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   BGH, 10.03.1978 - V ZR 67/76   

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https://dejure.org/1978,1665
BGH, 10.03.1978 - V ZR 67/76 (https://dejure.org/1978,1665)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1978 - V ZR 67/76 (https://dejure.org/1978,1665)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1978 - V ZR 67/76 (https://dejure.org/1978,1665)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entstehen eines Zinsanspruchs bei Erschwerungen einer Finanzierungsmöglichkeit - Bestehen eines Zinsanspruchs bei Verletzung eigener Vertragspflichten durch den Anspruchsteller - Bestehen von Ansprüchen bei Verletzung der eigenen Vertragstreue - Bestehen eines engen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1482 (Ls.)
  • MDR 1979, 41
  • DNotZ 1978, 478
  • WM 1978, 902
  • DB 1978, 2260
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.02.1960 - VIII CB 16.60

    Wirkungslosigkeit eines Räumungsurteils auf Grund einer wohnungsbehördlichen

    Auszug aus BGH, 10.03.1978 - V ZR 67/76
    Es ist anerkannten Rechts, daß es gegen Treu und Glauben verstoßen kann, wenn jemand die eigene Vertragspflicht verletzt und trotzdem von seinem Vertragspartner (uneingeschränkte) Erfüllung des Vertrages verlangt (vgl. etwa BGH Urteil vom 19. November 1959, VIII ZR 115/58, WM 1960, 110 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1971 - VII ZR 3/69

    Rechtsfolgen der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus BGH, 10.03.1978 - V ZR 67/76
    Ob der Zinsanspruch ohne weiteres schon deswegen unbegründet ist, weil dem Beklagten während des maßgeblichen Zeitraums (1. April bis 31. Dezember 1970) ein Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB zustand (vgl. etwa BGH Urteil vom 14. Januar 1971, VII ZR 3/69, NJW 1971, 615; BGH Urteil vom 27. Februar 1974, VIII ZR 206/72, WM 1974, 470), braucht nicht entschieden zu werden, weil hier besondere Umstände vorliegen, die aus einem anderen Grunde der Entstehung des Zinsanspruchs entgegenstehen.
  • BGH, 27.02.1974 - VIII ZR 206/72

    Konsequenzen des Bestehens von Einreden auf den Verzugseintritt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 10.03.1978 - V ZR 67/76
    Ob der Zinsanspruch ohne weiteres schon deswegen unbegründet ist, weil dem Beklagten während des maßgeblichen Zeitraums (1. April bis 31. Dezember 1970) ein Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB zustand (vgl. etwa BGH Urteil vom 14. Januar 1971, VII ZR 3/69, NJW 1971, 615; BGH Urteil vom 27. Februar 1974, VIII ZR 206/72, WM 1974, 470), braucht nicht entschieden zu werden, weil hier besondere Umstände vorliegen, die aus einem anderen Grunde der Entstehung des Zinsanspruchs entgegenstehen.
  • BGH, 19.11.1959 - VIII ZR 115/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.03.1978 - V ZR 67/76
    Es ist anerkannten Rechts, daß es gegen Treu und Glauben verstoßen kann, wenn jemand die eigene Vertragspflicht verletzt und trotzdem von seinem Vertragspartner (uneingeschränkte) Erfüllung des Vertrages verlangt (vgl. etwa BGH Urteil vom 19. November 1959, VIII ZR 115/58, WM 1960, 110 m.w.N.).
  • BGH, 20.12.1996 - V ZR 277/95

    Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Falle anfänglichen

    Da die Beklagte ihrer Nebenpflicht, das gesamte Kaufgrundstück zur Finanzierung belasten zu lassen, nicht nachkommen konnte, würde es Treu und Glauben widersprechen, vom Kläger eine Vorleistung zu verlangen (vgl. auch Senatsurt. v. 10. März 1978, V ZR 67/76, WM 1978, 902).

    Bis zu diesem Zeitpunkt steht der Entstehung eines Zinsanspruchs nach Treu und Glauben die Tatsache entgegen, daß die Beklagte ihrerseits ihre Vertragspflicht verletzt hat, und zwar ein solche Pflicht, die im inneren Zusammenhang mit der Zahlungspflicht des Klägers steht (vgl. auch Senatsurt. v. 10. März 1978, V ZR 67/76, WM 1978, 902).

  • BGH, 26.11.2004 - V ZR 90/04

    Voraussetzungen einer Entschädigung für die Nutzung eines ehemaligen

    Eine Berufung auf den eigenen Anspruch ist dem Gläubiger ferner dann nach Treu und Glauben verwehrt, wenn der Anspruch auf einem erheblichen Verstoß des Gläubigers gegen Pflichten beruht, die in einem inneren Zusammenhang mit seinem Anspruch stehen (BGHZ 92, 396, 403; Senat, Urt. v. 10. März 1978, V ZR 67/76, DNotZ 1978, 478, 479; OLG Nürnberg, NJW 1972, 2270, 2271; AnwaltKomm-BGB/Krebs, § 242 Rdn. 26; Jauernig/Vollkommer aaO; MünchKomm-BGB/Roth, aaO, § 242 Rdn. 288).
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2010 - 7 U 159/09

    Urkundenprozess: Bindungswirkung eines Vorbehaltsurteils bei Zurückweisung eines

    Das gilt insbesondere bei groben Vertragsverletzungen (vgl. etwa BGH, NJW 2008, 1148, 1150), aber auch bei der Ausübung vertragswidrig erworbener Rechte (dazu BGH, NJW-RR 2005, 873, 875) und dann, wenn die beiderseitigen Pflichtverletzungen in einem inneren Zusammenhang stehen (dazu BGH, MDR 1979, 41).

    Das ist mit Treu und Glauben nicht vereinbar (vgl. BGH, MDR 1979, 41, aber auch OLG Bremen, NJW 1968, 1139).

  • OLG Hamm, 25.06.2009 - 4 U 8/09

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung einer Marke; Berechnung nach der

    Mit dem in BGH NJW 1978, 1482 entschiedenen Fall, in dem der Bundesgerichtshof bereits das Entstehen eines Zinsanspruches nach Treu und Glauben wegen einer Vertragsuntreue des Berechtigten verneint hatte, ist der vorliegende Fall nicht zu vergleichen.
  • BGH, 07.10.1983 - V ZR 261/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Annahme eines Angebots bei vollständig

    Aus dieser Sachlage ergibt sich auch ohne weiteres ein innerer Zusammenhang zwischen den beiderseitigen Pflichtverletzungen, wie dies für den Ausschluß eines Rücktrittsrechts wegen eigener Vertragsuntreue weiter zu verlangen ist (Senatsurteil vom 10. März 1978, V ZR 67/76, WM 1978, 902).
  • OLG Hamm, 22.02.1988 - 22 U 239/87

    Anspruch auf Entschädigung für die Nutzung einer gekauften Eigentumswohnung vor

    Die Gegenansicht (Soergel-Huber, § 452 BGB Rdnr. 6; ihm folgend Münchener Kommentar Westermann, § 452 BGB Rdnr. 3 und Palandt-Heinrichs, § 452 BGB Anm. 1b), die es für ausgeschlossen hält, daß der Gesetzgeber eine Pflicht zur Verzinsung nicht fälliger oder einredebehafteter Forderungen habe schaffen wollen, verkennt den klaren Wortlaut des § 452 BGB, der gerade nur für den Fall der Stundung diese Zinspflicht entfallen lassen will (die von den Klägern zitierte Entscheidung BGH NJW 1978, 1482 betrifft nicht das Problem der Voraussetzungen des § 452 BGB, sondern behandelt die Frage, ob die Geltendmachung der Zinsen aus § 452 BGB rechtsmißbräuchlich sein kann).
  • OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 7 U 79/02

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Fälligkeitszinses im Zusammenhang mit einem

    Die an die fehlende Eigentümerstellung des Verkäufers anknüpfende Unmöglichkeit einer Nebenpflicht zur Ermöglichung der Belastung des gesamten Kaufgrundstücks mit Grundpfandrechten, wie sie auch im vorliegenden Fall zwischen den Parteien in § 12 des Vertrages vom 18.10.1991 vereinbart worden ist, mag zwar eine Vorleistungspflicht des Grundstückskäufers hinsichtlich der Kaufpreiszahlung entfallen lassen, wenn die Belastungsvollmacht gerade deshalb erteilt worden ist, um dem Käufer die Möglichkeit zu einer Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu verschaffen (diese Konstellation liegt den Entscheidungen des BGH vom 10.03.1978 - NJW 1978, 1482 - und vom 20.12.1996 - NJW 1997, 938 ff. - zugrunde).
  • OLG Schleswig, 18.05.1995 - 2 U 55/94

    Anspruch des Verkäufers auf die auf einem Notaranderkonto aufgelaufenen Zinsen

    Das ist sogar bei gesonderter vertraglicher Vereinbarung einer § 452 BGB entsprechenden Verzinsung anerkannt (BGH NJW 1978, 1482).
  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 164/80

    Räumung und Herausgabe eines Hofes; Löschung einer Auflassungsvormerkung;

    Die die mangelnde Zahlungsfähigkeit der Beklagten begründenden Umstände könnten allerdings, was auch das Berufungsgericht erwogen hat, unter dem Gesichtspunkt von Bedeutung sein, ob etwa ein eigenes vertragswidriges Verhalten der Klägerin es ihr nach Treu und Glauben verwehrte, aus ausgebliebenen Zahlungen der Beklagten Rechte nach § 326 BGB herzuleiten (vgl. dazu etwa Senatsurteil vom 26. Oktober 1973, V ZR 204/71 m.w.N., LM § 326 (C) Nr. 4 = NJW 1974, 36; zum Grundsatz auch Senatsurteil vom 10. März 1978, V ZR 67/76, WM 1978, 902).
  • BGH, 25.09.1981 - V ZR 29/79

    Bestehen eines Auflassungsanspruchs - Frage der Wirksamkeit des Kaufvertrages,

    Die Entscheidung stellt sich auch nicht etwa, wie die Revisionserwiderung meint, schon im Hinblick auf das Senatsurteil vom 10. März 1978, V ZR 67/76, WM 1978, 902, als richtig dar (§ 563 ZPO).
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