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   BGH, 22.10.1979 - NotZ 3/79   

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https://dejure.org/1979,2686
BGH, 22.10.1979 - NotZ 3/79 (https://dejure.org/1979,2686)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1979 - NotZ 3/79 (https://dejure.org/1979,2686)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79 (https://dejure.org/1979,2686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ermessen der Landesjustizverwaltung bei der Errichtung neuer Notarstellen - Prüfung des Bedarfs an neuen Notarstellen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 227
  • DNotZ 1980, 177
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 5/76

    Notwendigkeit neuer Notarstellen

    Auszug aus BGH, 22.10.1979 - NotZ 3/79
    Zur Errichtung neuer Nurnotarstellen (im Anschluß an BGHZ 67, 348; 73, 54).

    Es genügt, wenn vor der Anordnung der Präsident der zuständigen Notarkammer gehört worden ist und der Antragsteller im Laufe des gerichtlichen Verfahrens die Grundlagen für die Auffassung des Antragsgegners, es bestehe ein Bedürfnis auf Errichtung einer weiteren Notarstelle, in einer Weise erfahren hat, die ihm die Nachprüfung der Anordnung auf Ermessensfehler ermöglicht (BGHZ 67, 348, 352).

    Der Fall liegt tatsächlich und rechtlich anders als der vom Senat in BGHZ 67, 348 entschiedene.

    Es dürfen aber nicht so viele Notarstellen geschaffen werden, wie gerade noch lebensfähig sind (BGHZ 67, 348, 353; 73, 54, 57).

    Andererseits soll sie nach Möglichkeit nicht mehr Notarstellen schaffen, als der zu erwartende Geschäftsanfall erfordert (BGHZ 67, 348, 353 m.w.N.; 73, 54, 56/57).

    Kein Notar hat ein Recht darauf, daß ihm der von ihm gewonnene Klientenstamm unverändert erhalten bleibt und ihm Konkurrenten ferngehalten werden (Senatsbeschluß BGHZ 67, 348, 351 mit Nachweisen auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

  • BGH, 11.12.1978 - NotZ 5/78

    Errichtung neuer Notarstellen

    Auszug aus BGH, 22.10.1979 - NotZ 3/79
    Zur Errichtung neuer Nurnotarstellen (im Anschluß an BGHZ 67, 348; 73, 54).

    Es dürfen aber nicht so viele Notarstellen geschaffen werden, wie gerade noch lebensfähig sind (BGHZ 67, 348, 353; 73, 54, 57).

    Sie können auch andere Kriterien wählen und mehrere miteinander verknüpfen (BGHZ 73, 54, 58).

    Andererseits soll sie nach Möglichkeit nicht mehr Notarstellen schaffen, als der zu erwartende Geschäftsanfall erfordert (BGHZ 67, 348, 353 m.w.N.; 73, 54, 56/57).

  • BGH, 30.11.1964 - NotZ 4/64

    Gesuch um Bestellung zum Anwaltsnotar - Voraussetzungen für die Bestellung von

    Auszug aus BGH, 22.10.1979 - NotZ 3/79
    Fehlt es an Richtlinien oder sind diese unvollständig, muß auch sonst die Frage, wie viele Notare bestellt werden, aufgrund der Verhältnisse des Einzelfalles nach pflichtmäßigem Ermessen entschieden werden (Senatsbeschluß vom 30. November 1964 - NotZ 4/64 = DNotZ 1965, 183 für die Bestellung von Anwaltsnotaren).
  • BGH, 21.06.1965 - NotZ 2/65

    Genehmigung zur Übernahme einer entgeltlichen Nebenbeschäftigung - Betätigung

    Auszug aus BGH, 22.10.1979 - NotZ 3/79
    Damit ist es der Landesjustizverwaltung nicht in zu weitgehendem, weil nicht meßbarem und daher von den Betroffenen auch nicht vorhersehbarem oder berechenbarem Umfang überlassen, die Grenzen für die Berufsausübung der Notare zu bestimmen, wie der Antragsteller(unter Berufung auf den Senatsbeschluß NJW 1965, 1804 = DNotZ 1965, 621) irrig meint.
  • BGH, 21.03.1977 - NotZ 11/76

    Raumneuordnung und Notariatsverfassung

    Auszug aus BGH, 22.10.1979 - NotZ 3/79
    Die Justizverwaltung muß zwar im Bereich des Nurnotariats darauf bedacht sein, lebensfähige Notarstellen zu errichten und diese möglichst gleichbleibend leistungsstark zu halten (vgl. BGHZ 68, 252, 258).
  • BGH, 11.12.1978 - NotZ 3/78

    Enthebung vom Amt des Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden -

    Auszug aus BGH, 22.10.1979 - NotZ 3/79
    Das hat der Senat bereits entschieden (Beschluß vom 11. Dezember 1978 - NotZ 3/78 = DNotZ 1979, 373).
  • BGH, 21.08.2023 - NotZ(Brfg) 4/22

    Altersgrenze für Notare

    Das Bedürfnis der Rechtsuchenden nach notariellen Leistungen ist in erster Linie aus den bisher von den Notaren vorgenommenen Beurkundungsgeschäften zu entnehmen, wobei das Versorgungsbedürfnis im jeweiligen Amtsbereich (§ 10a BNotO) maßgebend ist (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79, DNotZ 1980, 177 [juris Rn. 15 f.]; Eschwey in Schippel/Eschwey, BNotO, 11. Aufl., § 4 Rn. 12 f.).

    (1) Im hauptberuflichen Notariat werden bei der Prognoseentscheidung, ob zusätzliche Notarstellen einzurichten sind, mit unterschiedlichen Gewichtungen zwischen 1.350 und 1.800 bereinigte Urkundsgeschäfte pro Jahr zugrunde gelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79, DNotZ 1980, 177 [juris Rn. 17, 30]; vom 22. März 2004 - NotZ 25/03, DNotZ 2004, 887 [juris Rn. 8]; Eschwey in Schippel/Eschwey, BNotO, 11. Aufl., § 4 Rn. 22 f. mwN).

  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 7/82

    Klage gegen die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leverkusen - Vornahme

    Die Bedeutung dieser Vorschrift liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats darin, daß die Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege das Ermessen der Landesjustizverwaltungen sachlich eingrenzen, mithin den Rahmen bilden, innerhalb dessen sich das Ermessen halten muß (vgl. BGHZ 67, 348, 350; 73, 54, 56; Beschlüsse vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79 = DNotZ 1980, 177; vom 5. Mai 1980 - NotZ 2/80 = DNotZ 1980, 704; vom 22. Juni 1981 - NotZ 5/81 = DNotZ 1982, 372, 373).

    Dabei ist zu beachten, daß nicht so viele Notarstellen geschaffen werden, wie gerade noch lebensfähig sind (BGHZ 67, 348, 353; 73, 54, 57; Beschluß vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79 = BNotZ 1980, 177; vgl. auch Beschluß vom 5. Mai 1980 - NotZ 5/80 = BNotZ 1980, 701).

    Andererseits sind die Landesjustizverwaltungen aber auch nicht gehalten, gerade die äußerste Grenze der Belastbarkeit eines Notars zum Kriterium dafür zu machen, ob Bedarf für eine weitere Notarstelle besteht (BGHZ 73, 54, 58; Senatsbeschluß DNotZ 1980, 177).

    Dieser Ausgangspunkt der Bedürfnisprüfung ist nicht zu beanstanden; denn die Anknüpfung an den durchschnittlichen Geschäftsanfall nach einer Richtzahl von 1.800 beruht auf einer durch langjährige Erfahrung gesicherten Erkenntnis (Senatsbeschlüsse DNotZ 1980, 177; 1980, 701).

    Richtig ist indessen, daß eine auf die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse ausgerichtete Bedürfnisprüfung - wie sie der Antragsgegner vornimmt - auch etwaige besondere Umstände berücksichtigen muß (Senatsbeschlüsse DNotZ 1980, 177; 1980, 701).

  • BGH, 07.08.2023 - NotZ(Brfg) 4/22
    Das Bedürfnis der Rechtsuchenden nach notariellen Leistungen ist in erster Linie aus den bisher von den Notaren vorgenommenen Beurkundungsgeschäften zu entnehmen, wobei das Versorgungsbedürfnis im jeweiligen Amtsbereich (§ 10a BNotO) maßgebend ist (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79, DNotZ 1980, 177 [juris Rn. 15 f.]; Eschwey in Schippel/Eschwey, BNotO, 11. Aufl., § 4 Rn. 12 f.).

    22 (1) Im hauptberuflichen Notariat werden bei der Prognoseentscheidung, ob zusätzliche Notarstellen einzurichten sind, mit unterschiedlichen Gewichtungen zwischen 1.350 und 1.800 bereinigte Urkundsgeschäfte pro Jahr zugrunde gelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79, DNotZ 1980, 177 [juris Rn. 17, 30]; vom 22. März 2004 - NotZ 25/03, DNotZ 2004, 887 [juris Rn. 8]; Eschwey in Schippel/Eschwey, BNotO, 11. Aufl., § 4 Rn. 22 f. mwN).

  • OLG Dresden, 09.02.2024 - Not 2/23
    (1) Dabei ist - entgegen der Auffassung des Klägers - das Versorgungsbedürfnis im jeweiligen Amtsbereich (§ 10a BNotO) maßgebend (BGH ZNotP 2023, 389; BGH DNotZ 1980, 177; Eschwey in Schippel/Eschwey, BNotO, 11. Aufl., § 4 Rn. 12 f.).

    Dahinstehen kann deshalb, ob bei dem weiteren Notar in M... auswärtige Geschäfte den berücksichtigungsfähigen Anteil von 10 % der gesamten Urkundsgeschäfte übersteigen und in diesem Maße abzuziehen wären (vgl. BGH DNotZ 1980, 177).

  • BGH, 20.07.2020 - NotZ(Brfg) 5/19

    Notarbestellung: Gleiche Prüfungsmaßstäbe für Bedürfnisprüfung

    Wie der Senat bereits früh entschieden hat (Senatsbeschluss vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79, DNotZ 1980, 177, 178, juris Rn. 16), muss, wenn es an Richtlinien fehlt oder diese unvollständig sind, die Frage, wie viele Notare bestellt werden, aufgrund der Verhältnisse des Einzelfalls nach pflichtmäßigem Ermessen entschieden werden.

    Da in der - auch jüngeren - Senatsrechtsprechung zudem geklärt ist, dass eine Verpflichtung der Verwaltung nicht besteht, sich durch Aufstellung von Richtlinien oder eine ständige Übung selbst zu binden (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2005 - NotZ 1/05, DNotZ 2005, 947, 951, juris Rn. 21), und dass bei Fehlen von Richtlinien die Bedürfnisprüfung gemäß § 4 BNotO aufgrund der Verhältnisse des Einzelfalls nach pflichtmäßigem Ermessen zu erfolgen hat (Senatsbeschluss vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79, DNotZ 1980, 177, 178, juris Rn. 16), ist entgegen der Ansicht der Klägerin nicht die Frage klärungsbedürftig, ob eine Entscheidung "von Fall zu Fall" heute noch den gesetzlichen Vorgaben des § 4 BNotO gerecht wird.

  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 31/97

    Berücksichtigung rückläufiger Geschäftszahlen im Rahmen eines

    a) Der Senat hat in Einzelfällen Unterlassungsanträge amtierender Notare gegen die Bestellung eines weiteren Notars in ihrem Amtsbereich als zulässig angesehen (vgl. BGHZ 67, 348 = DNotZ 1977, 180; BGHZ 73, 54 = DNotZ 1979, 688; Beschluß vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79 = DNotZ 1980, 177; Beschluß vom 25. Oktober 1982 - NotZ 7/82 = DNotZ 1983, 236).

    Die Entscheidung des Senats vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79 = DNotZ 1980, 177 ist nicht dahin zu verstehen, daß in jedem Fall solche Geschäfte nur mit einem Anteil von etwa 10 Prozent der gesamten Urkundsgeschäfte Berücksichtigung finden dürften.

  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 46/94

    Errichtung zusätzlicher Anwaltsnotarstellen

    Der Senat hat allerdings Unterlassungsanträge amtierender Notare gegen die Bestellung eines weiteren Notars in ihrem Amtsbereich als zulässig angesehen (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 67, 348 = DNotZ 1977, 180; v. 11.12.1978 - NotZ 5/78 = DNotZ 1979, 688; v. 22.10.1979 - NotZ 3/79 = DNotZ 1980, 177; v. 25.10.1982 - NotZ 7/82 = DNotZ 1983, 236; zustimmend Ronellenfitsch a.a.O., S. 85 und wohl auch Bohrer, Berufsrecht, Rdn. 264).
  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 7/01

    Unzulässigkeit der Wiederbesetzung einer Notarstelle aus wirtschaftlichen Gründen

    Diese untere Grenze bezieht sich auf Durchschnittszahlen im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk, von der jede Bedürfnisprüfung ausgehen muß (Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79 - LM Nr. 12 zu § 4 BNotO unter 3 c cc und Beschluß vom 22. Juni 1981 - NotZ 5/81 - DNotZ 1982, 372, 374).
  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 16/03

    Anfechtung einer Aufrechnungserklärung durch die Notarkasse; Wirksamkeit von

    Davon abgesehen übersieht der Antragsteller, daß das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz gemäß Art. 2 Abs. 3 Nr. 1 BayVwVfG nicht anwendbar ist, denn die Überprüfung der angegriffenen Entscheidungen erfolgt nicht im Verwaltungsrechtsweg (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 1978 - NotZ 3/78 - DNotZ 1979, 373, 375 und vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79 - DNotZ 1980, 177, 178; Arndt/Lerch/Sandkühler, aaO § 111 Rdn. 5).
  • BGH, 05.05.1980 - NotZ 5/80

    Zulassung von Notaren - Nurnotarstellen

    Der Senat hatte sich bereits in seinem Beschluß vom 22. Oktober 1979 - NotZ 3/79 = DNotZ 1980, 177 mit der Übung des Antragsgegners bei der Errichtung neuer Nurnotarstellen zu befassen, wie sie auch dem vorliegenden Fall zugrunde liegt.

    Eine Ermessensausübung, die - wie die des Antragsgegners - bei der Bedürfnisprüfung auf die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse abstellt, muß aber auch vorliegende besondere Umstände mit in ihre Erwägungen einbeziehen (Senatsbeschluß DNotZ 1980, 177).

  • BGH, 22.06.1981 - NotZ 5/81

    Ablehnung eines Antrags auf Bestellung zur Notarin - Rechtmäßigkeit eines

  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 17/96

    Antragsbefugnis eines Notars; Auferlegung einer Sprechstundenverpflichtung

  • BGH, 22.06.1981 - NotZ 2/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 19.01.1981 - NotZ 14/80

    Amtssitz eines Notars - Anwaltsnotar - Verlegung des Amtssitzes

  • BGH, 17.01.1983 - NotZ 19/82

    Erfordernis der Ableistung eines dreijährigen Notarassessordienstes - Recht des

  • BGH, 10.05.1982 - NotZ 12/81

    Antrag auf Bestellung zum Anwaltsnotar - Möglichkeiten der Abkürzung der noch

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