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   OLG Stuttgart, 29.06.1982 - 8 W 226/82   

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OLG Stuttgart, 29.06.1982 - 8 W 226/82 (https://dejure.org/1982,6769)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.06.1982 - 8 W 226/82 (https://dejure.org/1982,6769)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Juni 1982 - 8 W 226/82 (https://dejure.org/1982,6769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1983, 444 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.02.1974 - V ZR 103/73

    Eigentumsverhältnisse nach rechtmäßigem Überbau

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.1982 - 8 W 226/82
    Das Landgericht ist im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, daß die Begründung von Wohnungseigentum nicht möglich ist unter Einbeziehung eines Gebäudes, das im Wege des Eigengrenzüberbaus (s. hierzu und zum gestatteten Überbau insbesondere RGZ 160, 166, 177; BGHZ 62, 141 [= MittBayNot 1974, 140 ]; MünchKomm-Säcker, zu § 912 BGB, Rdnrn. 45 und 49 mwN.) auf das Nachbargrundstück hinübergebaut wurde.

    Dies ergibt sich allerdings nicht aus § 1 Abs. 4 WEG , da in den Fällen des gestatteten oder des Eigengrenzüberbaus der Überbau wesentlicher Bestandteil des Grundstückes wird, von dem aus auf das Nachbargrundstück hinübergebaut wurde ( BGHZ 62, 141 ).

    Denn die Frage, von wo aus übergebaut wurde, beantwortet sich in diesen Fällen nach den Absichten und wirtschaftlichen Interessen des Erbauers ( BGHZ 62, 141, 146).

  • BGH, 26.05.1982 - V ZB 8/81

    Erforderlichkeit eines Erbscheins zur Bezeugung des Nacherbfalls

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.1982 - 8 W 226/82
    a) Wird nach dem Tod des im Grundbuch eingetragenen Grundstückseigentümers die Berichtigung des Grundbuchs (Umschreibung auf den Erben) beantragt ( § 22 Abs. 1 GBO ), so kann der Nachweis der Erbfolge - von dem hier nicht gegebenen Sonderfall des § 35 Abs. 3 GBO abgesehen - grundsätzlich nur durch einen Erbschein geführt werden ( § 35 Abs. 1 Satz 1 GBO ; vgl. hierzu BGH Rpfleger 1982, 333/334[= MittBayNot 1983, 17 , in diesem Heft].
  • OLG Hamm, 02.10.1974 - 15 Wx 172/74
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.1982 - 8 W 226/82
    Allerdings sind mit dem Begriff "Garagenstellplatz" in § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG nur Stellplätze in geschlossenen Garagen gemeint, die ihrerseits insgesamt in sich abgeschlossene Räume darstellen (OLG Hamm Rpfleger 1975, 27 = DNotZ 1975, 108).
  • OLG Frankfurt, 26.04.1977 - 20 W 302/77

    Eigentum; Grundstück; Parkhaus; Stellplätze; Teileigentum; Teilungserklärung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.1982 - 8 W 226/82
    Das Grundbuchamt ist an die Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauordnungsamtes nicht gebunden, sondern hat die Frage der Abgeschlossenheit ( § 3 Abs. 2 WEG ) selbständig zu überprüfen (OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 312 = DNotZ 1977, 635 ).
  • RG, 30.03.1939 - V 121/38

    Wie sind die Rechtsverhältnisse an einem Gebäude zu beurteilen, wenn der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.1982 - 8 W 226/82
    Das Landgericht ist im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, daß die Begründung von Wohnungseigentum nicht möglich ist unter Einbeziehung eines Gebäudes, das im Wege des Eigengrenzüberbaus (s. hierzu und zum gestatteten Überbau insbesondere RGZ 160, 166, 177; BGHZ 62, 141 [= MittBayNot 1974, 140 ]; MünchKomm-Säcker, zu § 912 BGB, Rdnrn. 45 und 49 mwN.) auf das Nachbargrundstück hinübergebaut wurde.
  • OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11

    Bauträgervertrag: Eigentumserwerb eines über die Grenze gebauten

    Der Anwendung des § 912 BGB auf Wohnungseigentum stehen die vom 8. Zivilsenat des OLG Stuttgart geäußerten Bedenken (OLG Stuttgart DNotZ 1983, 444, jedoch überholt durch 8. Zivilsenat des OLG Stuttgart, Beschluss vom 5.07.2011, Az. 8 W 229/11) jedenfalls dann nicht entgegen, wenn wie hier der Überbau aus dem Aufteilungsplan ersichtlich ist.
  • OLG Hamm, 28.11.1983 - 15 W 172/83

    Bildung von Wohnungseigentum bei vorhandenemGrenzüberbau

    Hierbei soll nämlich das Sondereigentum nicht mit Miteigentum an mehreren Grundstücken verbunden werden, sondern nur mit dem Miteigentum an einem Grundstück, zu dem als wesentlicher Bestandteil der auf das Nachbargrundstück hinübergebaute Gebäudeteil gehören kann (OLG Stuttgart, Rpf leger 1982, 375[= MittBayNot 1983, 15 ]).
  • LG Nürnberg-Fürth, 09.05.1985 - 13 T 2571/85

    Abtretung des Auflassungsanspruchs einer Vor-GmbH

    Wird es im übrigen für zulässig erachtet, unter Einbeziehung eines in Ausübung einer Grunddienstbarkeit im Wege des Eigengrenzüberbaues auf das Nachbargrundstück hinübergebauten Gebäudes Wohnungseigentum auf einem fremden Grundstück zu begründen (OLG Stuttgart Rpfleger 1982, 375 = DNotZ 1983, 444), muß es einem Wohnungseigentümer erst recht gestattet sein, in Ausübung einer Grunddienstbarkeit mittels Betretens eines fremden Grundstückes eine Wohnungseigentumseinheit auf dem Grundstück zu erreichen, dessen Miteigentümer er ist.
  • LG Wuppertal, 16.04.1985 - 6 T 261/85

    Bestimmtheit der Geldleistung bei einer Reallast

    Wird es im übrigen für zulässig erachtet, unter Einbeziehung eines in Ausübung einer Grunddienstbarkeit im Wege des Eigengrenzüberbaues auf das Nachbargrundstück hinübergebauten Gebäudes Wohnungseigentum auf einem fremden Grundstück zu begründen (OLG Stuttgart Rpfleger 1982, 375 = DNotZ 1983, 444), muß es einem Wohnungseigentümer erst recht gestattet sein, in Ausübung einer Grunddienstbarkeit mittels Betretens eines fremden Grundstückes eine Wohnungseigentumseinheit auf dem Grundstück zu erreichen, dessen Miteigentümer er ist.
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