Rechtsprechung
BFH, 05.10.1994 - I R 50/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Simons & Moll-Simons
KStG 1984 § 8 Abs. 3 Satz 2, § 27 Abs. 3 Satz 2
- Wolters Kluwer
Gesellschafter-Geschäftsführer - Geschäftsführergehalt - GmbH - Gewinnaussichten - Tantiemeversprechen - Verdeckte Gewinnausschüttung - Beurteilung der Angemessenheit
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Geschäftsführergehalt
- Tantiemevereinbarungen
Papierfundstellen
- BFHE 176, 523
- NJW 1995, 1775 (Ls.)
- BB 1995, 966
- DB 1995, 957
- BStBl II 1995, 549
Wird zitiert von ... (194) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 02.12.1992 - I R 54/91
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer …
Auszug aus BFH, 05.10.1994 - I R 50/94
Daneben kommt die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1984 nur dann in Betracht, wenn die Tantiemezahlungen im Einzelfall bei Würdigung aller Umstände die wirtschaftliche Funktion einer Gewinnausschüttung haben (vgl. BFH-Urteil vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BFHE 170, 119, BStBl II 1993, 311).Die sinngemäße Anwendung der in BFHE 170, 119, BStBl II 1993, 311 enthaltenen Begründung scheidet schon deshalb aus, weil B und C an der Klägerin nur zu je 8 v. H. beteiligt waren.
- FG Saarland, 19.03.1991 - 1 K 278/90
Körperschaftsteuer; Gewinntantieme als verdeckte Gewinnausschüttung
Auszug aus BFH, 05.10.1994 - I R 50/94
Das davon abweichende Urteil des FG des Saarlandes vom 19. März 1991 1 K 278/90 (EFG 1992, 33) steht mit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht in Einklang. - BFH, 28.06.1989 - I R 89/85
1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH - …
Auszug aus BFH, 05.10.1994 - I R 50/94
b) Was die Anwendung des Maßstabs des Handelns eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters auf den Streitfall anbelangt, so ist das FG zutreffend von dem Senatsurteil vom 28. Juni 1989 I R 89/85 (BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854) ausgegangen.
- BFH, 16.03.1967 - I 261/63
Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte …
Auszug aus BFH, 05.10.1994 - I R 50/94
Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Senat die Veranlassung einer Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626). - FG Saarland, 08.02.1994 - 1 K 136/93
Körperschaftsteuer; verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinbarung einer …
Auszug aus BFH, 05.10.1994 - I R 50/94
Sie beantragt, das Urteil des FG des Saarlandes vom 8. Februar 1994 1 K 136/93 aufzuheben und die angefochtenen Körperschaftsteuerbescheide 1987 bis 1989 vom 18. November 1991 in der Form der Einspruchsentscheidung vom 2. Juni 1993 entsprechend der Klagebegründung zu ändern. - BFH, 29.07.1992 - I R 9/92
Ansatz von Tantiemenrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung bei der …
Auszug aus BFH, 05.10.1994 - I R 50/94
Das weitere Urteil des FG des Saarlandes vom 13. Dezember 1991 1 K 148/91 (EFG 1992, 362) hat der erkennende Senat durch Urteil vom 29. Juli 1992 I R 9/92 (BFH/NV 1994, 579) aufgehoben. - BFH, 05.10.1977 - I R 230/75
Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen …
Auszug aus BFH, 05.10.1994 - I R 50/94
Danach gibt es für die Angemessenheit der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers keine festen Regeln (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234). - BFH, 02.02.1994 - I R 78/92
Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als …
Auszug aus BFH, 05.10.1994 - I R 50/94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1984 bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung), die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Februar 1994 I R 78/92, BFHE 173, 412, BStBl II 1994, 479). - FG Saarland, 13.12.1991 - 1 K 148/91
Körperschaftsteuer; verdeckte Gewinnausschüttung durch Gewinntantieme
Auszug aus BFH, 05.10.1994 - I R 50/94
Das weitere Urteil des FG des Saarlandes vom 13. Dezember 1991 1 K 148/91 (EFG 1992, 362) hat der erkennende Senat durch Urteil vom 29. Juli 1992 I R 9/92 (…BFH/NV 1994, 579) aufgehoben. - FG Saarland, 08.02.1994 - 1 K 163/93
Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung; Verdeckte Gewinnausschüttungen durch …
Auszug aus BFH, 05.10.1994 - I R 50/94
Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1994, 675 veröffentlicht.
- BFH, 12.03.2020 - V R 5/17
Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen
c) Zur Feststellung einer vGA durch überhöhte Vergütungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers kann die Vergütung entweder mit den Entgelten verglichen werden, die Geschäftsführer oder Arbeitnehmer des betreffenden Unternehmens beziehen (interner Fremdvergleich) oder mit den Entgelten, die unter gleichen Bedingungen an Fremdgeschäftsführer anderer Unternehmen gezahlt werden, sog. externer Fremdvergleich (BFH-Urteil vom 05.10.1994 - I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549).Dabei zählt es zum Bereich der vom FG zu treffenden und den BFH bindenden Sachverhaltsfeststellungen (§ 118 Abs. 2 FGO), welchen Kriterien der Vorrang zur Beurteilung der Angemessenheit der Geschäftsführervergütung im Einzelfall beizumessen ist (BFH-Urteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549).
- BFH, 04.06.2003 - I R 24/02
Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Er war unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 (BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549) der Ansicht, die Tantieme sei auf 20 v.H. des Jahresüberschusses vor Steuern zu kürzen.Der angemessene Betrag ist vielmehr im Einzelfall durch Schätzung zu ermitteln (Senatsurteile vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234; in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549;… vom 28. November 2001 I R 44/00, BFH/NV 2002, 543;… Senatsbeschluss vom 18. März 2002 I B 35/01, BFH/NV 2002, 1176).
Unangemessen im Sinne einer vGA sind dann nur diejenigen Bezüge, die den oberen Rand dieser Bandbreite übersteigen (Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549).
Maßgebender zeitlicher Bezugspunkt ist vielmehr grundsätzlich derjenige, in dem die zu beurteilende Gehaltsvereinbarung abgeschlossen wurde (Senatsurteile in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549; in BFHE 199, 536, BStBl II 2003, 418).
Dazu kann er beispielsweise eine Prognose über die zukünftigen Gewinnaussichten der Gesellschaft anstellen und auf dieser Basis ermitteln, welcher Tantiemesatz zu der angestrebten angemessenen Gesamtausstattung führt (vgl. Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549).
Dazu hat der Senat in der Vergangenheit entschieden, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer variable Bezüge regelmäßig nur insoweit akzeptieren wird, als sie 25 v.H. der Gesamtausstattung nicht überschreiten (Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549).
Denn das FG missversteht das Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549 dahin, dass das zwischen der GmbH und ihrem Geschäftsführer vereinbarte Festgehalt schematisch 75 v.H. der Gesamtvergütung darstellt und ebenso schematisch äußerstenfalls um weitere --hieraus rechnerisch abgeleitete-- 25 v.H. als variabler Bestandteil erhöht werden darf.
Erweist es sich als unmöglich, im nachhinein eine entsprechende Gewinnprognose zu rekonstruieren oder war eine solche aus Sicht des Zusagezeitpunktes allzu großen Unwägbarkeiten ausgesetzt, verbietet sich eine Gehaltsaufteilung nach Maßgabe des Senatsurteils in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549 ohnehin.
- BFH, 27.02.2003 - I R 46/01
VGA bei Gewinntantieme
Der angemessene Betrag ist vielmehr im Einzelfall durch Schätzung zu ermitteln (Senatsurteile vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549;… vom 28. November 2001 I R 44/00, BFH/NV 2002, 543;… Senatsbeschluss vom 18. März 2002 I B 35/01, BFH/NV 2002, 1176).Unangemessen im Sinne einer vGA sind dann nur diejenigen Bezüge, die den oberen Rand dieser Bandbreite übersteigen (Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549).
b) Wo im konkreten Einzelfall die Grenze zwischen (noch) angemessenen und (schon) unangemessenen Gesamtbezügen verläuft, müssen das FA und ggf. das FG im Wege der Schätzung ermitteln (Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549, 550).
Dazu kann er beispielsweise eine Prognose über die zukünftigen Gewinnaussichten der Gesellschaft anstellen und auf dieser Basis ermitteln, bei welchem Tantiemesatz sich die angestrebte angemessene Gesamtausstattung ergibt (vgl. hierzu Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549).
g) Die vom FG vorgenommene Würdigung widerspricht nicht der Rechtsprechung des Senats, nach der ein Gesellschafter-Geschäftsführer variable Bezüge regelmäßig nur insoweit akzeptieren wird, als sie 25 v.H. der Gesamtausstattung nicht überschreiten (Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549).
- BFH, 18.12.1996 - I R 139/94
Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der …
Eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden (= offenen) Ausschüttung steht (vgl. Senatsurteile vom 22. Februar 1989 I R 9/85, BFHE 156, 428, BStBl II 1989, 631; vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549, m. w. N.).Im Regelfall ist eine Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt, wenn die Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (s. Senatsurteile vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459, BStBl II 1990, 795;… vom 19. Mai 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 124; in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549).
- BFH, 26.01.1999 - I B 119/98
VGA bei Gewinntantieme
Die im Urteil des Senats vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 (BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549) aufgestellten Grundsätze zur Angemessenheit einer Gewinntantieme finden grundsätzlich auch auf Rohgewinntantiemen und auf solche Tantiemen Anwendung, die als ausschließliche Vergütung geleistet werden.Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung müsse jedoch auch das Senatsurteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 (BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549) berücksichtigt und im Hinblick hierauf das Vorliegen von vGA bejaht werden: Zum einen drohe bei den den beiden Gesellschafter-Geschäftsführern gezahlten Tantiemen von 43 v.H. des Rohgewinns die Gefahr einer Gewinnabsaugung.
Zum anderen kollidiere die Leistung von Nur-Tantiemen mit dem im Urteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549 aufgestellten Grundsatz, daß der erfolgsabhängige Teil der Vergütung regelmäßig lediglich 25 v.H. der Jahresgesamtbezüge betragen dürfe.
Was die Frage nach der Anwendung und Anwendbarkeit des Senatsurteils in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549 auf Rohgewinntantiemen anbelangt, ist sie unbegründet.
Diese Aussagen stehen nicht in Widerspruch zu der Senatsrechtsprechung im Urteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549, wonach bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Gewinntantieme die ihrer Höhe nach angemessenen Jahresgesamtbezüge der GmbH in ein Festgehalt von regelmäßig 75 v.H. und in einen Tantiemeteil von regelmäßig 25 v.H. aufzuteilen seien.
Es besteht indes keine Veranlassung, daraus zu schließen, daß der Senat von seinem Urteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549 abgewichen sei und daß er zugleich die in diesem Urteil aufgestellten Grundsätze im Streitfall nicht für anwendbar gehalten habe.
Es war deswegen richtig, daß das FG die im Urteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549 aufgestellten Grundsätze in die ihm übertragene Angemessenheitprüfung einbezogen hat.
b) Findet das Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549 aber auf Rohgewinntantiemen Anwendung und liegt insoweit keine Abweichung von dem Urteil in BFHE 179, 270, BStBl II 1997, 703 vor, erweist es sich nicht als grundsätzlich bedeutsam (vgl. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), daß die Aufteilung zwischen festen und variablen Gehaltsbestandteilen bei einer derartigen Tantieme in gleicher Weise vorzunehmen ist wie bei einer reinen Gewinntantieme.
Die Grundsätze im Urteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549 sind insoweit vollen Umfanges auf die Rohgewinntantieme übertragbar.
- FG Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 6 K 393/97
Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers; …
Das BFH-Urteil vom 05.10.1994 BStBl I R 50/94 BStBl II 1995, 549 stehe infolge des Nichtanwendungserlasses der Finanzverwaltung für den Streitzeitraum nicht entgegen.Ist ein Teil der einem GmbH-Gesellschafter - Geschäftsführer gezahlten Gesamtvergütung eine verdeckte Gewinnausschüttung, weil die Gesamtvergütung insoweit unangemessen ist und eine Gewinnabsaugung darstellt, ist nicht mehr zu prüfen, ob besondere Umstände es rechtfertigen, bei der Aufteilung der Gesamtvergütung in ein Festgehalt und eine Gewinntantieme von den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 (BFHE 176, 523 , BStBl II 1995, 549) abzuweichen (…BFH-Beschluss vom 21.1.1998 I B 66/97 BFH/NV 1998, 883 ).
Im übrigen ist -zumindest im Grundsätzlichen- geklärt, dass aus revisionsrechtlicher Sicht gegen die Heranziehung von Gehaltsstrukturuntersuchungen keine Bedenken bestehen (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523 , BStBl II 1995, 549;… vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BFHE 170, 119 , BStBl II 1993, 311, BFH-Beschlüsse vom 1. Dezember 1993 I B 158/93 BFH/NV 1994, 740; …und vom 24. Oktober 1995 I B 14/95, BFH/NV 1996, 339).
Er hat allerdings offengelassen, ob auch die zweite Grenzziehung im Zusammenhang mit Gewinntantiemen Bestand haben wird, die Forderung nämlich nach Begrenzung der Tantieme auf 25 % der Gesamtbezüge (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 BStBl II 1995, 549).
Der Senat geht davon aus, dass - wie der Streitfall zeigt - alleine die Festlegung von prozentualen Beteiligungsgrenzen am Gewinn der Gesellschaft nicht ausreicht, da auch diese Gestaltungen zur unangemessenen Ausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers führen können und zusätzlich die vom BFH im Urteil I R 50/94 a.a.O. dargestellten Grenzen allenfalls dazu verführen können, dass überhöhte Festgehälter vereinbart und auch entrichtet werden, nicht jedoch dazu, dass die Tantiemen angemessen gestaltet werden.
Hinzu kommt, dass die in der Entscheidung I R 50/94 a.a.O. aufgestellte Forderung, den "erwarteten Durchschnittsgewinn" festzustellen, in der Praxis kaum erfüllbar ist, zumal bei konjunkturabhängigen Branchen und schwankenden Ergebnissen, die zusätzlich noch für drei Jahre anhalten sollen.
Der Senat versteht daher dies als ein Abrücken von den Grundsätzen im Urteil I R 50/94 a.a.O. Hierauf deuten auch die Äußerungen von Buciek in der angegebenen Fundstelle hin.
Auch der BFH geht jedoch in seinem Urteil vom 5.10.1994 I R 50/94 aaO davon aus, dass es nicht auf die tatsächlich erzielte Vergütung, sondern auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Tantiemevereinbarung ankommt, wobei alle 3 Jahre eine Überprüfung zu erfolgen hat.
- FG Baden-Württemberg, 08.03.2001 - 6 K 131/98
Vereinbarung einer gewinntantiemeabhängigen Geschäftsführer-Vergütung ohne feste …
Der Berichterstatter hat durch Berichterstatterschreiben vom 16.11.1999, auf das verwiesen wird, die Klin darauf hingewiesen, nach der Rechtsprechung des BFH sei in den Urteilen vom 05.10.1994 I R 50/94 BStBl II 1995, 549 und dem Beschluss vom 19.02.1999 I B 42/98 BFH/NV 1999, 974 darauf abgestellt worden, dass es nicht auf die tatsächlich ausbezahlten Jahresgesamtvergütungen, sondern auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ankomme und damit auf die Angemessenheit der erwarteten, langfristigen Durchschnittsgewinne, sodass der aus der Aufteilung sich ergebende absolute Betrag der variablen Komponente in Beziehung zu dem durchschnittlich zu erwartenden Jahresgewinn zu setzen sei und sich aus diesem Vergleich der angemessene Tantiemeprozentsatz ergebe.Ist ein Teil der einem GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlten Gesamtvergütung eine verdeckte Gewinnausschüttung, weil die Gesamtvergütung insoweit unangemessen ist und eine Gewinnabsaugung darstellt, ist nicht mehr zu prüfen, ob besondere Umstände es rechtfertigen, bei der Aufteilung der Gesamtvergütung in ein Festgehalt und eine Gewinntantieme von den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 (BFHE 176, 523 , BStBl II 1995, 549) abzuweichen (…BFH-Beschluß vom 21.1.1998 I B 66/97 BFH/NV 1998, 883 ) Die Frage nach der Angemessenheit des Gehalts, das eine Kapitalgesellschaft ihrem (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer bezahlt, ist im wesentlichen eine Tat- und keine Rechtsfrage.
Im übrigen ist -zumindest im Grundsätzlichen- geklärt, daß aus revisionsrechtlicher Sicht gegen die Heranziehung von Gehaltsstrukturuntersuchungen keine Bedenken bestehen (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523 , BStBl II 1995, 549;… BFH-Beschluß vom 1. Dezember 1993 I B 158/93 BFH/NV 1994, 740; BFH-Urteil vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BFHE 170, 119 , BStBl II 1993, 311;… BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1995 I B 14/95, BFH/NV 1996, 339).
Er hat allerdings offengelassen, ob auch die zweite Grenzziehung im Zusammenhang mit Gewinntantiemen Bestand haben wird, die Forderung nämlich nach Begrenzung der Tantieme auf 25 % der Gesamtbezüge (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 BStBl II 1995, 549).
Der Senat geht davon aus, dass -wie der Streitfall zeigt- alleine die Festlegung von prozentualen Beteiligungsgrenzen selbst dann nicht ausreicht, wenn der GmbH zuvor ein Anteil am Gewinn zusätzlich zugestanden wird, da auch diese Gestaltungen zur unangemessenen Ausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers führen können und zusätzlich die vom BFH im Urteil I R 50/94 a.a.O. dargestellten Grenzen allenfalls dazu verführen, dass überhöhte Festgehälter vereinbart und auch entrichtet werden, nicht jedoch dazu, dass die Tantiemen angemessen gestaltet werden.
Hinzu kommt, dass die in der Entscheidung I R 50/94 a.a.O. aufgestellte Forderung, den "erwarteten Durchschnittsgewinn" festzustellen, in der Praxis kaum erfüllbar ist, zumal bei konjunkturabhängigen Branchen und schwankenden Ergebnissen, die zusätzlich noch für drei Jahre anhalten sollen.
Der Senat versteht daher dies als ein Abrücken von den Grundsätzen im Urteil I R 50/94 a.a.O. Hierauf deuten auch die Äußerungen von Buciek in der angegebenen Fundstelle.
- FG Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 6 K 392/97
Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers; …
Das BFH-Urteil vom 05.10.1994 BStBl I R 50/94 BStBl II 1995, 549 stehe infolge des Nichtanwendungserlasses der Finanzverwaltung für den Streitzeitraum nicht entgegen.Ist ein Teil der einem GmbH-Gesellschafter - Geschäftsführer gezahlten Gesamtvergütung eine verdeckte Gewinnausschüttung, weil die Gesamtvergütung insoweit unangemessen ist und eine Gewinnabsaugung darstellt, ist nicht mehr zu prüfen, ob besondere Umstände es rechtfertigen, bei der Aufteilung der Gesamtvergütung in ein Festgehalt und eine Gewinntantieme von den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 (BFHE 176, 523 , BStBl II 1995, 549) abzuweichen (…BFH-Beschluß vom 21.1.1998 I B 66/97 BFH/NV 1998, 883 ).
Im übrigen ist -zumindest im Grundsätzlichen- geklärt, daß aus revisionsrechtlicher Sicht gegen die Heranziehung von Gehaltsstrukturuntersuchungen keine Bedenken bestehen (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523 , BStBl II 1995, 549;… vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BFHE 170, 119 , BStBl II 1993, 311, BFH-Beschlüsse vom 1. Dezember 1993 I B 158/93 BFH/NV 1994, 740; …und vom 24. Oktober 1995 I B 14/95, BFH/NV 1996, 339).
Er hat allerdings offengelassen, ob auch die zweite Grenzziehung im Zusammenhang mit Gewinntantiemen Bestand haben wird, die Forderung nämlich nach Begrenzung der Tantieme auf 25 % der Gesamtbezüge (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 BStBl II 1995, 549).
Der Senat geht davon aus, dass -wie der Streitfall zeigt- alleine die Festlegung von prozentualen Beteiligungsgrenzen am Gewinn der Gesellschaft nicht ausreicht, da auch diese Gestaltungen zur unangemessenen Ausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers führen können und zusätzlich die vom BFH im Urteil I R 50/94 a.a.O. dargestellten Grenzen allenfalls dazu verführen können, dass überhöhte Festgehälter vereinbart und auch entrichtet werden, nicht jedoch dazu, dass die Tantiemen angemessen gestaltet werden.
Hinzu kommt, dass die in der Entscheidung I R 50/94 a.a.O. aufgestellte Forderung, den "erwarteten Durchschnittsgewinn" festzustellen, in der Praxis kaum erfüllbar ist, zumal bei konjunkturabhängigen Branchen und schwankenden Ergebnissen, die zusätzlich noch für drei Jahre anhalten sollen.
Der Senat versteht daher dies als ein Abrücken von den Grundsätzen im Urteil I R 50/94 a.a.O. Hierauf deuten auch die Äußerungen von Buciek in der angegebenen Fundstelle hin.
- FG München, 16.06.1999 - 7 K 3335/96
Gewinntantieme als verdeckte Gewinnausschüttung; Verdeckte Gewinnausschüttung bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG München, 13.07.1999 - 7 K 2915/97
Angemessenheit einer Gesellschafter-Geschäftsführer-Gewinntantieme
Schließlich sei die Anwendung des BGH-Urteils vom 5.10.1994 (I R 50/94, BFHE 176, 523 , BStBl II 1995, 549), - das auch dem angesprochenen Erlaß des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zugrunde liege -, nicht Kernfrage des Streitfalls.Dem entspricht, bei einer Tantieme, soweit sie nicht schon dem Grunde nach unüblich ist, nur den aus der Sicht im Zeitpunkt der Vereinbarung der Gewinnbeteiligung unangemessen hohen Tantiemeteil in eine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz umzuqualifizieren (vgl. BFH I R 50/94, a.a.O.).
Deshalb wird die Höhe angemessener Gesamtbezüge, wie der BFH in seinem Urteil vom 5.10.1994 (I R 50/94, a.a.O.) ausführlich dargelegt hat, einmal durch den Vergleich mit entsprechenden Gehältern anderer Betriebe und zum anderen von den Gewinnaussichten der Gesellschaft bestimmt.
einem Viertel der Jahresgesamtbezüge ansetzen (vgl. BFH I R 50/94, a.a.O.).
Vergleicht man den sich aus der Aufteilung der Gesamtvergütung in feste und variable Geschäftsführerbezüge danach ergebenden absoluten Betrag der Gewinntantieme mit dem durchschnittlich zu erwartenden Jahresgewinn, erhält man letztlich den angemessenen Tantiemeprozentsatz (BFH I R 50/94, a.a.O.).
Sollte dieser hohe Prozentsatz einer Gewinntantieme wegen einer fehlenden Begrenzung der Tantieme auf einen absoluten Betrag in den Folgejahren zu einer unangemessen hohen Gesamtausstattung führen, so wird es Aufgabe der Gesellschaft sein, dem durch entsprechende Anpassungen innerhalb der vertraglich vorgesehenen gesetzlichen Kündigungsfristen zu begegnen (vgl. zur Überprüfung der Angemessenheit von Gewinntantiemen auch BFH I R 50/94, a.a.O., Seite 551 unter 3. b) letzter Absatz).
Der BFH räumt im Urteil vom 5.10.1994 (I R 50/94, a.a.O.) ein, daß das bei Jahresgesamtbezügen im allgemeinen anzutreffende Verhältnis von wenigstens rd.
- FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1997 - 2 K 2166/93
- BFH, 19.11.2003 - I R 42/03
Gewintantieme - vGA
- FG München, 04.01.1999 - 7 K 1630/96
Gewinntantieme als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)
- BFH, 04.06.2003 - I R 38/02
Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge bei mehreren Geschäftsführern
- FG Düsseldorf, 11.02.2003 - 6 K 6898/00
Verdeckte Gewinnausschüttung; Angemessenheit; Tantieme; Festgehalt - …
- BFH, 27.03.2001 - I R 27/99
"Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA
- BFH, 12.10.1995 - I R 4/95
Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit von Gewinntantiemen
- BFH, 27.02.2003 - I R 80/01
Gewinntantieme; Angemessenheit der Gesamtausstattung des …
- BFH, 19.03.1997 - I R 75/96
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an …
- FG Düsseldorf, 22.06.2004 - 6 K 417/04
Verdeckte Gewinnausschüttung; Gewinntantieme; Tantieme; Verhältnis …
- BFH, 28.01.2004 - I R 21/03
VGA bei Invaliditätszusage
- FG Hamburg, 14.03.2000 - II 193/99
Gesellschaftsrechtliche Veranlassung einer Zuwendung kann durch
- FG München, 09.11.2004 - 7 K 4153/01
Gehaltsuntersuchungen als Schätzungsgrundlage für Angemessenheit des …
- BFH, 27.02.2003 - I R 81/01
Neue BFH- Urteile zur Gewinntantieme des Gesellschafter- Geschäftsführers
- FG Hessen, 18.11.1999 - 4 K 4573/97
Angemessenheit; Geschäftsführergehalt; Gehaltsstrukturuntersuchung; …
- FG Münster, 26.11.2001 - 9 K 2871/99
Schätzungsbefugnis nach tatsächlicher Verständigung; Anerkennung von …
- BFH, 19.02.1999 - I R 105/97
VGA: Umsatztantieme - Reisekostenerstattung
- BFH, 10.07.2002 - I R 37/01
VGA bei Gewinntantieme
- BFH, 29.03.2000 - I R 85/98
VGA; Änderung einer Tantiemevereinbarung zugunsten des …
- FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95
Außenprüfung; Bindung an Zusagen im Verlaufe einer Betriebsprüfung
- FG Schleswig-Holstein, 21.02.2001 - II 968/98
Angemessenheit des Gehalts eines Gesellschafter-Geschäftsführers
- BFH, 15.03.2000 - I R 74/99
Gewinntantieme als vGA
- FG Brandenburg, 08.10.1998 - 2 K 2278/97
Behandlung von Tantiemenrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttungen; …
- FG Köln, 19.05.1998 - 13 K 698/96
Rechtmäßigkeit der Behandlung der an die Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlten …
- FG Brandenburg, 28.11.1996 - 2 K 1453/95
Steuerliche Berücksichtigung von Pensionsrückstellungen; Vorliegen einer …
- BFH, 11.04.2003 - IV B 176/02
Rückstellung für Garantieverpflichtungen
- FG Rheinland-Pfalz, 25.03.1997 - 2 K 2232/95
Körperschaftsteuer; Gewinntantiemeversprechen für mehrere Geschäftsführer einer …
- FG Saarland, 27.09.2006 - 1 K 11/03
Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes bei Zahlung eines Festgehaltes und …
- FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 1208/03
Zu vGA im Rahmen der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers; zur …
- BFH, 18.05.1999 - I B 140/98
VGA; Gewinntantieme
- BFH, 19.02.1999 - I B 42/98
Angemessenheit einer Gewinntantieme; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- BFH, 14.08.2018 - XI B 2/18
Berechtigung zur Hinzuschätzung
- BFH, 14.07.1998 - VIII B 38/98
Schadenersatz und vGA
- BFH, 26.05.2004 - I R 86/03
Gesellschafter-Geschäftsführer-Bezüge: Angemessenheit
- FG Hamburg, 10.11.2005 - V 54/02
Nachträgliche Bildung einer Tantiemerückstellung
- FG Hamburg, 18.11.1998 - II 135/96
Nur-Gewinntantieme bei besonderen Umständen keine vGA
- FG Hessen, 27.03.1998 - 4 K 3409/96
Angemessenheit einer Tantiemevereinbarung; Qualifizierung des Teils eines …
- FG Hamburg, 29.11.2016 - 2 V 285/16
Aussetzung der Vollziehung: vGA - Angemessenheit einer Gewinntantieme
- FG München, 26.02.2002 - 6 K 3882/98
Angemessene Gesamtausstattung des Geschäftsführers einer Auto-GmbH
- FG Rheinland-Pfalz, 18.12.1998 - 3 K 2739/94
Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einer Kapitalgesellschaft …
- FG Rheinland-Pfalz, 18.12.1998 - 3 K 2740/94
Angemessenheit von Gewinntantiemen; Massstab für Angemessenheitsprüfung; …
- FG Berlin, 26.05.1998 - 8 K 8625/97
- BFH, 17.12.2003 - I R 16/02
Gewinntantieme von mehr als 50 v. H. des Jahresüberschusses der Gesellschaft als …
- FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 8215/06
Angemessenheit der Gesellschaftergeschäftsführervergütung: Pflicht zur …
- FG München, 23.05.2007 - 6 K 736/05
Zur Angemessenheit einer GmbH-Geschäftsführervergütung
- FG München, 01.02.2005 - 6 K 1646/04
Angemessene Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers
- FG Rheinland-Pfalz, 26.05.1998 - 2 K 2045/97
An Gesellschafter und Geschäftsführer gezahlte Tantiemen als verdeckte …
- BFH, 18.03.2002 - I B 35/01
Gesellschafter-Geschäftsführer; Höhe der Gesamtausstattung
- BFH, 28.11.2001 - I R 44/00
Gesellschafter-Geschäftsführer; Angemessenheit der Geschäftsführergehälter
- FG Nürnberg, 14.03.2000 - I 269/97
Angemessenheit von Vergütungen für einen Gesellschafter-Geschäftsführer / Zusage
- BFH, 01.09.2004 - X B 162/03
Darlegung von Revisionszulassungsgründen
- BFH, 01.10.1997 - X B 89/96
- FG Köln, 18.06.1997 - 10 K 5098/95
Pensions- und Tantiemezusagen an Angehörige
- FG Niedersachsen, 21.09.1999 - 6 K 166/97
Angemessenheit des Geschäftsführergehalts; Verzinsung eines Darlehens und daraus …
- BFH, 22.01.1997 - I R 64/96
Ein Verspätungszuschlag, den eine Kapitalgesellschaft wegen verspäteter Abgabe …
- BFH, 27.04.2000 - I R 88/99
Bemessungsgrundlage
- FG Saarland, 17.10.1997 - 1 K 33/95
Geschäftsführerbezüge bei Steuerberatungsgesellschaften
- FG Sachsen, 14.11.2013 - 6 K 701/12
Geschäftsführervergütung als vGA
- BFH, 09.07.2003 - I R 36/02
VGA: Tantiemezahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer
- BFH, 25.02.2002 - I B 34/01
Gesellschafter-Geschäftsführer; Höhe der Gesamtausstattung
- FG Niedersachsen, 29.01.2004 - 6 K 865/01
Minderung des steuerlich erfassbaren Einkommens einer Körperschaft durch …
- FG München, 17.02.2014 - 7 K 260/12
Angemessene Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
- FG Sachsen, 16.08.2005 - 3 K 1318/02
Garantierückstellungen eines Bauunternehmens; Angemessenheit von …
- FG München, 24.08.1999 - 7 K 4140/97
Angemessene Gesellschafter-Geschäftsführer-Gewinntantiemen
- BFH, 14.07.1999 - I B 91/98
Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt, Angemessenheit
- BFH, 26.11.1996 - I B 50/96
Angemessenheitsprüfung von Gewinntantiemen
- FG Schleswig-Holstein, 16.01.2002 - I 141/99
Zur Angemessenheit einer Gewinntantieme
- BFH, 18.12.2002 - I R 85/01
VGA; Angemessenheit der Geschäftsführervergütung
- FG München, 16.07.2002 - 6 K 5032/00
Verkaufsprovisionen als Umsatztantieme; Körperschaftsteuer 1993 u. 1994; …
- FG Hessen, 16.05.2000 - 4 K 4128/97
Gewinntantieme; Verlustvortrag; verdeckte Gewinnausschüttung; Jahresüberschuß - …
- BFH, 15.03.2000 - I R 73/99
VGA; Tantieme i.H.v. 75 v. H. des Jahresüberschusses
- BFH, 20.01.1999 - I R 32/98
VGA bei Kaufpreisraten
- FG Saarland, 07.08.2002 - 1 K 289/00
Nachweis von Fahrtkosten beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer
- BFH, 24.06.2008 - X B 143/07
Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Wahrunterstellung - Schätzungsbefugnis …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2008 - 12 K 8312/04
Angemessenheit der Geschäftsführervergütung einer GmbH: keine Gewinnabsaugung …
- FG Münster, 29.06.2007 - 9 K 293/03
Erhöhung einer Pensionszusage eines Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte …
- FG Saarland, 26.07.2002 - 1 K 129/99
Angemessenes Prokuristengehalt und Vorteilsausgleich (§ 8 Abs. 3 KStG)
- FG Hessen, 27.06.2001 - 4 K 752/01
Wertzuwachs; Unternehmenswert; Stille Reserve; Geschäftsführergehalt; …
- BFH, 27.02.2007 - X B 7/06
NZB: Ap, Vollschätzung wegen Verletzung der Buchführungspflicht
- FG München, 14.11.2001 - 6 V 3607/01
Bemessungsgrundlage für Gewinntantieme; Aussetzung der Vollziehung in Sachen …
- FG München, 12.06.2001 - 6 V 2960/00
Ankauf von know-how als verdeckte Gewinnausschüttung; Aussetzung/Aufhebung der …
- FG Hamburg, 06.09.2000 - V 157/00
Gemeinsame Beherrschung einer Kapitalgesellschaft und Angemessenheit von …
- BFH, 25.11.2002 - I B 2/02
NZB: fehlerhaftes FG-Urteil
- FG Nürnberg, 29.10.2002 - I 197/99
Angemessenheit der Gesamtausstattung von Gesellschafter-Geschäftsführern; …
- FG München, 21.08.2002 - 8 V 2872/02
Aussetzung der Vollziehung; Rückstellungen für Mietgarantie und Zinsgarantie als …
- FG München, 18.06.2002 - 6 K 5076/01
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Umsatztantieme; Körperschaftsteuer 1996; …
- FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 350/98
Gewinntantieme von 25 % an leitende Angestellte als verdeckte Gewinnausschüttung
- FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 266/98
Modifizierte Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung
- FG München, 03.07.2001 - 6 K 5034/00
Nicht vereinbarungsgemäß gezahltes Geschäftsführergehalt als verdeckte …
- FG Hessen, 22.09.2000 - 4 V 2852/00
Angemessenheit; Geschäftsführergehalt; Gehaltstrukturuntersuchung - …
- FG Saarland, 02.02.1998 - 1 V 301/97
VGA bei umsatzabhängiger Leistungszulage
- BFH, 12.10.1995 - I R 27/95
Korrektur einer verdeckten Gewinnausschüttung außerhalb der Steuerbilanz
- FG München, 03.04.2002 - 6 V 4344/01
Geschäftsführerhaftung für Körperschaftsteuer; Aussetzung der Vollziehung in …
- FG München, 19.03.2002 - 6 K 2821/01
Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei der Gewährung einer Gewinntantieme
- FG Niedersachsen, 08.09.1998 - VI 92/96
Anforderungen an die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Angemessenheit von …
- FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 188/95
Körperschaftsteuer; Geschäftsführerbezüge bei GmbH
- FG Nürnberg, 09.05.2006 - I 43/03
Änderung eines bestandskräftigen Körperschaftsteuerbescheids wegen …
- FG Düsseldorf, 01.04.2004 - 7 K 690/01
Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung - verdeckte Gewinnausschüttung bei …
- BFH, 27.06.2002 - III B 38/02
Verfahrensmängel; Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Anerkennung von …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2006 - 1 K 296/03
Bemessung einer Gewinntantieme durch Verrechnung von Verlusten mit …
- FG Hessen, 21.01.2004 - 4 V 4114/03
Rückstellungen bei Einziehung von Geschäftsanteilen
- FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 867/12
Zulässigkeit einer Umsatztantieme bei ausschließlicher Zuständigkeit für den …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2007 - 1 K 2/04
Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit eines Geschäftsführergehalts, …
- BFH, 02.11.2006 - I B 22/06
VGA; tatrichterliche Schätzung
- FG Düsseldorf, 30.01.2001 - 6 K 8671/97
Angemessenheit der Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer bei außergewöhnlich …
- FG Schleswig-Holstein, 02.12.2005 - 1 K 359/00
Steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses
- FG Saarland, 29.03.2004 - 1 K 210/00
Angemessenheit von Gehalts- und Pachtzahlungen (§ 8 Abs. 3 KStG)
- FG Hessen, 17.09.2002 - 4 K 2429/01
Pensionszusage; Festbetrag; Verzicht; Aktivlohn; Lineare Erhöhung; Invalidität; …
- FG Saarland, 21.05.2001 - 1 K 326/97
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Buchungsfehler und Geschäftsführergehalt?
- BFH, 21.01.1998 - I B 66/97
Unangemessen hohe Gesamtvergütung als vGA
- FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2008 - 6 K 1807/04
Angemessenheit der Geschäftsführervergütung: kein Abstellen auf den sog. …
- BFH, 21.01.2004 - I B 132/03
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
- FG Nürnberg, 18.02.2016 - 4 K 423/15
Einkommensteuerliche Erhöhung der Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgrund einer …
- FG Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 10 K 153/03
Angemessenheit von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen
- FG Hessen, 07.05.2004 - 4 K 2572/02
Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge als verdeckte Gewinnausschüttungen bei …
- FG Saarland, 05.04.2001 - 1 K 11/97
Verdeckte Gewinnausschüttung, Witwe, Pensionszusage, Überversorgung, …
- BFH, 08.10.1999 - I B 123/98
Divergenz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- FG Düsseldorf, 19.08.2003 - 6 K 3071/01
Verdeckte Gewinnausschüttung; Gesellschafter-Geschäftsführer; Angemessenheit; …
- BFH, 29.11.2001 - I B 27/01
Gewinntantieme - Steuerliche Anerkennung - GmbH - Gewinnabhängige Vergütung - …
- FG Niedersachsen, 18.02.1997 - VI 480/93
Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA); Anforderungen an eine …
- BFH, 28.02.2000 - I B 19/99
Überstundenvergütungen an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer; vGA
- BFH, 31.05.1995 - I S 2/95
Rohgewinnbezogene Tantieme als vGA
- FG München, 08.01.2014 - 6 V 2116/13
Beherrschende Gesellschafter kraft Interessenübereinstimmung
- FG München, 05.06.2008 - 7 K 2486/06
Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheitsprüfung von Geschäftsführergehältern …
- FG Baden-Württemberg, 18.02.1998 - 5 K 255/97
Obergrenze für die Anerkennung von Pensionsrückstellungen; Kappungsgrenze von 75 …
- FG München, 04.01.2005 - 7 K 4620/02
Angemessenheit der Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
- BFH, 08.10.1999 - I B 13/99
Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Divergenz - Anforderungen an die …
- FG München, 11.10.1995 - 7 K 3474/93
Zulässigkeit der Besteuerung technischer Gewinne aus der Rückversicherung von …
- FG Münster, 10.02.2003 - 9 K 468/01
Steuerliche Anerkennung einer Nur-Gewinntantieme
- FG Hamburg, 29.06.2000 - II 287/97
Zur Beweislast bei Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung
- FG Köln, 12.02.1998 - 13 K 6119/93
Rohgewinntantieme als vGA
- FG Düsseldorf, 12.04.2019 - 6 K 2648/17
Verdeckte Gewinnausschüttung von an Gesellschfter-Geschäftsführer gezahlten …
- FG Sachsen, 18.08.2003 - 5 V 1108/03
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung(Körperschaftsteuer 1993 bis 1999, die …
- FG Baden-Württemberg, 08.03.2001 - 6 K 44/98
Vergütungen aufgrund eines Beratervertrags an pensionierten …
- FG Hamburg, 13.10.2000 - II 457/99
Zur Angemessenheit von Gesellschafter-Geschäftsführervergütungen
- FG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 12 K 8396/05
Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit der Gehälter der beiden …
- FG Hessen, 15.01.2004 - 4 K 3169/02
Provisionszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer im Maklergewerbe als …
- FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 204/02
Körperschaftsteuer; keine Bindung der Gerichte an Nicht-aufgriffsgrenzen der …
- FG Niedersachsen, 20.11.2003 - 6 K 30/02
Gewinntantieme des Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte …
- FG Bremen, 17.10.2003 - 1 V 59/03
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Vereinbarung einer Umsatztantieme und Zahlung …
- FG Düsseldorf, 14.10.2003 - 6 K 7092/02
Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen betreffend die Vergütung von …
- FG Hessen, 06.11.2000 - 4 K 1984/00
Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art einer Stadt zu einem …
- FG Saarland, 04.02.1998 - 1 K 157/97
- FG Düsseldorf, 28.06.2005 - 6 K 2138/03
Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
- FG Bremen, 13.05.2004 - 1 K 271/03
Überstundenvergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH als vGA; …
- FG Hamburg, 30.04.2003 - I 48/02
KStG: Tantiemeversprechen als verdeckte Gewinnausschüttung:
- FG Saarland, 13.12.2001 - 1 K 56/98
Verdeckte Gewinnausschüttungen durch Gehaltszahlungen an …
- FG Hessen, 15.05.2001 - 4 V 5281/00
Bewertung; Verkehrswert; Verdeckte Gewinnausschüttung; Ertragswertverfahren; …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2008 - 1 K 97/05
Angemessenheit der Gesamtausstattung von Gesellschaftergeschäftsführern einer …
- FG Saarland, 12.12.2002 - 1 V 376/02
Verdeckte Gewinnausschüttungen durch unangemessene Geschäftsführergehälter (§ 8 …
- FG Sachsen, 21.10.2002 - 2 V 389/02
Aussetzung der Vollziehung ganz oder teilweise wegen ernstlicher Zweifel an der …
- FG Sachsen-Anhalt, 21.10.2002 - 2 V 389/02
Übertragung des Mandantenstammes als verdeckte Gewinnausschüttung; …
- FG München, 11.12.2001 - 6 K 4318/98
Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer
- FG Berlin, 26.03.1997 - VIII 236/93
Obergrenze und Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen
- BFH, 08.11.1996 - I B 56/96
Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine zulassungsfreie Revision
- FG Baden-Württemberg, 09.11.1995 - 3 K 127/91
Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (VGA); Verzicht auf …
- FG Hamburg, 09.01.2006 - V 170/02
Verdeckte Gewinnausschüttung bei unangemessener Geschäftsführervergütung
- FG München, 12.04.2005 - 6 K 247/03
Umsatztantieme als vGA
- OLG Düsseldorf, 08.04.2003 - 23 U 64/02
Ersatz eines Schadens vom Steuerberater mangels Behandlung vom Umsatz bestimmter …
- FG Berlin, 10.02.2003 - 8 K 8263/99
Umsatztantieme ohne vertragliche Begrenzung als verdeckte Gewinnausschüttung
- FG München, 14.05.2002 - 6 K 776/01
Weiterleitung der einer GmbH zugewendeten Auslands-Incentive-Reise an die beiden …
- FG Saarland, 22.05.2001 - 1 K 151/97
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gesellschaftsdarlehn und Tantiemenvereinbarung
- FG Saarland, 09.03.2001 - 1 V 359/00
Übernahme der Beitragsleistung zur Lebensversicherung des …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.11.1999 - 1 K 3401/98
Übernahme von Reparaturaufwendungen am Privatfahrzeug eines Gesellschafters oder …
- FG München, 25.05.1999 - 7 V 1360/99
Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen wegen der Ablösung von Pensionsansprüchen …
- FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 190/95
Übertragung von Zero-Bonds-Wertpapieren als vGA
- FG München, 26.05.1997 - 7 K 4238/95
Verdeckte Gewinnausschüttung durch eine Umsatzprovision; Vermögensminderung ohne …
- FG München, 14.10.1996 - 7 K 359/95
Tantiemerückstellungen zugunsten eines beherrschenden Geschäftsführers einer …
- FG Düsseldorf, 16.04.2002 - 6 K 6362/99
- FG Niedersachsen, 21.09.1999 - 6 K 678/96
Angemessenheit eines Geschäftsführergehalts und diesbezüglicher Ansatz von …
- FG Rheinland-Pfalz, 26.09.1996 - 6 K 2539/93
Verdeckte Gewinnausschüttung beiÜbertragung eines Grundstücks an die Ehefrau des …
- FG Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 3 K 301/90
Abgrenzung von Betriebsausgaben und verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA); …
- FG Baden-Württemberg, 29.09.1995 - 14 K 10/93
Betriebliche Veranlassung einer an den im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten …
- FG Baden-Württemberg, 07.09.1995 - 3 K 176/90
Verdeckte Gewinnausschüttung als Gewinnminderung, die durch das …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2007 - 1 K 296/04
Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Unangemessenheit eines Geschäftsführergehalts: …
- FG München, 10.07.2007 - 6 K 437/05
Zur Frage, ob Geschäftsführervergütungen zum Teil vGA darstellen
- FG Düsseldorf, 28.01.2003 - 6 K 5749/00
Nachtzuschläge sowie Sonntagszuschläge und Feiertagszuschläge für den …
- FG Saarland, 01.09.1999 - 1 V 208/99
- FG Düsseldorf, 13.08.1998 - 8 K 4039/97
Steuerliche Anerkennung von Tantiemevereinbarungen unter Angehörigen; Überprüfung …
- FG Rheinland-Pfalz, 08.04.1997 - 2 K 1543/96
- FG Rheinland-Pfalz, 08.04.1997 - 2 K 1544/96
- FG München, 17.02.1997 - 7 K 2029/95
Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA); Steuerliche Behandlung zu …
- FG München, 17.10.1996 - 7 K 3862/91
Anforderungen an eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA); Steuerliche Behandlung …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 1 K 2488/98