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   OLG Stuttgart, 24.09.1985 - 8 W 411/85   

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OLG Stuttgart, 24.09.1985 - 8 W 411/85 (https://dejure.org/1985,6756)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.09.1985 - 8 W 411/85 (https://dejure.org/1985,6756)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. September 1985 - 8 W 411/85 (https://dejure.org/1985,6756)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1986, 438
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 15 W 432/07

    Beurkundung auch des Innenverhältnisses bei einer Vorsorgevollmacht an einen

    Durch eine Bezugnahme auf die Vereinbarung im Rahmen der notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht oder eine Modifizierung der Vollmacht werden keine zusätzlichen Gebühren ausgelöst (OLG Stuttgart DNotZ 1986, 438, 439; KG DNotZ 1944, 133, 135; Korintenberg - Schwarz, a.a.O., § 38 Rdnr 24; Assenmacher/ Mathias, KostO, 15. Aufl., Stichwort: Auftrag unter 3.; Hartmann, KostG, 37. Aufl., § 38 Rdnr. 19).
  • OLG Hamm, 13.05.2008 - 15 W 432/07

    Höhe der Notarkosten bei Beurkundung einer Vorsorgevollmacht; Niederschlagung

    Durch eine Bezugnahme auf diese Vereinbarung im Rahmen der notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht werden keine Gebühren ausgelöst (vgl. OLG Stuttgart DNotZ 1986 438, 439; KG DNotZ 1944, 133, 135).
  • OLG Dresden, 17.05.2021 - 17 W 265/21

    Beurkundung eines Gesellschafterbeschlusses; Überprüfung einer

    Die unrichtige Beurteilung schwieriger, höchstrichterlich nicht abschließend entschiedener Rechtsfragen durch den Notar stellt grundsätzlich keine unrichtige Sachbehandlung dar (OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.09.1985 - Az. 8 W 411/85; KG Berlin, Beschluss vom 15.03.1999 - Az. 25 W 2837/97).
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