Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 25.06.1997 - 3 Wx 126/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 705
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 1090, 1093
Wohnungsrecht bei Mitbenutzung durch Eigentümer - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Kein Einheitsrecht aus beschr.-persönl. Dbkt. u. WohnR
Papierfundstellen
- Rpfleger 1997, 472
- DNotI-Report 1997, 206
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Saarbrücken, 09.07.1991 - 5 W 202/90
Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.1997 - 3 Wx 126/97
Als eine zulässige Möglichkeit hat sie auf den Beschluß des OLG Saarbrücken vom 09.07.1991 (Rpfleger 1992, S. 16) verwiesen.
- OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 20 W 450/05
Grundbuchverfahren: Berichtigungsanspruch auf Grund der Eintragung eines …
Ausgehend von diesen Grundsätzen ist festzustellen, dass das wesentliche Kriterium für die Abgrenzung zwischen einem Wohnrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach den §§ 1090-1092 und dem Wohnungsrecht nach § 1093 BGB darin besteht, dass der Eigentümer bzw. vorliegend die Erbbauberechtigte im Fall des § 1093 BGB von der Nutzung des Gebäudes/Gebäudeteiles ausgeschlossen ist ( OLG Düsseldorf Rpfleger 1997, 472;… Palandt/Bassenge: BGB, 65. Aufl., § 1093, Rdnr. 4;… Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rdnr. 1236). - OLG Hamm, 12.06.1997 - 15 W 206/97
Unbedenklichkeitsbescheinigung als Eintragungsvoraussetzung
B. Liegenschaftsrecht - Kein einheitliches Wohnungsrecht für mehrere nacheinander BerechtIgte (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 25.6. 1997 - 3 Wx 126/97 - mitgeteilt von Richter am OLG Dr. Johannes Schütz, Hünxe) BGB §§ 1090; 1093 Ein Wohnungsrecht des Inhalts, daß der Begünstigte berechtigt ist, ein Gebäude mit dem derzeitigen Eigentümer gemeinsam, im Falle dessen Vorversterbens vom Zeitpunkt des Todes an allein unter Ausschluß des neuen Eigentümers zu bewohnen, kann nicht als ein einheitliches Recht (beschränkte persönliche Dienstbarkeit) in das Grundbuch eingetragen werden.
Rechtsprechung
BGH, 17.06.1997 - XI ZR 119/96 |
Fehlender Kostenvorschuß
§ 878 BGB, rechtmäßige Zurückweisung des Eintragungsantrags, Eintragung nach Konkurseröffnung
Volltextveröffentlichungen (8)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 878, 1191
Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen und Zurückweisung des Eintragungsantrags - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Éintritt einer Verfügungsbeschränkung nach Zurückweisung des Antrags auf Eintragung der Grundschuld - Aufhebung der Zurückweisung und Eintragung der Grundschuld nach Eintritt der Verfügungsbeschränkung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Keine Schutzwirkung nach § 878 BGB bei Zurückweisung eines unvollständigen Eintragungsantrags und nachträglicher Verfügungsbeschränkung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 878, § 1191
Rechtsfolgen nachträglich eingetretener Verfügungsbeschränkungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 878, 1191
Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen und Zurückweisung des Eintragungsantrags - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Schutzwirkung des § 878 BGB bei Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen nach Zurückweisung des Eintragungsantrags und Eintritt der Verfügungsbeschränkung
Papierfundstellen
- BGHZ 136, 87
- NJW 1997, 2751
- ZIP 1997, 1585
- MDR 1997, 1014
- DNotZ 1998, 283
- NJ 1998, 141
- WM 1997, 1745
- DB 1997, 2530
- Rpfleger 1998, 16
- JR 1998, 234
- DNotI-Report 1997, 206
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 10.11.1982 - BReg. 2 Z 91/82
Verteilung des Betrages der Forderung auf die einzelnen Grundstücke und …
Auszug aus BGH, 17.06.1997 - XI ZR 119/96
a) Der Bundesgerichtshof hat lediglich entschieden, daß sich die Rangstellung eines Eintragungsantrags nach Zurückweisung und deren Aufhebung aufgrund neuer Tatsachen nach dem Zeitpunkt bestimmt, in dem die Erinnerung (Beschwerde) beim Grundbuchamt eingeht (BGHZ 27, 310, 316 f.; s. auch BayObLG Rpfleger 1983, 101 f.; LG Köln MittRhNotK 1985, 216, 217).Durch die Zurückweisung ist der Eintragungsantrag erledigt im Sinne von § 17 GBO (BGHZ 45, 186, 191; BayObLG Rpfleger 1983, 101).
Wenn die Aufhebung auf neuem Vorbringen beruht, wird die Erinnerung im Rahmen des § 17 GBO und hinsichtlich der Ranganwartschaft nach einhelliger Meinung wie ein neu gestellter Antrag behandelt (BGHZ 27, 310, 317; BayObLG Rpfleger 1983, 101 f.; LG Köln MittRhNotK 1985, 216, 217;… Demharter, GBO 22. Aufl. § 18 Rdn. 17, § 74 Rdn. 12, 13).
- BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58
Zwangshypothek und Zwischenverfügung
Auszug aus BGH, 17.06.1997 - XI ZR 119/96
a) Der Bundesgerichtshof hat lediglich entschieden, daß sich die Rangstellung eines Eintragungsantrags nach Zurückweisung und deren Aufhebung aufgrund neuer Tatsachen nach dem Zeitpunkt bestimmt, in dem die Erinnerung (Beschwerde) beim Grundbuchamt eingeht (BGHZ 27, 310, 316 f.; s. auch BayObLG Rpfleger 1983, 101 f.; LG Köln MittRhNotK 1985, 216, 217).Wenn die Aufhebung auf neuem Vorbringen beruht, wird die Erinnerung im Rahmen des § 17 GBO und hinsichtlich der Ranganwartschaft nach einhelliger Meinung wie ein neu gestellter Antrag behandelt (BGHZ 27, 310, 317; BayObLG Rpfleger 1983, 101 f.; LG Köln MittRhNotK 1985, 216, 217;… Demharter, GBO 22. Aufl. § 18 Rdn. 17, § 74 Rdn. 12, 13).
- BGH, 31.05.1988 - IX ZR 103/87
Beitritt eines Gläubigers zum Zwangsversteigerungsverfahren
Auszug aus BGH, 17.06.1997 - XI ZR 119/96
Die von der Revision angeführten Zitate (BGH, Urteil vom 31. Mai 1988 - IX ZR 103/87, NJW-RR 1988, 1274, 1275 = WM 1988, 1388, 1390 und RGRK/Augustin, BGB 12. Aufl. § 878 Rdn. 1) belegen ihre Einschätzung nicht.aa) § 878 BGB macht eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß die Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Verfügung bis zu deren Vollendung durch die Eintragung im Grundbuch gegeben sein müssen, eine vorher eintretende Verfügungsbeschränkung also das Wirksamwerden der Verfügung hindert (BGH, Urteil vom 31. Mai 1988 - IX ZR 103/87, WM 1988, 1388, 1389 f.; OLG Celle NJW 1953, 945).
- BGH, 17.04.1953 - V ZB 5/53
Eintragung einer Zwangshypothek. Konkurs
Auszug aus BGH, 17.06.1997 - XI ZR 119/96
a) § 878 BGB wurde geschaffen, weil sich die zur Rechtsbegründung erforderliche Eintragung, deren Zeitpunkt nach der Stellung des Eintragungsantrags nicht mehr vom Handeln der Beteiligten abhängt, mitunter verzögert und die Beteiligten gegen einen hierdurch drohenden Nachteil für den Fall der Verfügungsbeschränkung des Berechtigten geschützt werden sollten (Motive zum BGB Bd. III S. 190 ff.; s. auch BGHZ 9, 250, 252 f.; RGZ 135, 378, 381 f.). - BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63
Schutz der Rechtsposition des Auflassungsempfängers
Auszug aus BGH, 17.06.1997 - XI ZR 119/96
Durch die Zurückweisung ist der Eintragungsantrag erledigt im Sinne von § 17 GBO (BGHZ 45, 186, 191; BayObLG Rpfleger 1983, 101). - RG, 07.03.1932 - VI 447/31
1. Zum Begriff des Berechtigten in § 878 BGB. Findet diese Vorschrift Anwendung, …
Auszug aus BGH, 17.06.1997 - XI ZR 119/96
a) § 878 BGB wurde geschaffen, weil sich die zur Rechtsbegründung erforderliche Eintragung, deren Zeitpunkt nach der Stellung des Eintragungsantrags nicht mehr vom Handeln der Beteiligten abhängt, mitunter verzögert und die Beteiligten gegen einen hierdurch drohenden Nachteil für den Fall der Verfügungsbeschränkung des Berechtigten geschützt werden sollten (Motive zum BGB Bd. III S. 190 ff.; s. auch BGHZ 9, 250, 252 f.; RGZ 135, 378, 381 f.). - OLG Brandenburg, 24.11.1994 - 5 W 48/94
Rechtsgeschäfte des Grundstücksverwalters
Auszug aus BGH, 17.06.1997 - XI ZR 119/96
Für eine restriktive Handhabung bietet das Gesetz deshalb bei Ergänzung des Antrags vor Zurückweisung keinen greifbaren Ansatz (vgl. LG Nürnberg-Fürth MittBayNot 1978, 216, 217; s. auch OLG Brandenburg VIZ 1995, 365, 366 f.).
- OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 325/18
Beschwerde gegen einen zurückgewiesenen Antrag auf rechtsändernde Eintragung
Mit der rechtmäßigen Zurückweisung eines Eintragungsantrags, dessen Vollzug von der - nicht geleisteten - Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht worden war, endet die Schutzwirkung des § 878 BGB; im Falle einer nachträglichen Verfügungsbeschränkung des Bestellers kann deshalb eine vom Begünstigten eingelegte Beschwerde nicht mehr wegen neuer Tatsachen zum Vollzug des Antrags führen (Anschluss an BGHZ 136, 87).Die Schutzwirkung des § 878 BGB endet damit (BGHZ 136, 87 ff.;… Demharter § 13 Rn. 10).
Da inzwischen der Beteiligten zu 1 die Verfügungsbefugnis über die zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstände entzogen ist, könnte deshalb der auf die Bewilligungen vom 4.8.2014 gestützte Vollzugsantrag vom 5.8.2014 selbst dann nicht mehr erfolgreich sein, wenn der angeforderte Kostenvorschuss - verspätet - bezahlt würde (BGHZ 136, 87 ff.) und dies als neue Tatsache (§ 74 GBO) in das Verfahren eingeführt würde.
Dem Vollzug steht entgegen, dass die aufgrund Insolvenzeröffnung nicht mehr gegebene Bewilligungsbefugnis der Beteiligten zu 1 von Amts wegen zu berücksichtigen ist, nachdem die Fiktion des § 878 BGB bei einer erst nach rechtmäßiger Antragszurückweisung erfolgten Beseitigung von Eintragungshindernissen - etwa durch nachträgliche Zahlung des Kostenvorschusses (…Kössinger in Bauer/Schaub § 19 Rn. 42) -nicht fortbesteht (BGHZ 136, 87 ff.).
Weder kann die Beteiligte zu 1 die Aushändigung einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift der Bewilligung verlangen (§ 80 Abs. 1 InsO) noch wäre die Urkunde nach rechtmäßiger Antragszurückweisung taugliche Eintragungsgrundlage für eine auf neue Umstände gestützte Beschwerde (BGHZ 136, 87 ff.;… Kössinger in Bauer/Schaub § 19 Rn. 42).
- KG, 06.01.2023 - 1 W 394/22
Begründung von Wohnungseigentum bedarf einer Genehmigung
Sie ist der Ansicht, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 1997 - XI ZR 119/96 - (BGHZ 136, 87) sei auf die vorliegende Konstellation nicht zu übertragen.Die Schutzwirkung des § 878 BGB endet jedoch mit rechtmäßiger (rechtfehlerfreier) Zurückweisung des Eintragungsantrags (BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - XI ZR 119/96 -, BGHZ 136, 87).
Dies ergibt sich aus dem Sinn und Zweck des § 878 BGB, der Systematik des Gesetzes und aus Erwägungen der Rechtssicherheit (BGHZ 136, 87).
Der Bundesgerichtshof hat mit Recht ausgeführt, die Rechtssicherheit gebiete die Gleichbehandlung von Zurückweisungen im Rahmen des § 878 BGB und bei Rangstreitigkeiten (BGHZ 136, 87), zumal auch beide Problemlagen in einem Beschwerdeverfahren gleichzeitig auftreten können.
- KG, 15.07.2022 - 1 W 258/22
Wohnungseigentumsrecht: Verteilung der Miteigentumsanteile in der …
Die Schutzwirkung des § 878 BGB endet nur bei rechtmäßiger Zurückweisung des Eintragungsantrags (BGHZ 136, 87, 91).
- OLG Köln, 11.12.1998 - 6 U 46/98
Unwirksamkeit einer pauschalen Entgeltklausel für die Bearbeitung der Pfändung …
Jede Entgeltregelung, die sich nicht auf eine solche Leistung stützt, sondern die Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten des Verwenders abzuwälzen versucht, stellt somit eine Abweichung von wesentlichen Rechtsvorschriften dar und verstößt gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG (BGHZ 114/330 ##blob##lt;335##blob##gt;; BGHZ 124/254 ##blob##lt; 260##blob##gt;; BGH NJW 1997/2751 ##blob##lt;2753##blob##gt;; BGH NJW 1998/309 ##blob##lt;310##blob##gt;, jeweils mit weit. Nachw.). - KG, 04.05.2017 - 1 W 173/17
Wohnungsgrundbuchsache: Fortsetzung des Eintragungsverfahrens nach Beseitigung …
c) Verfügungsbeschränkungen sind zu beachten, wenn der Eigentümer nach rechtmäßiger Zurückweisung seines Antrags auf Eintragung im Grundbuch in der Verfügung beschränkt wird und die spätere Aufhebung der Zurückweisung im Beschwerdeweg auf neuen Tatsachen, vgl. § 74 GBO, beruht (BGH, NJW 1997, 2751). - KG, 27.06.2022 - 1 W 122/22
Grundbuchamt: Zwischenverfügung bei einem Antrag auf Eintragung der Aufteilung …
Jedoch muss die Zurückweisung auch rechtmäßig erfolgt sein (BGHZ 136, 87, 91). - KG, 14.06.2022 - 1 W 122/22
Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung
Jedoch musss die Zurückweisung auch rechtmäßig erfolgt sein (BGHZ 136, 87, 91).