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OLG Stuttgart, 24.09.1985 - 8 W 411/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1986, 438
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 14.08.2008 - 15 W 432/07
Beurkundung auch des Innenverhältnisses bei einer Vorsorgevollmacht an einen …
Durch eine Bezugnahme auf die Vereinbarung im Rahmen der notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht oder eine Modifizierung der Vollmacht werden keine zusätzlichen Gebühren ausgelöst (OLG Stuttgart DNotZ 1986, 438, 439; KG DNotZ 1944, 133, 135;… Korintenberg - Schwarz, a.a.O., § 38 Rdnr 24;… Assenmacher/ Mathias, KostO, 15. Aufl., Stichwort: Auftrag unter 3.;… Hartmann, KostG, 37. Aufl., § 38 Rdnr. 19). - OLG Hamm, 13.05.2008 - 15 W 432/07
Höhe der Notarkosten bei Beurkundung einer Vorsorgevollmacht; Niederschlagung …
Durch eine Bezugnahme auf diese Vereinbarung im Rahmen der notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht werden keine Gebühren ausgelöst (vgl. OLG Stuttgart DNotZ 1986 438, 439; KG DNotZ 1944, 133, 135). - OLG Dresden, 17.05.2021 - 17 W 265/21
Beurkundung eines Gesellschafterbeschlusses; Überprüfung einer …
Die unrichtige Beurteilung schwieriger, höchstrichterlich nicht abschließend entschiedener Rechtsfragen durch den Notar stellt grundsätzlich keine unrichtige Sachbehandlung dar (OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.09.1985 - Az. 8 W 411/85; KG Berlin, Beschluss vom 15.03.1999 - Az. 25 W 2837/97).