Rechtsprechung
LG Dortmund, 17.03.1983 - 9 T 131/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1984, 454 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 24.01.2000 - 3 Wx 446/99
Umschreibung der Vollstreckungsklausel zu Gunsten eines Kostenschuldners
Vielmehr steht das Beitreibungsrecht nach § 154 KostO dem Notar nur persönlich zu, so daß eine Umschreibung des Titels auf einen neuen Berechtigten nicht in Betracht kommt (…so Korintenberg/ Lappe/ Bengel/ Reimann, a.a.O., Rz. 7;… Rohs/ Wedewer, KostO, § 155 Rz. 4, 6; a.A. LG Dortmund DNotZ 1984, 454, 455, das allerdings über eine Rechtsnachfolge auf der Schuldnerseite durch Erbgang zu entscheiden hatte).