Rechtsprechung
   BGH, 26.03.1973 - NotZ 7/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,8452
BGH, 26.03.1973 - NotZ 7/72 (https://dejure.org/1973,8452)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1973 - NotZ 7/72 (https://dejure.org/1973,8452)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1973 - NotZ 7/72 (https://dejure.org/1973,8452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,8452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines weiteren Notars im Amtsgerichtsbezirk Flensburg - Abhängigkeit der Ernennung eines Rechtsanwalts zum Notar von der Erfüllung von Wartezeiten

Papierfundstellen

  • DNotZ 1974, 755
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69

    Eignung zum Notar (§ 6 BNotO)

    Auszug aus BGH, 26.03.1973 - NotZ 7/72
    Der Begriff der "Persönlichkeit" in § 6 BNotO umfaßt alle inneren und äußeren Eigenschaften einer Person, wie sie sich insbesondere in ihrem äußeren Verhalten offenbaren (BGHZ 53, 95, 100).

    Im Rahmen der Prüfung nach § 6 BNotO muß auf den die Bundesnotarordnung tragenden Gedanken der "Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege" Rücksicht genommen werden (BGHZ 53, 95, 98/99).

    Auf die darauf bezüglichen Rechtsgedanken, die der Senat in seinen Entscheidungen BGHZ 38, 347, 356 und 53, 95, 99/100 entwickelt hat, kommt es hier nicht an.

  • BGH, 05.11.1962 - NotZ 10/62

    Wartezeit für die Bestellung als Notar

    Auszug aus BGH, 26.03.1973 - NotZ 7/72
    Einmal wird durch sie erreicht, daß von vornherein - jedenfalls grundsätzlich, von besonderen Bedürfnisfällen abgesehen - aus der großen Zahl der Rechtsanwälte nur so viele für die Ernennung zum Notar in Betracht gezogen werden müssen, daß in etwa den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege Rechnung getragen wird (§ 4 Abs. 1 BNotO; vgl. hierzu BGHZ 38, 221, 224/225).
  • BGH, 17.12.1962 - NotZ 8/62

    Blinder kann nicht Notar werden

    Auszug aus BGH, 26.03.1973 - NotZ 7/72
    Auf die darauf bezüglichen Rechtsgedanken, die der Senat in seinen Entscheidungen BGHZ 38, 347, 356 und 53, 95, 99/100 entwickelt hat, kommt es hier nicht an.
  • BGH, 15.02.1971 - NotSt (Brfg) 1/70

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar - Verbuchung von anvertrauten Geldern -

    Auszug aus BGH, 26.03.1973 - NotZ 7/72
    Außerdem sind für einen Notar die Fähigkeit und der Wille unerläßlich, "peinliche Genauigkeit und Sorgfalt bei der Betreuung fremder Vermögenswerte" (Senatsurteil vom 15. Februar 1971, NotSt(Brfg) 1/70 - DNotZ 1972, 551, 554 [BGH 15.02.1971 - NotSt (Brfg) 1/70] -) anzuwenden.
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 33/92

    Eignung eines Bewerbers zum Anwaltsnotar

    Da der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (§ 1 BNotO) wichtige und schwierige Aufgaben zu erfüllen hat, darf der anzulegende Maßstab an die zu fordernden persönlichen Eigenschaften eines Notarbewerbers nicht zu milde sein (st. Rspr. des Senats, z.B. Beschluß vom 26. März 1973 - NotZ 7/72 = DNotZ 1974, 755; Beschluß vom 2. Juli 1984 aaO S. 501; Beschluß vom 9. Mai 1988 aaO).

    Wenn die Justizverwaltung bei der pflichtgemäßen Prüfung aller Umstände begründete Zweifel daran hat, ob der Bewerber diese Eigenschaften besitzt, darf sie ihn nicht oder noch nicht zum Notar bestellen (st. Rspr. des Senats, z.B. Beschluß vom 26. März 1973 aaO; Beschluß vom 2. Juli 1984 aaO; Beschluß vom 9. Mai 1988 aaO; Beschluß vom 29. Juli 1991 aaO; Beschluß vom 13. Juli 1992 aaO; Beschluß vom 2. August 1993 aaO).

  • BGH, 11.12.1978 - NotZ 2/78

    Voraussetzung der Bestellung zum Notar

    Dabei umfaßt der Begriff der "Persönlichkeit" nicht nur die inneren charakterlichen Eigenschaften einer Person, sondern alle inneren und äußeren Eigenschaften, wie sie sich insbesondere in ihrem äußeren Verhalten offenbaren (BGHZ 38, 347, 356; 53, 95, 100; Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1970 - NotZ 10/69 = DNotZ 72, 310 und vom 26. März 1973 - NotZ 7/72 = DNotZ 1974, 755; Seybold/Hornig Rdn. 4; Arndt Anm. II 2 je zu § 6 BNotO).

    Deswegen darf der anzuwendende Maßstab an die zu fordernden persönlichen Eigenschaften eines Notarbewerbers nicht zu milde sein (Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 1971 - NotZ 3/71 = DNotZ 1972, 313 und vom 26. März 1973 a.a.O.).

  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 1/04

    Eignung eines Notarbewerbers bei zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht

    Verbleiben berechtigte Zweifel an der Eignung, hat die Bestellung zu unterbleiben (Beschl. v. 26. März 1973, NotZ 7/72, DNotZ 1974, 755, 756; v. 18. September 1995, NotZ 30/94, NJW-RR 1996, 311).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht