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   BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 57/84   

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BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 57/84 (https://dejure.org/1984,3012)
BayObLG, Entscheidung vom 25.07.1984 - BReg. 2 Z 57/84 (https://dejure.org/1984,3012)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juli 1984 - BReg. 2 Z 57/84 (https://dejure.org/1984,3012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Eigentümerbeschlüsse einer Wohnungseigentümeranlage; Auslegung einer im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung ; Beschränkung des Stimmrechts der Wohnungseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1985, 414 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 57/84
    Wird von einzelnen Maßnahmen nur ein bestimmter Teil von Wohnungseigentümern betroffen, werden also die Interessen der übrigen Miteigentümer hiervon in keiner Weise berührt, so ist das Stimmrecht auf diejenigen Beteiligten beschränkt, die von der Angelegenheit betroffen sind (BGHZ 74, 258/257; BayObLGZ 1961, 322/327 f.; 1975, 177/180; 1983, 320/323; KG NJW 1975, 318/319; Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. § 15 RdNr. 24 a.E., § 23 RdNr. 8; Weitnauer WEG 6. Aufl. § 23 RdNr. 3 e; Palandt BGB 43. Aufl. § 23 WEG Anm. 1 b, § 25 Anm. 2 a).

    Überdies ist das Erfordernis der Einladung der Antragstellerin mit der Bestimmung über die getrennte Verwaltung in der Gemeinschaftsordnung als abbedungen anzusehen (zur Abdingbarkeit vgl. BGHZ 74, 258/267; BayObLG NJW 1970, 110; KG OLGZ 1974, 399/401).

  • BayObLG, 10.11.1961 - BReg. 2 Z 153/61

    Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Gerichtliche

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 57/84
    Wird von einzelnen Maßnahmen nur ein bestimmter Teil von Wohnungseigentümern betroffen, werden also die Interessen der übrigen Miteigentümer hiervon in keiner Weise berührt, so ist das Stimmrecht auf diejenigen Beteiligten beschränkt, die von der Angelegenheit betroffen sind (BGHZ 74, 258/257; BayObLGZ 1961, 322/327 f.; 1975, 177/180; 1983, 320/323; KG NJW 1975, 318/319; Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. § 15 RdNr. 24 a.E., § 23 RdNr. 8; Weitnauer WEG 6. Aufl. § 23 RdNr. 3 e; Palandt BGB 43. Aufl. § 23 WEG Anm. 1 b, § 25 Anm. 2 a).
  • BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75

    Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag;

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 57/84
    Wird von einzelnen Maßnahmen nur ein bestimmter Teil von Wohnungseigentümern betroffen, werden also die Interessen der übrigen Miteigentümer hiervon in keiner Weise berührt, so ist das Stimmrecht auf diejenigen Beteiligten beschränkt, die von der Angelegenheit betroffen sind (BGHZ 74, 258/257; BayObLGZ 1961, 322/327 f.; 1975, 177/180; 1983, 320/323; KG NJW 1975, 318/319; Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. § 15 RdNr. 24 a.E., § 23 RdNr. 8; Weitnauer WEG 6. Aufl. § 23 RdNr. 3 e; Palandt BGB 43. Aufl. § 23 WEG Anm. 1 b, § 25 Anm. 2 a).
  • BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung;

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 57/84
    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich als nächstliegende Bedeutung für einen unbefangenen Betrachter ergibt (BayObLGZ 1980, 154/158 f., 1983, 73/78 f.).
  • BayObLG, 13.07.1984 - BReg. 2 Z 29/84
    Auszug aus BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 57/84
    Bei Anfechtung des Eigentümerbeschlusses (am 15.12.1983) schwebte das Verfahren, durch das die Antragsgegner ihre vermeintlichen Rechte an den Stellplätzen zu klären suchten, bereits im zweiten Rechtszug (inzwischen war auch der Senat mit ihm befaßt - vgl. Senatsbeschluß vom 13.7.1984 - BReg. 2 Z 29/84).
  • KG, 29.03.1974 - 1 W 811/72

    Ungültigerklärung eines Mehrheitsbeschlusses einer Eigentümerversammlung ;

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 57/84
    Wird von einzelnen Maßnahmen nur ein bestimmter Teil von Wohnungseigentümern betroffen, werden also die Interessen der übrigen Miteigentümer hiervon in keiner Weise berührt, so ist das Stimmrecht auf diejenigen Beteiligten beschränkt, die von der Angelegenheit betroffen sind (BGHZ 74, 258/257; BayObLGZ 1961, 322/327 f.; 1975, 177/180; 1983, 320/323; KG NJW 1975, 318/319; Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. § 15 RdNr. 24 a.E., § 23 RdNr. 8; Weitnauer WEG 6. Aufl. § 23 RdNr. 3 e; Palandt BGB 43. Aufl. § 23 WEG Anm. 1 b, § 25 Anm. 2 a).
  • BayObLG, 24.06.1975 - BReg. 2 Z 41/75

    Durch Eigentümergemeinschaft an Verwalter gerichtetes Verbot der Vermietung und

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 57/84
    Die Antragstellerin konnte ein Interesse daran haben, einer ihr drohenden "Klage" zuvorzukommen (vgl. BayObLGZ 1975, 233/236).
  • BayObLG, 22.12.1983 - BReg. 2 Z 9/83
    Auszug aus BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 57/84
    Wird von einzelnen Maßnahmen nur ein bestimmter Teil von Wohnungseigentümern betroffen, werden also die Interessen der übrigen Miteigentümer hiervon in keiner Weise berührt, so ist das Stimmrecht auf diejenigen Beteiligten beschränkt, die von der Angelegenheit betroffen sind (BGHZ 74, 258/257; BayObLGZ 1961, 322/327 f.; 1975, 177/180; 1983, 320/323; KG NJW 1975, 318/319; Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. § 15 RdNr. 24 a.E., § 23 RdNr. 8; Weitnauer WEG 6. Aufl. § 23 RdNr. 3 e; Palandt BGB 43. Aufl. § 23 WEG Anm. 1 b, § 25 Anm. 2 a).
  • LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 168/15

    Ein Rechtschutzbedürfnis für die Anfechtung von Beschlüssen in Mehrhausanlagen

    So kann auf die zitierte Rechtsprechung Bezug genommen werden (BayObLG Beschl. v. 25.7.1984 - BReg 2 Z 57/84):.
  • BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94

    Eintragung der Benutzungsregelung für einer Duplex-Garage im Grundbuch

    Nach allgemeiner Meinung sind nämlich dann, wenn von einzelnen Maßnahmen nur ein bestimmter Teil von Wohnungseigentümern berührt wird und die Interessen der übrigen Miteigentümer hiervon in keiner Weise betroffen werden, nur diese Wohnungseigentümer am Verfahren beteiligt (BGHZ 115, 253/255 f.; vgl. auch BayObLGZ 1983, 320/323 m.w.Nachw.; BayObLG DNotZ 1985, 414 f.; WE 1992, 26).
  • BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94

    Überprüfung der Ermächtigung eines Mitberechtigten durch die übrigen, wenn ein

    Eine solche Beschränkung des Stimmrechts kann insbesondere bei sogenannten Mehrhaus - Wohnanlagen in Betracht kommen (BayObLGZ 1983, 320/323 m.w.Nachw.; BayObLG DNotZ 1985, 414 f.; WE 1992, 26).
  • OLG Köln, 14.04.2000 - 16 Wx 17/00

    Unwirksamer Zweitbeschluss

    Wenn - wie vorliegend - die Gemeinschaftsordnung eine Regelung enthält, dass die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten für beide Häuser getrennt abzurechnen sind, so folgt hieraus zugleich die Befugnis über die (kostenauslösende) Maßnahme selbst zu befinden (vgl. BayObLG DNotZ 1985, 414); Göken WE 1998, 129).
  • OLG Köln, 01.10.2002 - 16 Wx 13/02

    Feststellung der Beschlussfähigkeit im WEG -Verfahren

    Die Abstimmungsberechtigung richtet sich - entgegen der Ansicht des Antragstellers - für diese Wohnanlage nicht nach einzelnen Wohnhäusern, wie es die Rechtsprechung in Einzelfällen bei großen Mehrhausanlagen bejaht hat ( z.B. BayObLG DNotZ 85, 414, 415; NJW-RR 96, 1101; BayObLGZ 75, 177, 180; sog. Blockstimmrecht, vgl. Bärmann/Merle, 8. Aufl., § 25 Rz. 77 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 09.10.1996 - 8 W 265/96

    Voraussetzungen der ordnungsmäßen Verwaltung bei der Beschlußfassung einer

    Diese Vorgehensweise, an der sich wohl bisher niemand gestört hat, müßte zwar eigentlich ebenfalls ausdrücklich vereinbart werden, wäre dann allerdings grundsätzlich zulässig (Palandt, BGB, 55. Aufl., § 23 WEG Rn. 3; Weitnauer a.a.O., § 23 Rn. 10; Belz, Handbuch des Wohnungseigentums, 3. Aufl., 1996, Rn. 204; BayObLG DNotZ 85, 414; OLG Köln WuM 1990, 613; BGHZ 74, 258).
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 44/92
    Derartige Ausnahmefälle behandeln die von der Rechtsbeschwerde angeführten Senatsentscheidungen (etwa BayObLGZ 1975, 177/180; BayObLGZ 1983, 320/323; BayObLG DNotZ 1985, 414/416).
  • BayObLG, 19.02.1999 - 2Z BR 180/98

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts

    Soweit die Interessen der übrigen Teileigentümer in keiner Weise berührt werden, entfällt damit das Erfordernis, sie unter Angabe des Gegenstands der Beschlußfassung zu einer beabsichtigten Eigentümerversammlung einzuladen (BayObLG DNotZ 1985, 414/415; Staudinger/ Bub BGB 12. Aufl. Rn. 35, Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. Rn. 10, Niedenführ/Schulze WEG 4. Aufl. Rn. 3, jeweils zu § 23 WEG ; Bärmann/Merle WEG 7. Aufl. § 25 Rn. 78).
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