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   BGH, 14.02.2003 - IXa ZB 10/03   

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https://dejure.org/2003,5067
BGH, 14.02.2003 - IXa ZB 10/03 (https://dejure.org/2003,5067)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2003 - IXa ZB 10/03 (https://dejure.org/2003,5067)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2003 - IXa ZB 10/03 (https://dejure.org/2003,5067)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung aus Pflicht zur Herausgabe beinhaltendem Titel - Durchsetzung der Herausgabe nach § 885 Zivilprozessordnung (ZPO) - Erzwingung der Vornahme unvertretbarer Handlungen über § 888 Zivilprozessordnung (ZPO) - Herausgabe einer unbeweglichen Sache - Erstrecken der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschränkung des Vollstreckungsauftrages bei Vermieterpfandrecht; Räumung

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 885; ; ZPO § 885 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 888; ; ZPO § 893

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 885
    Vollstreckung der Räumung und Herausgabe eines Altenwohnheims

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 734
  • DGVZ 2003, 88
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 45/05

    Räumung der Wohnung bei Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Auftrag zur Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO vom Gläubiger insoweit beschränkt werden, als ansonsten Gegenstände mit zu entfernen wären, an denen ein Vermieterpfandrecht geltend gemacht wird (vgl. BGH, Beschl. v. 14.2.2003 - IXa ZB 10/03, DGVZ 2003, 88 = BGHReport 2003, 707).
  • KG, 18.07.2016 - 8 U 111/16

    Berufung im Räumungsprozess gegen den Gewerberaummieter: Nachholung eines

    So liegt es hier jedoch nicht, da die Heimbewohner ein eigenständiges Besitzrecht haben, der Kläger somit - was er ausdrücklich auch nicht beabsichtigt - gegen diese aus dem angefochtenen, allein die Beklagte betreffenden Urteil eine Herausgabe nicht vollstrecken könnte (vgl. BGH, Beschl. v. 14.02.2003 - IXa ZB 10/03, ZMR 2004, 734 - juris Tz 11 für Alten- und Pflegeheim; zum Besitz der Heimbewohner s.a. BGH, Beschl. v. 02.10.2012 - I ZB 78/11, WuM 2013, 309 - juris Tz 20; KG NJW 1998, 829, 831).

    Der BGH hat im Beschl. v. 14.02.2003 - IXa ZB 10/03 entschieden, dass die Herausgabe eines Alten- und Pflegeheims nach § 885 Abs. 1 ZPO durch Besitzeinweisung des Gläubigers vollstreckt werden kann, und nicht etwa daneben unvertretbare Handlungen zur Überleitung des Heimbetriebs (§ 888 ZPO) tituliert werden müssten.

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 19/11

    Räumungsvollstreckung: Behandlung von auf dem Grundstück befindlichen Tieren;

    Das hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, und zwar zum einen für den Fall, dass auf dem herauszugebenden Grundstück ein Unternehmen betrieben wird (BGH, Beschluss vom 14. Februar 2003 - IXa ZB 10/03, BGHRep 2003, 707), und zum anderen für die Konstellation, dass die unbewegliche Sache an einen Dritten vermietet ist und der Schuldner durch Zwangsmittel angehalten werden soll, den Dritten zur Räumung der herauszugebenden Flächen zu bewegen (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 1091 Rn. 13).
  • BGH, 02.10.2012 - I ZB 78/11

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis bei Herausgabevollstreckung;

    c) Dieser Beurteilung steht der Beschluss des IXa-Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2003 (IXa ZB 10/03, DGVZ 2003, 88, Rn. 7 ff.) nicht entgegen.
  • BGH, 14.12.2006 - I ZB 16/06

    Vollstreckung der Herausgabe von Teilen einer Wohnungseigentumsanlage an die

    Das hat der Bundesgerichtshof bereits für den Fall entschieden, dass auf dem herauszugebenden Grundstück ein Unternehmen betrieben wird (BGH, Beschl. v. 14.2.2003 - IXa ZB 10/03, BGH-Rep 2003, 707).
  • BayObLG, 22.04.2021 - 101 ZBR 13/21

    Zur Vollstreckung aus einem im Informationserzwingungsverfahren ergangenen Titel

    Grundsätzlich ist ein Titel nach seinem Inhalt zu einer doppelten Vollstreckung nach § 883 ZPO und § 888 ZPO - wie sie hier von der Gläubigerin erstrebt wird - nur dann geeignet, wenn aus ihm die Herausgabepflicht in Bezug auf eine Sache und eine eigenständige - gegebenenfalls sachbezogene - Handlungs- oder Unterlassungspflicht hervorgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2016, I ZB 110/14, NJW 2016, 645 Rn. 13; Beschluss vom 14. Dezember 2006, I ZB 16/06, NJW-RR 2007, 1091 Rn. 11; Beschluss vom 19. März 2004, IXa ZB 328/03, NJW-RR 2005, 212 [juris Rn. 8]; Beschluss vom 14. Februar 2003, IXa ZB 10/03, juris; Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, § 883 Rn. 4; Rensen in Wieczorek/Schütze, ZPO, § 883 Rn. 19 f.; Gruber in Münchener Kommentar zur ZPO, § 883 Rn. 14 ff., § 888 Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 28.10.2009 - 3 U 46/09

    Herausgabe eines Alten- und Pflegeheims: Anforderungen an einen Klageantrag auf

    Die Herausgabe eines bewohnten Alten- und Pflegeheims ist, wie auch bereits höchstrichterlich geklärt wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 14.02.2003 - IXa ZB 10/03, BGH-Rp 2003, 707 = ZMR 2004, 734), nach § 885 ZPO zu vollstrecken, indem der Schuldner aus dem Besitz zu setzen und der Gläubiger in den Besitz einzuweisen ist.

    Er ist allerdings keineswegs überflüssig, weil es insoweit - ebenso wie etwa bei den Bauunterlagen für ein Hausgrundstück (vgl. dazu Palandt/Ellenberger, BGB, 68. Aufl., § 97 Rdn. 11, m.w.N.) - nicht um Zubehör der vollstreckungsunterworfenen unbeweglichen Sache geht, das nach der Rechtsprechung des BGH, Beschl. v. 14.02.2003 - IXa ZB 10/03, juris-Rdn. 7 (BGH-Rp 2003, 707 = ZMR 2004, 734) bereits ohne besondere Erwähnung im Titel der Vollstreckungsmaßnahme unterliegt.

  • OLG Brandenburg, 22.07.2009 - 3 U 122/08

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, Prozessführungsermächtigung

    Die Auffassung, wonach der auf Herausgabe einer unbeweglichen Sache lautende Titel auch ohne Räumung vollstreckt werden kann, steht im Einklang mit der inzwischen gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschl. v. 14.02.2003 - IXa ZB 10/03, BGH-Rp 2003, 707 = ZMR 2004, 734; ferner dazu BGH, Beschl. v. 17.11.2005 - I ZB 45/05, NZM 2006, 149 = ZMR 2006, 199; Beschl. v. 10.08.2006 - I ZB 135/05, NZM 2006, 817 = BGH-Rp 2006, 1439).

    Hier geht es insbesondere darum, ob die Beklagte auch die Herausgabe des Zubehörs der Immobilie schuldet, das - nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschl. v. 14.02.2003 - IXa ZB 10/03, BGH-Rp 2003, 707 = ZMR 2004, 734, juris-Rdn. 7) - ohne weiteres der Zwangsvollstreckung unterliegt, selbst wenn es im Titel nicht gesondert erwähnt wird.

  • BGH, 06.06.2013 - I ZB 78/11

    Berichtigung eines Beschlusses

    c) Dieser Beurteilung steht der Beschluss des IXa-Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2003 (IXa ZB 10/03, DGVZ 2003, 88, Rn. 7 ff.) nicht entgegen.
  • LG Berlin, 22.07.2005 - 81 T 599/05
    Insbesondere kann sich nach Ansicht der Kammer jene Auffassung nicht auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2003 ­ IX a ZB 10/03 ­ stützen, der einen anders gelagerten Fall der Gewerberaummiete betrifft.
  • AG Berlin-Lichtenberg, 08.11.2004 - 34 M 8095/04
  • AG Berlin-Wedding, 12.07.2004 - 35 M 8075/04

    Abhängigkeit der Durchführung eines Vollstreckungsauftrages von der Einzahlung

  • AG Berlin-Wedding, 12.07.2004 - 36 M 8059/04
  • AG Hanau, 20.06.2005 - 80 M 3560/05
  • AG Lörrach, 27.04.2005 - 1 M 1174/05

    Kostenvorschusspflicht des Räumungsgläubigers vor Zwangsräumung einer Wohnung:

  • LG Potsdam, 28.11.2005 - 5 T 656/05

    Räumung eines Geschäftslokals durch den Gerichtsvollzieher: Vom Gläubiger zu

  • AG Leer, 18.03.2005 - 13a M 798/05

    Umfang eines Kostenvorschusses für die Durchführung eines

  • AG Berlin-Lichtenberg, 31.08.2005 - 34 M 8059/05

    Räumungsvollstreckung: Beschränkung des Vollstreckungsauftrags auf die

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