste (§ 611 Abs. 1 BGB) durch Fernbleiben der Arbeit.
Solche konkrete Störungen sind somit nicht unabdingbare Voraussetzung für die soziale Rechtfertigung der Kündigung, ihnen kommt vielmehr nur ein neben dem Vertragsverstoß zusätzlich belastendes Gewicht zu (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 1991, a.a.O., zu II 2 a und 3 a bb der Gründe).
Insoweit hält der Senat an seiner neueren Rechtsprechung fest, nach der keine "abstrakte oder konkrete Gefährdung, sondern nur eine konkrete Störung des Betriebsablaufes" erheblich ist (Urteile vom 17. März 1988 und 17. Januar 1991, a.a.O.).
Entscheidend ist, ob eine Wiederholungsgefahr besteht oder ob das vergangene Ereignis sich auch künftig weiter belastend auswirkt (Senatsurteile vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung, zu II 2 d bb der Gründe und vom 17. Januar 1991, a.a.O., zu II 2 c der Gründe, jeweils m. w. N.;… Stahlhacke/Preis, a.a.O., Rz 690).
- BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02
Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen
Als verhaltensbedingter Grund ist insbesondere eine rechts- (vertrags)widrige Pflichtverletzung aus dem Arbeitsverhältnis geeignet, wobei regelmäßig Verschulden erforderlich ist; die Leistungsstörung muss dem Arbeitnehmer vorwerfbar sein (BAG 21. November 1996 - 2 AZR 357/95 - AP BGB § 626 Nr. 130 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/91 - BAGE 67, 75). - BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06
Kündigung - Minderleistung
Als verhaltensbedingter Grund ist insbesondere eine rechts- oder (vertrags-)widrige Pflichtverletzung aus dem Arbeitsverhältnis geeignet, wobei regelmäßig Verschulden erforderlich ist; die Leistungsstörung muss dem Arbeitnehmer vorwerfbar sein (Senat 21. November 1996 - 2 AZR 357/95 - AP BGB § 626 Nr. 130 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50, zu II 3 b der Gründe; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262, zu II 2 b der Gründe; 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75, zu II 2 a der Gründe).
- BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96
Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe; BAGE 67, 75, 79 = AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94 - AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu B III 1 der Gründe).Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil vom 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35; BAGE 67, 75 = AP, aaO.;… vgl. hierzu KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rdn. 427, m.w.N.).
Daß der Arbeitnehmer mit der Eingehung des Arbeitsverhältnisses in der Regel für den Arbeitgeber erkennbar gerade auch den Zweck verfolgt (…vgl. Preis, aaO.), seine Unterhaltspflichten erfüllen zu können, tritt dagegen in den Hintergrund, wenn der Arbeitnehmer gewichtige Pflichten aus dem Arbeitsvertrag trotz Abmahnung wiederholt vorsätzlich verletzt (…vgl. BAG, aaO., Rüthers/Franke, aaO.); in diesem Fall können die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers bei der Interessenabwägung kaum von Gewicht und im Extremfall sogar völlig vernachlässigbar sein (vgl. BAGE 67, 75, 88 = AP, aaO., zu II der Gründe).
Würden bei Verspätungen des Arbeitnehmers selbst solche Störungen ausnahmsweise nicht auftreten, wäre der Arbeitnehmer in der fraglichen Zeit eigentlich überflüssig und sein Einsatz für den Arbeitgeber nicht von Nutzen, was regelmäßig nicht angenommen werden kann (vgl. auch BAGE 67, 75, 84 = AP, aaO., zu II 3 b der Gründe).
Betriebsablaufstörungen müssen nicht einen bestimmten Grad von Intensität erreichen, um im Rahmen der Interessenabwägung für den Arbeitnehmer zusätzlich belastend zu sein (vgl. BAGE 67, 75 = AP, aaO.).
- BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Kündigung wegen Strafanzeige
Ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund liegt insbesondere vor, wenn der Arbeitnehmer rechtswidrig und schuldhaft seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt hat (BAG 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; 21. November 1996 - 2 AZR 357/95 - AP BGB § 626 Nr. 130 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50;… KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 395 ff.). - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94
Verhaltensbedingte Kündigung
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zum Beispiel Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe und Urteil vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II der Gründe).Sie ist grundsätzlich auszusprechen, wenn wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll und die Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich liegen (ständige Rechtsprechung vgl. BAG Urteile vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - AP Nr. 27 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; zuletzt BAG Urteile vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93 - AP Nr. 116 zu § 626 BGB und vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP Nr. 3 zu § 108 BPersVG; zum Abmahnungserfordernis bei Fehlverhalten im Vertrauensbereich vgl. Senatsurteil vom 30. Juli 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu IV 1 der Gründe).
- BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95
Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung
Im Gegenteil: Das Bundesarbeitsgericht hat zumindest seit 1988 (vgl. u. a. Urteile vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung, zu II 2 d bb der Gründe; vom 17. Januar 1991 - BAGE 67, 75, 81 = AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 c der Gründe …und vom 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - AP Nr. 27, aaO, zu III 3 e der Gründe) deutlich herausgestellt, auch im Bereich der verhaltensbedingten Kündigung gelte das Prognoseprinzip (ebenso BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - AP Nr. 44 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu C I 3 a aa der Gründe); der Kündigungszweck sei zukunftsbezogen ausgerichtet, weil mit der verhaltensbedingten Kündigung das Risiko weiterer Vertragsverletzungen ausgeschlossen werden solle; entscheidend sei, ob eine Wiederholungsgefahr bestehe oder ob das vergangene Ereignis sich auch künftig weiter belastend auswirke (zur Rechtsprechungsentwicklung siehe auch Bitter/Kiel, RdA 1995, 26, 34, 35;… vgl. ferner Preis, Prinzipien des Kündigungsrechts, 1987, S. 454 f.). - BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91
Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis
Leitsätze: »Auch eine wegen Nichtanhörung des Arbeitnehmers nach § 13 Abs. 2 Satz 1 BAT formell unwirksame Abmahnung entfaltet die regelmäßig vor einer verhaltensbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aufgrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) erforderliche Warnfunktion.«.Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z. B. Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe und vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 1 der Gründe).
In einem solchen Fall von Minderleistung liegt nach der Senatsrechtsprechung eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses vor, die eine ordentliche Kündigung grundsätzlich rechtfertigen kann (BAGE 58, 37 = AP Nr. 99 zu § 626 BGB und Urteil vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a und b der Gründe).
- BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93
Abmahnungserfordernis bei außerordentlicher Kündigung
Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer, der wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll, zunächst abzumahnen; das gilt insbesondere bei Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAGE 19, 351, 354 = AP Nr. 1 zu § 124 GewO, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung, zu 4 c der Gründe; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75, 81 = AP Nr. 25, aaO, zu II 2 c der Gründe;… KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 234, m.w.N.;… KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 96 ff., m.w. N.).Vielmehr stellte sich die spontane Kündigung unter Berücksichtigung der hier zu beachtenden Kündigungsschutzbestimmungen (§§ 1 Abs. 2, 13 KSchG sowie § 626 BGB) als unverhältnismäßig und nicht dem Ultima-ratio-Prinzip entsprechend (vgl. dazu BAGE 67, 75, 81 = AP, aaO, zu II 2 c der Gründe, m.w.N.) dar.
- BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92
Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b aa der Gründe, Senatsurteil vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu II 1 der Gründe, jeweils m.w.N.).Durch ein vertragswidriges Verhalten aufgetretene Betriebsablaufstörungen sind zudem nicht Voraussetzung für einen verhaltensbedingten Grund, sondern im Rahmen der Interessenabwägung noch zusätzlich belastend für den Arbeitnehmer zu berücksichtigen (Senatsurteile vom 29. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP, a.a.O und vom 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
- BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04
Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines …
- BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04
Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter …
- BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)
- BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit
- BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00
Abmahnung
- BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 6 Sa 467/06
Vorzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes
- BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91
Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter
- BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 506/96
Kündigung: Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR …
- BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00
Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung - …
- BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 608/02
Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Auflösungsverschulden - materielle …
- BayObLG, 26.10.1998 - 1Z RR 599/96
Zum Status der Sparkassenbeamten und Sparkassenangestellten in Bayern
- LAG Baden-Württemberg, 08.09.2004 - 2 Sa 66/04
Verhaltensbedingte Kündigung; Zuspätkommen des Arbeitnehmers; Grundsätze des …
- LAG Berlin, 12.08.1996 - 9 Sa 47/96
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen unentschuldigten Fernbleibens vom …
- BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 631/92
- BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 1.94
Personalvertretungsrecht - Mitwirkung des Personalrats bei verhaltensbedingter …
- BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00
Berufungsurteil ohne Tatbestand - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten …
- LAG Hessen, 10.11.2004 - 2 Sa 756/04
- BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 752/06
Häufige Fehler kein Kündigungsgrund
- LAG Köln, 25.01.1995 - 7 Sa 1044/94
Kündigung: unentschuldigtes Fehlen
- LAG Düsseldorf, 14.03.1996 - 5 Sa 20/96
Kündigung: Umfang des Informationsanspruchs des Betriebsrats
- LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 101/03
Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 bzw. § 103 BetrVG; …
- ArbG Suhl, 09.10.2008 - 4 Ca 599/08
- ArbG Mannheim, 30.07.2009 - 15 Ca 278/08
Kündigung wegen Diebstahls eines zur Entsorgung bestimmten Gegenstands - …
- LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93
Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den …
- LAG Hamm, 07.12.2000 - 17 Sa 1447/00
Kündigung: Firmenwerkzeug für Automatenaufbruch besonders schlimm
- LAG Hamm, 22.11.2001 - 17 Sa 1178/01
- LAG Niedersachsen, 13.06.2005 - 5 Sa 137/02
Kündigung wegen Strafanzeige - Strafanzeige gegen den Vorstand des Arbeitgebers …
- LAG Nürnberg, 15.08.2006 - 7 Sa 857/05
Verhaltensbedingte Kündigung
- LAG Hessen, 12.04.2007 - 11 Sa 404/06
Kündigung wegen nicht erklärbarer Einnahmen aus einer Nebentätigkeit
- LAG Hamm, 16.07.2009 - 17 Sa 619/09
Unbegründete Schmerzensgeldklage wegen Schikane am Arbeitsplatz bei …
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - …
- BAG, 08.06.1995 - 2 AZR 1037/94
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 11 Sa 1383/03
Interessenabwägung bei Fehlverhalten
- LAG Hamm, 01.09.1995 - 10 Sa 1909/94
Verwertungsverbot eines über Zimmersprechanlage mitgehörten Telefonats im …
- BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 900/95
- BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 42/97
- LAG Düsseldorf, 08.12.1999 - 12 TaBV 35/99
Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach …
- LAG Hamm, 11.09.2009 - 19 Sa 556/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Maschinisten wegen unterlassener …
- LAG Hamm, 11.09.2009 - 19 Sa 555/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Maschinisten wegen unterlassener …
- BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 199/92
- BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 594/95
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.04.2010 - 10 Sa 34/10
Kündigung eines Maschinenbedieners bei unerlaubtem Verlassen des Arbeitsplatzes
- LAG Hamburg, 28.11.1991 - 2 Sa 49/91
- LAG Düsseldorf, 30.10.1996 - 12 Sa 827/96
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Inhaftnahme des Arbeitnehmers
- LAG Hessen, 06.05.1997 - 9 TaBV 187/96
Zulässigkeit einer Anschlußbeschwerde
- LSG Bayern, 31.07.2007 - L 10 AL 44/04
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - 10 Sa 2763/09
Konkurrenztätigkeit; angestellte Rechtsanwälte; Eigenkündigung; Abmahnung
- LAG Hamm, 21.06.2000 - 18 Sa 2191/99
- LAG Hessen, 09.07.1999 - 2 Sa 2096/98
Verspätete Urlaubsrückkehr - Kündigung
- ArbG Krefeld, 11.12.2008 - 1 Ca 1980/08
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung und Bedrohung
- LAG Köln, 31.03.2006 - 12 Sa 1651/05
- LAG Thüringen, 17.12.2009 - 5 Sa 365/09
- ArbG Cottbus, 02.07.2008 - 5 Ca 470/08
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