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   LG Dortmund, 17.03.1983 - 9 T 131/83   

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https://dejure.org/1983,5843
LG Dortmund, 17.03.1983 - 9 T 131/83 (https://dejure.org/1983,5843)
LG Dortmund, Entscheidung vom 17.03.1983 - 9 T 131/83 (https://dejure.org/1983,5843)
LG Dortmund, Entscheidung vom 17. März 1983 - 9 T 131/83 (https://dejure.org/1983,5843)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1984, 454 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2000 - 3 Wx 446/99

    Umschreibung der Vollstreckungsklausel zu Gunsten eines Kostenschuldners

    Vielmehr steht das Beitreibungsrecht nach § 154 KostO dem Notar nur persönlich zu, so daß eine Umschreibung des Titels auf einen neuen Berechtigten nicht in Betracht kommt (so Korintenberg/ Lappe/ Bengel/ Reimann, a.a.O., Rz. 7; Rohs/ Wedewer, KostO, § 155 Rz. 4, 6; a.A. LG Dortmund DNotZ 1984, 454, 455, das allerdings über eine Rechtsnachfolge auf der Schuldnerseite durch Erbgang zu entscheiden hatte).
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