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   BGH, 23.02.1979 - V ZR 171/77   

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BGH, 23.02.1979 - V ZR 171/77 (https://dejure.org/1979,1179)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1979 - V ZR 171/77 (https://dejure.org/1979,1179)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1979 - V ZR 171/77 (https://dejure.org/1979,1179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Vollmacht zur Grundstücksübertragung - Anwendung der Formvorschriften auf Vollmachten - Vorwegnahme des Grundstücksübertragungsvertrages durch Vollmachterteilung - Freistellung von der Einschränkung beim sog. Insichgeschäft

  • opinioiuris.de

    Vollmacht zur Übertragung eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2306
  • MDR 1979, 653
  • DNotZ 1979, 684
  • DB 1979, 1226
  • JR 1979, 367
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.05.1965 - V ZR 156/64

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung - Beurkundung einer Auflassungsvollmacht -

    Auszug aus BGH, 23.02.1979 - V ZR 171/77
    Es kommt deshalb darauf an, ob hier der von der Rechtsprechung zugelassene weitere Ausnahmefall vorliegt, daß zwar die Vollmacht rechtlich widerrufen werden kann, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte und nach der Vorstellung des Vollmachtgebers auch eingetreten ist wie durch Abschluß des formbedürftigen Hauptvertrages, die Vollmacht also den damit in Wahrheit bereits gewollten Grundstückstibertragungsvertrag nur verdeckt (Senatsurteile vom 13. November 1964, V ZR 179/62, WM 1965, 107; vom 21. Mai 1965, V ZR 156/64, WM 1965, 1006; vom 11. Oktober 1974, V ZR 25/73, LM Nr. 2 zu § 121 BGB).

    Zweckmäßigkeitsgründe dieser Art rechtfertigen keinen zwingenden Schluß auf eine gewollte Bindungswirkung der Vollmacht (Senatsurteil WM 1965, 1006, 1007).

    Das wiederum könnte ein erhebliches Indiz dafür sein, daß sich der Erblasser an die Vollmacht unwiderruflich binden wollte und auch gebunden glaubte (vgl. Senatsurteil WM 1965, 1006).

  • BGH, 11.07.1952 - V ZR 80/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.02.1979 - V ZR 171/77
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nach ständiger Rechtsprechung für den Fall einer unwiderruflichen Vollmacht zur Veräußerung oder zum Erwerb von Grundstücken (vgl. die Senatsurteile vom 22. April 1966, V ZR 164/63, WM 1966, 761 und vom 11. Juli 1952, V ZR 80/52, DNotZ 1952, 477 = NJW 1952, 1210 mit zustimmender Anm. von Grussendorf).
  • BGH, 13.11.1964 - V ZR 179/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.02.1979 - V ZR 171/77
    Es kommt deshalb darauf an, ob hier der von der Rechtsprechung zugelassene weitere Ausnahmefall vorliegt, daß zwar die Vollmacht rechtlich widerrufen werden kann, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte und nach der Vorstellung des Vollmachtgebers auch eingetreten ist wie durch Abschluß des formbedürftigen Hauptvertrages, die Vollmacht also den damit in Wahrheit bereits gewollten Grundstückstibertragungsvertrag nur verdeckt (Senatsurteile vom 13. November 1964, V ZR 179/62, WM 1965, 107; vom 21. Mai 1965, V ZR 156/64, WM 1965, 1006; vom 11. Oktober 1974, V ZR 25/73, LM Nr. 2 zu § 121 BGB).
  • BGH, 22.04.1966 - V ZR 164/63

    Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung für eine in einer Vereinbarung

    Auszug aus BGH, 23.02.1979 - V ZR 171/77
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nach ständiger Rechtsprechung für den Fall einer unwiderruflichen Vollmacht zur Veräußerung oder zum Erwerb von Grundstücken (vgl. die Senatsurteile vom 22. April 1966, V ZR 164/63, WM 1966, 761 und vom 11. Juli 1952, V ZR 80/52, DNotZ 1952, 477 = NJW 1952, 1210 mit zustimmender Anm. von Grussendorf).
  • BGH, 11.10.1974 - V ZR 25/73

    Voraussetzungen der Rückbeziehung der Zustellung auf den Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 23.02.1979 - V ZR 171/77
    Es kommt deshalb darauf an, ob hier der von der Rechtsprechung zugelassene weitere Ausnahmefall vorliegt, daß zwar die Vollmacht rechtlich widerrufen werden kann, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte und nach der Vorstellung des Vollmachtgebers auch eingetreten ist wie durch Abschluß des formbedürftigen Hauptvertrages, die Vollmacht also den damit in Wahrheit bereits gewollten Grundstückstibertragungsvertrag nur verdeckt (Senatsurteile vom 13. November 1964, V ZR 179/62, WM 1965, 107; vom 21. Mai 1965, V ZR 156/64, WM 1965, 1006; vom 11. Oktober 1974, V ZR 25/73, LM Nr. 2 zu § 121 BGB).
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muß eine entsprechende Vollmacht trotz der Vorschrift des § 167 Abs. 2 BGB notariell beurkundet sein, wenn die erteilte Rechtsmacht unwiderruflich sein soll (BGH, Urt. v. 11. Juli 1952 - V ZR 80/52, NJW 1952, 1210, 1211; v. 22. April 1966 - V ZR 164/63, WM 1966, 761; v. 23. Februar 1979 - V ZR 171/77, NJW 1979, 2306).

    Kann die Vollmacht zwar widerrufen werden, tritt aber nach der Vorstellung des Vollmachtgebers schon eine tatsächliche Bindungswirkung ein, weil das Rechtsgeschäft ausschließlich den Interessen des Bevollmächtigten dient und ihm die Möglichkeit eröffnet, unverzüglich die erteilte Vollmacht zu seinen Gunsten zu verwerten, bejaht die höchstrichterliche Rechtsprechung die Formbedürftigkeit ebenfalls (BGH, Urt. v. 21. Mai 1965 - V ZR 156/64, WM 1965, 1006, 1007; v. 23. Februar 1979, aaO S. 2306 f).

    Im Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts waren die höchstrichterlichen Entscheidungen, die für das richtige Verständnis des § 766 Satz 1 BGB sowie der §§ 126, 167 BGB Bedeutung haben, längst ergangen (vgl. BGH, Urt. v. 21. Mai 1965 - V ZR 156/64, WM 1965, 1006, 1007; v. 23. Februar 1979 - V ZR 171/77, NJW 1979, 2306).

  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

    Eine Ausnahme gilt nach ständiger Rechtsprechung zwar für den Fall einer unwiderruflichen Vollmacht zur Veräußerung oder zum Erwerb von Grundstücken (Senat, Urteil vom 11. Juli 1952 - V ZR 80/52, NJW 1952, 1210, 1211; Urteil vom 22. April 1966 - V ZR 164/63, WM 1966, 761; Urteil vom 23. Februar 1979 - V ZR 171/77, NJW 1979, 2306).
  • OLG Celle, 16.08.2019 - 18 W 33/19

    Beurkundungsbedürftigkeit widerruflicher General- und Vorsorgevollmacht

    Ferner rechtfertigen Zweckmäßigkeitserwägungen allein, etwa um einem schon kranken Erblasser weitere Mühen zu ersparen, keinen zwingenden Schluss auf eine gewollte Bindungswirkung der Vollmacht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1979 - V ZR 171/77 -, Rn. 11 - 13, juris).
  • OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 3 U 131/10

    Immobilienverkauf: Formbedürftigkeit einer Vollmacht

    Der Grundsatz der Formfreiheit der Vollmacht gilt allerdings nicht ausnahmslos (s. etwa BGHZ 132, S. 119; BGH, NJW 1979, S. 2306).

    Insbesondere führt die Unwiderruflichkeit einer Vollmacht zur Formbedürftigkeit (s. etwa BGH, NJW 1979, S. 2306); allerdings ist bei fehlenden gegenteiligen Anhaltspunkten eine Vollmacht in der Regel jederzeit widerruflich (Ellenberger in Palandt, aaO, § 168, Rn. 5; Grziwotz in Erman, aaO, Rn. 35).

    Formbedürftig ist auch eine widerrufliche Vollmacht dann, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Bindung des Vollmachtgebers bedeutet (BGHZ 132, S. 119; BGH, NJW 1979, S. 2306; Grüneberg in Palandt, aaO, § 311b, Rn. 21).

  • BayObLG, 09.07.1980 - BReg. 2 Z 39/80

    Zur Formbedürftigkeit einer Vollmacht

    Dies ist anzunehmen, wenn die Vollmacht entweder unwiderruflich ist oder zwar widerruflich ist, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte und nach der Vorstellung des Vollmachtgebers auch eingetreten ist wie durch Abschluß des formbedürftigen Hauptvertrags, die Vollmacht mithin den damit in Wahrheit bereits gewollten Grundstücksübertragungsvertrag lediglich verdeckt (BGH NJW 1979, 2306 f., DNotZ 1966, 92 ff., jew. m. weit. Rspr.- Nachw.; KEHE § 20 Rdnr. 89; Haegele Rdnr. 1951; MünchKomm. § 167 Rdnrn. 19 ff., § 313 Rdnr. 42; Staudinger BGB 12. Aufl. § 313 Rdnrn. 114 ff.; BGB - RGRK 12. Aufl. § 167 Rdnr. 5, § 313 Rdnrn. 54 ff.; Soergel BGB 11. Aufl. § 167 Rdnr. 9; Palandt BGB 39. Aufl. § 313 Anm. 6 b, c, jew. m. Nachw.; vgl. auch BayObLGZ 1954, 225 /234).

    Anders als in dem der Entscheidung BGH NJW 1979, 2306 zugrunde liegenden Fall ist mithin eine Beschränkung auf die beiden hier infrage stehenden Grundstücke von vornherein nicht gegeben.

    aaO); sie ist vielmehr auch in einem solchen Fall - je nach Lage sich hieraus aufgrund des der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses eine tatsächliche Bindung des Vollmachtgebers an die Vollmacht ergibt, was bei dem bloßen Entschluß, die Vollmacht nicht zu widerrufen, pocht nicht der Fall ist (BGH NJW 1979, 2306 /2307).

    Daß die Beteiligte tatsächlich von ihrer Widerrufsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, ist - wie bereits ausgeführt - nicht entscheidend (vgl. BGH NJW 1979, 2306 /2307).

  • OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00

    Muss Vollmacht zum Grundstückskauf beurkundet werden?

    Nach der Rechtsprechung des BGH gilt weiterhin eine Ausnahme für den Fall einer unwiderruflichen Vollmacht zur Veräußerung und zum Erwerb von Grundstücken (NJW 1979, 2306).

    Er erweitert nur den Umfang der Vertretungsmacht, bindet aber den Vollmachtgeber nicht stärker an die Vollmacht als bei Anwendung des § 181 BGB (BGH, NJW 1979, 2306).

  • OLG Zweibrücken, 22.01.1999 - 3 W 246/98

    Nachweis von Eintragungsunterlagen im Grundbuchverfahren durch von ausländischem

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  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 15 W 61/05

    Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die

    Dies ist anzunehmen, wenn die Vollmacht entweder unwiderruflich erteilt ist oder zwar widerruflich ist, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte und nach der Vorstellung des Vollmachtgebers auch eingetreten ist wie durch Abschluß des formbedürftigen Hauptvertrages selbst (BGH NJW 1979, 2306; NJW 1985, 730; BayObLG DNotZ 1981, 567; KG OLGZ 1985, 184, 185 f.).
  • OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00

    Beurkundung einer Bevollmächtigung zum Grundstücksverkauf

    Nach der Rechtsprechung des BGH gilt weiterhin eine Ausnahme für den Fall einer unwiderruflichen Vollmacht zur Veräußerung und zum Erwerb von Grundstücken (NJW 1979, 2306).

    Er erweitert nur den Umfang der Vertretungsmacht, bindet aber den Vollmachtgeber nicht stärker an die Vollmacht als bei Anwendung des § 181 BGB (BGH, NJW 1979, 2306).

  • OLG Brandenburg, 28.01.2010 - 5 U 48/09

    Grundstückskaufvertrag: Rücktritt wegen fehlender vereinbarter Beschaffenheit;

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt allerdings für den Fall einer unwiderruflichen Vollmacht zur Veräußerung oder zum Erwerb von Grundstücken (vgl. BGH NJW 1979, 2306; Palandt/Ellenberger, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 22.03.2017 - 4 U 79/16

    Darlehensvertrag: Beurkundungspflicht aufgrund einer dem Darlehensgeber

  • KG, 15.01.1985 - 1 W 475/84

    Formbedürftigkeit einer Abschluß- und Auflassungsvollmacht; Formerfordernis der

  • OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10

    Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit des Erwerbs von Eigentumswohnungen

  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84

    Eintragung zweier Rückauflassungsansprüche

  • BFH, 28.03.2007 - II R 57/05

    GrESt; Verwirklichung des Erwerbsvorgangs

  • BayObLG, 17.05.1984 - BReg. 2 Z 31/84

    Form des Nachweises der Unrichtigkeit des Grundbuchs

  • OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 142/10

    Rechte am Nachlass; Nachlassspaltung; Formbedürftigkeit der Vollmacht zum Verkauf

  • BGH, 16.10.1996 - IV ZR 347/95

    Erbteilsübertragungsvollmacht

  • LAG Hamburg, 03.11.2017 - 6 TaBV 5/17

    Zugang von Zustimmungsverweigerungen beim Arbeitgeber - Versäumung der

  • FG Köln, 17.08.2004 - 5 K 892/03

    Grunderwerbsteuer; Bemessung

  • OLG Dresden, 24.08.1995 - 7 U 146/95

    Zustimmung zur Grundbuchberichtigung; Wirksamkeit einer Vollmacht zur Übertragung

  • LG Köln, 12.02.2001 - 89 T 2/01

    Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot durch Gesellschafterbeschluss

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