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Rechtsprechung
   BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96   

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BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96 (https://dejure.org/1997,611)
BAG, Entscheidung vom 16.04.1997 - 10 AZR 705/96 (https://dejure.org/1997,611)
BAG, Entscheidung vom 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 (https://dejure.org/1997,611)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242, 611
    Betriebliche Übung - Betriebsrentner

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242, § 611
    Jahressonderzahlung: Keine betriebliche Übung auf Grund konkret auf das jeweilige Kalenderjahr bezogener Zusagen (hier: an Betriebsrentner)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsrente begründet keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 423
  • BB 1997, 1798
  • DB 1997, 1927
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93

    Betriebliche Übung durch wiederholtes tatsächliches Verhalten

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96
    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 28. Februar 1996 - 10 AZR 516/95 - AP Nr. 192 zu § 611 BGB Gratifikation).

    In welcher Form dies geschieht, ist nicht entscheidend; erforderlich ist jedoch, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - aaO).

    Das Revisionsgericht kann insoweit nur prüfen, ob der angenommene Erklärungswert des tatsächlichen Verhaltens den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspricht und mit den Gesetzen der Logik und den allgemeinen Erfahrungssätzen vereinbar ist (BAG Urteil vom 17. September 1970 - 5 AZR 539/69 - BAGE 22, 429, 433 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

    Aufgrund dieser Ankündigungsschreiben konnten die Betriebsrentner nicht annehmen, daß sie auch in Zukunft mit einer gleichen Sonderzahlung rechnen durften (BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - aaO); ein rechtlich geschütztes Vertrauen auf die Fortsetzung des bisherigen Verhaltens der Arbeitgeberin konnte sich daraus nicht bilden.

    Entsprechend der Entscheidung des Fünften Senats vom 12. Januar 1994 (- 5 AZR 41/93 - aaO) ist dabei auch zu berücksichtigen, daß die Sonderzahlung in Anbetracht ihrer jeweiligen Höhe nicht als materiell ins Gewicht fallende Leistung anzusehen ist und letztlich nur eine Annehmlichkeit bedeutete.

  • BAG, 28.02.1996 - 10 AZR 516/95

    Betriebliche Übung - Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96
    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 28. Februar 1996 - 10 AZR 516/95 - AP Nr. 192 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Ob aus einem wiederholten tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers danach eine betriebliche Übung mit einem Anspruch der Arbeitnehmer auf die zukünftige Gewährung der Leistung entsteht oder lediglich eine Entscheidung für das jeweilige Jahr abzuleiten ist, hat der Tatsachenrichter zu ermitteln (BAG Urteil vom 28. Februar 1996 - 10 AZR 516/95 - AP Nr. 192 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Die mehr als dreimalige Gewährung der Sonderzahlung führt zwar grundsätzlich zu einem Anspruch aus betrieblicher Übung; dies gilt aber nicht, wenn aus dem Verhalten des Arbeitgebers nur eine Zahlung für das jeweilige Jahr abzuleiten ist (BAG Urteil vom 28. Februar 1996 - 10 AZR 516/95 - AP Nr. 192 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 672/92

    Arbeitsfreistellung am Heiligabend

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96
    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 28. Februar 1996 - 10 AZR 516/95 - AP Nr. 192 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Ist somit bereits aus den Umständen der jeweiligen Zahlung und deren Ankündigung in den Schreiben der Beklagten eine betriebliche Übung nicht herzuleiten, weil für die Betriebsrentner erkennbar war, daß das Versprechen der Sonderzahlung jeweils nur für das betreffende Jahr galt (BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - aaO), so kommt es darauf, ob sich die Beklagte mit ihrer Ankündigung der Sonderzahlung jeweils den Widerruf der Sonderleistung vorbehalten bzw. die Freiwilligkeit der Leistung zum Ausdruck gebracht hat, nicht an.

    Eine auf das jeweilige Kalenderjahr bezogene Zusage einer Leistung erzeugt keine Ansprüche der Leistungsempfänger für zukünftige Jahre (BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - aaO).

  • BAG, 17.09.1970 - 5 AZR 539/69

    Wiederholtes tatsächliches Verhalten - Verpflichtungswille - Tatsachenrichter -

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96
    Das Revisionsgericht kann insoweit nur prüfen, ob der angenommene Erklärungswert des tatsächlichen Verhaltens den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspricht und mit den Gesetzen der Logik und den allgemeinen Erfahrungssätzen vereinbar ist (BAG Urteil vom 17. September 1970 - 5 AZR 539/69 - BAGE 22, 429, 433 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 18.01.1978 - 5 AZR 56/77

    Betriebliche Sonderzahlung und Krankheit

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96
    Das folgt daraus, daß eine Sonderzahlung eine Anerkennung und damit eine zusätzliche Vergütung für die im Bezugsjahr geleistete Arbeit sein kann oder ein Entgelt für in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue bzw. ein Anreiz für künftige Betriebstreue (BAG Urteile vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 und 5 AZR 685/77 - AP Nr. 92 und 93 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 18.01.1978 - 5 AZR 685/77

    Anspruch auf tarifliche Jahreszahlung bei ganzjähriger Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96
    Das folgt daraus, daß eine Sonderzahlung eine Anerkennung und damit eine zusätzliche Vergütung für die im Bezugsjahr geleistete Arbeit sein kann oder ein Entgelt für in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue bzw. ein Anreiz für künftige Betriebstreue (BAG Urteile vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 und 5 AZR 685/77 - AP Nr. 92 und 93 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung

    Zu beurteilen ist, ob das LAG anhand der von ihm festgestellten Umstände des Einzelfalls (§ 561 Abs. 2 ZPO aF) zu einem zutreffenden Auslegungsergebnis gelangt ist (vgl. Senat 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - aaO; 13. Dezember 2000 - 5 AZR 381/99 - nv.; BAG 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Bisher ist der Senat davon ausgegangen, dass das Revisionsgericht nur zu prüfen habe, ob der angenommene Erklärungswert des tatsächlichen Verhaltens den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspreche und mit den Gesetzen der Logik und den allgemeinen Erfahrungssätzen vereinbar sei (vgl. BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39).
  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 48/02

    Jubiläumszuwendung

    Sie sind selbst dann kein Geschenk iSv. §§ 516, 518 BGB, wenn sie vom Arbeitgeber so bezeichnet werden (Schaub/Linck aaO Rn. 9; vgl. auch BAG 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39).
  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    In welcher Form dies geschieht, ist nicht entscheidend; erforderlich ist jedoch, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (BAGE 23, 213, 221 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP Nr. 53 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01

    Betriebliche Übung in einem privatisierten Unternehmen des öffentlichen

    Will der Arbeitgeber verhindern, daß der Arbeitnehmer den Schluß auf einen dauerhaften Bindungswillen zieht, muß er einen entsprechenden Vorbehalt konkret zum Ausdruck bringen (BAG 16. April 1997 - 10 AZR 705/96- AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39).
  • LAG Hamm, 17.01.2017 - 9 Sa 955/16

    Altersversorgung; Betriebsrentner; Weihnachtsgeld; Marzipantorte; Annehmlichkeit

    (1) Die von der Beklagten zur Stützung ihrer in der Berufungsverhandlung nochmals vertieften Ansicht herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - NZA 1998, 423 führt im vorliegenden Streitfall nicht wegen Gewährung vermeintlich bloßer Annehmlichkeiten zum Ausschluss einer betriebliche Übung.

    Dem Fall des Bundesarbeitsgerichts (BAG 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - NZA 1998, 423) lag eine u.a. in den Jahren 1998 bis 1991 geleistete Sonderzahlung an Versorgungsempfänger in Höhe von jeweils 100, 00 DM zu Grunde, deren weitere Zahlung für die Jahre 1992 bis 1994 begehrt wurde.

    Dabei sei entsprechend der Entscheidung des fünften Senats vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - auch zu berücksichtigen, dass die Sonderzahlung in Anbetracht ihrer Höhe nicht als materiell ins Gewicht fallende Leistung anzusehen sei und letztlich nur eine Annehmlichkeit bedeute (BAG 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - NZA 1998, 423, 424 zu II. 1. c) der Gründe) .

    Soweit die Beklagte in der Berufungsverhandlung gemeint hat, der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - NZA 1998, 423 lasse sich entnehmen, dass bei Sonderleistungen in der im Streitfall gegebenen Größenordnung letztlich nur Annehmlichkeiten betroffen seien, was der Begründung einer betrieblichen Übung entgegenstehe, wurde bereits zuvor aufgezeigt, dass diese Annahme bereits aufgrund der in dem angezogenen Urteil und den dort in Bezug genommenen weiteren Entscheidungen (BAG 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 und BAG 17. Januar 1970 - 5 AZR 539/69) sowie insbesondere der diesen jeweils zu Grunde liegenden Sachverhalte zu weitgehend ist; keiner der soeben genannten Entscheidungen lässt sich ein Rechtssatz derart entnehmen, dass bei wie auch immer als Annehmlichkeiten einzuordnenden Sonderleistungen die Begründung einer betriebliche Übung stets und unabhängig von den Umständen des Einzelfalles ausgeschlossen wäre.

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

    In welcher Form dies geschieht, ist nicht entscheidend; erforderlich ist jedoch, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP Nr. 53 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 1 a der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

    Zu beurteilen ist, ob das Landesarbeitsgericht anhand der von ihm festgestellten Umstände des Einzelfalls (§ 561 Abs. 2 ZPO) zu einem zutreffenden Auslegungsergebnis gelangt ist (vgl. BAG Urteil vom 16. April 1997, aaO, zu II 1 b der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

  • LAG München, 21.10.2005 - 10 Sa 1077/04

    Betriebliche Übung in der betrieblichen Altersversorgung;

    Ein rechtlich geschütztes Vertrauen in einer dauerhaften Verpflichtung des Arbeitgebers entsteht aber auch dann nicht, wenn aus dem Verhalten des Arbeitgebers deutlich wird, dass die Leistung nur das jeweilige Jahr betrifft, z. B. jedes Jahr neu unter dem Vorbehalt angekündigt wird, dass die Regelung nur für das laufende Jahr gelte (vgl. BAG vom 16.04.1997 - 10 AZR 705/96 = AP Nr. 53 zu § 242 BGB "Betriebliche Übung"; BAG vom 06.09.1994 - 9 AZR 672/92 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB "Betriebliche Übung").

    Das Entstehen einer betrieblichen Übung ist dann ausgeschlossen (vgl. BAG vom 16.04.1997 - 10 AZR 705/96 - a. a. O.).

  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

    Bisher ist das Bundesarbeitsgericht davon ausgegangen, dass das Revisionsgericht nur zu prüfen habe, ob der angenommene Erklärungswert des tatsächlichen Verhaltens den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspreche und mit den Gesetzen der Logik und den allgemeinen Erfahrungssätzen vereinbar sei (vgl. Senat 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39; 17. September 1970 - 5 AZR 539/69 - BAGE 22, 429).
  • LAG Düsseldorf, 09.07.1997 - 11 Sa 164/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG v. 06.09.1994 - 9 AZR 672/92 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 31; BAG v. 11.10.1995 - 5 AZR 802/94 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 33; BAG v. 16.04.1997 - 10 AZR 705/96 - demnächst EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 39).

    Erforderlich ist jedoch, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (BAG v. 12.01.1994 - 5 AZR 41/93 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 30; BAG v. 16.04.1997 - 10 AZR 705/96 - a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 18.01.2002 - 14 Sa 1339/01

    Ruhestandsverhältnis, Betriebliche Übung, Sonderzahlungen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09

    Kündigungsschutz ehrenamtlicher Richter

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebliche Übung - Voraussetzungen, Inhalt und

  • LAG Köln, 13.12.2002 - 4 Sa 221/02

    Betriebliche Übung

  • LAG Hamburg, 06.11.1998 - 3 Sa 29/97

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Betriebsvereinbarung; Auslegung einer entstandenen

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 710/97
  • LAG Düsseldorf, 19.06.2001 - 16 Sa 418/01

    Betriebliche Übung; Ablösung durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 694/97
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 767/97
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 506/97
  • LAG München, 31.07.2008 - 3 Sa 354/08

    Tarifvorrang

  • LAG Hamm, 08.06.2004 - 19 Sa 337/04

    Maßregelungsverbot; fehlende Bereitschaft, aus wirtschaftlichen Gründen auf

  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.2001 - 9 Sa 128/00

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Gesamtzusagen - tarifliche Ausschlußfristen bei

  • LAG Bremen, 20.03.2001 - 1 Sa 256/99

    Berechnung einer Ausgleichszulage; Anspruch auf Nichtberücksichtigung von

  • ArbG Duisburg, 12.12.2007 - 5 Ca 1669/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt, betriebliche Übung

  • LAG Thüringen, 14.04.1999 - 4 Sa 362/98

    Arbeitsentgelt: Zulagen - Auslegung des § 6 GMTV für Arbeiter und Angestellte für

  • LAG Hamm, 29.10.2009 - 15 Sa 834/09

    Zahlungsklage auf Weihnachts- und Urlaubsgeld aufgrund betrieblicher Übung;

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.04.2008 - 6 Sa 440/07

    Weihnachtsgeld, Betriebliche Übung, Tarifvorbehalt, Vorrangtheorie,

  • LAG Hamm, 19.07.2007 - 8 Sa 479/07

    Wiederholte Prämienzahlung; stillschweigende Vereinbarung; Zahlung nach Gutdünken

  • LAG Düsseldorf, 17.04.2002 - 4 (8) Sa 1565/01

    Zahlung eines Rentnerweihnachtsgeldes auf Grund betrieblicher Übung

  • LAG Hessen, 28.09.1998 - 11 Sa 1067/98
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 667/97
  • LAG Hamm, 03.09.2009 - 15 Sa 716/09

    Weihnachtsgeld aufgrund betrieblicher Übung; unbegründete Klage bei schwankender

  • ArbG Schwerin, 14.11.2007 - 3 Ca 814/07
  • LAG Baden-Württemberg, 06.12.1999 - 15 Sa 79/99

    konkludente vertragliche Inbezugnahme tarifvertraglicher Regelungen, betriebliche

  • ArbG Düsseldorf, 16.04.2007 - 3 Ca 8132/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt, Ankündigungsfrist, Transparenzkontrolle,

  • LAG Hessen, 06.07.1998 - 16 Sa 2267/97

    Bindung an jahrelange Übernahme der Pauschalsteuer durch Arbeitgeber

  • ArbG Herford, 03.05.2022 - 2 Ca 860/21
  • LAG Sachsen, 27.01.1999 - 2 Sa 790/98
  • LAG Berlin, 07.10.1998 - 17 Sa 53/98

    Öffentlicher Dienst; Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütungen

  • ArbG Herne, 16.02.2000 - 5 (1) Ca 1509/99

    Anspruch auf Jubiläumsgeld anlässlich eines 25-jährigen Betriebsjubiläums;

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Rechtsprechung
   BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95   

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BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95 (https://dejure.org/1996,860)
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BAG, Entscheidung vom 06. November 1996 - 7 AZR 909/95 (https://dejure.org/1996,860)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin - Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsvertrags - Auswahlermessen des Arbeitgebers bei der Besetzung einer Dauerstelle - Berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an der Befristung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin

  • Der Betrieb

    GG Art. 6 Abs. 4; BGB § 620
    Befristete Einstellung: Kenntnis von Schwangerschaft der Arbeitnehmerin steht nicht entgegen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 260 (Ls.)
  • NZA 1997, 1222
  • BB 1997, 1797
  • BB 1997, 51
  • DB 1996, 2391
  • DB 1997, 1927
  • JR 1997, 528
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.07.1970 - 2 AZR 380/69

    Sachlich berechtigter Grund - Befristung von Arbeitsverhältnissen - Verlust des

    Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95
    Ein solches Interesse setzt zumindest voraus, daß sich der Arbeitgeber bereits im Zeitpunkt des befristeten Vertragsschlusses gegenüber dem auf unbestimmte Zeit einzustellenden Arbeitnehmer vertraglich gebunden hat (BAG Urteil vom 3. Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 3 b der Gründe).
  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84

    Befristung des Arbeitsvertrages bei Daueraufgaben

    Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95
    Das Bundesarbeitsgericht geht zwar in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß der Wunsch des Arbeitnehmers auf eine befristete Beschäftigung die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann (BAG Urteil vom 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - AP Nr. 91 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, m.w.N.).
  • BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 388/92

    Arbeitsverhältnis: Befristung wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden

    Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses sachlich gerechtfertigt, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer bis zu dem Zeitpunkt beschäftigt werden soll, in dem ein Auszubildender des Arbeitgebers seine Berufsausbildung beendet und der Arbeitgeber dessen Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zugesagt oder zumindest konkret beabsichtigt hat (BAG Urteil vom 21. April 1993 - 7 AZR 388/92 - AP Nr. 148 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 4 a der Gründe, m.w.N.).
  • BVerfG, 24.09.1990 - 1 BvR 938/90

    Sachliche Rechtsfertigung der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei Studenten

    Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95
    Art. 6 Abs. 4 GG zwingt bei der im Rahmen der Befristungskontrolle vorzunehmenden Abwägung schutzwürdiger Interessenlagen zwar nicht dazu, die Möglichkeit einer Schwangerschaft allen anderen Gesichtspunkten vorgehen zu lassen (BVerfG Beschluß vom 24. September 1990 - 1 BvR 938/90 - AP Nr. 136a zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 27.04.1988 - 7 AZR 593/87

    Befristung des Arbeitsvertrags nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

    Auszug aus BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95
    Diese Regelung schränkt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - BAGE 58, 183, 193 = AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985, zu II der Gründe, m.w.N.) das Auswahlermessen des Arbeitgebers bei der Besetzung einer Dauerstelle ein.
  • BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 17/13

    Befristung - Fortführung des Vertrags nach Rentenbeginn

    aa) Der Wunsch des Arbeitnehmers nach einer nur zeitlich begrenzten Beschäftigung kann die Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG sachlich rechtfertigen (BAG 19. Januar 2005 - 7 AZR 115/04 - zu II 2 a aa der Gründe; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - zu I 3 c der Gründe, BAGE 101, 262; 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - zu 3 der Gründe) .
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 236/15

    Befristung - Altersgrenze 60. Lebensjahr - Wunsch des Arbeitnehmers

    Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer auch bei einem Angebot auf Abschluss eines unbefristeten Vertrags nur ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart hätte (BAG 11. Februar 2015 - 7 AZR 17/13 - Rn. 36, BAGE 150, 366; 19. Januar 2005 - 7 AZR 115/04 - zu II 2 a aa der Gründe; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - zu I 3 c der Gründe, BAGE 101, 262; 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - zu 3 der Gründe; 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - zu III 3 b der Gründe) .
  • BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04

    Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage

    Von der Rechtsprechung ist - auch für die Befristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG - anerkannt, dass die für einen späteren Zeitpunkt geplante anderweitige Besetzung des Arbeitsplatzes die befristete Einstellung eines Arbeitnehmers bis zu diesem Zeitpunkt jedenfalls dann sachlich rechtfertigt, wenn der Arbeitgeber mit dem anderen, als Dauerbesetzung vorgesehenen Arbeitnehmer bereits vertraglich gebunden ist (BAG 13. Oktober 2004 - 7 AZR 218/04 - EzA TzBfG § 17 Nr. 6, auch zVv., zu III 2 b aa der Gründe; vgl. zur Rechtslage vor In-Kraft-Treten des TzBfG: BAG 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 188 = EzA BGB § 620 Nr. 146).
  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Zwar kann ein Wunsch des Arbeitnehmers nach einer befristeten Beschäftigung eine Befristung sachlich rechtfertigen (BAG 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 188 = EzA BGB § 620 Nr. 146, zu 3 der Gründe).

    Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer auch bei einem Angebot auf Abschluß eines unbefristeten Vertrags nur ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart hätte (BAG 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - aaO, zu 3 der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.2015 - 2 Sa 31/14

    Arbeitnehmerwunsch nach zeitlich begrenzter Beschäftigung - Arbeitgeberangebot -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - juris Rn. 51, 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - juris Rn. 14, 19. Januar 2005 - 7 AZR 115/04 - juris Rn. 38) und der allgemeinen Meinung in der rechtswissenschaftlichen Literatur (etwa APS-Backhaus 4. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 350 ff., EK-Müller-Glöge 15. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 61, Staudinger/Preis[2012] § 620 BGB Rn. 147) kann der Wunsch des Arbeitnehmers nach einer nur zeitlich begrenzten Beschäftigung als Unterfall der in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründe die Befristung des Arbeitsvertrages sachlich rechtfertigen.

    Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses müssen objektive Anhaltspunkte vorliegen, aus denen ein Interesse des Arbeitnehmers gerade an einer befristeten Beschäftigung folgt (BAG 6. November 1996 aaO Rn. 14).

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

    (2) Ein sonstiger Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsvertrags liegt vor, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend befristet bis zur endgültigen, dauerhaften Besetzung des Arbeitsplatzes mit einem anderen Arbeitnehmer einstellt, sofern der Arbeitgeber bei Vertragsschluss mit dem befristet eingestellten Arbeitnehmer bereits mit dem anderen, als Dauerbesetzung vorgesehenen Arbeitnehmer vertraglich gebunden ist (BAG 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 188 = EzA BGB § 620 Nr. 146, zu 5 a und b der Gründe; 13. Oktober 2004 - 7 AZR 218/04 - BAGE 112, 187 = EzA TzBfG § 17 Nr. 6, zu III 2 b aa der Gründe).
  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 115/04

    Befristung - Wunsch des Arbeitnehmers - Verzicht auf Befristungskontrolle -

    aa) Der Wunsch des Arbeitnehmers nach einer nur zeitlich begrenzten Beschäftigung kann zwar die Befristung eines Arbeitsvertrags sachlich rechtfertigen (BAG 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 188 = EzA BGB § 620 Nr. 146, zu 3 der Gründe).

    Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer auch bei einem Angebot auf Abschluss eines unbefristeten Vertrags nur ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart hätte (BAG 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - aaO; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - BAGE 101, 262 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 13 = EzA BGB § 620 Nr. 193, zu I 3 c der Gründe).

  • BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 218/04

    Befristung - Vorbehalt - Sonstiger Sachgrund

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Senats zu der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Rechtslage jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber mit dem anderen, als Dauerbesetzung vorgesehenen Arbeitnehmer bereits vertraglich gebunden ist (BAG 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 188 = EzA BGB § 620 Nr. 146).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Es ist nicht ersichtlich, daß der Kläger in diesem Zeitpunkt gerade an einer befristeten Beschäftigung bei der Beklagten interessiert gewesen wäre und ein Angebot der Beklagten auf Abschluß eines unbefristeten Arbeitsvertrags abgelehnt hätte (vgl. BAG 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 188 = EzA BGB § 620 Nr. 146, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 492/01

    Auflösende Bedingung im Zeitvertrag eines Bundesligatrainers

    Dazu gehört bei befristeten Arbeitsverträgen der ausdrücklich geäußerte Wunsch des Arbeitnehmers oder das auf Grund objektiver Anhaltspunkte zu schließende Interesse des Arbeitnehmers an der Befristung anstelle eines unbefristeten Vertrags (BAG 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 13 = EzA BGB § 620 Nr. 193, zu I 3 c der Gründe; 3. März 1999 - 7 AZR 672/97 - AP HRG § 57 c Nr. 5 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 16, zu 4 der Gründe; 26. August 1998 - 7 AZR 349/97 - BAGE 89, 345 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 203, zu III 3 b der Gründe; 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 188 = EzA BGB § 620 Nr. 146, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 09.12.2009 - 7 AZR 399/08

    Befristung - tariflich geregelter sonstiger Sachgrund

  • BAG, 18.03.2015 - 7 AZR 115/13

    Befristung - sonstiger Sachgrund - geplante Besetzung des Arbeitsplatzes mit

  • BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 406/02

    Befristete Änderung der Arbeitszeit

  • BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 232/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - sozialer Überbrückungszweck als Sachgrund

  • LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 226/05

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers nach Fristablauf;

  • LAG Düsseldorf, 07.04.2006 - 10 (9) Sa 65/06

    Befristung eines Arbeitsvertrages aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • LAG Berlin, 18.06.2001 - 9 Sa 755/01
  • LAG Köln, 03.06.2014 - 12 Sa 911/13

    Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung

  • LAG Hamm, 26.06.2008 - 17 Sa 488/08

    Wirksamkeit eines aufgrund seiner Befristung endenden Arbeitsverhältnisses nach

  • BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 449/98

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung eines noch einzustellenden Mitarbeiters

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 1828/12

    Auslegung Klageantrag

  • LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 1594/03

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers nach Fristablauf;

  • LAG Thüringen, 08.12.1999 - 6 Sa 609/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Mittelbare Vertretung - Versetzungs- und

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 1730/12

    Entfristungsklage bei Abwicklungsarbeiten - Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1460/11

    Befristung wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden bzw. eines Studierenden

  • BAG, 03.03.1999 - 7 AZR 672/97

    Befristetes Arbeitsverhältnis nach dem HRG; Höchstbefristungsgrenze;

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.09.2007 - 6 Sa 113/07

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge Befristung mit Ablauf des

  • LAG Hamm, 19.01.2012 - 17 Sa 1208/11

    Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Orchestermusikerin aus einem sonstigen

  • LAG Köln, 13.12.2017 - 5 Sa 206/17

    Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses

  • OLG Rostock, 22.07.2008 - 1 W 11/08

    Zuständigkeit bei Entscheidung über den Rechtsweg bei Streitigkeiten aus dem

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2007 - L 1 KR 349/05
  • SG Berlin, 28.05.2018 - S 120 AL 380/18

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Erteilung verbunden mit

  • ArbG Rostock, 26.02.2008 - 1 Ca 1790/07

    Unwirksamkeit einer Befristung wegen einer geplanten anderweitigen Besetzung des

  • LG Dresden, 28.01.2003 - 13 O 4325/02

    Kündigungsschutzklage bei Geltendmachung der Sozialwidrigkeit einer Kündigung;

  • ArbG Trier, 07.01.2010 - 3 Ca 937/09

    Zusammenrechnung von Beschäftigungszeiten bei Beendigung eines

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Rechtsprechung
   BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 317/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2644
BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 317/96 (https://dejure.org/1997,2644)
BAG, Entscheidung vom 12.02.1997 - 7 AZR 317/96 (https://dejure.org/1997,2644)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96 (https://dejure.org/1997,2644)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 620; LPersVG NW § 72 Abs. 1 Nr. 1
    Befristeter Arbeitsvertrag aufgrund vorübergehend freier Haushaltsmittel infolge von Teilzeitbeschäftigung

  • Der Betrieb

    BGB § 620
    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung einer vorübergehend teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin - Wiederholte Befristung innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 941
  • BB 1997, 1420
  • DB 1997, 1927
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.06.1988 - 7 AZR 251/86

    Schuljahresbezogene Befristung des Arbeitsvertrages mit einem Gymnasiallehrer -

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 317/96
    Das Landesarbeitsgericht folgt der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere BAG Urteile vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 376/85 - BAGE 55, 104 = AP Nr. 112 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 22. Juni 1988 - 7 AZR 251/86, 259/86 und 278/86 -, alle nicht veröffentlicht; vom 31. August 1988 - 7 AZR 630/86 -, n.v.; vom 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 - BAGE 60, 1 [BAG 28.09.1988 - 7 AZR 451/87] = AP Nr. 125 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), nach der ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrags darin liegt, daß die Einstellung nur aufgrund von Haushaltsmitteln möglich ist, die durch die zeitweise Beurlaubung von anderen Arbeitskräften vorübergehend frei sind.
  • BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 630/86

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem Gymnasiallehrer aufgrund der Wahrnehmung der

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 317/96
    Das Landesarbeitsgericht folgt der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere BAG Urteile vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 376/85 - BAGE 55, 104 = AP Nr. 112 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 22. Juni 1988 - 7 AZR 251/86, 259/86 und 278/86 -, alle nicht veröffentlicht; vom 31. August 1988 - 7 AZR 630/86 -, n.v.; vom 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 - BAGE 60, 1 [BAG 28.09.1988 - 7 AZR 451/87] = AP Nr. 125 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), nach der ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrags darin liegt, daß die Einstellung nur aufgrund von Haushaltsmitteln möglich ist, die durch die zeitweise Beurlaubung von anderen Arbeitskräften vorübergehend frei sind.
  • BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 451/87

    Teilzeitbeschäftgiung

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 317/96
    Das Landesarbeitsgericht folgt der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere BAG Urteile vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 376/85 - BAGE 55, 104 = AP Nr. 112 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 22. Juni 1988 - 7 AZR 251/86, 259/86 und 278/86 -, alle nicht veröffentlicht; vom 31. August 1988 - 7 AZR 630/86 -, n.v.; vom 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 - BAGE 60, 1 [BAG 28.09.1988 - 7 AZR 451/87] = AP Nr. 125 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), nach der ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrags darin liegt, daß die Einstellung nur aufgrund von Haushaltsmitteln möglich ist, die durch die zeitweise Beurlaubung von anderen Arbeitskräften vorübergehend frei sind.
  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 376/85

    Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Lehrers wegen

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 317/96
    Das Landesarbeitsgericht folgt der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere BAG Urteile vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 376/85 - BAGE 55, 104 = AP Nr. 112 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 22. Juni 1988 - 7 AZR 251/86, 259/86 und 278/86 -, alle nicht veröffentlicht; vom 31. August 1988 - 7 AZR 630/86 -, n.v.; vom 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 - BAGE 60, 1 [BAG 28.09.1988 - 7 AZR 451/87] = AP Nr. 125 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), nach der ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrags darin liegt, daß die Einstellung nur aufgrund von Haushaltsmitteln möglich ist, die durch die zeitweise Beurlaubung von anderen Arbeitskräften vorübergehend frei sind.
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88

    Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 317/96
    Das Landesarbeitsgericht verkennt, daß es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere BAG Urteil vom 26. August 1988 - 7 AZR 101/88 - BAGE 59, 265 = AP Nr. 124 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) zur Wirksamkeit einer vereinbarten Befristung neben einem Befristungsgrund nicht auch noch einer sachlichen Rechtfertigung der gewählten Befristungsdauer bedarf.
  • LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 Sa 10/96

    Arbeitsverhältnis: Befristung - frei werdende Haushaltsmittel

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 317/96
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. März 1996 - 11 Sa 10/96 - aufgehoben.
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Ein solches Bestreiten ist in der Tat unzureichend mit der Folge des § 138 Abs. 3 ZPO (BAG 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - insoweit nicht veröffentlicht zu II 2 d der Gründe; 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 13 zu II 4 der Gründe; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen zu B II 1 der Gründe; vgl. auch 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 187 = EzA BGB § 620 Nr. 145 zu 4 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 10 Sa 686/21

    Kein Betriebsübergang einer insolventen Luftfahrtgesellschaft; Wirksamkeit der

    Einem Arbeitnehmer ist - jedenfalls wenn eine Betriebsratsanhörung vom Arbeitgeber substantiiert dargelegt wurde - zuzumuten, beim Betriebsrat nachzufragen (BAG 12.02.1997 - 7 AZR 317/96, NZA 1997, 941; LAG Düsseldorf 24.01.2019 - 13 Sa 411/18 - LAG Köln 07.08.1998 - 11 Sa 218/98, NZA-RR 2000, 32).
  • BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 263/00

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Nach der Senatsrechtsprechung liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn die befristete Einstellung nur auf Grund von Haushaltsmitteln möglich ist, die durch die zeitweise Beurlaubung von anderen Arbeitskräften vorübergehend frei sind (vgl. insbesondere BAG 27. Februar 1987 - 7 AZR 376/85 - BAGE 55, 104 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 112, zu II 3 a bb der Gründe; 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 - BAGE 60, 1 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 125, zu IV 2 a der Gründe; 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 187 = EzA BGB § 620 Nr. 145, zu 1 der Gründe mwN).
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