Rechtsprechung
| BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Zeitschriftenfundstellen
- DNotZ 1972, 500
- WM 1972, 313
Wird zitiert von ... (26)
- BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80
Testamentsauslegung und Formvorschriften
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments
In einem solchen Fall ist in der Regel anzunehmen, daß der Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt hat, denn es kann nicht unterstellt werden, daß er überhaupt keinen Erben berufen will (BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG FamRZ 1992, 862/864).Vielmehr kann die Auslegung ergeben, daß nur einer oder einzelne der bedachten Personen zu Erben eingesetzt sind, während den anderen lediglich Vermächtnisse zugewendet sind (BGHZ DNotZ 1972, 500).
- OLG Karlsruhe, 13.06.2002 - 9 U 177/01
Erbverzicht: Erstreckung eines Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrages auf …
Nach der Rechtsprechung des BGH ( BGH DNotZ 1972, 500) ist, wenn nicht sonstige gegenteilige Umstände vorliegen, davon auszugehen, dass der Verzicht den gänzlichen Wegfall der künftigen Erbenstellung bedeuten sollte, d.h., dass die Beklagte nicht nur als gesetzliche Erbin ausscheiden wollte (§ 2346 BGB), sondern dass auch zu ihren Gunsten etwa noch bestehende Verfügungen von Todes wegen als nicht erfolgt gelten sollten (§ 2352 BGB).Sofern nicht bereits durch den Erbverzichtvertrag auf eine eventuelle vorangegangene Erbeinsetzung verzichtet wäre, wäre jedenfalls durch diesen Vertrag von dem Erblasser die testamentarische Erbeinsetzung gemäß §§ 2521, 2232 BGB aufgehoben worden ( BGH DNotZ 1972, 500).
- OLG München, 27.08.2009 - 23 U 3098/06
Testamentsauslegung: Zuwendung fast der gesamten Vermögensgegenstände des …
55 Hat der Erblasser praktisch über sein gesamtes Vermögen verfügt, so kommt entgegen der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB eine Erbeinsetzung der mit einzelnen Gegenständen oder Vermögensgruppen bedachten Personen in Betracht, weil nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser überhaupt keinen Erben berufen wollte (BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG NJW-RR 1995, 1096).Dann hat er nämlich verschieden hohe Erbquoten grundsätzlich in Kauf genommen (BGH NJW-RR 1990, 391, 392; BGH DNotZ 1972, 500).
- BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80
Zweck der Testamentsform
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.01.2000 - IV ZR 157/98
Abgrenzung von Vermächtnis und Erbeinsetzung
Das kann etwa dann der Fall sein, wenn der Erblasser sein Vermögen vollständig den einzelnen Vermögensgegenständen nach verteilt hat, wenn er dem Bedachten die Gegenstände zugewendet hat, die nach seiner Vorstellung das Hauptvermögen bilden, oder nur Vermächtnisnehmer vorhanden wären und nicht anzunehmen ist, daß der Erblasser überhaupt keine Erben berufen und seine Verwandten oder seinen Ehegatten als gesetzliche Erben ausschließen wollte (BGH, Urteile vom 19. Januar 1972 - IV ZR 1208/68 - DNotZ 1972, 500 und vom 22. März 1972 - IV ZR 134/70 - FamRZ 1972, 561 unter 3;… MünchKomm/Schlichting, 3. Aufl. § 2087 Rdn. 6 ff.). - BGH, 13.05.1981 - V BLw 32/80 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- KG, 05.10.2006 - 1 W 146/06
Handelsregisterverfahren: Nachweis der Rechtsnachfolge nach einem verstorbenen …
Denn es ist nicht anzunehmen, dass ein Erblasser überhaupt keinen Erben bestimmen wollte (vgl. BGH DNotz 1972, 500; BayObLG NJW-RR 1999, 1021;… Palandt/Edenhofer, aaO, § 2087 Rn. 3). - BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00
Testament - Ausschließlich Gegenstände zugewendet
Obwohl alle Beteiligten im Testament als Erben bezeichnet sind, konnte das Landgericht im Wege der Auslegung auch zu dem Ergebnis kommen, dass nur eine der bedachten Personen zum Erben eingesetzt ist, während den anderen lediglich Vermächtnisse zugewendet sind (vgl. BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; 1999, 59/60; 1999, 1392/1394;… Palandt/ Edenhofer aaO § 2087 Rn. 3). - OLG Zweibrücken, 06.10.1997 - 3 W 166/97
BGB § 133, § 2209, § 2247, § 2361, § 2368
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 1557/98
Verjährung des Pflichtteilsanspruchs - Auslegung eines Schriftstücks als …
- BayObLG, 04.04.2002 - 1Z BR 19/01
Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei mehreren Bedachten
- OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95
Fehlerhaftes gemeinschaftliches Testament
- BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98
Auslegung eines Testaments
- BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02
Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis
- OLG Köln, 19.04.2007 - 2 Wx 2/07
- BGH, 23.05.1984 - IVa ZR 185/82
Auslegung der Zuwendung einzelner Nachlaßgegenstände
- BayObLG, 15.05.1998 - 1Z BR 22/98
Auslegung eines Testaments
- BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98
Auslegung eines Testaments
- BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 102/98
Erbeinsetzung durch Zuwendung der wertmäßig wesentlichen Vermögensgegenstände
- BayObLG, 14.04.2000 - 1Z BR 36/00
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
- OLG Frankfurt, 30.06.1993 - 20 W 201/93
BGB §§ 133, 2346, 2352
- BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97
Berücksichtigung des dem Vorbescheid entsprechenden Erbscheinsantrages durch …
- BayObLG, 01.07.1998 - 1Z BR 21/98
Auslegung eines Berliner Testaments ohne Bestimmung von Erbquoten für die Kinder …
- BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94
Auslegung eines Testaments
- BGH, 13.05.1981 - V BLw 1/81
