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   VGH Baden-Württemberg, 09.03.2006 - DL 16 S 4/06   

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VGH Baden-Württemberg, 09.03.2006 - DL 16 S 4/06 (https://dejure.org/2006,10619)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.03.2006 - DL 16 S 4/06 (https://dejure.org/2006,10619)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. März 2006 - DL 16 S 4/06 (https://dejure.org/2006,10619)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Disziplinarmaß bei sexuellem Missbrauch von Kindern durch einen Polizeibeamten während des Verkehrserziehungsunterrichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Disziplinarverfahren wegen eines Dienstvergehens; Kernbereichsversagen eines Polizeibeamten im sittlichen Bereich; Sexueller Missbrauch von Kindern bzw. Schutzbefohlenen im Rahmen eines Verkehrserziehungsunterrichts; Berufung gegen das Disziplinarmaß

  • Judicialis

    LBG § 71 Abs. 1; ; LBG § 73 Satz 3; ; LDO § 5 Abs. 1; ; LDO § 10

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarrecht (Beamter und Richter): Disziplinarmaß, Polizeibeamter, Sexueller Missbrauch von Kindern bzw. Schutzbefohlenen, Sittliche Verfehlungen, Verkehrserziehungsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 709
  • DÖV 2006, 750 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1991 - D 17 S 5/91

    Zur Entfernung aus dem Dienst; hier: Körperverletzung im Amt durch einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2006 - DL 16 S 4/06
    Insbesondere seien Sachverhalt und Gründe des von der Disziplinarkammer herangezogenen Urteils des Verwaltungsgerichtshofs vom 30.09.1991 - D 17 S 5/91 - mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.

    Dass in Fällen der hier in Rede stehenden Art "regelmäßig" auf die Höchstmaßnahme zu erkennen wäre, lässt sich auch weder dem Urteil des Senats vom 30.09.1991 - D 17 S 5/91 - noch einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10.03.1999 - 6d A 255/98.O - entnehmen, wonach eine Körperverletzung im Amt durch einen Polizeibeamten "regelmäßig" zu dessen Entfernung aus dem Dienst führt.

    Dies bedeutet indessen nur, dass die Höchstmaßnahme in einem solchen Fall grundsätzlich in Betracht zu ziehen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.09.1991, a.a.O.; Schütz/Schmiemann, DiszR 4. A. Teil C Rn. 53).

  • BVerwG, 08.07.1987 - 1 D 141.86

    Disziplinarrechtliche Bewertung sexuellen Missbrauchs von Kindern und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2006 - DL 16 S 4/06
    Stets ist aber unabhängig von der generellen Eignung derartiger Delikte, Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Täters zu beeinträchtigen, auf die konkreten Umstände des Einzelfalles abgestellt worden, die für die Disziplinarmaßnahme allein entscheidend sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.07.1987, BVerwGE 83, 303, Urt. v. 24.02.1999 - BVerwG 1 D 72.97 -).

    Hinzu kommt, worauf auch das Verwaltungsgericht abgehoben hat, dass der - bislang untadelige (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.07.1981, a.a.O., S. 233) und auch gut beurteilte (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.07.1981, a.a.O., S. 234) - Beamte, sich mit gewissem Erfolg einer Therapie unterzogen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.07.1987, a.a.O.; Urt. v. 24.08.1993 - BVerwG 1 D 40.92 -) und ihm sein Versagen nicht zuletzt auch aufgrund im Privatleben eingetretener Konsequenzen vor Augen geführt wurde; auch war der Beamte seinerzeit geständig (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.08.1993, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1999 - 6d A 1332/98
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2006 - DL 16 S 4/06
    Danach ist für die disziplinare Ahndung zunächst entscheidend, dass das - wenn auch in 16 Einzelfällen dokumentierte - Fehlverhalten im Hinblick auf das Eigengewicht bzw. die Intensität der Einzelverfehlungen eindeutig dem unteren bzw. sogar untersten Bereich überhaupt denkbarer Fälle sexuellen Missbrauchs zugeordnet werden kann (vgl. hierzu OVG NW, Urt. v. 17.03.1999 - 6d A 1332/98.O); auch das Amtsgericht hatte insoweit jeweils minderschwere Fälle angenommen und lediglich auf eine Geldstrafe erkannt.

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht für Verfehlungen im unteren Bereich denkbarer Begehungsformen eine Gehaltskürzung für ausreichend erachtet (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.12.1981 - BVerwG 1 D 91.80 - ebenso BDiG, Urt. v. 10.06.1999 - III VL 9/99 - ; OVG NW, Urt. v. 17.03.1999, a.a.O. ).

  • BVerwG, 19.06.1996 - 2 WD 3.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen bei sexuellem Mißbrauch eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2006 - DL 16 S 4/06
    Eine derartige Regelrechtsprechung - wie es sie bei Lehrern (vgl. die st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. etwa Urt. v. 25.03.1996 - D 17 S 20/95 -, Urt. v. 16.10.2000 - D 17 S 13/00 -, Urt. v. 18.06.2001, ESVGH 51, 229, Urt. v. 07.07.2005 - DL 17 S 14/04 - auch OVG Rh.-Pf., Urt. v. 22.10.2002 - 3 A 11064/02.OVG - OVG NW, Beschl. v. 29.08.2001 - 6d A 2641/01.O -) und auch bei Bundeswehrsoldaten mit Vorgesetztenfunktion (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.06.1996, BVerwGE 103, 349, Urt. v. 29.01.1991, BVerwGE 93, 30) in der Tat gibt - existiert bei Polizeibeamten nicht (vgl. hierzu die Rspr. des BVerwG zu sittlichen Verfehlungen von Bahnbeamten im Zugbegleitdienst, die vor dem 01.04.1992 nebenamtliche Bahnpolizeibeamte waren, Nachw. im Urt. v. 22.05.1996, Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 6; anders wohl noch Urt. v. 27.03.1984 - BVerwG 1 D 126.83 -: grundsätzlich nicht mehr tragbar).

    Anhaltspunkte für den vom Verwaltungsgericht zugebilligten (klassischen) Milderungsgrund der "einmaligen persönlichkeitsfremden Gelegenheitstat" (vgl. hierzu Claussen/Janzen, BDO 8. A. 1996, Einl. D. Rn. 4d; ausführlich Fischer, DÖD 1988, 283 ff.; BVerwG, Urt. v. 19.06.1996, a.a.O.) vermag der Senat allerdings nicht zu erkennen, nachdem für den Beamten alltägliche Situationen in Rede standen, er sich während eines Zeitraums von 6 Wochen an insgesamt vier verschiedenen Unterrichtstagen immer wieder an verschiedenen Schülerinnen verging, ohne dass ersichtlich wäre, dass er aufgrund eines plötzlich von außen auf seinen Willen wirkenden Ereignisses versagt hätte (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 21.05.1975, BVerwGE 53, 47 ).

  • BVerwG, 22.07.1981 - 1 D 41.80

    Unzuchtshandlungen an Kindern - Bemessung der Disziplinarmaßnahme -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2006 - DL 16 S 4/06
    Ausgehend davon ist bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme auch hier auf die konkreten - erschwerenden wie mildernden - Umstände des Einzelfalls abzustellen, wobei das disziplinare Gewicht insbesondere von der Intensität des sexuellen Missbrauchs (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 22.07.1981, BVerwGE 73, 231), dem seelischen und körperlichen Schaden des bzw. der Opfer, von der persönlichen Situation des Täters sowie der Auswirkung auf den dienstlichen Bereich abhängt (vgl. Claussen/Janzen, BDR - RÜ - 9. A. 2001, Vorbem. zu A 14, S. 133).

    Hinzu kommt, worauf auch das Verwaltungsgericht abgehoben hat, dass der - bislang untadelige (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.07.1981, a.a.O., S. 233) und auch gut beurteilte (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.07.1981, a.a.O., S. 234) - Beamte, sich mit gewissem Erfolg einer Therapie unterzogen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.07.1987, a.a.O.; Urt. v. 24.08.1993 - BVerwG 1 D 40.92 -) und ihm sein Versagen nicht zuletzt auch aufgrund im Privatleben eingetretener Konsequenzen vor Augen geführt wurde; auch war der Beamte seinerzeit geständig (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.08.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97

    Außerdienstliches Dienstvergehen eines Beamten; Ansehensverlust eines Beamten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2006 - DL 16 S 4/06
    Stets ist aber unabhängig von der generellen Eignung derartiger Delikte, Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Täters zu beeinträchtigen, auf die konkreten Umstände des Einzelfalles abgestellt worden, die für die Disziplinarmaßnahme allein entscheidend sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.07.1987, BVerwGE 83, 303, Urt. v. 24.02.1999 - BVerwG 1 D 72.97 -).
  • OVG Thüringen, 29.09.2005 - 8 DO 330/02

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Entfernung eines Polizeibeamten aus dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2006 - DL 16 S 4/06
    Wenn danach auch durchaus mildernde Umstände vorlagen, die für eine Gehaltskürzung sprächen, fällt andererseits doch erschwerend ins Gewicht, dass der Beamte die - zudem vorsätzlichen - Verfehlungen als uniformierter Polizeibeamter (vgl. hierzu OVG NW, Urt. v. 4.3.1992 - 6d A 2772/91.0 - DiszS NW, Urt. v. 21.10.1960 - V 15/60 - ThürOVG, Urt. v. 29.09.2005 - 8 DO 330/02 -), als der er in besonderem Maße zur Wahrung des Rechts verpflichtet war, sowie im Rahmen des Verkehrserziehungsunterrichts an einer Schule beging, wobei ihn eine besondere Verantwortung gegenüber den ihm anvertrauten Schülerinnen, namentlich solchen einer Förderschule, traf (vgl. OVG NW, Urt. v. 11.12.2001, DÖD 2002, 153 betr. einen Sozialarbeiter des Jugendamtes).
  • BFH, 18.01.1962 - V 15/60
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2006 - DL 16 S 4/06
    Wenn danach auch durchaus mildernde Umstände vorlagen, die für eine Gehaltskürzung sprächen, fällt andererseits doch erschwerend ins Gewicht, dass der Beamte die - zudem vorsätzlichen - Verfehlungen als uniformierter Polizeibeamter (vgl. hierzu OVG NW, Urt. v. 4.3.1992 - 6d A 2772/91.0 - DiszS NW, Urt. v. 21.10.1960 - V 15/60 - ThürOVG, Urt. v. 29.09.2005 - 8 DO 330/02 -), als der er in besonderem Maße zur Wahrung des Rechts verpflichtet war, sowie im Rahmen des Verkehrserziehungsunterrichts an einer Schule beging, wobei ihn eine besondere Verantwortung gegenüber den ihm anvertrauten Schülerinnen, namentlich solchen einer Förderschule, traf (vgl. OVG NW, Urt. v. 11.12.2001, DÖD 2002, 153 betr. einen Sozialarbeiter des Jugendamtes).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 2 WD 18.90

    Soldat in Vorgesetztenstellung - Sexuelle Nötigung einer Minderjährigen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2006 - DL 16 S 4/06
    Eine derartige Regelrechtsprechung - wie es sie bei Lehrern (vgl. die st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. etwa Urt. v. 25.03.1996 - D 17 S 20/95 -, Urt. v. 16.10.2000 - D 17 S 13/00 -, Urt. v. 18.06.2001, ESVGH 51, 229, Urt. v. 07.07.2005 - DL 17 S 14/04 - auch OVG Rh.-Pf., Urt. v. 22.10.2002 - 3 A 11064/02.OVG - OVG NW, Beschl. v. 29.08.2001 - 6d A 2641/01.O -) und auch bei Bundeswehrsoldaten mit Vorgesetztenfunktion (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.06.1996, BVerwGE 103, 349, Urt. v. 29.01.1991, BVerwGE 93, 30) in der Tat gibt - existiert bei Polizeibeamten nicht (vgl. hierzu die Rspr. des BVerwG zu sittlichen Verfehlungen von Bahnbeamten im Zugbegleitdienst, die vor dem 01.04.1992 nebenamtliche Bahnpolizeibeamte waren, Nachw. im Urt. v. 22.05.1996, Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 6; anders wohl noch Urt. v. 27.03.1984 - BVerwG 1 D 126.83 -: grundsätzlich nicht mehr tragbar).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 3 A 11064/02

    Dienstentfernung eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.2006 - DL 16 S 4/06
    Eine derartige Regelrechtsprechung - wie es sie bei Lehrern (vgl. die st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. etwa Urt. v. 25.03.1996 - D 17 S 20/95 -, Urt. v. 16.10.2000 - D 17 S 13/00 -, Urt. v. 18.06.2001, ESVGH 51, 229, Urt. v. 07.07.2005 - DL 17 S 14/04 - auch OVG Rh.-Pf., Urt. v. 22.10.2002 - 3 A 11064/02.OVG - OVG NW, Beschl. v. 29.08.2001 - 6d A 2641/01.O -) und auch bei Bundeswehrsoldaten mit Vorgesetztenfunktion (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.06.1996, BVerwGE 103, 349, Urt. v. 29.01.1991, BVerwGE 93, 30) in der Tat gibt - existiert bei Polizeibeamten nicht (vgl. hierzu die Rspr. des BVerwG zu sittlichen Verfehlungen von Bahnbeamten im Zugbegleitdienst, die vor dem 01.04.1992 nebenamtliche Bahnpolizeibeamte waren, Nachw. im Urt. v. 22.05.1996, Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 6; anders wohl noch Urt. v. 27.03.1984 - BVerwG 1 D 126.83 -: grundsätzlich nicht mehr tragbar).
  • BVerwG, 21.05.1975 - I D 64.74

    Unzuchtshandlungen an Kindern - Disziplinarmaß

  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00

    Disziplinarverfahren - Verfassungsbeschwerde - Lehrer - Sexueller Mißbrauch -

  • BVerwG, 24.08.1993 - 1 D 40.92

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern -

  • BVerwG, 12.01.1982 - 1 D 4.81

    Berücksichtigung einer Straftat als Dienstvergehen - Gebotenes Maß einer

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1996 - D 17 S 20/95

    Dienstentfernung eines Lehrers wegen sexuellen Mißbrauchs von Schülern

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2001 - 6d A 2641/01

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahmen bei sexuellem Mißbrauch Schutzbefohlener durch

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2001 - D 17 S 2/01

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen sexueller Nötigung

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1999 - 6d A 255/98

    Polizeibeamter; Disziplinarmaßnahme; Körperverletzung im Amt

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2000 - D 17 S 13/00

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • BVerwG, 27.03.1984 - 1 D 126.83
  • BDiszG, 10.06.1999 - III VL 9/99
  • BVerwG, 08.12.1981 - 1 D 91.80

    Angemessenheit der Disziplinarmaßnahme gegen einen wegen Vornahme sexueller

  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 D 69.87

    Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - Amtlich anvertrautes Geld - Unterschlagung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2008 - DL 16 S 29/06

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

    Ob eine solche letztlich angemessen ist, setzt eine umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalles voraus (vgl. Senatsurt. v. 09.03.2006 - DL 16 S 4/06 -).

    Auch wenn der Beamte nur wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften und nicht wegen deren Verbreitung verurteilt worden sei und auch sonst keine Anhaltspunkte zu Tage getreten seien, dass er Solches getan haben könnte, so seien jedenfalls die festgestellten Vorgänge zwischen dem 19.04.2000 und 15.02.2001 von solchem Gewicht, dass - ausgehend von der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg im Urteil vom 09.03.2006 - DL 16 S 4/06 - ein weiterer Verbleib im öffentlichen Dienst und hier in der speziellen Funktion als Polizeibeamter auch ohne disziplinarische Vorbelastung untragbar sei.

    Weiter werde beanstandet, dass entgegen der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 09.03.2006 - DL 16 S 4/06) die Entfernung aus dem Dienst im Falle des Besitzes kinderpornographischer Schriften als Regelfall angesehen worden sei und hinsichtlich der Angemessenheitsprüfung keine umfassende Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles durchgeführt worden sei.

    Die strafrechtliche Verurteilung eines Polizisten im Zusammenhang mit kinderpornographischen Darstellungen führt allerdings nicht im Sinne einer Regelfolge zu einer Entlassung aus dem Dienst, vielmehr bedarf es einer umfassenden Würdigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles (vgl. m.w.N. Urteil des Senats vom 09.03.2006 - DL 16 S 4/06 -, Juris - etwas anderes gilt für Lehrer, deren dienstliche Kernpflichten insoweit in Frage stehen, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.07.2002 - DL 17 S 24/01; s. a. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21.02.2005 - 1 NDH M 10/04 -, NJW 2005, 1387; Urteil vom 04.09.2007 - 20 LD 14/06 -, Juris; zur gebotenen Einzelfallwürdigung auch Bayerischer VGH, Urteil vom 11.07.2007, a.a.O.; VG Freiburg, Urteil vom 02.02.2006 - DL 10 K 6/05).

  • VG Magdeburg, 05.06.2013 - 8 A 10/12

    Disziplinarrecht (Disziplinarklage); Entfernung

    In dem Urteil vom 09.03.2006 (DL 16 S 4/06; juris) führt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aus, dass ein sogenanntes Kernbereichsversagen eines Polizeibeamten im sittlichen Bereich noch nicht dazu führt, dass "regelmäßig" die Höchstmaßnahme zu verhängen wäre, geht aber auch davon aus, dass in diesen Fällen typischerweise die Entfernung in Betracht zu ziehen ist und nimmt eine Einzelfallbetrachtung vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen Verschaffung und Besitz

    Aus dem Urteil des Senats vom 09.03.2006 - DL 16 S 4/06 - (NVwZ-RR 2006, 709), auf das sich der Beamte beruft, kann dieser für sich schon deshalb nichts herleiten, weil diese Entscheidung keinen Lehrer betraf.
  • VG Berlin, 28.06.2012 - 80 K 18.12

    Bindung strafgerichtlicher Feststellungen für das Disziplinargericht; sexueller

    Die Fälle sexuellen Missbrauchs durch Beamte, bei denen die Rechtsprechung disziplinarisch geringere Maßnahmen, etwa Gehaltskürzungen für ausreichend erachtet hat, betreffen insbesondere Verfehlungen außerhalb des Dienstes ohne direkte körperliche Einwirkungen auf die Geschädigten, etwa exhibitionistische oder sexuelle Handlungen vor Kindern oder Jugendlichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1981 - 1 D 91.80 -, nach Juris; Bundesdisziplinargericht, Urteil vom 8. Juli 1987 - 1 D 141.86 -, BVerwGE 83, 303 ff.; Bundesdisziplinargericht, Urteil vom 10. Juni 1999 - III VL 9/99 -, nach Juris); zu einer Degradierung kam es in einem Fall (Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 9. März 2006 - DL 16 S 4/06 -, NVwZ 2006, 709 ff.), bei dem ein Polizeibeamter im Dienst während des Verkehrserziehungsunterrichts Kinder unsittlich berührte, allerdings nur flüchtig über der winterlichen Kleidung.
  • VG München, 30.01.2018 - M 13L DK 16.5723

    Disziplinarklage gegen Polizisten wegen Unterschlagung geringwertiger Sache

    Habe ein Beamter, wie der Beklagte, im Kernbereich der ihm obliegenden Pflichten derart schwer versagt, sei er im Regelfall für den öffentlichen Dienst untragbar geworden und sein Verbleib ist für den Dienstherrn und die Öffentlichkeit nicht länger zumutbar (vgl. BayVGH, U.v. 09.03.2006, Az: DL 16 S 4/06).
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